Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
Abschnitt 5 - Der Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 251 - 281) |
Jeder Mitgliedstaat kann den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat.
Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss er die Kommission damit befassen.
Die Kommission erlässt eine mit Gründen versehene Stellungnahme; sie gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und mündlicher Äußerung in einem kontradiktorischen Verfahren.
Gibt die Kommission binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden.
Rechtsprechung zu Art. 259 AEUV
54 Entscheidungen zu Art. 259 AEUV in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17
Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch ...
- EuGH, 18.06.2019 - C-591/17
- EuGH, 31.01.2020 - C-457/18
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18
Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die ...
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21
Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21
Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 21.05.2021 - C-121/21
La Pologne doit cesser immédiatement les activités d"extraction de lignite dans ...
- EuGH, 20.09.2021 - C-121/21
Tschechische Republik/ Polen - Vorläufiger Rechtsschutz - Art. 279 AEUV - Umwelt ...
- EuGH, 21.05.2021 - C-121/21
- EuGH, 20.04.2021 - C-896/19
Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19
Repubblika - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 2 EUV - Werte der Union - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19
Querverweise
Auf Art. 259 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Allgemeine Bestimmungen
- Art. 70
- Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften
- Wettbewerbsregeln
- Staatliche Beihilfen
- Art. 108 (ex-Artikel 88 EGV)
- Angleichung der Rechtsvorschriften
- Art. 114 (ex-Artikel 95 EGV)
- Die Wirtschafts- und Währungspolitik
- Die Wirtschaftspolitik
- Art. 126 (ex-Artikel 104 EGV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Art. 260 (ex-Artikel 228 EGV)
- Allgemeine und Schlußbestimmungen
- Art. 348 (ex-Artikel 298 EGV)