Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 223 - 287) |
Abschnitt 5 - Der Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 251 - 281) |
Bei der Ausübung seiner Befugnisse im Rahmen der Bestimmungen des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 und 5 über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist der Gerichtshof der Europäischen Union nicht zuständig für die Überprüfung der Gültigkeit oder Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats oder der Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
Rechtsprechung zu Art. 276 AEUV
18 Entscheidungen zu Art. 276 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 03.06.2021 - C-650/18
Der Gerichtshof weist die Klage Ungarns ab, die sich gegen die Entschließung des ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Klage Ungarns abweisen, die sich ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18
- BVerfG, 15.05.2014 - 1 BvR 2681/11
Ï"¿ï"¿(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 ...
- BVerfG, 06.10.2017 - 2 BvR 987/16
Unterlassen einer Vorlage an den EuGH verletzt Recht auf den gesetzlichen Richter
- BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen ...
- LSG Hessen, 18.05.2017 - L 8 KR 199/15
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; ...
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; ...
- LG Marburg, 01.04.2019 - 5 O 39/18
§§ 63 ff. EEG sind weder europa- noch verfassungswidrig
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; ...