Rechtsprechung
| EuGH, 10.11.2022 - C-385/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Zenith Media Communications
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Von der nationalen Wettbewerbsbehörde verhängte Sanktion - Festsetzung der Höhe der Geldbuße - Berücksichtigung des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzes - An die nationale ...
- Europäischer Gerichtshof
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Von der nationalen Wettbewerbsbehörde verhängte Sanktion - Festsetzung der Höhe der Geldbuße - Berücksichtigung des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzes - An die nationale ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - Von der nationalen Wettbewerbsbehörde verhängte Sanktion - Festsetzung der Höhe der Geldbuße - Berücksichtigung des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzes - An die nationale ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
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- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 12.05.2022 - C-377/20
Der Gerichtshof erläutert die Kriterien, nach denen das Verhalten eines …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 12. Mai 2022, Servizio Elettrico Nazionale u. a., C-377/20, EU:C:2022:379, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Mai 2022, Servizio Elettrico Nazionale u. a., C-377/20, EU:C:2022:379, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.09.2017 - C-177/16
Biedrība "Autortiesību un komunicēšanās …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Somit müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen Art. 101 AEUV nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 68, …und vom 3. April 2019, Powszechny Zakład Ubezpieczeń na Życie, C-617/17, EU:C:2019:283, Rn. 37).Tatsächlich umfasst der Begriff des Umsatzes den Wert der von dem betreffenden Unternehmen verkauften Waren oder Dienstleistungen und gibt somit dessen tatsächliche wirtschaftliche Situation wieder (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 65).
- EuGH, 23.04.2015 - C-227/14
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße von 210 Millionen Euro, die gegen LG …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Rn. 36 Bei der Verhängung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen Art. 101 AEUV geht außerdem aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den der Kommission nach Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 zustehenden Befugnissen hervor, dass die Voraussetzung, dass die Geldbuße, die gegen ein Unternehmen, das gegen Art. 101 AEUV verstoßen hat, verhängt wird, 10 % des von diesem Unternehmen im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes nicht übersteigen darf, gerade sicherstellen soll, dass gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall die beabsichtigte Wirkung auf das betreffende Unternehmen beurteilt und dabei insbesondere ein Umsatz berücksichtigt wird, der die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens in dem Zeitraum wiedergibt, in dem die Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2015, LG Display und LG Display Taiwan/Kommission, C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 48 und 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Was zum anderen die Vorhersehbarkeit der Geldbuße betrifft, ist festzustellen, dass diese durch nationale Rechtsvorschriften gewährleistet wird, die den betroffenen Unternehmen erlauben, den Höchstbetrag der Geldbuße, die ihnen von der nationalen Wettbewerbsbehörde auferlegt werden kann, sowie die von dieser bei der Berechnung der Geldbuße berücksichtigten objektiven Faktoren im Voraus zu bestimmen, da durch diese Vorschriften der Befugnis dieser Behörde Grenzen gesetzt werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 23. April 2015, LG Display und LG Display Taiwan/Kommission, C-227/14 P, EU:C:2015:258, Rn. 51).
- EuGH, 04.10.2018 - C-384/17
Link Logistik N&N - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Rn. 35 Zu diesem zuletzt genannten Gesichtspunkt ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Sanktionen u. a. zum einen verlangt, dass die verhängte Sanktion der Schwere der Zuwiderhandlung entspricht, und zum anderen, dass die individuellen Umstände des Einzelfalls bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße berücksichtigt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2018, Link Logistik N&N, C-384/17, EU:C:2018:810, Rn. 45). - EuGH, 03.04.2019 - C-617/17
Powszechny Zakład Ubezpieczeń na Życie - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Somit müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen Art. 101 AEUV nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, Autortiesību un komunicešanās konsultāciju a&gcedil;entūra - Latvijas Autoru apvienība, C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 68, und vom 3. April 2019, Powszechny Zakład Ubezpieczeń na Życie, C-617/17, EU:C:2019:283, Rn. 37). - EuGH, 07.12.2010 - C-439/08
VEBIC - Wettbewerbspolitik - Nationales Verfahren - Beteiligung von nationalen …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Nach dieser müssen die so bestimmten Behörden die wirksame Anwendung der genannten Bestimmung des AEU-Vertrags im öffentlichen Interesse sicherstellen (Urteil vom 7. Dezember 2010, VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 56). - EuGH, 21.01.2021 - C-308/19
Whiteland Import Export - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Von der …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Daher dürfen sie die Verwirklichung des Unionsrechts nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren und müssen, speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts, dafür sorgen, dass die Vorschriften, die sie erlassen oder anwenden, die wirksame Anwendung von Art. 101 AEUV nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2021, Whiteland Import Export, C-308/19, EU:C:2021:47, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.11.2019 - C-484/18
Spedidam u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-385/21
Rn. 23 Im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV sind zwar die Aufgaben des Gerichtshofs und die des vorlegenden Gerichts klar getrennt und es ist ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts, das nationale Recht und den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens auszulegen (Urteil vom 14. November 2019, Spedidam, C-484/18, EU:C:2019:970, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22
Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren
Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht müssen nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden (vgl. EuGH 10. November 2022 - C-385/21 - [Zenith Media Communications] Rn. 34;… 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 34 ff.), die denjenigen entsprechen, die für nach Art und Schwere gleichartige Verstöße gegen nationales Recht gelten. - BGH, 17.09.2024 - KRB 101/23
Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen
Dabei wenden die nationalen Behörden und Gerichte das Unionsrecht unter Wahrung ihrer nationalen Verfahrensautonomie im Lichte der unionsrechtlichen Grundsätze der Effektivität und Adäquanz unmittelbar an (…vgl. EuGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - C-308/19, ECLI:EU:C:2021:47, WuW 2021 227 Rn. 37 und 46 - Whiteland; vom 10. November 2022 - C-385/21, ECLI:EU:C:2022:866 Rn. 34 - Zenith Media;… Schlussanträge des Generalanwalts vom 3. September 2020 - C-308/19, ECLI:EU:C:2020:639, Rn. 47 bis 51 - Whiteland;… vgl. auch von Köckritz/Wessely in Schröter/Klotz/von Wendland, Europäisches Wettbewerbsrecht, 3. Aufl., Art. 101 AEUV Rn. 358; Ost, NZKart 2019, 69 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-383/23
ILVA (Amende pour violation du RGPD) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
{FN:50} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2022, Zenith Media Communications (C-385/21, EU:C:2022:866, Rn. 41).
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