Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 04.05.2017 - C-387/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13285
EuGH, 04.05.2017 - C-387/14 (https://dejure.org/2017,13285)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2017 - C-387/14 (https://dejure.org/2017,13285)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - C-387/14 (https://dejure.org/2017,13285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Esaprojekt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer - Art. 48 Abs. 3 - Möglichkeit, sich ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter kann sich auf zwei oder mehr Verträge zusammen als einen Auftrag berufen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Esaprojekt

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer - Art. 48 Abs. 3 - Möglichkeit, sich ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Eignungsprüfung

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Polen: Die wirkliche Überprüfung der Leistungsfähigkeiten des Auftragnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können zwei oder mehr Verträge zusammen ein Auftrag sein? (VPR 2017, 216)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Können zwei oder mehr Verträge zusammen ein Auftrag sein? (IBR 2017, 635)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Esaprojekt

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz - Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer - Art. 48 Abs. 3 - Möglichkeit, sich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 911
  • NZBau 2017, 741
  • ZfBR 2017, 699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-387/14
    Rn. 35 Für die Beantwortung dieser Fragen ist darauf hinzuweisen, dass die öffentlichen Auftraggeber nach dem 46. Erwägungsgrund und Art. 2 der Richtlinie 2004/18 gehalten sind, alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nicht diskriminierend sowie in transparenter Weise zu behandeln (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 60).

    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass der öffentliche Auftraggeber von einem Bewerber, dessen Angebot seiner Auffassung nach ungenau ist oder nicht den in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen entspricht, keine Erläuterungen verlangen darf (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Der Gerichtshof hat allerdings präzisiert, dass Art. 2 der Richtlinie 2004/18 es nicht verwehrt, die Angebote in einzelnen Punkten zu berichtigen oder zu ergänzen, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Insoweit muss der öffentliche Auftraggeber u. a. sicherstellen, dass die Aufforderung zur Klarstellung eines Angebots nicht darauf hinausläuft, dass der betreffende Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Zudem hat der öffentliche Auftraggeber bei der Ausübung des Ermessens, über das er in Bezug auf die Möglichkeit verfügt, die Bewerber zur Erläuterung ihres Angebots aufzufordern, die Bewerber gleich und fair zu behandeln, so dass am Ende des Verfahrens zur Auswahl der Angebote und im Hinblick auf das Ergebnis dieses Verfahrens nicht der Eindruck entstehen kann, dass die Aufforderung zur Erläuterung den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt hätte (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Für die Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass mit Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 nach ständiger Rechtsprechung jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht zuerkannt wird, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen - ungeachtet des Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen - zu stützen, sofern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen wird, dass dem Bewerber oder Bieter die Mittel dieser Unternehmen, die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlich sind, tatsächlich zur Verfügung stehen (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Jedoch wird es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, durch die Bestimmungen der Richtlinie 2004/18 nicht verwehrt, dass die Ausübung des in Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 dieser Richtlinie verankerten Rechts bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände eingeschränkt wird (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In einem solchen Fall wäre der öffentliche Auftraggeber gemäß Art. 44 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2004/18 berechtigt, zu verlangen, dass die Mindestanforderung hinsichtlich der betreffenden Kapazität durch einen einzigen Wirtschaftsteilnehmer oder gegebenenfalls durch die Inanspruchnahme einer begrenzten Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern erfüllt wird, soweit dieses Erfordernis mit dem fraglichen Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ebenso kann der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände - in Anbetracht der Art der betreffenden Arbeiten sowie des Gegenstands und der Ziele des Auftrags - nach Art. 44 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 Beschränkungen vorsehen, u. a. bezogen auf einen Rückgriff auf eine begrenzte Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 39 bis 41, …und vom 5. April 2017, Borta, C-298/15, EU:C:2017:266, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 83 Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch, wenn er sich dazu entschließt, von einer solchen Möglichkeit Gebrauch zu machen, sicherstellen, dass die genauen Regeln, die er festlegt, mit dem Gegenstand und den Zielen des betreffenden Auftrags zusammenhängen und diesen angemessen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 40 und 56).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-387/14
    Ist Art. 51 der Richtlinie 2004/18 im Licht des Urteils des Gerichtshofs vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647), aus dem hervorgeht, dass "der Grundsatz der Gleichbehandlung dahin auszulegen ist, dass er es einem öffentlichen Auftraggeber nicht verwehrt, einen Bewerber nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Bewerbungen für ein Vergabeverfahren aufzufordern, die Situation dieses Bewerbers beschreibende Unterlagen, wie die veröffentlichte Bilanz, zu übermitteln, wenn objektiv nachprüfbar ist, dass sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist existierten, soweit in den Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich vorgeschrieben war, dass sie übermittelt werden müssen und andernfalls die Bewerbung ausgeschlossen wird", in der Weise auszulegen, dass die Ergänzung von Unterlagen nur zulässig ist, wenn sie Unterlagen betrifft, die objektiv nachprüfbar schon vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten oder Anträgen auf Teilnahme am Verfahren existierten, oder in der Weise, dass der Gerichtshof nur eine der Möglichkeiten aufgezeigt hat und die Ergänzung von Unterlagen auch in anderen Fällen zulässig ist, z. B. durch die Nachreichung von Unterlagen, die vor Ablauf dieser Frist nicht existierten, die jedoch in objektiver Weise die Erfüllung einer Teilnahmevoraussetzung bestätigen können?.

    Wenn die Frage 2 dahin gehend beantwortet werden sollte, dass auch andere Unterlagen als die im Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647), genannten ergänzt werden können, können dann Unterlagen ergänzt werden, die von dem Wirtschaftsteilnehmer, von unterbeauftragten Dritten oder von anderen Wirtschaftsteilnehmern stammen, auf deren Kapazitäten sich der Wirtschaftsteilnehmer stützt, wenn diese im Rahmen des Angebots nicht erwähnt wurden?.

  • EuGH, 05.04.2017 - C-298/15

    Borta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-387/14
    Ebenso kann der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände - in Anbetracht der Art der betreffenden Arbeiten sowie des Gegenstands und der Ziele des Auftrags - nach Art. 44 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 Beschränkungen vorsehen, u. a. bezogen auf einen Rückgriff auf eine begrenzte Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 39 bis 41, und vom 5. April 2017, Borta, C-298/15, EU:C:2017:266, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-387/14
    Rn. 74 Daraus ergibt sich, dass die in Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 enthaltenen Begriffe, darunter "in erheblichem Maße … schuldig", im nationalen Recht - aber unter Beachtung des Unionsrechts - präzisiert und erläutert werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, Forposta und ABC Direct Contact, C-465/11, EU:C:2012:801, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 54/18

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Wartepflicht gem. § 19 Abs. 2 S. 3 VOB/A -EU …

    Das insoweit - zulässigerweise als Teilreferenz (s. EuGH, Urteil v. 04.05.2017, C-387/14, juris Rn. 85 ff.) - allein angeführte Bauvorhaben …-Brücke entspricht inhaltlich nicht den Vorgaben der Bekanntmachung.
  • BayObLG, 09.04.2025 - Verg 1/25

    Beiladung, Antragsgegner, Sofortige Beschwerde, Nachprüfungsverfahren, Verfahren …

    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Mai 2017 (C-387/14 - Esaprojekt, NZBau 2017, 741) könnten Bieter aber grundsätzlich ihre Erfahrungen geltend machen, indem sie sich auf zwei oder mehr Verträge zusammen als einen Referenzauftrag beriefen.

    Sie ist insbesondere der Ansicht, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Mai 2017 (NZBau 2017, 741 - Esaprojekt) sei vorliegend nicht einschlägig.

    Rn. 32 Nach der von den Beteiligten zitierten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Möglichkeit des Bieters, sich auf mehrere Referenzen für Teilleistungen zu berufen (NZBau 2017, 741 Rn. 87 f. - Esaprojekt;… kritisch: Opitz in Burgi/Dreher/Opitz, 4. Aufl. 2022, GWB, § 122 Rn. 73), sind zunächst die Angaben in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen auszulegen.

    Rn. 42 dd) Die Ansicht des Antragsgegners, die vom Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2017 (NZBau 2017, 741 - Esaprojekt) aufgestellten engen Voraussetzungen für einen ausdrücklichen, ausnahmsweise möglichen Ausschluss einer kumulativen Betrachtung von Lieferleistungen lägen nicht vor, teilt der Senat nicht.

    Rn. 43 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Vorlagefrage, ob sich ein Wirtschaftsteilnehmer auf zwei oder mehr Verträge zusammen als einen Auftrag berufen darf, obwohl der Auftraggeber weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen diese Möglichkeit vorgesehen hat (NZBau 2017, 741 - Esaprojekt Rn. 33 unter 7.), dahin beantwortet, dass ein Wirtschaftsteilnehmer Erfahrung geltend machen kann, indem er sich auf zwei oder mehrere Verträge zusammen als einen Auftrag beruft, es sei denn, der öffentliche Auftragsgeber habe eine solche Möglichkeit aufgrund von Anforderungen ausgeschlossen (…a. a. O. Rn. 88).

    Rn. 44 c) Der Auslegung, dass sich der Bieter hinsichtlich der Mindestauftragsmenge von 10.000 Stück nicht auf mehrere Verträge berufen darf, steht nicht entgegen, dass die an die Eignungsnachweise gestellten Anforderungen nach § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (vgl. EuGH NZBau 2017, 741 Rn. 88 - Esaprojekt;… Hausmann/von Hoff in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, 5. Aufl. 2020, § 122 Rn. 39 ff.).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - …

    Rn. 33 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die öffentlichen Auftraggeber nach dem 46. Erwägungsgrund und Art. 2 der Richtlinie 2004/18 gehalten sind, alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nicht diskriminierend sowie in transparenter Weise zu behandeln (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 60, und vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 35).

    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 36).

    Daraus folgt, dass der öffentliche Auftraggeber von einem Bewerber, dessen Angebot seiner Auffassung nach ungenau ist oder nicht den in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen entspricht, keine Erläuterungen verlangen darf (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 37).

    Rn. 36 Der Gerichtshof hat allerdings präzisiert, dass Art. 2 der Richtlinie 2004/18 es nicht verwehrt, die Angebote in einzelnen Punkten zu berichtigen oder zu ergänzen, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 38).

  • BayObLG, 10.01.2025 - Verg 1/25

    Nachprüfungsverfahren betreffend die Lieferung von Drogenschnelltests für die …

    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Mai 2017 (C-387/14 - Esaprojekt , NZBau 2017, 741 ) könnten Bieter aber grundsätzlich ihre Erfahrungen geltend machen, indem sie sich auf zwei oder mehr Verträge zusammen als einen Referenzauftrag beriefen.

    Sie ist insbesondere der Ansicht, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Mai 2017 (NZBau 2017, 741 - Esaprojekt ) sei vorliegend nicht einschlägig.

    Nach der von den Beteiligten zitierten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Möglichkeit des Bieters, sich auf mehrere Referenzen für Teilleistungen zu berufen (NZBau 2017, 741 Rn. 87 f. - Esaprojekt ;… kritisch: Opitz in Burgi/Dreher/Opitz, 4. Aufl. 2022, GWB , § 122 Rn. 73), sind zunächst die Angaben in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen auszulegen.

    dd) Die Ansicht des Antragsgegners, die vom Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2017 (NZBau 2017, 741 - Esaprojekt ) aufgestellten engen Voraussetzungen für einen ausdrücklichen, ausnahmsweise möglichen Ausschluss einer kumulativen Betrachtung von Lieferleistungen lägen nicht vor, teilt der Senat nicht.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Vorlagefrage, ob sich ein Wirtschaftsteilnehmer auf zwei oder mehr Verträge zusammen als einen Auftrag berufen darf, obwohl der Auftraggeber weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen diese Möglichkeit vorgesehen hat (NZBau 2017, 741 - Esaprojekt Rn. 33 unter 7.), dahin beantwortet, dass ein Wirtschaftsteilnehmer Erfahrung geltend machen kann, indem er sich auf zwei oder mehrere Verträge zusammen als einen Auftrag beruft, es sei denn, der öffentliche Auftragsgeber habe eine solche Möglichkeit aufgrund von Anforderungen ausgeschlossen (…a. a. O. Rn. 88).

    c) Der Auslegung, dass sich der Bieter hinsichtlich der Mindestauftragsmenge von 10.000 Stück nicht auf mehrere Verträge berufen darf, steht nicht entgegen, dass die an die Eignungsnachweise gestellten Anforderungen nach § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (vgl. EuGH NZBau 2017, 741 Rn. 88 - Esaprojekt;… Hausmann/von Hoff in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB , 5. Aufl. 2020, § 122 Rn. 39 ff.).

  • EuGH, 07.09.2021 - C-927/19

    Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur …

    Kommt es für die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Mai 2017, Esaprojekt (C-387/14, EU:C:2017:338), dargelegte Methode zur Bewertung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens auf die Antwort auf die erste Frage an?.

    Rn. 80 Wenn sich ein Wirtschaftsteilnehmer auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Konsortiums beruft, an dem er beteiligt war, muss diese nämlich im Verhältnis zu der konkreten Beteiligung dieses Wirtschaftsteilnehmers und damit seinem tatsächlichen Beitrag zur Ausführung einer von diesem Konsortium im Rahmen eines bestimmten öffentlichen Auftrags verlangten Tätigkeit beurteilt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 62).

  • VK Bund, 24.01.2020 - VK 1-97/19

    Beschaffung eines IT Projektverwaltungssystems

    Dies verstößt gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Vergabeverfahrens und ist daher rechtswidrig (vgl. EuGH, Urteile vom 28. Februar 2018, Rs. C-523/16; und vom 4. Mai 2017, Rs. C-387/14; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. März 2018, VII-Verg 42/17; und vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012, Verg 2/12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-652/22

    Generalanwalt Collins: Nur Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Ländern, die für die …

    {FN:12} Urteil vom 4. Mai 2017 (C-387/14, EU:C:2017:338, im Folgenden: Urteil Esaprojekt).

    {FN:71} Urteil vom 4. Mai 2017, Esaprojekt (C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 26 bis 30 und 34).

  • VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18

    Berufung auf Referenz setzt die Einbindung des Referenzinhabers in die …

    Die von der ASt herangezogene Rechtsprechung des EuGH (C-387/14) habe einen anderen Fall betroffen.
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 16/21

    Klarheit der Vergabeunterlagen bei geforderten Angaben zu einem vergleichbaren …

    Das Büro G. D. war insoweit nicht nur Mitglied der ARGE, was objektiv nicht ausreichend wäre, um sich auf die Referenz zu berufen, sondern war an Leistungen, auf deren Ausführung sie sich beruft, tatsächlich und konkret beteiligt (vgl. EuGH, Beschluss vom 4. Mai 2017, C - 387/14 - Esaprojekt, juris Rn. 62 f.).

    Es kommt vielmehr auf die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkung und die Verantwortlichkeiten der ARGE-Partner an (vgl. hierzu auch EuGH, Beschluss vom 4. Mai 2017, C - 387/14 - Esaprojekt, juris Rn. 62 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2017 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Auftragsvergabe - Vorlage …

    {FN:23} C-387/14, EU:C:2017:338.

    {FN:27} Meiner Ansicht nach ist Rn. 45 des Urteils vom 4. Mai 2017, Esaprojekt (C-387/14, EU:C:2017:338), so auszulegen, da in diesem Fall die Unterlagen zum Nachweis der Erfahrung fehlten, die nach den Verdingungsunterlagen vorzulegen waren, und dies in einer Weise behoben wurde, die mit dem ursprünglichen Angebot wenig gemein hatte.

  • VK Bund, 03.05.2022 - VK 1-27/22

    Erhebliche Veränderung des Beschaffungsbedarfs ist sachlicher Aufhebungsgrund!

  • VK Sachsen, 24.11.2021 - 1/SVK/032-21

    Eignungsleihe oder Nachunternehmereinsatz: Was ist der Unterschied?

  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

  • VK Bund, 25.06.2025 - VK 1-36/25

    Keine Nachforderung wertungsrelevanter Unterlagen!

  • EuGH, 28.03.2019 - C-101/18

    Idi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe …

  • VK Berlin, 07.07.2025 - VK-B1-4/25

    Eignungsnachweis durch mehrere (Teil-)Referenzen?

  • VK Berlin, 07.07.2025 - VK-B1-04/25

    Eignungsnachweis durch mehrere (Teil-)Referenzen?

  • LG Lüneburg, 04.02.2026 - 2 O 35/26

    Nachunternehmer "nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-267/18

    Delta Antrepriză de Construcţii şi Montaj 93 - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42074
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14 (https://dejure.org/2016,42074)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.2016 - C-387/14 (https://dejure.org/2016,42074)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 2016 - C-387/14 (https://dejure.org/2016,42074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Esaprojekt

    Richtlinie 2004/18/EG - Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz - Vorlage zusätzlicher Auskünfte durch den Bieter über Lieferungen, die er in dem ursprünglichen Angebot nicht angegeben hatte - Möglichkeit der Summierung der Erfahrung zweier ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:4} Vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 36), vom 10. Oktober 2013, Manova (…C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 31), und vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (…C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62).

    {FN:5} Urteil vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 41).

    {FN:6} Vgl. Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (…C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 63 und 64), vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40), und vom 10. Oktober 2013, Manova (…C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 32 bis 36).

    {FN:7} Urteil vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 38).

    {FN:35} Vgl. Urteil vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 38).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    Ist Art. 51 der Richtlinie 2004/18 im Licht des Urteils des Gerichtshofs vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647), aus dem hervorgeht, dass "der Grundsatz der Gleichbehandlung dahin auszulegen ist, dass er es einem öffentlichen Auftraggeber nicht verwehrt, einen Bewerber nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Bewerbungen für ein Vergabeverfahren aufzufordern, die Situation dieses Bewerbers beschreibende Unterlagen, wie die veröffentlichte Bilanz, zu übermitteln, wenn objektiv nachprüfbar ist, dass sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist existierten, soweit in den Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich vorgeschrieben war, dass sie übermittelt werden müssen und andernfalls die Bewerbung ausgeschlossen wird", in der Weise auszulegen, dass die Ergänzung von Unterlagen nur zulässig ist, wenn sie Unterlagen betrifft, die objektiv nachprüfbar schon vor dem Ablauf der Frist für die Einreichung von Angeboten oder Anträgen auf Teilnahme am Verfahren existierten, oder in der Weise, dass der Gerichtshof nur eine der Möglichkeiten aufgezeigt hat und die Ergänzung von Unterlagen auch in anderen Fällen zulässig ist, z. B. durch die Nachreichung von Unterlagen, die vor Ablauf dieser Frist nicht existierten, die jedoch in objektiver Weise die Erfüllung einer Teilnahmevoraussetzung bestätigen können?.

    Wenn die Frage 2 dahin gehend beantwortet werden sollte, dass auch andere Unterlagen als die im Urteil Manova (C-336/12) genannten ergänzt werden können, können dann Unterlagen ergänzt werden, die von dem Wirtschaftsteilnehmer, von unterbeauftragten Dritten oder von anderen Wirtschaftsteilnehmern stammen, auf deren Kapazitäten sich der Wirtschaftsteilnehmer stützt, wenn diese im Rahmen des Angebots nicht erwähnt wurden?.

    {FN:3} Urteil vom 10. Oktober 2013 (C-336/12, EU:C:2013:647).

    {FN:4} Vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (…C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 36), vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 31), und vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (…C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62).

    {FN:6} Vgl. Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (…C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 63 und 64), vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (…C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40), und vom 10. Oktober 2013, Manova (C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 32 bis 36).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:15} Vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:16} Vgl. beispielsweise Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30 bis 32), vom 2. Dezember 1999, Holst Italia SpA (…C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 26 und 27), und vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom (…C-314/01, EU:C:2004:159, Rn. 43).

    {FN:19} Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 35), in Anlehnung an den Wortlaut von Art. 44 Abs. 2 der Richtlinie.

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:10} Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2015:774, Nrn. 80 ff.).

    {FN:11} Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 35).

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:4} Vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (…C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 36), vom 10. Oktober 2013, Manova (…C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 31), und vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62).

    {FN:6} Vgl. Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 63 und 64), vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (…C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40), und vom 10. Oktober 2013, Manova (…C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 32 bis 36).

  • EuGH, 06.11.2014 - C-42/13

    Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:8} Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45).

    {FN:9} Vgl. entsprechend Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45), in dem Änderungen in Bezug auf die Identität der als technischer Leiter bezeichneten Person nicht als bloße Formalität angesehen wurden und die daher den Ausschluss des Bieters rechtfertigten.

  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:16} Vgl. beispielsweise Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (…C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30 bis 32), vom 2. Dezember 1999, Holst Italia SpA (…C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 26 und 27), und vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom (C-314/01, EU:C:2004:159, Rn. 43).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:16} Vgl. beispielsweise Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (…C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30 bis 32), vom 2. Dezember 1999, Holst Italia SpA (C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 26 und 27), und vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom (…C-314/01, EU:C:2004:159, Rn. 43).
  • EuGH, 23.01.2003 - C-57/01

    IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:12} Vgl. auch Urteil vom 23. Januar 2003, Makedoniko Metro and Michaniki (C-57/01, EU:C:2003:47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14
    {FN:10} Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2015:774, Nrn. 80 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni - Vergabe öffentlicher Aufträge - Art. 47 Abs. 2 und Art. …

    {FN:18} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Esaprojekt (C-387/14, EU:C:2016:899, Nrn. 29 und 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht