Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.2024 - C-409/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Eurobank Bulgaria
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie 2007/64/EG - Begriff "Zahlungsinstrument" - Vollmacht eines Bevollmächtigten, der im Namen des Kontoinhabers handelt - Kopie der Vollmacht mit Apostille - Art. 54 und 59 - ...
- Europäischer Gerichtshof
Eurobank Bulgaria
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie 2007/64/EG - Begriff "Zahlungsinstrument" - Vollmacht eines Bevollmächtigten, der im Namen des Kontoinhabers handelt - Kopie der Vollmacht mit Apostille - Art. 54 und 59 - ...
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Bankvollmacht grundsätzlich kein "Zahlungsinstrument"/Zahlungsvorgang bei Bestreiten von notarieller Vollmacht durch Kontoinhaber nicht autorisiert ("Eurobank Bulgaria")
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
EUROBANK BULGARIA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
EUROBANK BULGARIA
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
- EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Papierfundstellen
- WM 2024, 1798
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
CRCAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Art. 54 der Richtlinie zählt, ebenso wie die Art. 58 bis 60 der Richtlinie, nicht zu den Bestimmungen, für die Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie den Mitgliedstaaten einen Handlungsspielraum für ihre Umsetzung einräumt (vgl. entsprechend Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 41).In der Praxis führt die in diesem Art. 59 festgelegte Beweisregelung, sofern die in Art. 58 dieser Richtlinie vorgesehene Anzeige innerhalb der dort vorgesehenen Frist vorgenommen wurde, dazu, dass dieser Dienstleister einer Pflicht zur unverzüglichen Erstattung gemäß Art. 60 Abs. 1 dieser Richtlinie unterliegt (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 40).
So geht u. a. aus den Erwägungsgründen 1 bis 4 dieser Richtlinie hervor, dass der Unionsgesetzgeber einen Binnenmarkt für Zahlungsdienste schaffen wollte und dass er dazu bestehende nationale Systeme, deren Nebeneinander eine Quelle der Verwirrung war und für einen Mangel an Rechtssicherheit sorgte, durch einen harmonisierten Rechtsrahmen ersetzen wollte, der die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern festlegt (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 44).
- EuGH, 17.07.2014 - C-481/13
Qurbani - Vorabentscheidungsersuchen - Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 über die …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Dagegen ist der Gerichtshof grundsätzlich nicht dafür zuständig, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens internationale Übereinkünfte auszulegen, die zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten geschlossen worden sind (Urteil vom 17. Juli 2014, Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 51 Nur wenn und soweit die Union die Zuständigkeiten übernommen hat, die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich einer nicht von der Union geschlossenen internationalen Übereinkunft ausgeübt wurden, und die Bestimmungen dieser Übereinkunft damit für die Union bindend geworden sind, ist der Gerichtshof für die Auslegung einer solchen Übereinkunft zuständig (Urteil vom 17. Juli 2014, Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.07.2023 - C-134/22
Massenentlassungen: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Rn. 36 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung der Tragweite einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen ist, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 13. Juli 2023, G GmbH, C-134/22, EU:C:2023:567, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.11.2020 - C-287/19
DenizBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie (EU) …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Nach der Rechtsprechung kann ein Zahlungsinstrument nur dann als personalisiert angesehen werden, wenn es dem Zahlungsdienstleister ermöglicht, zu überprüfen, dass der Zahlungsauftrag von einem hierzu berechtigten Nutzer erteilt wurde (…Urteile vom 9. April 2014, T-Mobile Austria, C-616/11, EU:C:2014:242, Rn. 33, und vom 11. November 2020, DenizBank, C-287/19, EU:C:2020:897, Rn. 70). - EuGH, 25.01.2017 - C-375/15
BAWAG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Diese Auslegung steht außerdem im Einklang mit den in den Erwägungsgründen 21 und 22 der Richtlinie genannten Zielen, nämlich dem Schutz der Zahlungsdienstnutzer und insbesondere der Verbraucher (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2017, BAWAG, C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45). - EuGH, 05.12.2023 - C-128/22
Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Des Weiteren kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften auszulegen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat, insbesondere indem er aus der Begründung der Vorlageentscheidung diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nordic Info, C-128/22, EU:C:2023:951, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.04.2014 - C-616/11
Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Nach der Rechtsprechung kann ein Zahlungsinstrument nur dann als personalisiert angesehen werden, wenn es dem Zahlungsdienstleister ermöglicht, zu überprüfen, dass der Zahlungsauftrag von einem hierzu berechtigten Nutzer erteilt wurde (Urteile vom 9. April 2014, T-Mobile Austria, C-616/11, EU:C:2014:242, Rn. 33, …und vom 11. November 2020, DenizBank, C-287/19, EU:C:2020:897, Rn. 70). - EuGH, 16.03.2023 - C-351/21
Beobank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Somit darf die in der Richtlinie 2007/64 festgelegte Regelung über die Haftung von Zahlungsdienstleistern für nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge mit einer im nationalen Recht vorgesehenen alternativen Haftungsregelung, die auf denselben Tatsachen und derselben Grundlage beruht, nur unter der Bedingung konkurrieren, dass diese alternative Haftungsregelung das so harmonisierte System nicht beschädigt und die Ziele und die praktische Wirksamkeit dieser Richtlinie nicht beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2023, Beobank, C-351/21, EU:C:2023:215, Rn. 37 und 38). - EuGH, 25.01.2024 - C-58/22
Parchetul de pe lângă Curtea de Apel Craiova - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Aus diesem Blickwinkel obliegt es dem Gerichtshof gegebenenfalls, die ihm gestellten Fragen umzuformulieren (Urteil vom 25. Januar 2024, Parchetul de pe lângă Curtea de Apel Craiova u. a., C-58/22, EU:C:2024:70, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.10.2026 - C-70/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie (EU) …
Rn. 44 So zielt diese Richtlinie, wie es in ihrem sechsten Erwägungsgrund heißt, darauf ab, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 2020, DenizBank, C-287/19, EU:C:2020:897, Rn. 102, und vom 11. Juli 2024, Eurobank Bulgaria, C-409/22, EU:C:2024:600, Rn. 79 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-70/25
Generalanwalt Rantos: Die Bank darf die unverzügliche Erstattung des Betrags …
Vgl., zur Richtlinie 2007/64, Urteil vom 11. Juli 2024, Eurobank Bulgaria (C-409/22, EU:C:2024:600, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Eurobank Bulgaria
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie 2007/64/EG - Begriff des Zahlungsinstruments - Vollmacht eines Beauftragten, der im Namen des Kontoinhabers handelt - Abschrift der Vollmacht mit Apostille - Nachweis der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie 2007/64/EG - Begriff des Zahlungsinstruments - Vollmacht eines Beauftragten, der im Namen des Kontoinhabers handelt - Abschrift der Vollmacht mit Apostille - Nachweis der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
- EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 11.11.2020 - C-287/19
DenizBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie (EU) …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:12} Urteile T-Mobile Austria, Rn. 33 und 34, und vom 11. November 2020, DenizBank (C-287/19, EU:C:2020:897, Rn. 69 bis 72).Vgl. Urteil vom 11. November 2020, DenizBank (C-287/19, EU:C:2020:897, Rn. 79), sowie meine Schlussanträge vom 30. April 2020 in der Rechtssache DenizBank (C-287/19, EU:C:2020:322, Nrn. 29 bis 51).
- EuGH, 25.01.2017 - C-375/15
BAWAG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:38} Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG (C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45) und vom 2. April 2020, PrivatBank (…C-480/18, EU:C:2020:274, Rn. 66). - EuGH, 04.10.2018 - C-191/17
ING-DiBa Direktbank Austria - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:15} Zum Begriff des Zahlungskontos nach Art. 4 Nr. 14 der Richtlinie 2007/64 vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria (C-191/17, EU:C:2018:809).
- EuGH, 09.04.2014 - C-616/11
Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:11} Diese Feststellung liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der "Art. 4 Nr. 23 der Richtlinie 2007/64 dahin auszulegen ist, dass es sich sowohl bei dem Verfahren zur Erteilung eines Überweisungsauftrags durch einen vom Zahler eigenhändig unterschriebenen Zahlschein als auch bei dem Verfahren zur Erteilung eines Überweisungsauftrags im Onlinebanking um Zahlungsinstrumente im Sinne dieser Bestimmung handelt" (Urteil vom 9. April 2014, T-Mobile Austria [C-616/11, EU:C:2014:242, im Folgenden: Urteil T-Mobile Austria, Rn. 29 bis 44]). - EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
CRCAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:28} Urteile vom 24. März 2021 (…MCP, C-603/20 PPU, EU:C:2021:231, Rn. 37) und vom 2. September 2021 CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671, im Folgenden: Urteil CRCAM, Rn. 31). - EuGH, 24.03.2021 - C-603/20
Die Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts, das mit einem die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:28} Urteile vom 24. März 2021 (MCP, C-603/20 PPU, EU:C:2021:231, Rn. 37) und vom 2. September 2021 CRCAM (…C-337/20, EU:C:2021:671, im Folgenden: Urteil CRCAM, Rn. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-287/19
DenizBank - Vorabentscheidungsverfahren - Verbraucherschutz - Zahlungsdienste im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
Vgl. Urteil vom 11. November 2020, DenizBank (…C-287/19, EU:C:2020:897, Rn. 79), sowie meine Schlussanträge vom 30. April 2020 in der Rechtssache DenizBank (C-287/19, EU:C:2020:322, Nrn. 29 bis 51). - EuGH, 02.04.2020 - C-480/18
PrivatBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:38} Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG (…C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45) und vom 2. April 2020, PrivatBank (C-480/18, EU:C:2020:274, Rn. 66). - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
CRCAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2007/64/EG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:35} Schlussanträge EU:C:2021:564, Nr. 53. - EuGH, 11.04.2019 - C-295/18
Mediterranean Shipping Company (Portugal) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
{FN:10} Zu den Begriffen Zahlungsdienste und Zahlungsdienstnutzer vgl. Urteil vom 11. April 2019, Mediterranean Shipping Company (Portugal) - Agentes de Navegação (C-295/18, EU:C:2019:320, Rn. 37 bis 48 und 54). - Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-351/21
Beobank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
- BGH, 05.03.2024 - XI ZR 107/22
Erstattungsanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank wegen nicht autorisierten …
Rn. 37 aa) In der Regelung des § 675w BGB aF kommt der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs durch den Zahler trägt, wenn diese streitig ist, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang auf dem Einsatz eines Zahlungs(authentifizierungs)instruments mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen beruht (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. September 2021 - C-337/20, WM 2021, 2278 Rn. 40 - CRCAM; Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona vom 30. November 2023, C-409/22, juris Rn. 60 f., 86 f., 98 - EUROBANK BULGARIA).Rn. 39 Für ein weites Verständnis der aus § 675w BGB aF folgenden Beweislastregelung spricht überdies, dass der in Art. 4 Nr. 23 ZDRL 2007 definierte Begriff des Zahlungsinstruments auch einen nicht personalisierten Verfahrensablauf erfassen kann, der zwischen dem Nutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und der vom Nutzer eingesetzt werden kann, um einen Zahlungsauftrag zu erteilen (…EuGH, Urteile vom 9. April 2014 - C-616/11, WM 2015, 813 Rn. 35 - T-Mobile Austria …und vom 11. November 2020 - C-287/19, WM 2020, 2218 Rn. 71, 75 - DenizBank;… Senatsurteil vom 17. November 2020 - XI ZR 294/19, BGHZ 227, 343 Rn. 34; s. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona vom 30. November 2023, C-409/22, juris Rn. 44 ff. - EUROBANK BULGARIA), und der deutsche Gesetzgeber dem Begriff "Zahlungsauthentifizierungsinstrument" keinen von dem unionsrechtlichen Begriff "Zahlungsinstrument" abweichenden Inhalt geben wollte (…Senatsurteil vom 17. November 2020, aaO Rn. 40 ff.).
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