Rechtsprechung
EuGH, 30.05.2006 - C-435/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Leroy
Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, in einem Mitgliedstaat ein Fahrzeug zu benutzen, das einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Leasinggesellschaft gehört und in diesem Staat zugelassen ist - Dauerhafte ...
- EU-Kommission
Leroy
Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, in einem Mitgliedstaat ein Fahrzeug zu benutzen, das einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Leasinggesellschaft gehört und in diesem Staat zugelassen ist - Dauerhafte ...
- EU-Kommission
Leroy
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr
- Judicialis
EG Art. 234; ; EG Art. 49; ; EG Art. 50; ; EG Art. 51; ; EG Art. 52; ; EG Art. 53; ; EG Art. 54; ; EG Art. 55; ; Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, in einem Mitgliedstaat ein Fahrzeug zu benutzen, das einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Leasinggesellschaft gehört und in diesem Staat zugelassen ist - Dauerhafte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Leroy
Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, in einem Mitgliedstaat ein Fahrzeug zu benutzen, das einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Leasinggesellschaft gehört und in diesem Staat zugelassen ist - Dauerhafte ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der belgischen Cour de cassation vom 6. Oktober 2004 in einem Strafverfahren gegen Sébastien Victor Leroy
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation Belgien - Auslegung der Artikel 49 bis 55 EG im Hinblick auf eine nationale Regelung, die einer im Hoheitsgebiet dieses Staates wohnenden und arbeitenden Person unter Strafandrohung verbietet, ein Fahrzeug zu benutzen, das einer ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.03.2002 - C-451/99
Cura Anlagen
Auszug aus EuGH, 30.05.2006 - C-435/04
11 Nach ständiger Rechtsprechung steht Artikel 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Möglichkeit für einen Dienstleistungserbringer, von der Dienstleistungsfreiheit tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt (vgl. u. a. Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 29).12 Es steht fest, dass die Verpflichtung, bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen geleaste Kraftfahrzeuge in dem Mitgliedstaat zuzulassen, in dem sie benutzt werden, grenzüberschreitende Leasingtätigkeiten erschwert (Urteil Cura Anlagen, Randnr. 37).
- EuGH, 13.07.2004 - C-429/02
Bacardi France
Auszug aus EuGH, 30.05.2006 - C-435/04
Die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs gilt außerdem sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch des Dienstleistungsempfängers (Urteil vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache C-429/02, Bacardi France, Slg. 2004, I-6613, Randnr. 31). - EuGH, 15.12.2005 - C-151/04
Nadin und Nadin-Lux - Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr - Begriff …
Auszug aus EuGH, 30.05.2006 - C-435/04
Es nimmt der Verpflichtung zur Zulassung nicht ihren beeinträchtigenden Charakter, dass das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen das Firmenfahrzeug in Belgien, auch ohne dort über eine feste Niederlassung zu verfügen, auf seinen eigenen Namen zulassen kann (Urteil vom 15. Dezember 2005 in den Rechtssachen C-151/04 und C-152/04, Nadin u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 38).
- EuGH, 24.10.2008 - C-364/08
Vandermeir - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Niederlassungsfreiheit - …
29 und 30, sowie die Beschlüsse vom 30. Mai 2006, Leroy, C-435/04, Slg. 2006, I-4835, Randnr. 11, und van de Coevering, Randnrn.Eine Verpflichtung zur Zulassung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende erschwert aber grenzüberschreitende Leasingaktivitäten (vgl. Urteil Cura Anlagen, Randnr. 37, und Beschluss Leroy, Randnr. 12).
Was die Frage einer Rechtfertigung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Zulassungspflicht betrifft, so hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass zum einen Art. 43 EG einer nationalen Regelung eines ersten Mitgliedstaats entgegensteht, die einem in diesem Mitgliedstaat wohnenden Selbständigen vorschreibt, dort ein Firmenfahrzeug zuzulassen, das ihm von der in einem zweiten Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft, bei der er beschäftigt ist, überlassen wird, wenn das Fahrzeug weder im Wesentlichen dauerhaft im erstgenannten Mitgliedstaat genutzt werden soll noch tatsächlich so genutzt wird (vgl. Urteil Nadin und Nadin-Lux, Randnr. 55, sowie Beschluss Leroy, Randnr. 13), und dass zum anderen Art. 49 EG einer nationalen Regelung eines ersten Mitgliedstaats entgegensteht, die einer in diesem Mitgliedstaat wohnenden Person vorschreibt, dort ein Fahrzeug zuzulassen, das sie von einer in einem zweiten Mitgliedstaat niedergelassenen Leasinggesellschaft gemietet hat, wenn dieses Fahrzeug weder im Wesentlichen dauerhaft im erstgenannten Mitgliedstaat genutzt werden soll noch tatsächlich so genutzt wird (vgl. Beschluss Leroy, Randnr. 14).
- EuGH, 27.06.2006 - C-242/05
van de Coevering - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freier …
24 Ein Mitgliedstaat darf eine Registrierungsgebühr für ein Fahrzeug, das einem in diesem Staat wohnenden Arbeitnehmer von einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat überlassen wird, dann erheben, wenn das Fahrzeug im Wesentlichen dauerhaft im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats genutzt werden soll oder tatsächlich so genutzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Cura Anlagen, Randnr. 42, und Beschluss vom 30. Mai 2006 in der Rechtssache C-435/04, Leroy, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 14, sowie in Bezug auf Firmenfahrzeuge, die Arbeitnehmern überlassen wurden, Urteile vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-464/02, Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-7929, Randnrn.