Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.
EG-Vertrag
3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
Titel III - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 39 - 60) |
Kapitel 3 - Dienstleistungen (Art. 49 - 55) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu Art. 55 EG
264 Entscheidungen zu Art. 55 EG in unserer Datenbank:
- EuGH, 20.04.2023 - C-348/22
Die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände dürfen nicht ...
- EuGH, 29.11.2007 - C-393/05
Kommission / Österreich - Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 - Landwirtschaftliche ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Freier ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2007 - C-393/05
- VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten ...
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II - ...
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13
Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15
NN (L)
- EuGH, 29.11.2007 - C-404/05
Kommission / Deutschland - Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 - Landwirtschaftliche ...
- VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08
Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht
- EuG, 27.04.2016 - T-463/14
Österreichische Post / Kommission - Richtlinie 2004/17/EG - Zuschlagserteilung ...
Querverweise
Auf Art. 55 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
- Das Niederlassungsrecht
- Art. 45 (ex-Art. 55)