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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2016 - C-448/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38263
EuGH, 09.11.2016 - C-448/14 (https://dejure.org/2016,38263)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2016 - C-448/14 (https://dejure.org/2016,38263)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2016 - C-448/14 (https://dejure.org/2016,38263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Davitas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. c - Begriff der Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer primärer Molekularstruktur

  • Europäischer Gerichtshof

    Davitas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. c - Begriff der Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer primärer Molekularstruktur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. c - Begriff der Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer primärer Molekularstruktur

  • rechtsportal.de

    Inverkehrbringen eines als "De Tox Forte" bezeichneten Lebensmittels mit einem vulkanischen Mineral als einziger Zutat

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Davitas/Stadt Aschaffenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Davitas

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. c - Begriff der Lebensmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer primärer Molekularstruktur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2017, 156
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    HLH Warenvertrieb und Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2016 - C-448/14
    Rn. 17 Zur Beantwortung dieser Frage ist eingangs daran zu erinnern, dass die besagte Verordnung das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel und neuartiger Lebensmittelzutaten regelt (Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 81).

    Rn. 18 In Art. 1 Abs. 2 dieser Verordnung wird ihr Geltungsbereich u. a. durch die Festlegung dessen abgegrenzt, was unter neuartigen Lebensmitteln und neuartigen Lebensmittelzutaten zu verstehen ist (Urteile vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 82, …und vom 15. Januar 2009, M-K Europa, C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15).

    Rn. 20 Zum einen ist erforderlich, dass sie in der Union vor dem 15. Mai 1997, dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung, "noch nicht in nennenswertem Umfang" für den menschlichen Verzehr verwendet wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 82 und 87).

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2016 - C-448/14
    Rn. 18 In Art. 1 Abs. 2 dieser Verordnung wird ihr Geltungsbereich u. a. durch die Festlegung dessen abgegrenzt, was unter neuartigen Lebensmitteln und neuartigen Lebensmittelzutaten zu verstehen ist (…Urteile vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 82, und vom 15. Januar 2009, M-K Europa, C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15).

    Sie soll nicht nur das Funktionieren des Binnenmarkts für neuartige Lebensmittel sicherstellen, sondern auch die öffentliche Gesundheit vor den Risiken schützen, die durch diese Lebensmittel entstehen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2009, M-K Europa, C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Hierzu sollen mit dieser Verordnung in der Union gemeinsame Standards im Bereich der neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten gesetzt werden, die, wie aus dem zweiten Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht, u. a. damit umgesetzt werden, dass ein Gemeinschaftsverfahren mit einer einheitlichen Prüfung der Sicherheit dieser Lebensmittel und Lebensmittelzutaten vor ihrem Inverkehrbringen in der Union eingerichtet wird (Urteil vom 15. Januar 2009, M-K Europa, C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 23).

  • EuGH, 24.06.2015 - C-207/14

    Hotel Sava Rogaška - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2016 - C-448/14
    Rn. 26 Wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (Urteil vom 24. Juni 2015, Hotel Sava Rogaška, C-207/14, EU:C:2015:414, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.10.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …

    Rn. 24 Zur Beantwortung der Frage des vorlegenden Gerichts ist eingangs daran zu erinnern, dass die Verordnung Nr. 258/97 gemäß Art. 1 Abs. 1 das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel und neuartiger Lebensmittelzutaten regelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum einen müssen die Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Union vor dem 15. Mai 1997, dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung, "noch nicht in nennenswertem Umfang" für den menschlichen Verzehr verwendet worden sein und zum anderen müssen sie zu einer der Gruppen gehören, die in Art. 1 Abs. 2 Buchst. c bis f der Verordnung ausdrücklich vorgesehen werden (Urteil vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 18 bis 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Wie sich aus ständiger Rechtsprechung ergibt, sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26, …und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18).

    Rn. 39 Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 258/97 nach ständiger Rechtsprechung eine doppelte Zielsetzung verfolgt, nämlich das Funktionieren des Binnenmarkts für neuartige Lebensmittel sicherzustellen und die öffentliche Gesundheit vor den Risiken zu schützen, die durch diese Lebensmittel entstehen können (Urteil vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OVG Saarland, 27.02.2019 - 2 B 294/18

    Untersagung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels - hier: …

    Rn. 11 Er hat geltend gemacht, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9.11.2016 - C-448/14 -), die ersichtlich bei der Formulierung von Artikel 3 Abs. 2a Unterabsatz i der Nachfolgerverordnung (EU) 2015/2283 aufgegriffen worden sei, sei es unerheblich, dass "Natriumhydroxid/ Basenkonzentrat" als stoffliches Produkt bereits vor dem Stichtag in seiner Molekularstruktur bekannt gewesen sein dürfte.

    Sie enthielt keine Angaben, anhand derer sich feststellen ließ, ob die in Artikel 1 Abs. 2c genannte Gruppe Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten einschließt, die vor dem 15.5.1997 in der Union nicht für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, oder ob sie nur Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten erfasst, deren primäre Molekularstruktur neu geschaffen oder gegenüber demjenigen verändert wurde, die es in der Natur vor diesem Datum bereits gab.(vgl. Urteil des EuGH vom 9.11.2016, C-448/14 zu Klinoptilolith; juris) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(Urteil vom 9.11.2016, C-448/14) ist Artikel 1 Abs. 2 c) der Verordnung EG Nr. 258/97 vom 27.1.1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten in der durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 vom 18.6.2009 geänderten Fassung dahin auszulegen, dass sich der Begriff "neue primäre Molekularstruktur" auf Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten bezieht, die - wie das Erzeugnis der Antragstellerin - vor dem 15.5.1997 im Gebiet der Europäischen Union nicht für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-141/22

    TLL The Longevity Labs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - …

    {FN:14} Urteile vom 9. November 2016, Davitas (C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 31), und vom 1. Oktober 2020, Entoma (…C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 39).

    Vgl. Urteile vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica (…C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 82 und 87), vom 15. Januar 2009, M-K Europa (…C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15), vom 9. November 2016, Davitas (C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 18 bis 21), und vom 1. Oktober 2020, Entoma (…C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 25).

    {FN:25} Nach ständiger Rechtsprechung sind "Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen" (Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26…, vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18, …und vom 1. Oktober 2020, Entoma, C-526/19, EU:C:2020:769, Rn. 29).

  • VG Berlin, 14.03.2018 - 14 K 328.16

    Untersagung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels ohne …

    Der Europäische Gerichtshof hat - bezogen auf den im Wesentlichen gleichlautenden Artikel 1 Abs. 2 Buchst. c) der "Vorgänger"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 - mit Urteil vom 9. November 2016 - C-448/14 - (…Rn. 25 ff.) entschieden, "dass sich der Begriff ?neue primäre Molekularstruktur' auf Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten bezieht, die vor dem 15. Mai 1997 im Unionsgebiet nicht für den menschlichen Verzehr verwendet wurden".
  • VG Würzburg, 16.12.2020 - W 8 S 20.1841

    Zur Abgrenzung von Lebensmitteln zu Scherzartikeln

    Des Weiteren hat der EuGH schon mit Urteil vom 9. November 2016 (C-448/14 - ZLR 2017, 328) - auf Vorlage des BayVGH mit Beschluss vom 15. September 2014 (20 BV 14.1138 - LRE 69, 65) betreffend eine Entscheidung des VG Würzburg (U.v. 23.04.2014 - W 6 K 13.596 - LMRR 2014, 8; siehe auch schon VG Würzburg, B.v. 8.8.2013 - W 6 S 13.597 und dazu BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 20 CS 13.1769 - LMuR 2014, 109) - zum Hauptbestandteil des streitgegenständlichen Zeoliths von 90 bis 95% Klinoptilolith entschieden, dass dies ein neuartiges Lebensmittel ist und unter die Novel-Food-Verordnung fällt (damals VO (EG) Nr. 258/97, die sich insoweit aber nicht von der aktuell geltenden Nachfolgeregelung der VO (EG) Nr. 2015/2283 unterscheidet).
  • VG Würzburg, 14.02.2022 - W 8 K 20.1839

    Lebensmittel in Abgrenzung zu Scherzartikel - hier: "Zeolith für Tyrannosaurus"

    Des Weiteren hat der EuGH schon mit Urteil vom 9. November 2016 (C-448/14 - ZLR 2017, 328) - auf Vorlage des BayVGH mit Beschluss vom 15. September 2014 (20 BV 14.1138 - LRE 69, 65) betreffend eine Entscheidung des VG Würzburg (U.v. 23.04.2014 - W 6 K 13.596 - LMRR 2014, 8; siehe auch schon VG Würzburg, B.v. 8.8.2013 - W 6 S 13.597 und dazu BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 20 CS 13.1769 - LMuR 2014, 109) - zum Hauptbestandteil des streitgegenständlichen Zeoliths von 90 bis 95% Klinoptilolith entschieden, dass dies ein neuartiges Lebensmittel ist und unter die Novel-Food-Verordnung fällt (damals VO (EG) Nr. 258/97, die sich insoweit aber nicht von der aktuell geltenden Nachfolgeregelung der VO (EG) Nr. 2015/2283 unterscheidet).".
  • VG Berlin, 11.11.2019 - 14 K 101.17

    Verbot des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels, das den Extrakt der …

    Zum anderen müssen sie zumindest zu einer der in der Begriffsbestimmung aufgeführten Gruppen gehören (vgl. zu Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 EuGH, Urteil vom 9. November 2016 - C-448/14 [ECLI:EU:C:2016:839], Davitas -, Rn. 19 ff.).
  • EuG, 13.11.2024 - T-274/21

    Synadiet u. a./ Kommission - Verbraucherschutz - Stoffe, deren Verwendung …

    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, sowie der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26, …und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18).
  • EuG, 13.11.2024 - T-271/21

    Ortis/ Kommission - Verbraucherschutz - Stoffe, deren Verwendung Beschränkungen …

    Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, sowie der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (Urteile vom 9. November 2016, Davitas, C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26, …und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union, C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …

    {FN:5} Vgl. beispielsweise Urteile vom 9. November 2016, Davitas (C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26), und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union (…C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.11.2024 - T-302/21

    Aboca u. a./ Kommission - Verbraucherschutz - Stoffe, deren Verwendung …

  • LG Berlin II, 21.05.2025 - 97 O 44/24

    Unterlassungsanspruch gegen das Inverkehrbringen eines …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,350
Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14 (https://dejure.org/2016,350)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.01.2016 - C-448/14 (https://dejure.org/2016,350)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - C-448/14 (https://dejure.org/2016,350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Davitas

    Schutz der öffentlichen Gesundheit - Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. c - Anwendungsbereich - Begriff des Lebensmittels oder der Lebensmittelzutat mit neuer Molekularstruktur

  • rechtsportal.de

    Schutz der öffentlichen Gesundheit - Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 2 Buchst. c - Anwendungsbereich - Begriff des Lebensmittels oder der Lebensmittelzutat mit neuer Molekularstruktur

  • rechtsportal.de

    Inverkehrbringen eines als "De Tox Forte" bezeichneten Lebensmittels mit einem vulkanischen Mineral als einziger Zutat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
    {FN:4} Der Gerichtshof hatte in den Rechtssachen, in denen die Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370) sowie M-K Europa (C-383/07, EU:C:2009:8) ergangen sind, bereits Gelegenheit zur Prüfung anderer Vorschriften von Art. 1.

    {FN:7} Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica (…C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 82) sowie M-K Europa (C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15).

    {FN:8} Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica (…C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 87) sowie M-K Europa (C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15).

    {FN:13} Urteile Monsanto Agricoltura Italia u. a. (…C-236/01, EU:C:2003:431, Rn. 74) sowie M-K Europa (C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 22).

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    HLH Warenvertrieb und Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
    {FN:4} Der Gerichtshof hatte in den Rechtssachen, in denen die Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370) sowie M-K Europa (C-383/07, EU:C:2009:8) ergangen sind, bereits Gelegenheit zur Prüfung anderer Vorschriften von Art. 1.

    {FN:7} Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 82) sowie M-K Europa (…C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15).

    {FN:8} Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, EU:C:2005:370, Rn. 87) sowie M-K Europa (…C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 15).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-236/01

    Monsanto Agricoltura Italie u.a. - "Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
    {FN:13} Urteile Monsanto Agricoltura Italia u. a. (C-236/01, EU:C:2003:431, Rn. 74) sowie M-K Europa (…C-383/07, EU:C:2009:8, Rn. 22).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
    {FN:6} Urteil Inuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
    {FN:5} Vgl. u. a. Urteile Merck (…292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12) und Koushkaki (C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34).
  • EuGH, 24.06.2015 - C-207/14

    Hotel Sava Rogaška - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
    {FN:11} Vgl. u. a. Urteil Hotel Sava Rogaška (C-207/14, EU:C:2015:414, Rn. 25).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-448/14
    {FN:5} Vgl. u. a. Urteile Merck (292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12) und Koushkaki (…C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-526/19

    Entoma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Neuartige …

    {FN:5} Vgl. beispielsweise Urteile vom 9. November 2016, Davitas (C-448/14, EU:C:2016:839, Rn. 26), und vom 26. Oktober 2017, The English Bridge Union (…C-90/16, EU:C:2017:814, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch im besonderen Zusammenhang des Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 258/97 Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Davitas (C-448/14, EU:C:2016:39, Nr. 32).

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