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Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.2021 - C-48/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5634
EuGH, 18.03.2021 - C-48/20 (https://dejure.org/2021,5634)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.2021 - C-48/20 (https://dejure.org/2021,5634)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 2021 - C-48/20 (https://dejure.org/2021,5634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    P. (Cartes de carburant)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 - Zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuern - Guter Glaube des Ausstellers der Rechnung - Gefährdung des Steueraufkommens - Verpflichtungen der ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    P.

    MwStSystRL Art. 203; MwStSystRL Art. 203
    Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 - Zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuern - Guter Glaube des Ausstellers der Rechnung - Gefährdung des Steueraufkommens - Verpflichtungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.07.2020 - C-835/18

    Terracult - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2021 - C-48/20
    Dieses System gewährleistet daher eine völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese selbst grundsätzlich der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Was insbesondere die Erstattung von fälschlich in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2006/112 keine Bestimmung über die Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer durch den Aussteller der Rechnung enthält und dass es unter diesen Umständen grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten ist, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann (Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, zur Gewährleistung der Neutralität der Mehrwertsteuer in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung die Möglichkeit vorzusehen, jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer zu berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller seinen guten Glauben nachweist (Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-138/12

    Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 - …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2021 - C-48/20
    Rn. 27 Der Gerichtshof hat festgestellt, dass diese Bestimmung einer Gefährdung des Steueraufkommens entgegenwirken soll, die sich aus dem Recht auf Vorsteuerabzug nach dieser Richtlinie ergeben kann (Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred, C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 24).

    Rn. 28 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten zwar Maßnahmen erlassen dürfen, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu verhindern, diese Maßnahmen jedoch nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, und daher nicht so eingesetzt werden dürfen, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Unionsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist (Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred, C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.05.2019 - C-235/18

    Vega International Car Transport and Logistic - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2021 - C-48/20
    Unter Berufung auf die Urteile vom 6. Februar 2003, Auto Lease Holland (C-185/01, EU:C:2003:73), und vom 15. Mai 2019, Vega International Car Transport and Logistic (C-235/18, EU:C:2019:412), weist dieses Gericht darauf hin, dass die tatsächliche Tätigkeit von P. darin bestanden habe, den Erwerb von Kraftstoff durch ihre litauischen Kunden an Tankstellen mit Tankkarten zu finanzieren, und dass sie sich folglich darauf beschränkt habe, Finanzdienstleistungen an litauische Einrichtungen zu erbringen, die in Polen nicht mehrwertsteuerpflichtig seien.
  • EuGH, 06.02.2003 - C-185/01

    Auto Lease Holland - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Ort des steuerbaren …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2021 - C-48/20
    Unter Berufung auf die Urteile vom 6. Februar 2003, Auto Lease Holland (C-185/01, EU:C:2003:73), und vom 15. Mai 2019, Vega International Car Transport and Logistic (C-235/18, EU:C:2019:412), weist dieses Gericht darauf hin, dass die tatsächliche Tätigkeit von P. darin bestanden habe, den Erwerb von Kraftstoff durch ihre litauischen Kunden an Tankstellen mit Tankkarten zu finanzieren, und dass sie sich folglich darauf beschränkt habe, Finanzdienstleistungen an litauische Einrichtungen zu erbringen, die in Polen nicht mehrwertsteuerpflichtig seien.
  • EuGH, 08.05.2019 - C-712/17

    EN.SA. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Fiktive Umsätze - …

    Auszug aus EuGH, 18.03.2021 - C-48/20
    Insoweit hat der Gerichtshof klargestellt, dass die in einer Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer vom Aussteller dieser Rechnung geschuldet wird, auch wenn jeder tatsächlich steuerpflichtige Umsatz fehlt (Urteil vom 8. Mai 2019, EN.SA., C-712/17, EU:C:2019:374, Rn. 26).
  • EuGH, 08.12.2022 - C-378/21

    Finanzamt Österreich (Fehlerhaft ausgewiesene Mehrwertsteuer gegenüber …

    Rn. 20 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht außerdem hervor, dass Art. 203 der Mehrwertsteuerrichtlinie der Gefährdung des Steueraufkommens entgegenwirken soll, die sich aus dem in dieser Richtlinie vorgesehenen Recht auf Vorsteuerabzug ergeben kann (…Urteile vom 8. Mai 2019, EN.SA., C-712/17, EU:C:2019:374, Rn. 32, und vom 18. März 2021, P [Tankkarten], C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-378/21

    Finanzamt Österreich (TVA facturée par erreur à des consommateurs finals) - …

    {FN:3} So ausdrücklich u. a. Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 27), und vom 8. Mai 2019, EN.SA.

    {FN:4} So ausdrücklich Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.

    {FN:9} So ausdrücklich Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 30), vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken (…C-35/05, EU:C:2007:167, Rn. 38), und vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (…C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 48).

    {FN:11} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (…C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.

    {FN:12} Urteil vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 33).

    Seitdem wird dieser Textbaustein beständig wiederholt, ohne jedoch jemals wirklich zu erläutern, warum und unter welchen Voraussetzungen von einem gutgläubigen Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang gesprochen werden kann - vgl. nur Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31 ff.), vom 2. Juli 2020, Terracult (…C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-442/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie (Fraude d'un employé) - …

    {FN:8} So ausdrücklich Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.

    Darauf Bezug nehmend Urteil vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 30).

    {FN:17} So ausdrücklich Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 30), vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken (…C-35/05, EU:C:2007:167, Rn. 38), und vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (…C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 48).

    {FN:19} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (…C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.

    {FN:23} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (…C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.

    {FN:31} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (…C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt …

    vom 08.05.2019 - C-712/17, EU:C:2019:374, Rz 32; P. (Cartes de carburant) vom 18.03.2021 - C-48/20, EU:C:2021:215, Rz 27; s.a. EuGH-Urteil zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft Terracult vom 02.07.2020 - C-835/18, EU:C:2020:520, Rz 29, m.w.N.).
  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21

    Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?

    Dieser schließt eine nationale Regelung wie § 14c Abs. 1 UStG aus, die die Berichtigung der Steuerschuld eines nachweislich gutgläubigen Rechnungsausstellers von der Korrektur seiner unrichtigen Rechnungen abhängig macht (EuGH…, Urteil vom 13.12.1989 - C-342/87, Genius, juris, Rn. 18; EuGH…, Urteil vom 19.09.2000 - C-454/98, Schmeink & Cofreth, juris, Rn. 61; EuGH…, Urteil vom 18.06.2009 - C-566/07, Stadeco, juris, Rn. 36; EuGH…, Urteil vom 31.01.2013 - C -652/11, Stroy trans, juris, Rn. 33; EuGH…, Urteil vom 11.04.2013, C-138/12, Rusedespred, juris, Rn. 34; EuGH…, Urteil vom 02.06.2020 - C-835,18, Terracult, juris, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 18.03.2021 - C-48/20, P (Tankkarten), juris, Rn. 31), insbesondere, wenn die Korrektur faktisch nicht möglich ist, weil dem Rechnungsaussteller die Rechnungsadressaten namentlich nicht bekannt sind (…EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 08.09.2022 - C-378/21, P GmbH, juris, Rn. 47 m.w.N).
  • EuGH, 07.07.2022 - C-696/20

    Dyrektor Izby Skarbowej w W. (Qualification erronée d'opérations en chaîne) - …

    Rn. 54 Hinzuzufügen ist, dass die Mitgliedstaaten zwar Maßnahmen erlassen dürfen, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu verhindern, doch dürfen diese Maßnahmen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist; sie dürfen daher nicht so eingesetzt werden, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Unionsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist, in Frage stellen würden (Urteil vom 18. März 2021, P [Tankkarten], C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.09.2022 - C-235/21

    RAIFFEISEN LEASING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Rn. 35 Insoweit hat der Gerichtshof zum einen entschieden, dass die in einer Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer vom Aussteller dieser Rechnung geschuldet wird, auch wenn jeder tatsächlich steuerpflichtige Umsatz fehlt (Urteil vom 18. März 2021, P [Tankkarten], C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Art. 203 der Richtlinie 2006/112 soll einer Gefährdung des Steueraufkommens entgegenwirken, die sich aus dem Recht auf Vorsteuerabzug nach dieser Richtlinie ergeben kann (Urteil vom 18. März 2021, P [Tankkarten], C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-235/21

    RAIFFEISEN LEASING - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    (…C-712/17, EU:C:2019:374, Rn. 26), und vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 26).

    {FN:18} Vgl. u. a. Urteile LVK (…Rn. 36) und vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2024 - C-794/23

    Finanzamt Österreich (TVA facturée par erreur à des consommateurs finals II) - …

    {FN:7} So ausdrücklich Urteile vom 8. Dezember 2022, Finanzamt Österreich (Endverbrauchern fälschlicherweise in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer) (…C-378/21, EU:C:2022:968, Rn. 20), vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.
  • FG Baden-Württemberg, 02.02.2023 - 1 K 147/20

    Unrichtiger Steuerausweis bei der Umsatzsteuer: Steuer wird im Jahr des …

    Rn. 63 Zweck der Regelung ist es, einer Gefährdung des Steueraufkommens durch das Recht auf Vorsteuerabzug entgegenzuwirken (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- vom 18.03.2021 - C-48/20, P., Mehrwertsteuerrecht -MwStR- 2021, 496, Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-606/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Possibilité de correction en …

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 7 V 7023/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) - Aufhebung der …

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