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   EuGH, 08.05.2014 - C-483/12   

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EuGH, 08.05.2014 - C-483/12 (https://dejure.org/2014,9100)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2014 - C-483/12 (https://dejure.org/2014,9100)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - C-483/12 (https://dejure.org/2014,9100)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung - Durchführung des Unionsrechts - Anwendungsbereich des Unionsrechts - Fehlen - Unzuständigkeit des Gerichtshofs"

  • Europäischer Gerichtshof

    Pelckmans Turnhout

    Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung - Durchführung des Unionsrechts - Anwendungsbereich des Unionsrechts - Fehlen - Unzuständigkeit des Gerichtshofs

  • EU-Kommission

    Pelckmans Turnhout NV gegen Walter Van Gastel Balen NV und andere.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Grondwettelijk Hof - Belgien. Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung - Durchführung des Unionsrechts - Anwendungsbereich des Unionsrechts - Fehlen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundsätze der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung - Durchführung des Unionsrechts - Anwendungsbereich des Unionsrechts - Fehlen - Unzuständigkeit des Gerichtshofs

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pelckmans Turnhout

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Grondwettelijk Hof - Belgien - Auslegung von Art. 6 Abs. 3 VEU, der Art. 34, 35, 36, 56 und 57 AEUV und der Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Nationale Regelung, die dem Einzelhandel die Einhaltung eines wöchentlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Danach gilt diese für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union (Urteil Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 17).

    Diese Bestimmung bestätigt also die ständige Rechtsprechung, wonach die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung finden (Urteil Åkerberg Fransson, EU:C:2013:105, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gemäß diesen Erläuterungen "[gilt d]ie Verpflichtung zur Einhaltung der im Rahmen der Union definierten Grundrechte für die Mitgliedstaaten ... nur dann, wenn sie im Anwendungsbereich des Unionsrechts handeln" (Urteil Åkerberg Fransson, EU:C:2013:105, Rn. 20).

    Wird dagegen eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche diese Zuständigkeit nicht begründen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Currà u. a., C-466/11, EU:C:2012:465, Rn. 26, und Urteil Åkerberg Fransson, EU:C:2013:105, Rn. 22).

    Ebenso dehnt die Charta nach ihrem Art. 51 Abs. 2 den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (vgl. Urteile McB., C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 51, Dereci u. a., C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 71, und Åkerberg Fransson, EU:C:2013:105, Rn. 23).

  • EuGH, 20.06.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno u.a. / Sindaco del Comune di Erbusco u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Jedenfalls hat der Gerichtshof zur Geltung der von diesem Gericht angeführten Art. 34 AEUV bis 36 AEUV über den freien Warenverkehr bereits wiederholt entschieden, dass diese Bestimmungen keine Anwendung auf eine nationale Ladenschlussregelung finden, die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, die im Inland tätig sind, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt (vgl. insbesondere Urteile Punto Casa und PPV, C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226, Rn. 15, und Semeraro Casa Uno u. a., C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 28).

    Ebenso genügt zu den vom vorlegenden Gericht ebenfalls angeführten Art. 56 AEUV und 57 AEUV über den freien Dienstleistungsverkehr die Feststellung, dass die fragliche Regelung für alle im Inland tätigen Wirtschaftsteilnehmer gilt, dass sie ferner nicht die Regelung der Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen der betreffenden Unternehmen bezweckt und dass schließlich die beschränkenden Wirkungen, die sie für die Dienstleistungsfreiheit haben könnte, zu ungewiss und zu mittelbar sind, als dass die in ihr aufgestellte Verpflichtung als geeignet angesehen werden könnte, diese Freiheit zu behindern (vgl. entsprechend Urteil Semeraro Casa Uno u. a., EU:C:1996:242, Rn. 32).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Ebenso dehnt die Charta nach ihrem Art. 51 Abs. 2 den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (vgl. Urteile McB., C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 51, Dereci u. a., C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 71, und Åkerberg Fransson, EU:C:2013:105, Rn. 23).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Ebenso dehnt die Charta nach ihrem Art. 51 Abs. 2 den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (vgl. Urteile McB., C-400/10 PPU, EU:C:2010:582, Rn. 51, Dereci u. a., C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 71, und Åkerberg Fransson, EU:C:2013:105, Rn. 23).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-69/93

    Punto Casa und PPV

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Jedenfalls hat der Gerichtshof zur Geltung der von diesem Gericht angeführten Art. 34 AEUV bis 36 AEUV über den freien Warenverkehr bereits wiederholt entschieden, dass diese Bestimmungen keine Anwendung auf eine nationale Ladenschlussregelung finden, die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, die im Inland tätig sind, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt (vgl. insbesondere Urteile Punto Casa und PPV, C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226, Rn. 15, und Semeraro Casa Uno u. a., C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 28).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-466/11

    Currà u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Wird dagegen eine rechtliche Situation nicht vom Unionsrecht erfasst, ist der Gerichtshof nicht zuständig, um über sie zu entscheiden, und die möglicherweise angeführten Bestimmungen der Charta können als solche diese Zuständigkeit nicht begründen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Currà u. a., C-466/11, EU:C:2012:465, Rn. 26, und Urteil Åkerberg Fransson, EU:C:2013:105, Rn. 22).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-462/93

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Jedenfalls hat der Gerichtshof zur Geltung der von diesem Gericht angeführten Art. 34 AEUV bis 36 AEUV über den freien Warenverkehr bereits wiederholt entschieden, dass diese Bestimmungen keine Anwendung auf eine nationale Ladenschlussregelung finden, die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, die im Inland tätig sind, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt (vgl. insbesondere Urteile Punto Casa und PPV, C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226, Rn. 15, und Semeraro Casa Uno u. a., C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 28).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-11/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Jedenfalls hat der Gerichtshof zur Geltung der von diesem Gericht angeführten Art. 34 AEUV bis 36 AEUV über den freien Warenverkehr bereits wiederholt entschieden, dass diese Bestimmungen keine Anwendung auf eine nationale Ladenschlussregelung finden, die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, die im Inland tätig sind, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt (vgl. insbesondere Urteile Punto Casa und PPV, C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226, Rn. 15, und Semeraro Casa Uno u. a., C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 28).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-23/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Jedenfalls hat der Gerichtshof zur Geltung der von diesem Gericht angeführten Art. 34 AEUV bis 36 AEUV über den freien Warenverkehr bereits wiederholt entschieden, dass diese Bestimmungen keine Anwendung auf eine nationale Ladenschlussregelung finden, die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, die im Inland tätig sind, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt (vgl. insbesondere Urteile Punto Casa und PPV, C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226, Rn. 15, und Semeraro Casa Uno u. a., C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 28).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-9/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-483/12
    Jedenfalls hat der Gerichtshof zur Geltung der von diesem Gericht angeführten Art. 34 AEUV bis 36 AEUV über den freien Warenverkehr bereits wiederholt entschieden, dass diese Bestimmungen keine Anwendung auf eine nationale Ladenschlussregelung finden, die für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gilt, die im Inland tätig sind, und den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt (vgl. insbesondere Urteile Punto Casa und PPV, C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226, Rn. 15, und Semeraro Casa Uno u. a., C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 28).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-14/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-332/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-24/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 20.06.1996 - C-464/93

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 04.10.2012 - C-559/11

    Pelckmans Turnhout

  • EuGH, 20.06.1996 - C-15/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

  • EuGH, 27.04.2022 - C-674/20

    Es widerspricht nicht dem Unionsrecht, wenn in Belgien die Erbringer von

    Hierzu ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass gegen das in Art. 56 AEUV aufgestellte Verbot nationale Rechtsvorschriften nicht verstoßen, die für alle im Inland tätigen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die nicht die Regelung der Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen der betreffenden Unternehmen bezwecken und deren beschränkende Wirkungen, die sie für den freien Dienstleistungsverkehr haben könnte, zu ungewiss und zu mittelbar sind, als dass die in ihnen aufgestellte Verpflichtung als geeignet angesehen werden könnte, diese Freiheit zu behindern (Urteil vom 8. Mai 2014, Pelckmans Turnhout, C-483/12, EU:C:2014:304, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16

    SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    54 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014 (C-483/12, EU:C:2014:304, Rn. 24 bis 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-686/13

    X - Steuerrecht - Nationale Ertragsteuer - Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49

    20 - Vgl. Urteil Semeraro Casa Uno u.a. (C-418/93 bis C-421/93, C-460/93 bis C-462/93, C-464/93, C-9/94 bis C-11/94, C-14/94, C-15/94, C-23/94, C-24/94 und C-332/94, EU:C:1996:242, Rn. 32); vgl zum freien Dienstleistungsverkehr das Urteil Pelckmans Turnhout (C-483/12, EU:C:2014:304, Rn. 24) und zum freien Warenverkehr das Urteil DIP u.a. (C-140/94 bis C-142/94, EU:C:1995:330, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16

    Global Starnet

    18 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2014, Pelckmans Turnhout (C-483/12, EU:C:2014:304, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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