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Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.2022 - C-486/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30950
EuGH, 10.11.2022 - C-486/21 (https://dejure.org/2022,30950)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.2022 - C-486/21 (https://dejure.org/2022,30950)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 2022 - C-486/21 (https://dejure.org/2022,30950)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    SHARENGO

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches System des Mietens und der gemeinschaftlichen Nutzung (Carsharing) von Elektrofahrzeugen - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Dienstleistungskonzessionen" und "öffentliche Lieferaufträge" - Richtlinie 2014/23/EU - Art. 5 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SHARENGO

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches System des Mietens und der gemeinschaftlichen Nutzung (Carsharing) von Elektrofahrzeugen - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Dienstleistungskonzessionen" und "öffentliche Lieferaufträge" - Richtlinie 2014/23/EU - Art. 5 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Carsharing von E-Fahrzeugen ist Dienstleistungskonzession!

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 247
  • NZBau 2023, 112
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.09.2021 - C-927/19

    Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Rn. 99 Art. 38 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2014/23 sieht für einen Wirtschaftsteilnehmer das Recht vor, Leistungen anderer Unternehmen, unabhängig davon, welche rechtlichen Beziehungen zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehen, in Anspruch zu nehmen, um die Teilnahmekriterien sowohl der beruflichen und fachlichen Befähigung als auch jene zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, die jeweils in Abs. 1 dieser Bestimmung vorgesehen sind, zu erfüllen (…vgl. entsprechend im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29 und 33, sowie vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 150).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der u. a. in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23 gewährleistet ist und einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, verlangt nämlich, dass die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie aufgestellten Regeln nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele erforderlich ist (…vgl. entsprechend im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48 und vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 155).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der u. a. in Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23 gewährleistet ist und einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, verlangt nämlich, dass die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie aufgestellten Regeln nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. entsprechend im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48 …und vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 155).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Rn. 99 Art. 38 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2014/23 sieht für einen Wirtschaftsteilnehmer das Recht vor, Leistungen anderer Unternehmen, unabhängig davon, welche rechtlichen Beziehungen zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehen, in Anspruch zu nehmen, um die Teilnahmekriterien sowohl der beruflichen und fachlichen Befähigung als auch jene zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, die jeweils in Abs. 1 dieser Bestimmung vorgesehen sind, zu erfüllen (vgl. entsprechend im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29 und 33, …sowie vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 150).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Daher ist die rechtliche Qualifizierung eines Vertrags durch das Recht eines Mitgliedstaats für die Feststellung, ob dieser Vertrag in den Anwendungsbereich der einen oder der anderen dieser Richtlinien fällt, unerheblich und die Frage, ob ein Vertrag als Konzession oder als öffentlicher Auftrag einzustufen ist, ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 40…, vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, EU:C:2007:445, Rn. 31, …und vom 10. November 2011, Norma-A und Dekom, C-348/10, EU:C:2011:721, Rn. 40).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-296/15

    Medisanus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Rn. 44 Die Državna revizijska komisija za revizijo postopkov oddaje javnih naročil (Staatliche Kommission für die Überprüfung öffentlicher Auftragsvergabeverfahren) weist vorab darauf hin, dass ihr der Gerichtshof in den Urteilen vom 8. Juni 2017, Medisanus (C-296/15, EU:C:2017:431, Rn. 34 bis 38), und vom 10. September 2020, Tax-Fin-Lex (C-367/19, EU:C:2020:685), die Eigenschaft eines "einzelstaatlichen Gerichts" im Sinne von Art. 267 AEUV zuerkannt habe.
  • EuGH, 14.07.2016 - C-458/14

    Nach dem Unionsrecht dürfen Konzessionen, die für die Ausübung von Touristik- und …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Rn. 60 Aus dem Vergleich dieser Definitionen ergibt sich, dass sich eine Dienstleistungskonzession von einem öffentlichen Auftrag dadurch unterscheidet, dass dem Konzessionsnehmer ein Recht zur Verwertung der Dienstleistungen, die Gegenstand der Konzession sind, gewährt wird, wobei der Konzessionsnehmer im Rahmen des geschlossenen Vertrags über eine bestimmte wirtschaftliche Freiheit verfügt, um die Bedingungen, unter denen er die ihm übertragenen Dienstleistungen verwertet, festzulegen, und parallel dazu die mit der Verwertung dieser Dienstleistungen verbundenen Risiken übernimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 2016, Promoimpresa u. a., C-458/14 und C-67/15, EU:C:2016:558, Rn. 46).
  • EuGH, 10.09.2020 - C-367/19

    Tax-Fin-Lex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Rn. 44 Die Državna revizijska komisija za revizijo postopkov oddaje javnih naročil (Staatliche Kommission für die Überprüfung öffentlicher Auftragsvergabeverfahren) weist vorab darauf hin, dass ihr der Gerichtshof in den Urteilen vom 8. Juni 2017, Medisanus (…C-296/15, EU:C:2017:431, Rn. 34 bis 38), und vom 10. September 2020, Tax-Fin-Lex (C-367/19, EU:C:2020:685), die Eigenschaft eines "einzelstaatlichen Gerichts" im Sinne von Art. 267 AEUV zuerkannt habe.
  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3 …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Daher ist die rechtliche Qualifizierung eines Vertrags durch das Recht eines Mitgliedstaats für die Feststellung, ob dieser Vertrag in den Anwendungsbereich der einen oder der anderen dieser Richtlinien fällt, unerheblich und die Frage, ob ein Vertrag als Konzession oder als öffentlicher Auftrag einzustufen ist, ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 40…, vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, EU:C:2007:445, Rn. 31, und vom 10. November 2011, Norma-A und Dekom, C-348/10, EU:C:2011:721, Rn. 40).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Daher ist die rechtliche Qualifizierung eines Vertrags durch das Recht eines Mitgliedstaats für die Feststellung, ob dieser Vertrag in den Anwendungsbereich der einen oder der anderen dieser Richtlinien fällt, unerheblich und die Frage, ob ein Vertrag als Konzession oder als öffentlicher Auftrag einzustufen ist, ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 40, vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, EU:C:2007:445, Rn. 31, …und vom 10. November 2011, Norma-A und Dekom, C-348/10, EU:C:2011:721, Rn. 40).
  • EuGH, 20.05.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 10.11.2022 - C-486/21
    Dieser Grundsatz verwehrt es somit einem öffentlichen Auftraggeber, als qualitatives Auswahlkriterium die Eintragung eines Wirtschaftsteilnehmers im Handels- oder Berufsregister in dem Mitgliedstaat, in dem die Konzession durchgeführt wird, vorzuschreiben, wenn dieser Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist, bereits über eine entsprechende Eintragung in einem Register verfügt (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Mai 2021, Riigi Tugiteenuste Keskus, C-6/20, EU:C:2021:402, Rn. 49 und 55).
  • BayObLG, 16.10.2026 - Verg 5/26

    Dienstleistungskonzession, Beschaffungsbezug, Betriebspflicht, öffentliche …

    Rn. 38 Dieser Begriff der Dienstleistungskonzession im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) RL 2014/23/EU, der in § 105 Abs. 1 Nr. 2GWB a. F. in nationales Recht umgesetzt worden ist, ist ein autonom auszulegender Begriff des Unionsrechts (vgl. EuGH, Urt. v. 10. November 2022, C-486/21 - Sharengo, NZBau 2023, 112 Rn. 57).

    Rn. 54 (bb) Den Unterschied zwischen einem Dienstleistungsauftrag (Art. 2 Abs. 1 Nr. 5RL 2014/24/EU) und einer Dienstleistungskonzession (Art. 5 Nr. 1 Buchst. b] RL 2014/23/EU) sieht der Gerichtshof der Europäischen Union in ständiger Rechtsprechung nur darin, dass dem Konzessionsnehmer ein Recht zur Verwertung der Dienstleistungen, die Gegenstand der Konzession sind, gewährt wird, wobei der Konzessionsnehmer im Rahmen des geschlossenen Vertrags über eine bestimmte wirtschaftliche Freiheit verfügt, um die Bedingungen, unter denen er die ihm übertragenen Dienstleistungen verwertet, festzulegen, und parallel dazu die mit der Verwertung dieser Dienstleistungen verbundenen Risiken übernimmt (…EuGH, Urt. v. 9. Juli 2026, C-856/24, juris Rn. 31; NZBau 2023, 112 - Sharengo Rn. 60 m. w. N.).

    Auch in Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) RL 2014/23/EU wird die Dienstleistungskonzession als entgeltlicher Vertrag definiert (vgl. auch EuGH NZBau 2023, 112 - Sharengo Rn. 59).

  • EuGH, 09.07.2026 - C-856/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche Personenverkehrsdienste auf …

    Mit der Vergabe einer Konzession geht auf den Konzessionsnehmer mithin ein Betriebsrisiko über (…Urteil vom 1. August 2022, Roma Multiservizi und Rekeep, C-332/20, EU:C:2022:610, Rn. 61; vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2022, SHARENGO, C-486/21, EU:C:2022:868, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-715/23

    Farmacija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verfahren zur …

    {FN:13} Urteil vom 10. November 2022, SHARENGO (C-486/21, EU:C:2022:868).

    {FN:54} Vgl. Urteil vom 10. November 2022, SHARENGO (C-486/21, EU:C:2022:868, Rn. 94 ff.).

  • EuGH, 10.07.2025 - C-715/23

    Farmacija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe von …

    Rn. 37 Diese Beurteilung hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 10. September 2020, Tax-Fin-Lex (C-367/19, EU:C:2020:685), und vom 10. November 2022, SHARENGO (C-486/21, EU:C:2022:868), nicht in Frage gestellt, in denen er ebenfalls Vorlagefragen der Državna revizijska komisija za revizijo postopkov oddaje javnih naročil (Staatliche Kommission für die Überprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge) beantwortet hat.
  • EuGH, 05.02.2026 - C-810/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - …

    Wenn ein Vertrag den in Art. 8 der Richtlinie 2014/23 vorgesehenen Schwellenwert für ihre Anwendbarkeit überschreitet, was bei dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vertrag der Fall ist, stellt der Übergang des finanziellen Risikos das zentrale Kriterium für die Bejahung einer Konzession dar, wie aus Art. 5 Nr. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2014/23 in Verbindung mit ihrem 18. Erwägungsgrund hervorgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2022, SHARENGO, C-486/21, EU:C:2022:868, Rn. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-28/23

    NFŠ - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2014/24/EU - Öffentliche …

    {FN:36} Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, EU:C:2010:168, im Folgenden: Urteil Helmut Müller), Rn. 50 und 51. Durch das Urteil vom 10. November 2022, SHARENGO (C-486/21, EU:C:2022:868), Rn. 66 und 67, wird bestätigt, dass der "im Wege eines öffentlichen Auftrags [erfolgende] Erwerb von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen durch einen oder mehrere öffentliche Auftraggeber" erforderlich ist und dass der öffentliche Auftraggeber selbst Nutzen aus dem betreffenden Auftrag ziehen muss.
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