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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.2021 - C-537/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9410
EuGH, 22.04.2021 - C-537/19 (https://dejure.org/2021,9410)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.2021 - C-537/19 (https://dejure.org/2021,9410)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 2021 - C-537/19 (https://dejure.org/2021,9410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Österreich (Location d'un bâtiment non encore construit)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Bauaufträge - Vertrag zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einem privaten Unternehmen über die Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes - Art. 1 - Errichtung eines Bauwerks gemäß den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Österreich (Location d'un bâtiment non encore construit)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Bauaufträge - Vertrag zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einem privaten Unternehmen über die Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes - Art. 1 - Errichtung eines Bauwerks gemäß den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibungsfreier Mietvertrag oder "Bestellbau zur Miete"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (5)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anmietung vom Reißbrett durch öffentliche Hand unterliegt nicht zwingend dem Vergaberecht

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber gestärkt: Keine Vergabepflicht für Miete noch nicht errichteter Immobilien

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verstoß gegen EU-Recht bei Wiener "Gate 2" Bürogebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungsfreier Mietvertrag oder öffentlicher Bauauftrag? (VPR 2021, 86)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungsfreier Mietvertrag oder öffentlicher Bauauftrag? (IBR 2021, 372)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1049
  • NZBau 2021, 396
  • NZM 2021, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Aus Rn. 58 des Urteils vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland (C-536/07, EU:C:2009:664), gehe hervor, dass dies insbesondere dann der Fall sei, wenn die im Vertrag festgelegten Spezifikationen die Form einer genauen Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes, seiner Beschaffenheit und seiner Ausstattung annähmen und damit weit über die üblichen Vorgaben eines Mieters für eine neue Immobilie einer gewissen Größe hinausgingen.

    Rn. 45 Ebenso wenig kommt es für die Einstufung des betreffenden Auftrags darauf an, dass der Hauptvertrag etwa keine Option oder Verpflichtung der Stadt Wien oder von Wiener Wohnen zum Erwerb der errichteten Gebäude vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 62).

    Ziel dieses Vertrags war die Errichtung des Bauwerks, das anschließend Wiener Wohnen im Wege eines "Mietvertrags" zur Verfügung gestellt werden sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 56).

    Rn. 49 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, kann sich der öffentliche Auftraggeber jedoch nicht auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme berufen, wenn die Errichtung des geplanten Bauwerks einen "öffentlichen Bauauftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 darstellt, weil diese Errichtung den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen entspricht (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 55, …und vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 So verhält es sich insbesondere, wenn die vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Spezifikationen über die üblichen Vorgaben eines Mieters für eine Immobilie wie das betreffende Bauwerk hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 58).

    Rn. 52 Schließlich sind die Höhe der Vergütung des Unternehmers oder die Art und Weise ihrer Zahlung nicht unerheblich, auch wenn sie für die Einstufung des betreffenden Vertrags nicht ausschlaggebend sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 60 und 61, …sowie vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 49 bis 51).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Rn. 22 Die Kommission weist unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 40 bis 42), darauf hin, dass die Frage, ob ein Auftrag als öffentlicher Bauauftrag anzusehen sei, in den Bereich des Unionsrechts falle und dass, wenn ein Gebäude zur Vermietung angeboten werde, bevor die Errichtung des Gebäudes begonnen habe, der Hauptgegenstand des Auftrags in der Errichtung liege.

    Die Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags seitens der Parteien als "Mietvertrag" ist in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend (Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Zum anderen ist bei einem Vertrag, der zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, zur Bestimmung seiner rechtlichen Qualifizierung und der anwendbaren Unionsvorschriften auf seinen Hauptgegenstand abzustellen (Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 49 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, kann sich der öffentliche Auftraggeber jedoch nicht auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme berufen, wenn die Errichtung des geplanten Bauwerks einen "öffentlichen Bauauftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 darstellt, weil diese Errichtung den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen entspricht (…vgl. entsprechend Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 55, und vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Dies ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen (Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 52 Schließlich sind die Höhe der Vergütung des Unternehmers oder die Art und Weise ihrer Zahlung nicht unerheblich, auch wenn sie für die Einstufung des betreffenden Vertrags nicht ausschlaggebend sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 60 und 61, sowie vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 49 bis 51).

  • EuGH, 18.11.2020 - C-371/19

    Kommission/ Deutschland (Remboursement de TVA - Factures) - Vertragsverletzung …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Kommission, die über keine eigenen entsprechenden Ermittlungsbefugnisse verfügt, im Rahmen der Prüfung der Frage, ob die nationalen Bestimmungen, mit denen die wirksame Durchführung einer Richtlinie sichergestellt werden soll, in der Praxis korrekt angewandt werden, weitgehend auf die Angaben etwaiger Beschwerdeführer und des betreffenden Mitgliedstaats angewiesen ist (Urteil vom 18. November 2020, Kommission/Deutschland [Erstattung der Mehrwertsteuer - Rechnungen], C-371/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:936 Rn. 66 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-63/19

    Der den Einwohnern der Regione autonoma Friuli Venezia Giulia auf den …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sie sich dabei auf irgendeine Vermutung stützen kann (Urteil vom 14. Januar 2021, Kommission/Italien [Zuschuss beim Erwerb von Kraftstoffen], C-63/19, EU:C:2021:18, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.03.2019 - C-427/17

    Kommission/ Irland (System der Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser) - …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Daraus folgt insbesondere, dass es, wenn die Kommission genügend Anhaltspunkte dafür beigebracht hat, dass die nationalen Vorschriften zur Umsetzung einer Richtlinie im Hoheitsgebiet des beklagten Mitgliedstaats in der Praxis nicht ordnungsgemäß angewandt werden, dem Mitgliedstaat obliegt, diese Anhaltspunkte und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen substantiiert zu bestreiten (Urteil vom 28. März 2019, Kommission/Irland [System für die Sammlung und Behandlung von Abwasser], C-427/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:269, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Ein solches wirtschaftliches Interesse lässt sich aber nicht nur feststellen, wenn vorgesehen ist, dass der öffentliche Auftraggeber Eigentümer der Bauleistung oder des Bauwerks wird, die bzw. das Gegenstand des Auftrags ist, sondern auch dann, wenn vorgesehen ist, dass er über einen Rechtstitel verfügen soll, der ihm die Verfügbarkeit der betreffenden Bauwerke im Hinblick auf ihre öffentliche Zweckbestimmung sicherstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller, C-451/08, EU:C:2010:168, Rn. 48 bis 51).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a. - "Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Rn. 42 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2004/18 ebenso wie die anderen Vergaberichtlinien, wie sich im Wesentlichen aus ihrem zweiten Erwägungsgrund ergibt, zum Ziel hat, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge namentlich die Beachtung des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit sowie der davon abgeleiteten Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz - sicherzustellen und zu garantieren, dass das öffentliche Beschaffungswesen für den Wettbewerb geöffnet wird (Urteile vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, EU:C:2001:401, Rn. 52 und 75, …sowie vom 27. November 2019, Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service, C-402/18, EU:C:2019:1023, Rn. 33).
  • EuGH, 27.11.2019 - C-402/18

    Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 22.04.2021 - C-537/19
    Rn. 42 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2004/18 ebenso wie die anderen Vergaberichtlinien, wie sich im Wesentlichen aus ihrem zweiten Erwägungsgrund ergibt, zum Ziel hat, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge namentlich die Beachtung des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit sowie der davon abgeleiteten Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz - sicherzustellen und zu garantieren, dass das öffentliche Beschaffungswesen für den Wettbewerb geöffnet wird (…Urteile vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, EU:C:2001:401, Rn. 52 und 75, sowie vom 27. November 2019, Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service, C-402/18, EU:C:2019:1023, Rn. 33).
  • EuGH, 14.07.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Rein interner …

    Rn. 55 In diesem Zusammenhang ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Qualifizierung der Vereinbarungen der konzertierten Aktion nach spanischem Recht unerheblich ist, da der Begriff "öffentlicher Auftrag" ein Begriff des Unionsrechts ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-264/03, EU:C:2005:620, Rn. 36, und vom 22. April 2021, Kommission/Österreich [Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes], C-537/19, EU:C:2021:319, Rn. 43).
  • EuGH, 17.10.2024 - C-28/23

    NFS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Bauaufträge, …

    Ein solches wirtschaftliches Interesse lässt sich nicht nur feststellen, wenn vorgesehen ist, dass der öffentliche Auftraggeber Eigentümer der Bauleistung oder des Bauwerks wird, die bzw. das Gegenstand des Auftrags ist, sondern auch in anderen Situationen, insbesondere dann, wenn vorgesehen ist, dass der öffentliche Auftraggeber über einen Rechtstitel verfügen soll, der ihm die Verfügbarkeit der betreffenden Bauwerke im Hinblick auf ihre öffentliche Zweckbestimmung sicherstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2021, Kommission/Österreich [Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes], C-537/19, EU:C:2021:319, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 52 Es lässt sich insbesondere dann ein entscheidender Einfluss des öffentlichen Auftraggebers auf die Gestaltung eines geplanten Gebäudes feststellen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Einfluss auf die architektonische Struktur dieses Gebäudes wie seine Größe, seine Außenwände und seine tragenden Wände ausgeübt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2021, Kommission/Österreich [Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes], C-537/19, EU:C:2021:319, Rn. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-28/23

    NFŠ - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2014/24/EU - Öffentliche …

    {FN:35} Urteil vom 22. April 2021, Kommission/Österreich (Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes) (C-537/19, EU:C:2021:319), Rn. 44.

    {FN:41} Urteil vom 22. April 2021, Kommission/Österreich (Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes) (C-537/19, EU:C:2021:319), Rn. 53.

    {FN:58} So verfuhr die Kommission etwa in der Rechtssache Kommission/Österreich (Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes) (C-537/19, EU:C:2021:319), in der beanstandet wurde, dass ein bestimmter öffentlicher Bauauftrag als langfristige Immobilienvermietung verschleiert sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und …

    {FN:78} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich (…C-264/03, EU:C:2005:620, Rn. 36), und vom 22. April 2021, Kommission/Österreich (Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes) (C-537/19, EU:C:2021:319, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-777/22

    EZB/ Corneli - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …

    Vgl. dazu Urteile vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (…C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 72 ff.), vom 2. September 2021, Kommission/Schweden (Abwasserbehandlungsanlagen) (…C-22/20, EU:C:2021:669, Rn. 143 ff.), vom 22. April 2021, Kommission/Österreich (Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes) (C-537/19, EU:C:2021:319, Rn. 55 ff.), vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (…C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 111 ff. bezüglich einer Verwaltungspraxis), und vom 9. Juli 2015, Kommission/Irland (…C-87/14, EU:C:2015:449, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG München, 08.04.2024 - 9 U 4221/23

    Anwendbarkeit der Regelung zur Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB in einem …

    (f) Die von der Klägerin herangezogenen Kriterien des EuGH (Urteil vom 22. April 2021 - C-537/19, juris) zur Abgrenzung von Mietvertrag und Werkvertrag, nämlich ob der Auftraggeber Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung zu nehmen, und ob die vom Auftraggeber verlangten Spezifikationen über die üblichen Vorgaben eines Mieters für eine Immobilie hinausgehen, sind nicht alleine maßgebend, sondern nur soweit sie im Rahmen der Gesamtbetrachtung von Bedeutung sind.
  • VK Sachsen, 04.09.2025 - 1/SVK/016-25

    "Bestellbau" oder (vergabefreier) Mietvertrag?

    Rn. 101 Besteht die Hauptleistung in der Nutzungsüberlassung, handelt es sich um einen Mietvertrag (vgl. EuGH, Urteil vom 22. April 2021 - Rs. C-537/19 - Wiener Gate 2), dahingegen liegt trotz einer etwaig anderen Bezeichnung eher eine Bauleistung vor, wenn der öffentliche Auftraggeber das anzumietende Gebäude aufgrund seiner Erfordernisse und Vorgaben errichten und ausstatten lässt, so dass der "Vermieter" letztlich derart gebunden ist, dass er keine, oder nur noch geringe Gestaltungsmöglichkeiten für seinen zu errichtenden Neubau hat.
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   Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19   

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https://dejure.org/2020,31715
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Österreich (Location d'un bâtiment non encore construit)

    Vertragsverletzungsklage - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2004/18/EG - Vertrag zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einem privaten Unternehmen, dessen Gegenstand die Anmietung eines noch nicht errichteten Gebäudes ist - Bestimmender Einfluss der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Österreich (Location d'un bâtiment non encore construit)

    Vertragsverletzungsklage - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie 2004/18/EG - Vertrag zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einem privaten Unternehmen, dessen Gegenstand die Anmietung eines noch nicht errichteten Gebäudes ist - Bestimmender Einfluss der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19
    {FN:8} Im Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland (C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 54), wurde entschieden, dass die "rechtliche Qualifizierung … in den Bereich des Gemeinschaftsrechts fällt und die Qualifizierung nach nationalem Recht dabei nicht maßgeblich ist.

    {FN:9} Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland (C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 55).

    (…Rn. 42 und 43), unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland (C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 55 und 56).

  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19
    {FN:11} Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, EU:C:2010:168, Rn. 48 bis 51).

    (…Rn. 42 bis 44), unter Anführung von Rn. 67 des Urteils vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, EU:C:2010:168).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19
    Ebenso wenig kommt es darauf an, wie die Vertragsparteien einen bestimmten Vertrag qualifizieren." So auch Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, im Folgenden: Urteil Impresa Pizzarotti, Rn. 40): "[D]ie Frage, ob ein Vorhaben einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne der Unionsvorschriften darstellt oder nicht, [fällt] in den Bereich des Unionsrechts … Die von Pizzarotti und der italienischen Regierung vorgetragene Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags als 'Mietvertrag' ist insoweit nicht entscheidend".

    {FN:17} So Generalanwalt Wahl in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Impresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:335, Nrn. 53 und 60).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19
    Ebenso wenig kommt es darauf an, wie die Vertragsparteien einen bestimmten Vertrag qualifizieren." So auch Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, im Folgenden: Urteil Impresa Pizzarotti, Rn. 40): "[D]ie Frage, ob ein Vorhaben einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne der Unionsvorschriften darstellt oder nicht, [fällt] in den Bereich des Unionsrechts … Die von Pizzarotti und der italienischen Regierung vorgetragene Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags als 'Mietvertrag' ist insoweit nicht entscheidend".
  • EuGH, 18.10.2012 - C-301/10

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19
    {FN:20} Urteil vom 18. Oktober 2012, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-301/10, EU:C:2012:633, Rn. 71).
  • EuGH, 09.12.2010 - C-340/09

    Europäische Kommission gegen Königreich Spanien. - Vertragsverletzung eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19
    {FN:19} Urteil vom 9. Dezember 2010, Kommission/Spanien (C-340/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:758, Rn. 36).
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