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Rechtsprechung
   EuGH, 11.12.2014 - C-576/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39141
EuGH, 11.12.2014 - C-576/13 (https://dejure.org/2014,39141)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.2014 - C-576/13 (https://dejure.org/2014,39141)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - C-576/13 (https://dejure.org/2014,39141)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Seehafenbetriebe - Verwaltung der Arbeitnehmer für die Erbringung von Ladungsumschlagsdiensten - Verbot, auf den Arbeitsmarkt zurückzugreifen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19

    Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp - …

    Rn. 54 Aus dem Urteil Kommission/Spanien geht eindeutig hervor, dass derartige Maßnahmen eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellen{FN-VERWEIS:32}.

    Rn. 66 Die Union ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens Nr. 137, und der Gerichtshof hat sich im Urteil Kommission/Spanien{FN-VERWEIS:44} zu dessen Auswirkungen auf das Unionsrecht nicht geäußert, obwohl das Königreich Spanien sich zur Rechtfertigung seiner nationalen Regelung über die Einstellung von Stauern, die letztlich als mit Art. 49 AEUV unvereinbar angesehen wurde, darauf berufen hatte.

    Rn. 74 Im Urteil Kommission/Spanien{FN-VERWEIS:52} hat der Gerichtshof festgestellt, dass es für die Niederlassungsfreiheit weniger einschneidende Alternativen gab als die nationale Regelung{FN-VERWEIS:53}, die u. a. eine Verpflichtung vorsah, vorrangig Arbeitnehmer einzustellen, die von einer bestimmten Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt wurden.

    Außerdem war im Anschluss an das Urteil Kommission/Spanien die Vereinbarkeit dieser Regelung mit Art. 49 AEUV mehr als zweifelhaft.

    Rn. 112 Gleichermaßen sind die Ausführungen im Urteil Kommission/Spanien anwendbar, soweit es sich dabei um Maßnahmen handelt, die "ausländische Stauereien dazu [zwingen], eine Anpassung vorzunehmen, die finanzielle Folgen haben und Störungen ihrer Arbeitsweise hervorrufen kann, was so weit gehen kann, dass Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten davon abgehalten werden, sich in Häfen … von allgemeinem Interesse niederzulassen"{FN-VERWEIS:78}.

    {FN:3} Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, EU:C:2014:2430, im Folgenden: Urteil Kommission/Spanien).

    {FN:29} Urteile Kommission/Spanien, Rn. 36, vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia (…C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 48), vom 8. Mai 2019, PI (…C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 59), und vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (…C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 39).

    {FN:33} Urteil Kommission/Spanien, Rn. 47.

    {FN:35} "Die Gewährleistung der Sicherheit in den Hafengewässern stellt ebenfalls einen solchen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar": Urteile Kommission/Spanien, Rn. 51, und vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia (…C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163, Rn. 45).

    {FN:40} Urteile Kommission/Spanien, Rn. 50, und vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union (…C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (…C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 47), und Urteil Kommission/Spanien, Rn. 53.

    {FN:52} Van Hooydonk kommentiert die Auswirkungen dieses Urteils auf andere Mitgliedstaaten wie folgt: "The Spanish dock ruling of the Court of Justice brings an end to the era of 'old style' port work, in which the occupation of dock worker was regarded being something special, indeed mythologized, while the resulting organization of work in ports was often something of a bottleneck and gave workers in this category privileges compared to workers in similar sectors", in [Van] Hooydonk, E., "The Spanish Dock Labour Ruling (C-576/13): Mortal Blow for the Docker's Pools", European Transport Law, 2015, S. 581.

    {FN:54} Urteil Kommission/Spanien, Rn. 55. Die Durchführung dieses Urteils in Spanien gestaltete sich schwierig, und es bedurfte einer Geldstrafe (Urteil vom 13. Juli 2017, Kommission/Spanien, C-388/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:548), bis die entsprechenden Gesetzesreformen in Gestalt des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2017 vom 12. Mai, ersetzt durch das Königliche Gesetzesdekret 9/2019 vom 29. März, auf den Weg gebracht wurden.

    {FN:78} Urteil Kommission/Spanien, Rn. 37.

  • EuGH, 11.02.2021 - C-407/19

    Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem …

    Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere des Urteils vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430), stelle sich die Frage, ob diese Beschränkung in Anbetracht der besonderen Merkmale und Umstände der nationalen Regelung über die Hafenarbeit gerechtfertigt sei.

    Es handelt sich zum einen um eine Entscheidung der spanischen Wettbewerbsbehörde, die im Anschluss an die Verkündung des Urteils vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430), ergangen ist, und zum anderen um ein Urteil eines niederländischen Gerichts, das in keinem Zusammenhang mit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Regelung steht.

    Rn. 60 Sie stellt daher eine Beschränkung der durch die Art. 49 und 56 AEUV garantierten Freiheiten dar (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien, C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430, Rn. 37 und 38).

    Rn. 61 Solche Beschränkungen können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist, d. h., wenn es keine weniger einschränkenden Maßnahmen gibt, die es ermöglichen, dieses Ziel ebenso wirksam zu erreichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 75…, vom 10. Juli 2014, Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici, C-358/12, EU:C:2014:2063, Rn. 31, und vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien, C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430, Rn. 47 und 53).

    Rn. 63 Erstens ist zu dem Ziel, die Gleichbehandlung aller Hafenarbeiter in Bezug auf die sozialen Rechte zu garantieren, darauf hinzuweisen, dass der Schutz der Arbeitnehmer einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, der eine Beschränkung der Verkehrsfreiheiten rechtfertigen kann (…vgl. u. a. Urteile vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, EU:C:2007:772, Rn. 77, und vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien, C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430, Rn. 50).

    Rn. 67 Gleiches gilt für das spezifischere Ziel, die Sicherheit in den Hafengebieten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien, C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430, Rn. 49 bis 52).

  • EGMR, 10.06.2021 - 45487/17

    NORWEGIAN CONFEDERATION OF TRADE UNIONS (LO) AND NORWEGIAN TRANSPORT WORKERS" …

    The minority concluded that at the time there were no good alternatives to the priority system in the Framework Agreement, and took note that the CJEU, in European Commission v. Kingdom of Spain (EU:C:2014:2430, § 41, 11 December 2014), had indicated that an arrangement resembling that in the Framework Agreement would ensure the rights under ILO Convention No. 137 without violating freedom of establishment.

    In Commission v. Spain (C-576/13, EU:C:2014:2430, 11 December 2014) the CJEU held that, by obliging undertakings of other EU Member States wishing to exercise the activity of cargo-handling in Spanish ports of general interest, first, to register with the Dockers' Management Public Limited Liability Company (Sociedad Anónima de Gestion de Estibadores Portuarios) and, as appropriate, to hold shares in that company and, secondly, to employ as a priority workers provided by that company, including a minimum number on permanent contracts, Spain had failed to fulfil its obligations under Article 49 TFEU.

  • EuGH, 16.09.2020 - C-462/19

    Anesco e.a - Vorlage zur Vorabentscheidung - Begriff "Gericht" im Sinne von Art. …

    Rn. 24 Mit Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430), entschied der Gerichtshof in einem Fall, in dem es um die damals in Spanien geltende Regelung der Überlassung von Arbeitern für Ladungsumschlagsdienste ging, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 49 AEUV verstoßen hatte, dass es Unternehmen anderer Mitgliedstaaten, die in spanischen Häfen von allgemeinem Interesse die Tätigkeit des Ladungsumschlags ausüben wollten, dazu verpflichtete, sich zum einen bei einer Sociedad Anónima de Gestion de Estibadores Portuarios (Hafenarbeiter-Überlassungsgesellschaft, im Folgenden: SAGEP) eintragen zu lassen sowie sich gegebenenfalls an ihrem Kapital zu beteiligen und zum anderen vorrangig von dieser Gesellschaft zur Verfügung gestellte Arbeiter einzustellen, darunter eine Mindestzahl dauerhaft.

    Rn. 25 Um dem Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430), nachzukommen, erließ das Königreich Spanien das Real Decreto-ley 8/2017 por el que se modifica el régimen de los trabajadores para la prestación del servicio portuario de manipulación de mercancías dando cumplimiento a la Sentencia del Tribunal de Justicia de la Unión Europea de 11 de diciembre de 2014, recaída en el Asunto C-576/13 (procedimiento de infracción 2009/4052) (Real Decreto-ley 8/2017, mit dem zur Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. Dezember 2014 in der Rechtssache C-576/13 [Vertragsverletzungsverfahren 2009/4052] die Arbeiterregelung für die Erbringung von Ladungsumschlagsdiensten geändert wird), vom 12. Mai 2017 (BOE Nr. 114 vom 13. Mai 2017).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-384/18

    Kommission/ Belgien (Buchhalter) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. …

    Rn. 75 Was die Begründetheit dieser Rüge anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass Art. 49 AEUV jeder nationalen Regelung entgegensteht, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, aber geeignet ist, die Ausübung der vom AEU-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Unionsbürger zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien, C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-388/16

    Da Spanien den Sektor der Ladungsumschlagsdienste in Häfen zu spät liberalisiert …

    Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass es bei Ablauf der in dem Mahnschreiben der Europäischen Kommission gesetzten Frist am 20. September 2015 nicht die zur Durchführung des Urteils vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430), erforderlichen Maßnahmen ergriffen hatte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-71/20

    VAS Shipping - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - …

    Vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien (C-576/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2430, Rn. 37 und 38).
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