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Rechtsprechung
   EuGH, 28.11.2024 - C-622/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33529
EuGH, 28.11.2024 - C-622/23 (https://dejure.org/2024,33529)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.2024 - C-622/23 (https://dejure.org/2024,33529)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 2024 - C-622/23 (https://dejure.org/2024,33529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rhtb

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Anwendungsbereich - Steuerbare Umsätze - Werkvertrag zur Durchführung eines Immobilienprojekts - Vertragsbeendigung durch den Werkbesteller - Begriff ...

  • IWW

    Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 73 der Mehrwertsteuerrichtlinie

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zahlungsanspruch eines Werkleistenden aus einem vom Besteller gekündigten Werkvertrag ist steuerbares Leistungsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Anwendungsbereich - Steuerbare Umsätze - Werkvertrag zur Durchführung eines Immobilienprojekts - Vertragsbeendigung durch den Werkbesteller - Begriff ...

  • rechtsportal.de

    RL (EG) 2006/112 Art. 2 Abs. 1 Buchst. c
    Auslegung des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c - Anwendungsbereich - Steuerbare Umsätze - Werkvertrag zur Durchführung eines Immobilienprojekts - Vertragsbeendigung durch den Werkbesteller - Begriff ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungsvergütung ist umsatzsteuerpflichtig!

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Bau- und Planerverträge: Aufgepasst - Vergütung nach freier Kündigung unterliegt nach EuGH vollständig der USt-Pflicht (auch für nicht erbrachte Leistungen)!

Besprechungen u.ä. (2)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zahlungsanspruch eines Werkleistenden aus einem vom Besteller gekündigten Werkvertrag ist steuerbares Leistungsentgelt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsvergütung ist umsatzsteuerpflichtig! (IBR 2025, 60)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rhtb

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 73

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rhtb

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 10. Oktober 2023 - rhtb: projekt gmbh gegen Parkring 14-16 Immobilienverwaltung GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rhtb

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.06.2020 - C-43/19

    Vodafone Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 28.11.2024 - C-622/23
    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (Urteil vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So erbringt der Dienstleister diese Leistung bereits, sobald er den Kunden in die Lage versetzt, diese Leistung in Anspruch zu nehmen, so dass das Bestehen des erwähnten unmittelbaren Zusammenhangs nicht durch den Umstand beeinträchtigt wird, dass der Kunde dieses Recht nicht wahrnimmt (Urteil vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 18 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass ein im Vorhinein festgelegter Betrag, den ein Wirtschaftsteilnehmer im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer bestimmten Laufzeit durch seinen Kunden oder aus einem diesem zuzurechnenden Grund bezieht und der dem Betrag entspricht, den der Wirtschaftsteilnehmer ohne die vorzeitige Beendigung während der Laufzeit erhalten hätte, als Gegenleistung für eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung anzusehen ist und als solche der Mehrwertsteuer unterliegt, selbst wenn die Beendigung u. a. die Deaktivierung der vertragsgegenständlichen Dienste vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit zur Folge hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 20 Zum einen besteht nämlich der Gegenwert des vom Dienstleistungsempfänger zu entrichtenden Betrags in seinem Anspruch auf Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag durch den Dienstleister, auch wenn der Empfänger diesen Anspruch aus einem ihm zuzurechnenden Grund nicht mehr wahrnehmen möchte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 35).

    Rn. 22 Zum anderen sind bei der Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems auch die wirtschaftlichen und geschäftlichen Gegebenheiten des betreffenden Umsatzes zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Vodafone Portugal, C-43/19, EU:C:2020:465, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    Société thermale d'Eugénie-Les-Bains - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich - Angeld, …

    Auszug aus EuGH, 28.11.2024 - C-622/23
    Rn. 23 Die Auslegung in Rn. 18 des vorliegenden Urteils wird nicht durch das Argument entkräftet, dass - ähnlich wie der Gerichtshof im Urteil vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains (C-277/05, EU:C:2007:440), in Bezug auf Angeld zum Ausgleich des Schadens, der einem Dienstleister aufgrund der Stornierung durch einen Gast entsteht, entschieden habe - vorliegend der vertraglich vorgesehene Betrag eine pauschale Entschädigung für den Schaden darstelle, der dem Dienstleistungserbringer dadurch entstanden sei, dass der Dienstleistungsempfänger den Vertrag beendet habe.

    Rn. 24 Die Sachlage, über die der Gerichtshof im Urteil vom 18. Juli 2007, Société thermale d'Eugénie-les-Bains (C-277/05, EU:C:2007:440), zu entscheiden hatte, entsprach nämlich nicht der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden und war dieser auch nicht ähnlich.

  • BFH, 07.05.2026 - V R 15/24

    Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz

    Rn. 21 3. Da der Klägerin schon aus dem vorstehenden Grund der begehrte Vorsteuerabzug zu gewähren ist, hat der Senat nicht zu entscheiden, ob die von ihr gegen den Auftraggeber geltend gemachten Beträge vertraglich geschuldet wurden, weil der Auftraggeber einen wirksam geschlossenen Vertrag über die Erbringung von steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen --deren Ausführung die Klägerin als Leistungserbringerin gegebenenfalls begonnen hatte und zu deren Fertigstellung sie bereit war-- beendet hat und die Beträge daher als Entgelt für eine steuerbare Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG --mit der Folge, dass hiermit im direkten und unmittelbaren Zusammenhang stehende Leistungen den Vorsteuerabzug eröffnen-- anzusehen sind (vgl. EuGH-Urteil RHTB vom 28.11.2024 - C-622/23, EU:C:2024:994; s.a. Urteil des Gerichts der Europäischen Union Credidam vom 11.02.2026 - T-643/24, EU:T:2026:112), oder ob vielmehr etwaige Zahlungen --wovon das FG ausgegangen ist und was einen steuerbaren Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ausschließt-- nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung erfolgen würden, sondern weil der Auftraggeber nach Gesetz oder dem mit der Klägerin geschlossenen Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat.
  • KG, 13.05.2025 - 21 U 8/25

    Vertrag über die Instandhaltung der Brandmeldeanlage einer Klinik als möglicher …

    Beansprucht ein Werkunternehmer die "große" Kündigungsvergütung und stellt seine Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung, ist dies in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit angesichts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28. November 2024 (C-622/23) nicht zu beanstanden.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung des (…BGH, Urteil v. 22.11.2007 - VII ZR 83/05 - Rn. 16 zum VOB-Vertrag;… BFH, Urteil v. 26.08.2021 - V R 13/19 - Rn. 15 zum Architektenvertrag), wonach für den auf die nicht erbrachten Leistungen entfallenen Vergütungsanteil keine Umsatzsteuer anfällt, ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs inzwischen überholt (EuGH, Urteil v. 28.11.2024 - C-622/23 - Rn.18 f).

  • BGH, 01.07.2025 - VI ZR 147/24

    Leitsatz

    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (…BFHE 277, 508 Rn. 23;… BFHE 219, 455 Rn. 25 f.; jeweils mwN; zu Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem EuGH, Urteile vom 28. November 2024 - C-622/23, DStR 2024, 2821 Rn. 16;… vom 9. Februar 2023 - C-713/21, MwStR 2023, 254 Rn. 49 f. [zur Abtretung eines Anspruchs als Vergütung für eine Leistung]).
  • LG Köln, 19.06.2026 - 18 O 52/24

    folgt

    Rn. 153 Die Kammer schließt sich insoweit - entsprechend ihrem bereits erteilten Hinweis - der in der Rechtsprechung bereits vertretenen Rechtsauffassung an, wonach in Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28.11.2024 (EuGH, Urt. v. 28.11.2024 - C-622/23; ZfBR 2025, 30, beck-online) auch im deutschen Recht in den Fällen des § 648 S. 2 BGB n.F. (entsprechend § 649 S. 2 BGB a.F.) die Mehrwertsteuer durch den Unternehmer auch für die nicht erbrachten Leistungen verlangt werden kann.
  • BFH, 09.07.2025 - XI R 29/23

    Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis …

    Rn. 29 d) Hat der Leistungsempfänger die Möglichkeit, eine bestimmte Leistung in Anspruch zu nehmen, liegt --anders als die Klägerin meint-- eine steuerbare Leistung auch dann vor, wenn der Leistungsempfänger sie nicht tatsächlich in Anspruch nimmt (vgl. EuGH-Urteil rhtb vom 28.11.2024 - C-622/23, EU:C:2024:994; BFH-Beschluss vom 10.01.2024 - XI R 11/23 (XI R 34/20), BFHE 283, 491, BStBl II 2024, 601; BFH-Urteil vom 13.11.2024 - XI R 5/23, BStBl II 2025, 469, Rz 39; alle m.w.N.).
  • KG, 04.07.2025 - 21 U 129/23

    Anspruch auf eine Bauunternehmersicherheit für einen Vergütungsanspruch aus einem …

    Beansprucht ein Unternehmer die Kündigungsvergütung gemäß § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB und hat die daneben erstattungsfähigen Auslagen dem Besteller schon vorprozessual zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, ist dies angesichts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28. November 2024 (C-622/23) in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit nicht zu beanstanden.

    Nach dem Urteil des EuGH vom 28. November 2024 (C - 622/23) dürfte dies aber jedenfalls für die Zukunft nicht mehr gelten.

  • BFH, 14.05.2025 - XI R 24/23

    Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen …

    Auf den Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme des Notfalldienstes durch die Patienten kommt es --wie allgemein (vgl. EuGH-Urteile Air France - KLM und Hop!-Brit Air vom 23.12.2015 - C-250/14 und C-289/14, EU:C:2015:841, Rz 28; Marcandi vom 05.07.2018 - C-544/16, EU:C:2018:540, Rz 32; rhtb vom 28.11.2024 - C-622/23, EU:C:2024:994, Rz 17; BFH-Urteile vom 02.08.2018 - V R 37/17, BFHE 263, 63, Rz 17; vom 18.12.2019 - XI R 21/18, BFHE 267, 560, BStBl II 2020, 723, Rz 46; vom 13.11.2024 - XI R 5/23, Deutsches Steuerrecht 2025, 903, Rz 39)-- nicht an.
  • BGH, 01.07.2025 - VI ZR 278/24

    Unfallschäden an BAB beseitigt: Umsatzsteuer als Schaden bei A-Modell?

    Dies ist dann der Fall, wenn zwischen der erbrachten Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (…BFHE 277, 508 Rn. 23;… BFHE 219, 455 Rn. 25 f.; jeweils mwN; zu Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem EuGH, Urteile vom 28. November 2024 - C-622/23, DStR 2024, 2821 Rn. 16;… vom 9. Februar 2023 - C-713/21, MwStR 2023, 254 Rn. 49 f. [zur Abtretung eines Anspruchs als Entgelt für eine Leistung]).
  • EuG, 03.12.2025 - T-643/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Art. 2 Abs. 1 …

    < schließen einer Person tatsächlich gewährt wurde Vgl. Urteile vom 20. Januar 2022, Apcoa Parking Danmark (…, EU:C:2022:37, Rn. 43) und vom 28. November 2024, rhtb (, EU:C:2024:994, Rn. 25).

    Letzterer war verpflichtet, die Reservierung des Aufenthalts unabhängig von der Zahlung des Angelds vorzunehmen, was bestätigte, dass es nicht die Gegenleistung für eine Dienstleistung darstellte, sondern eine pauschalierte Entschädigung Vgl. die verbindliche Auslegung dieses Urteils in Rn. 24 des Urteils vom 28. November 2024, rhtb (, EU:C:2024:994).

  • EuGH, 23.10.2025 - C-232/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 31 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Dienstleistung nur dann im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie "gegen Entgelt" erbracht wird und somit der Mehrwertsteuer unterliegt, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (…Urteile vom 11. Juli 2024, Finanzamt T II, C-184/23, EU:C:2024:599, Rn. 30, und vom 28. November 2024, rhtb, C-622/23, EU:C:2024:994, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2026 - 20 U 105/25

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob der Abgemahnte Umsatzsteuer auf Abmahnkosten zahlen …

  • FG Düsseldorf, 27.06.2025 - 5 K 2169/23

    Qualifizierung von Zahlungen umsatzsteuerlich als Leistungsentgelt oder als nicht …

  • OLG Köln, 16.07.2025 - 16 U 50/24

    Anspruch des Klägers auf Architektenhonorar in Höhe der Differenzvergütung …

  • LG Koblenz, 11.07.2025 - 8 O 119/23

    Architekt muss nicht über die Fachkunde eines Fachplaners verfügen!

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