Rechtsprechung
| EuGH, 22.02.2024 - C-649/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Randstad Empleo u. a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Art. 5 Abs. 1 - Grundsatz der Gleichbehandlung - Art. 3 Abs. 1 Buchst. f - Begriff "wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer" - Begriff "Arbeitsentgelt" - ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/104/EG - Leiharbeit - Art. 5 Abs. 1 - Grundsatz der Gleichbehandlung - Art. 3 Abs. 1 Buchst. f - Begriff ,wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer' - Begriff ,Arbeitsentgelt' ...
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entschädigung für Arbeitsunfähigkeit eines Leiharbeiters infolge eines Arbeitsunfalls
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Randstad Empleo u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Randstad Empleo u.a.
Papierfundstellen
- NZA 2024, 611
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 12.05.2022 - C-426/20
Die Leiharbeitnehmern gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Rn. 23 Was ferner den Umstand betrifft, dass der Arbeitsvertrag von XXX infolge seiner dauerhaften vollständigen Unfähigkeit, seinen gewöhnlichen Beruf auszuüben, beendet wurde, weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 12. Mai 2022, Luso Temp (C-426/20, EU:C:2022:373), entschieden habe, dass der Begriff "wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen" eine Entschädigung umfasse, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zu zahlen habe.Rn. 47 Allerdings zielt Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/104, noch gezielter als die genannten Paragrafen, auf einen wirksamen Schutz von Arbeitnehmern in atypischen oder prekären Beschäftigungsverhältnissen ab, so dass eine entsprechende Auslegung wie diejenige, die in der oben in den Rn. 44 und 45 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung für den Begriff "Entgelt" im Sinne von Art. 157 AEUV vorgenommen wurde, bei der Bestimmung der Tragweite des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. f Ziff. ii der Richtlinie 2008/104 erst recht geboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2022, Luso Temp, C-426/20, EU:C:2022:373, Rn. 36).
Im Hinblick auf den mit der Richtlinie 2008/104 verfolgten Zweck, die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen, spricht diese fehlende Genauigkeit für eine weite Auslegung des Begriffs "Arbeitsbedingungen" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2022, Luso Temp, C-426/20, EU:C:2022:373, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 61 Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass eine Auslegung des Begriffs "wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen", die die Entschädigung, die ein Arbeitgeber einem Leiharbeitnehmer zu zahlen hat, allein deshalb vom Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/104 ausschließen würde, weil diese Entschädigung mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zusammenhängt, weder mit dem Zusammenhang, in dem diese Bestimmung steht, noch mit den mit dieser Richtlinie verfolgten Zielen vereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2022, Luso Temp, C-426/20, EU:C:2022:373, Rn. 39 und 45).
In einem zweiten Schritt wird das vorlegende Gericht diese wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen mit denjenigen zu vergleichen haben, die für den betreffenden Leiharbeitnehmer während seiner Überlassung an das entleihende Unternehmen tatsächlich gelten, und zwar, um anhand sämtlicher relevanter Umstände des Ausgangsrechtsstreits zu prüfen, ob bei dem betreffenden Leiharbeitnehmer der Grundsatz der Gleichbehandlung eingehalten worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2022, Luso Temp, C-426/20, EU:C:2022:373, Rn. 50).
Rn. 71 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sich ausschließlich Privatpersonen gegenüberstehen, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes der Richtlinie auslegen muss, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist, wobei jedoch eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2022, Luso Temp, C-426/20, EU:C:2022:373, Rn. 56 und 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.05.2019 - C-486/18
Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Nach der Rechtsprechung ist dieser Begriff weit auszulegen und umfasst insbesondere alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt, sei es aufgrund eines Arbeitsvertrags, aufgrund von Rechtsvorschriften oder freiwillig (Urteil vom 8. Mai 2019, Praxair MRC, C-486/18, EU:C:2019:379, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 60 Zum einen schließt nämlich der Umstand, dass die in Rede stehende Entschädigung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird, nicht aus, dass sie den Charakter eines Entgelts im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. f Ziff. ii der Richtlinie 2008/104 haben kann (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Mai 2019, Praxair MRC, C-486/18, EU:C:2019:379, Rn. 70).
- EuGH, 09.09.2021 - C-208/20
Toplofikatsia Sofia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 Abs. 2 Buchst. …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Insoweit ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Vorschriften des Unionsrechts, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Vorschriften und dem nationalen Recht, das auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden ist, herstellt (Urteil vom 9. September 2021, Toplofikatsia Sofia u. a., C-208/20 und C-256/20, EU:C:2021:719, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Darauf wird auch in Nr. 15 der Empfehlungen des Gerichtshofs der Europäischen Union an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (…ABl. 2019, C 380, S. 1) hingewiesen (Urteil vom 9. September 2021, Toplofikatsia Sofia u. a., C-208/20 und C-256/20, EU:C:2021:719, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.12.2022 - C-311/21
Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmer ein geringeres Arbeitsentgelt als das …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Rn. 70 Die Pflicht zur Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern verlangt jedoch u. a., ihnen Vorteile in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, die geeignet sind, ihre Ungleichbehandlung auszugleichen, wobei die Erfüllung dieser Pflicht konkret zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2022, TimePartner Personalmanagement, C-311/21, EU:C:2022:983, Rn. 44 bis 50). - EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Rn. 46 Hierzu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung das "Entgelt" im Sinne von Art. 157 Abs. 2 AEUV zu den "Beschäftigungsbedingungen" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der am 6. Juni 1997 geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (…ABl. 1998, L 14, S. 9, berichtigt in ABl. 1998, L 128, S. 71) in der durch die Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 (…ABl. 1998, L 131, S. 10) geänderten Fassung sowie von Paragraf 4 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (…ABl. 1999, L 175, S. 43) gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 131 und 132, …sowie vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 20 und 21). - EuGH, 22.11.2012 - C-385/11
Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Rn. 46 Hierzu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung das "Entgelt" im Sinne von Art. 157 Abs. 2 AEUV zu den "Beschäftigungsbedingungen" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der am 6. Juni 1997 geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (…ABl. 1998, L 14, S. 9, berichtigt in ABl. 1998, L 128, S. 71) in der durch die Richtlinie 98/23/EG des Rates vom 7. April 1998 (…ABl. 1998, L 131, S. 10) geänderten Fassung sowie von Paragraf 4 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (…ABl. 1999, L 175, S. 43) gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 131 und 132, sowie vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 20 und 21). - EuGH, 17.11.2016 - C-216/15
Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Rn. 40 Zwar lässt die Richtlinie 2008/104 nach ihrem Art. 3 Abs. 2 "das nationale Recht in Bezug auf die Begriffsbestimmungen von 'Arbeitsentgelt' … unberührt", doch ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung nicht als Verzicht des Unionsgesetzgebers darauf ausgelegt werden kann, die Bedeutung des Begriffs "Arbeitsentgelt" im Sinne dieser Richtlinie selbst festzulegen, da diese Bestimmung nur besagt, dass der Unionsgesetzgeber die Befugnis der Mitgliedstaaten bestehen lassen wollte, diesen Begriff im Sinne des nationalen Rechts zu bestimmen, ein Aspekt, dessen Harmonisierung nicht Gegenstand dieser Richtlinie ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. November 2016, Betriebsrat der Ruhrlandklinik, C-216/15, EU:C:2016:883, Rn. 30 bis 32). - EuGH, 19.09.2018 - C-312/17
Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Außerdem kann der Entgeltcharakter derartiger Leistungen nicht schon deswegen in Zweifel gezogen werden, weil diese Leistungen auch sozialpolitischen Erwägungen Rechnung tragen (Urteil vom 19. September 2018, Bedi, C-312/17, EU:C:2018:734, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.01.2023 - C-702/20
Eine staatliche Beihilfe kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Der Gerichtshof darf sich nämlich in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift äußern (Urteil vom 12. Januar 2023, DOBELES HES, C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.11.2021 - C-948/19
Manpower Lit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Leiharbeit - …
Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-649/22
Rn. 43 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Wesensmerkmal des Entgelts darin besteht, dass es die wirtschaftliche Gegenleistung für die betreffende Leistung darstellt, wobei die Gegenleistung in der Regel zwischen dem Erbringer und dem Empfänger der Leistung vereinbart wird (Urteil vom 11. November 2021, Manpower Lit, C-948/19, EU:C:2021:906, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.08.2022 - C-294/21
Navitours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2026 - C-172/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Leiharbeit - Richtlinie …
Rn. 87 Das gilt auch für die Entscheidung des Gerichtshofs im Urteil Randstad Empleo u. a. zu einer Entschädigung, die einem Leiharbeitnehmer wegen dauerhafter vollständiger Unfähigkeit, seinen gewöhnlichen Beruf auszuüben, die infolge eines Arbeitsunfalls im entleihenden Unternehmen eingetreten ist und die Beendigung seines Leiharbeitsverhältnisses zur Folge hat, zusteht.Rn. 90 Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil Randstad Empleo u. a. dem Umstand Rechnung getragen, dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Arbeitsunfall - das ursächliche Ereignis für die dauerhafte vollständige Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seinen gewöhnlichen Beruf auszuüben - "während der … Überlassung an [das entleihende] Unternehmen" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/104 eingetreten ist, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die wegen dieser Berufsunfähigkeit gezahlte Entschädigung allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dieses Arbeitnehmers zurückzuführen ist{FN-VERWEIS:43}.
Rn. 93 Die Erkenntnisse aus dem Urteil Randstad Empleo u. a. lassen sich daher nicht extrapolieren, indem man aus ihnen mit der Kommission ableitet, dass die Entlassungsbedingungen Bestandteil der "wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2008/104 seien.
{FN:25} Vgl. Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a. (C-649/22, im Folgenden: Urteil Randstad Empleo u. a., EU:C:2024:156, Rn. 53).
{FN:26} Vgl. Urteil Randstad Empleo u. a. (…Rn. 57).
{FN:42} Vgl. u. a. Urteil Randstad Empleo u. a. (…Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:43} Vgl. Urteil Randstad Empleo u. a. (…Rn. 62).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-706/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - …
{FN:57} Vgl. Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a. (C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:58} Vgl. Urteile vom 5. November 2014, Österreichischer Gewerkschaftsbund (…C-476/12, EU:C:2014:2332, Rn. 16), und vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a. (C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 44).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-235/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieser Begriff weit auszulegen und umfasst insbesondere alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt, sei es aufgrund eines Arbeitsvertrags, aufgrund von Rechtsvorschriften oder freiwillig (vgl. Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a. [C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
- FG Hamburg, 06.11.2025 - 4 K 44/23
Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Badekugeln für Kinder - Auflösung einer …
Rn. 29 Liegt für einen in der KN verwendeten Begriff keine Definition in der KN selbst vor, ist auf die gewöhnliche Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH…, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40; Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35).Für den Begriff des "Badezusatzes" enthält die KN selbst keine Definition, so dass insoweit auf den allgemeinen Sprachgebrauch zurückzugreifen ist (EuGH…, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40; Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2024 - C-146/23
Sad Rejonowy w Bialymstoku
{FN:60} Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a. (C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 44). - EuGH, 13.11.2025 - C-272/24
Ein Richter, der zusätzlich zu den mit der Stelle, für die er ernannt wurde, …
Rn. 27 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Entgelt" weit auszulegen ist und insbesondere alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen umfasst, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt, sei es aufgrund eines Arbeitsvertrags, aufgrund von Rechtsvorschriften oder freiwillig (Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG Hamburg, 11.05.2026 - 4 K 91/23
Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Goldpasten mit einem …
Rn. 26 Liegt für einen in der KN verwendeten Begriff keine Definition in der KN selbst vor, ist auf die gewöhnliche Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH…, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40; Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35). - EuGH, 05.09.2024 - C-344/23
BIOR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - …
Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert und für die nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verwiesen wird, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden, zu bestimmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 2022, DSR - Montagem e Manutenção de Ascensores e Escadas Rolantes, C-218/21, EU:C:2022:355, Rn. 29, und vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, EU:C:2024:156, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - FG Hamburg, 20.05.2026 - 4 V 78/25
Aufhebung der Vollziehung: Erhebung von Anti-Dumping-Zoll auf …
Rn. 38 Liegt für einen in der KN verwendeten Begriff keine Definition in der KN selbst vor, ist auf die gewöhnliche Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH…, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40; Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35). - FG Hamburg, 31.03.2026 - 4 K 112/23
Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung eines gebrauchsfertigen Schleifmittels in …
Rn. 42 Liegt für einen in der KN verwendeten Begriff keine Definition in der KN selbst vor, ist auf die gewöhnliche Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen (EuGH…, Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 40; Urteil vom 22. Februar 2024, Randstad Empleo u. a., C-649/22, Rn. 41;… Urteil vom 28. Oktober 2021, Kahl/Roeper, C-197/20 und C-216/20, Rn. 35). - FG Hamburg, 15.12.2025 - 4 K 73/23
Zolltarif: Zur Einreihung von Mehrfachsteckern, teilweise mit Kabel, mit …
- FG Hamburg, 17.03.2026 - 4 K 41/25
Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer Warenzusammenstellung aus …
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