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Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.2024 - C-674/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2715
EuGH, 22.02.2024 - C-674/22 (https://dejure.org/2024,2715)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.2024 - C-674/22 (https://dejure.org/2024,2715)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - C-674/22 (https://dejure.org/2024,2715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeente Dinkelland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Steuern - Verpflichtung zur Erstattung der Mehrwertsteuer und zur Zahlung von Zinsen auf den Mehrwertsteuerbetrag - Erstattung aufgrund von Fehlern in der Buchführung des Steuerpflichtigen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeente Dinkelland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Steuern - Verpflichtung zur Erstattung der Mehrwertsteuer und zur Zahlung von Zinsen auf den Mehrwertsteuerbetrag - Erstattung aufgrund von Fehlern in der Buchführung des Steuerpflichtigen - ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Rn. 44 Die Mehrwertsteuerrichtlinie regelt nicht, welche Methoden oder Kriterien die Mitgliedstaaten anwenden müssen, wenn sie Bestimmungen erlassen, die eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge danach zulassen, ob sich die entsprechenden Aufwendungen auf wirtschaftliche oder auf nicht wirtschaftliche Tätigkeiten beziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2008, Securenta, C-437/06, EU:C:2008:166, Rn. 33).

    Rn. 45 Daher und damit die Steuerpflichtigen die notwendigen Berechnungen anstellen können, obliegt es den Mitgliedstaaten, unter Beachtung der dem Gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegenden Prinzipien die hierfür geeigneten Methoden und Kriterien festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2008, Securenta, C-437/06, EU:C:2008:166, Rn. 34).

    Sie müssen also darauf achten, dass die Berechnung des Verhältnisses zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten objektiv widerspiegelt, welcher Teil der Eingangsaufwendungen jeder dieser beiden Tätigkeiten tatsächlich zuzurechnen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2008, Securenta, C-437/06, EU:C:2008:166, Rn. 37).

    Rn. 47 Bei der Ausübung ihres Ermessens sind die Mitgliedstaaten befugt, gegebenenfalls jeden geeigneten Aufteilungsschlüssel anzuwenden (vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2008, Securenta, C-437/06, EU:C:2008:166, Rn. 38).

  • EuGH, 23.04.2020 - C-13/18

    Sole-Mizo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Darunter fallen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit der Steuer (…Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 205, sowie vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Nach dieser Rechtsprechung ergibt sich der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, aus dem Unionsrecht (Urteil vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Der Effektivitätsgrundsatz verlangt im Fall der Erstattung einer von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen Steuer, dass die nationalen Vorschriften, die u. a. die Berechnung eventuell zu zahlender Zinsen regeln, nicht dazu führen, dass dem Steuerpflichtigen eine angemessene Entschädigung für die Einbußen, die er durch die zu Unrecht gezahlte Steuer erlitten hat, vorenthalten wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 29, sowie vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.2020 - C-126/18

    Dalmandi Mezőgazdasági Zrt.

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Darunter fallen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit der Steuer (…Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 205, sowie vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Nach dieser Rechtsprechung ergibt sich der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, aus dem Unionsrecht (Urteil vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Der Effektivitätsgrundsatz verlangt im Fall der Erstattung einer von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen Steuer, dass die nationalen Vorschriften, die u. a. die Berechnung eventuell zu zahlender Zinsen regeln, nicht dazu führen, dass dem Steuerpflichtigen eine angemessene Entschädigung für die Einbußen, die er durch die zu Unrecht gezahlte Steuer erlitten hat, vorenthalten wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 29, sowie vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Rn. 24 Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass die Steuerverwaltung Art. 28c des Beitreibungsgesetzes nicht angewandt habe, der im Anschluss an das Urteil vom 18. April 2013, Irimie (C-565/11, EU:C:2013:250), erlassen worden sei und vorsehe, dass bei Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer an den Steuerpflichtigen Zinsen ab dem auf die Entrichtung dieser Steuer folgenden Tag zu zahlen seien.

    Rn. 33 Die Einbußen hängen nämlich u. a. davon ab, wie lange der unter Verstoß gegen das Unionsrecht zu Unrecht gezahlte Betrag nicht zur Verfügung stand, und entstehen somit grundsätzlich im Zeitraum vom Tag der zu Unrecht erfolgten Zahlung der fraglichen Steuer bis zum Tag ihrer Erstattung (Urteil vom 18. April 2013, Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250, Rn. 28).

  • EuGH, 12.05.2021 - C-844/19

    INSS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Die Verpflichtung zur Zahlung dieser Zinsen besteht jedoch nur, wenn der Vorsteuerüberschuss nicht innerhalb einer angemessenen Frist erstattet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2021, technoRent International u. a., C-844/19, EU:C:2021:378, Rn. 40).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Rn. 56 des Urteils vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost u. a. (C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306), sei jedoch zu entnehmen, dass sich die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen auf den erstatteten Betrag daraus ergebe, dass der rechtsgrundlos gezahlte Betrag für eine bestimmte Zeit nicht zur Verfügung gestanden habe, ohne dass es auf ein etwaiges Verschulden des Steuerpflichtigen ankomme.
  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Darunter fallen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit der Steuer (Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 205, …sowie vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Rn. 32 Der Effektivitätsgrundsatz verlangt im Fall der Erstattung einer von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen Steuer, dass die nationalen Vorschriften, die u. a. die Berechnung eventuell zu zahlender Zinsen regeln, nicht dazu führen, dass dem Steuerpflichtigen eine angemessene Entschädigung für die Einbußen, die er durch die zu Unrecht gezahlte Steuer erlitten hat, vorenthalten wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 29, …sowie vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2021 - C-21/20

    Balgarska natsionalna televizia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Rn. 43 Was die Aufteilung der Vorsteuerbeträge danach angeht, ob sich die entsprechenden Aufwendungen auf wirtschaftliche Tätigkeiten oder auf nicht wirtschaftliche Tätigkeiten beziehen, ist darauf hinzuweisen, dass die Vorsteuer auf den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen durch einen Steuerpflichtigen nicht zum Abzug berechtigen kann, soweit diese Gegenstände und Dienstleistungen für Tätigkeiten verwendet wurden, die aufgrund ihres nicht wirtschaftlichen Charakters nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2021, Balgarska natsionalna televizia, C-21/20, EU:C:2021:743, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.10.2022 - C-397/21

    HUMDA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-674/22
    Rn. 36 Was zweitens den Begriff "Verstoß gegen das Unionsrecht" betrifft, so wird die Mehrwertsteuer, wenn der Steuerpflichtige sie irrtümlich in Rechnung stellt, nicht unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben, sondern in Anwendung von Art. 203 der Mehrwertsteuerrichtlinie, der bestimmt, dass die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet wird, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2022, HUMDA, C-397/21, EU:C:2022:790, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 11.12.2025 - V R 7/24

    Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht

    Rn. 22 Schließlich ergibt sich zugunsten des Steuerpflichtigen aus dem Unionsrecht, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten (z.B. EuGH-Urteile Metallgesellschaft u.a. vom 08.03.2001 - C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rz 84, 86 bis 89; Littlewoods Retail u.a. vom 19.07.2012 - C-591/10, EU:C:2012:478, Rz 24 bis 26; Gemeente Dinkelland vom 22.02.2024 - C-674/22, EU:C:2024:147, Rz 30 und 31).

    Denn dann erhebt die Steuerverwaltung den ursprünglichen Mehrwertsteuerbetrag auf der Grundlage einer Erklärung im Sinne von Art. 250 Abs. 1 MwStSystRL, in der der Steuerpflichtige sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausgeübt hat, weil er aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht die Angaben gemacht hat, die für die Feststellung des Umfangs seines in Art. 168 MwStSystRL vorgesehenen Rechts auf Vorsteuerabzug erforderlich sind (EuGH-Urteil Gemeente Dinkelland vom 22.02.2024 - C-674/22, EU:C:2024:147, Rz 37).

  • BFH, 01.03.2024 - V B 34/23

    Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) und …

    Rn. 48 (4) Offenbleiben kann, ob § 233a AO insoweit als Durchführung von Unionsrecht anzusehen sein könnte, als die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts und damit zu Unrecht erhobene Steuern nicht nur zu erstatten, sondern auch zu verzinsen (vgl. z.B. zuletzt EuGH-Urteil Gemeente Dinkelland vom 22.02.2024 - C-674/22, EU:C:2024:147, Rz 31 und 31).
  • BFH, 11.12.2025 - V R 8/24

    Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit

    Denn die Steuerverwaltung hat den ursprünglichen Mehrwertsteuerbetrag auf der Grundlage einer Erklärung im Sinne von Art. 250 Abs. 1 MwStSystRL erhoben, in der der Steuerpflichtige sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausgeübt hat, weil er aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht die Angaben gemacht hat, die für die Feststellung des Umfangs seines in Art. 168 MwStSystRL vorgesehenen Rechts auf Vorsteuerabzug erforderlich sind (EuGH-Urteil Gemeente Dinkelland vom 22.02.2024 - C-674/22, EU:C:2024:147, Rz 37).
  • FG Düsseldorf, 28.01.2025 - 4 K 1692/24

    Energiesteuerentlastung für Erdgasverbrennung

    Darunter fallen auch Zinsen auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen (EuGH, Urteile vom 18. Januar 2017, Wortmann, C-365/15, ECLI:EU:C:2017:19 Randnr. 37; vom 22. Februar 2024, Gemeente Dinkelland, C-674/22, ECLI:EU:C:2024:147 Randnr. 30 f.).
  • FG Düsseldorf, 08.04.2024 - 4 K 1791/23

    Festsetzung von Zinsen auf die Entlastungsbeträge der Stromsteuer

    Darunter fallen auch Zinsen auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen (EuGH, Urteile vom 18. Januar 2017 C-365/15, ECLI:EU:C:2017:19, Randnr. 37; vom 28. April 2022 C-415/20, C-419/20 und C-427/20, ECLI:EU:C:2022:306, Randnr. 52; vom 22. Februar 2024 C-674/22, ECLI:EU:C:2024:147, Randnr. 30 f.).
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   EuGH, 25.04.2024 - C-674/22   

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    Automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit - bei Wiedererlangung der türkischen

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   EuGH, 25.04.2024 - C-684/22   

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