Rechtsprechung
| EuGH, 15.01.2026 - C-692/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EWG - Art. 12 Abs. 3 - Öffentlicher Auftrag, der freihändig an eine von den öffentlichen Auftraggebern gemeinsam kontrollierte juristische Person vergeben wird - Voraussetzungen - Schwelle für die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen!
Besprechungen u.ä. (3)
- juris (Entscheidungsbesprechung)
Der weite Tätigkeitsbegriff beim Wesentlichkeitskriterium - zur Maßgeblichkeit des konsolidierten Umsatzes bei der Inhouse-Vergabe (jurisPR-VergR 4/2026 Anm. 1)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verschärfte Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen! (VPR 2026, 2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verschärfte Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen! (IBR 2026, 144)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
AVR-Afvalverwerking
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
AVR-Afvalverwerking
Verfahrensgang
- EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
- EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Papierfundstellen
- EuZW 2026, 268
- NZBau 2026, 266
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Sambre & Biesme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, sowie vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 48 In der Richtlinie 2014/24 wurde nämlich in ihrem Art. 12 die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Bereich von Direktvergaben kodifiziert und präzisiert (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 49 Wie sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24 ergibt, hat der Unionsgesetzgeber zwar festgestellt, dass erhebliche Rechtsunsicherheit darüber bestehe, inwieweit Verträge, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors geschlossen würden, von den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge erfasst werden sollten, weshalb diesbezüglich Präzisierungen notwendig seien, war aber der Ansicht, dass sich diese Präzisierungen auf die in der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs dargelegten Grundsätze stützen sollten, so dass er diese Rechtsprechung nicht in Frage stellen wollte (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.12.2016 - C-553/15
Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Rn. 50 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof vor Erlass der Richtlinie 2014/24 entschieden hat, dass eine kontrollierte Einrichtung ihre Tätigkeit für die Zwecke der Direktvergabe eines öffentlichen Auftrags an sie im Wesentlichen zugunsten des öffentlichen Auftraggebers oder der öffentlichen Auftraggeber verrichten muss, die ihre Anteile innehaben, was unter Berücksichtigung aller qualitativen wie quantitativen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi, C-553/15, EU:C:2016:935, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Erfüllt sie hingegen die Voraussetzungen dieser Bestimmungen, so unterliegt sie nicht den Voraussetzungen der Richtlinie 2014/24, da diese durch das Anliegen der Bewahrung eines Wettbewerbs diktiert werden, für das es in dem entsprechenden Fall keinen Grund mehr gibt (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi, C-553/15, EU:C:2016:935, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
Wettbewerb
Auszug aus EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung der Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (vgl. Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.11.1983 - 292/82
Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, …sowie vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.09.2026 - C-722/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie (EU) …
Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 15. Januar 2026, AVR-Afvalverwerking C-692/23, EU:C:2026:4, Rn. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-234/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherrechte - Ausnahmen …
{FN:6} Urteile vom 17. November 1983, Merck (…292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12); vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes (…C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54); vom 15. Januar 2026, AVR-Afvalverwerking (C-692/23, EU:C:2026:4, Rn. 37), sowie vom 15. Januar 2026, Ambito territoriale di caccia Ancona 2 (…C-615/24, EU:C:2026:10, Rn. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2026 - C-390/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - …
{FN:18} Vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 2026, AVR-Afvalverwerking (C-692/23, EU:C:2026:4, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2026 - C-122/25
Rechtsmittel - Umwelt und Schutz der menschlichen Gesundheit - Verordnung (EG) …
{FN:25} Vgl. Urteil vom 15. Januar 2026, AVR-Afvalverwerking (C-692/23, EU:C:2026:4, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-435/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 …
{FN:6} Urteile vom 17. November 1983, Merck (…292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12), vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes (…C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54), und vom 15. Januar 2026, AVR-Afvalverwerking (C-692/23, EU:C:2026:4, Rn. 37) und Ambito territoriale di caccia Ancona 2 (…C-615/24, EU:C:2026:10, Rn. 23). - EuGH, 24.02.2026 - C-368/25
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Il s'ensuit que la règle ainsi interprétée peut et doit être appliquée par le juge à des rapports juridiques nés et constitués avant le prononcé de l'arrêt statuant sur la demande d'interprétation, si, par ailleurs, les conditions permettant de porter devant les juridictions compétentes un litige relatif à l'application de cette règle se trouvent réunies (arrêt du 15 janvier 2026, AVR-Afvalverwerking, C-692/23, EU:C:2026:4 point 67 et jurisprudence citée). - Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-323/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …
{FN:12} Urteil vom 15. Januar 2026, AVR-Afvalverwerking (C-692/23, EU:C:2026:4, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| EuGH, 15.01.2025 - C-692/23 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen!
Verfahrensgang
- EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
- EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Sambre & Biesme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, sowie vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).In der Richtlinie 2014/24 wurde nämlich in ihrem Art. 12 die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Bereich von Direktvergaben kodifiziert und präzisiert (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wie sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24 ergibt, hat der Unionsgesetzgeber zwar festgestellt, dass erhebliche Rechtsunsicherheit darüber bestehe, inwieweit Verträge, die zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors geschlossen würden, von den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge erfasst werden sollten, weshalb diesbezüglich Präzisierungen notwendig seien, war aber der Ansicht, dass sich diese Präzisierungen auf die in der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs dargelegten Grundsätze stützen sollten, so dass er diese Rechtsprechung nicht in Frage stellen wollte (Urteil vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.12.2016 - C-553/15
Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof vor Erlass der Richtlinie 2014/24 entschieden hat, dass eine kontrollierte Einrichtung ihre Tätigkeit für die Zwecke der Direktvergabe eines öffentlichen Auftrags an sie im Wesentlichen zugunsten des öffentlichen Auftraggebers oder der öffentlichen Auftraggeber verrichten muss, die ihre Anteile innehaben, was unter Berücksichtigung aller qualitativen wie quantitativen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi, C-553/15, EU:C:2016:935, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Erfüllt sie hingegen die Voraussetzungen dieser Bestimmungen, so unterliegt sie nicht den Voraussetzungen der Richtlinie 2014/24, da diese durch das Anliegen der Bewahrung eines Wettbewerbs diktiert werden, für das es in dem entsprechenden Fall keinen Grund mehr gibt (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi, C-553/15, EU:C:2016:935, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
Wettbewerb
Auszug aus EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung der Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (vgl. Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. Urteil vom 16. März 2023, Towercast, C-449/21, EU:C:2023:207, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.11.1983 - 292/82
Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, …sowie vom 22. Dezember 2022, Sambre & Biesme und Commune de Farciennes, C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
AVR-Afvalverwerking
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 12 Abs. 3 - Inhousevergabe eines öffentlichen Auftrags - Bedingungen - Schwelle der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person, die der Ausführung der Aufgaben ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 12 Abs. 3 - Inhousevergabe eines öffentlichen Auftrags - Bedingungen - Schwelle der Tätigkeiten der kontrollierten juristischen Person, die der Ausführung der Aufgaben ...
Verfahrensgang
- EuGH, 15.01.2025 - C-692/23
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
- EuGH, 15.01.2026 - C-692/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 08.12.2016 - C-553/15
Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:5} Vgl. hierzu fünften Erwägungsgrund Satz 1 der Richtlinie 2014/24 und Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi (C-553/15, im Folgenden: Urteil Undis Servizi, EU:C:2016:935, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:30} Vgl. Urteil Undis Servizi (…Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:34} Vgl. Urteil Undis Servizi (…Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache ARGE (C-94/99, EU:C:2000:330, Nr. 77).
- EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 …
- EuGH, 28.05.2020 - C-796/18
Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:7} Vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2019, Irgita (C-285/18, im Folgenden: UrteilIrgita RH:P:7564:374 ), vom 28. Mai 2020, 1nformatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:395), vom 4. Juni 2020, Remondis (C-429/19, im Folgenden: Urteil Remondis, EU:C:2020:436), vom 12. Mai 2022, Comune di Lerici (C-719/20, EU:C:2022:372), und Urteil Sambre. {FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2020, 1nformatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:395, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.06.2020 - C-429/19
Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:7} Vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2019, Irgita (C-285/18, im Folgenden: UrteilIrgita RH:P:7564:374 ), vom 28. Mai 2020, 1nformatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:395), vom 4. Juni 2020, Remondis (C-429/19, im Folgenden: Urteil Remondis, EU:C:2020:436), vom 12. Mai 2022, Comune di Lerici (C-719/20, EU:C:2022:372), und Urteil Sambre. {FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteile Remondis (…Rn. 23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und Sambre (…Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.05.2022 - C-719/20
Comune di Lerici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:7} Vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2019, Irgita (C-285/18, im Folgenden: UrteilIrgita RH:P:7564:374 ), vom 28. Mai 2020, 1nformatikgesellschaft für Software-Entwicklung (C-796/18, EU:C:2020:395), vom 4. Juni 2020, Remondis (C-429/19, im Folgenden: Urteil Remondis, EU:C:2020:436), vom 12. Mai 2022, Comune di Lerici (C-719/20, EU:C:2022:372), und Urteil Sambre. {FN:17} Vgl. Urteil vom 12. Mai 2022, Comune di Lerici (C-719/20, EU:C:2022:372, Rn. 40).
- EuGH, 06.10.2021 - C-882/19
Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:49} Vgl. Urteil vom 6. Oktober 2021, Sumal (C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 63) und Undis Servizi (…Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas in der Rechtssache Teckal (C-107/98, EU:C:1999:344, Nr. 65). - EuGH, 27.04.2017 - C-516/15
Akzo Nobel u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:48} Vgl. Urteil vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-184/23
Finanzamt T II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Finanzamt T II (C-184/23, EU:C:2024:416, Nrn. 1 und 38) zum Begriff "Mehrwertsteuergruppe", d. h. einem Zusammenschluss rechtlich unabhängiger, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbundener Personen. - Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-107/98
Teckal Srl gegen Comune di Viano und Azienda Gas-Acqua Consorziale (AGAC) di …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-692/23
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (…C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 63) und Undis Servizi (…Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas in der Rechtssache Teckal (C-107/98, EU:C:1999:344, Nr. 65). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-680/20
Unilever Italia Mkt. Operations - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-94/99
ARGE
- EuGH, 18.11.1999 - C-107/98
Teckal - "Öffentliche Dienstleistungs- und Lieferaufträge Richtlinien 92/50/EWG …
- EuGH, 11.05.2006 - C-340/04
EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN, …
- EuGH, 22.12.2022 - C-383/21
Sambre & Biesme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-285/18
Irgita - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie …
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