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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 13.02.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 11.12.2019 - C-708/18   

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https://dejure.org/2019,42767
EuGH, 11.12.2019 - C-708/18 (https://dejure.org/2019,42767)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.2019 - C-708/18 (https://dejure.org/2019,42767)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - C-708/18 (https://dejure.org/2019,42767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7 und 8 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Buchst. f - Zulässigkeit der Verarbeitung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7 und 8 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Buchst. f - Zulässigkeit der Verarbeitung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 7 und 8 - Richtlinie 95/46/EG - Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Buchst. f - Zulässigkeit der Verarbeitung ...

  • Betriebs-Berater

    Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Videoüberwachungssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung von Gemeinschaftsbereichen eines Wohngebäudes kann zum Schutz und zur Sicherheit von Personen und Eigentum zulässig sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Videoüberwachungssystem ohne Einwilligung der betroffenen Personen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.2017 - C-13/16

    Rīgas satiksme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Art. …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-708/18
    Rn. 40 Nach Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 ist die Verarbeitung personenbezogener Daten unter drei kumulativen Voraussetzungen zulässig: 1. Wahrnehmung eines berechtigten Interesses durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder den bzw. die Dritten, denen die Daten übermittelt werden, 2. Erforderlichkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Verwirklichung des berechtigten Interesses und 3. kein Überwiegen der Grundrechte und Grundfreiheiten der vom Datenschutz betroffenen Person über das wahrgenommene berechtigte Interesse (Urteil vom 4. Mai 2017, Rīgas satiksme, C-13/16, EU:C:2017:336, Rn. 28).

    Rn. 46 Zur zweiten Voraussetzung des Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46, der Erforderlichkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Verwirklichung des wahrgenommenen berechtigten Interesses, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen (Urteil vom 4. Mai 2017, Rīgas satiksme, C-13/16, EU:C:2017:336, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass für diese Abwägung die unterschiedlich schwere Beeinträchtigung der Grundrechte der betroffenen Person durch die Datenverarbeitung je nachdem, ob die in Rede stehenden Daten öffentlich zugänglich sind oder nicht, berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Rīgas satiksme, C-13/16, EU:C:2017:336, Rn. 32).

  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7 …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-708/18
    Der Gerichtshof hat jedoch bereits klargestellt, dass die Beurteilung der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzung hinsichtlich des Vorliegens von Grundrechten und Grundfreiheiten der vom Datenschutz betroffenen Person, die das berechtigte Interesse überwiegen, das von dem für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen oder dem bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen die Daten übermittelt werden, eine Abwägung der jeweiligen einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen anhand der konkreten Umstände des betreffenden Einzelfalls erfordert, in deren Rahmen die Bedeutung der Rechte der betroffenen Person, die sich aus den Art. 7 und 8 der Charta ergeben, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 24. November 2011, Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 40).

    Diese schwerere Beeinträchtigung der in den Art. 7 und 8 der Charta verbürgten Rechte der betroffenen Person ist zu berücksichtigen und gegen das berechtigte Interesse abzuwägen, das von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen die Daten übermittelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2011, Asociación Nacional de Establecimientos Financieros de Crédito, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777' Rn. 45).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-708/18
    Die Mitgliedstaaten dürfen weder neue Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten neben diesem Artikel einführen noch zusätzliche Bedingungen stellen, die die Tragweite eines der sechs darin vorgesehenen Grundsätze verändern würden (Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 57).

    Ein Mitgliedstaat kann daher für diese Kategorien das Ergebnis der Abwägung der einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen nicht abschließend vorschreiben, ohne Raum für ein Ergebnis zu lassen, das aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls anders ausfällt (Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 62).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-708/18
    Rn. 34 Eine Überwachung mittels einer Videoaufzeichnung von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung, der Festplatte, stellt eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 95/46 dar (Urteil vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 25).

    Die erste Voraussetzung dieser Bestimmung ist demnach offenbar grundsätzlich erfüllt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 34).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …

    Auszug aus EuGH, 11.12.2019 - C-708/18
    Rn. 36 Außerdem muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten zum einen den in Art. 6 der Richtlinie 95/46 aufgestellten Grundsätzen in Bezug auf die Qualität der Daten und zum anderen einem der in Art. 7 der Richtlinie aufgeführten Grundsätze in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten genügen (Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen sich die Ausnahmen und Einschränkungen des Grundsatzes des Schutzes solcher Daten auf das absolut Notwendige beschränken (EuGH…, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-175/20, ZD 2022, 271 Rn. 73 mwN; vgl. auch bereits EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - C-708/18, ZWE 2020, 337 Rn. 46 - Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA).
  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

    Rn. 109 In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung gemeinsam mit dem sogenannten Grundsatz der "Datenminimierung" zu prüfen ist, der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO verankert ist und verlangt, dass personenbezogene Daten "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt" sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 48).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Rn. 93 Drittens ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung gemeinsam mit dem in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 95/46 und Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der DSGVO verankerten Grundsatz der "Datenminimierung" zu prüfen ist, wonach personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 48).

    Rn. 99 Bei der Beurteilung der Schwere des Eingriffs ist insbesondere der Art der in Rede stehenden personenbezogenen Daten Rechnung zu tragen, vor allem der möglicherweise sensiblen Natur dieser Daten, sowie der Art und den konkreten Modalitäten ihrer Verarbeitung, insbesondere der Zahl der Personen, die Zugang zu diesen Daten haben, und den Zugangsmodalitäten (Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 57).

  • LAG Hamm, 14.12.2021 - 17 Sa 1185/20

    Datenübermittlung im Konzern; Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 …

    Der EuGH hat im Hinblick auf das Kriterium der Erforderlichkeit darauf hingewiesen, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 7 Buchst. f der RL 95/46/EG EuGH 11.12.2019 - C-708/18 -Rn. 46;… 04.05.2017 - C-13/16 - Rn. 30).

    Das Gericht hat im Einzelfall zu prüfen, ob das berechtigte Interesse des Verantwortlichen nicht mit anderen Mitteln, die weniger stark in die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen eingreifen, vernünftigerweise ebenso wirksam erreicht werden kann (EuGH 11.12.2019 - C-708/18 - Rn. 46).

  • BGH, 27.01.2022 - III ZR 3/21

    BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen …

    Dieser Grundsatz ist verankert in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-RL (EuGH, CR 2020, 94 Rn. 48;… vgl. auch Jandt/Schaar/Schulz aaO).
  • BGH, 12.03.2024 - VI ZR 1370/20

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwertung einer unzulässigen …

    Eine Überwachung mittels einer Videoaufzeichnung von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung stellt auch eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten dar (…vgl. EuGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - C-212/13, ZD 2015, 77 Rn. 25 - Ryneš ; vom 11. Dezember 2019 - C-708/18, ZWE 2020, 337 Rn. 34 f. - Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA ).

    Rn. 22 (c) Denn die umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen, die bereits zur Beurteilung der Frage erforderlich ist, ob das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung der Daten schutzwürdig ist (…vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 26;… vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17, BGHZ 217, 340 Rn. 13; jeweils mwN; EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - C-708/18, ZWE 2020, 337 Rn. 32 - Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA; s. auch BAGE 163, 239 Rn.15), führt im Streitfall zu dem Ergebnis, dass die Interessen der von der Videoaufzeichnung Betroffenen diejenigen der Privatdetektivin und der Klägerin als Empfängerin der Daten überwiegen.

    Rn. 25 Die Videoüberwachung beeinträchtigt das Recht der von ihr Betroffenen auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten erheblich (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - C-708/18, ZWE 2020, 337 Rn. 55 - Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA ).

    Rn. 26 (bb) Auf der datenverarbeitenden Seite sind die Interessen der Privatdetektivin als der verantwortlichen Stelle sowie die Drittinteressen der Klägerin als bestimmungsgemäßer Empfängerin der erhobenen Daten zu berücksichtigen (… vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 26;… vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17, BGHZ 217, 340 Rn. 13; jeweils mwN; EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - C-708/18, ZWE 2020, 337 Rn. 32 - Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA) .

    Sie mussten unter den konkreten Umständen vernünftigerweise nicht mit der Erhebung und Verarbeitung der unter (bb) aufgeführten personenbezogenen Daten rechnen (vgl. zur Bedeutung dieser Gesichtspunkte: EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - C708/18, ZWE 2020, 337 Rn. 54 ff. - Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA ).

  • VG Hannover, 19.03.2025 - 10 A 5385/22

    Cookie-Banner; Cookies; Einwilligungsbanner; personenbezogene Daten

    Im Rahmen einer dreistufigen Prüfung ist zu ermitteln, ob zum Zeitpunkt der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten, dem die Daten übermittelt werden, vorliegt, ob die Datenverarbeitung zur Verwirklichung dieses Interesses erforderlich ist und ob die Grundrechte und Grundfreiheiten der von der Datenverarbeitung Betroffenen nicht das wahrgenommene berechtigte Interesse überwiegen (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - C-708/18 -, juris Rn. 40).

    Es muss zum Zeitpunkt der Datenverarbeitung entstanden und vorhanden sein und darf zu diesem Zeitpunkt nicht hypothetisch sein (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - C-708/18 -, juris Rn. 44).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

    Insoweit ist festzustellen, dass aus dem Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der DS-GVO klar hervorgeht, dass die in Buchst. a dieses Unterabsatzes genannte Einwilligung der betroffenen Person nur einen der Gründe für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung darstellt; eine solche Einwilligung wird dagegen in den anderen Gründen für die Rechtmäßigkeit, die in den Buchst. b bis f dieses Unterabsatzes aufgeführt sind und sich im Wesentlichen darauf beziehen, dass die Verarbeitung für bestimmte Zwecke erforderlich ist, nicht verlangt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociatia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 41).
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Sammlung …

    Danach kann die vom Beklagten beanspruchte Befugnis zur fortdauernden Speicherung der streitbefangenen Kontoauszüge datenschutzrechtlich keinen Bestand haben, wenn sie sich seit Geltung der DSGVO als rechtswidrig erweist (…ähnlich BSG vom 27.6.2018 - B 6 KA 27/17 R - SozR 4-2500 § 295 Nr. 4 RdNr 42; BVerwG vom 9.6.2010 - 6 C 5.09 - BVerwGE 137, 113 RdNr 22 ff <Berücksichtigung einer nachträglich geschaffenen Rechtsgrundlage einer Speicherung>; ferner BVerwG vom 27.3.2019 - 6 C 2.18 - NVwZ 2019, 1126; vgl demgegenüber im Hinblick auf den Anfechtungsrechtsschutz gegen eine datenschutzrechtliche Anordnung EuGH vom 11.12.2019 - C-708/18 - CR 2020, 94 RdNr 3)..
  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Rn. 98 Folglich sind in der dem vorlegenden Gericht zu gebenden Antwort auch andere in Art. 5 Abs. 1 der DSGVO genannte Grundsätze und insbesondere der in Buchst. c dieser Bestimmung enthaltene Grundsatz der "Datenminimierung" zu berücksichtigen, wonach personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen, womit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck gebracht wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 48).

    Daher muss eine Verarbeitung unter einen der in Art. 6 vorgesehenen Fälle subsumierbar sein, um als rechtmäßig angesehen werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 37 und 38).

    Rn. 110 Wie im 39. Erwägungsgrund der DSGVO hervorgehoben wird, ist diese Anforderung der Erforderlichkeit nicht erfüllt, wenn das im allgemeinen Interesse liegende verfolgte Ziel in zumutbarer Weise ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden kann, die weniger stark in die Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere die in den Art. 7 und 8 der Charta verbürgten Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, eingreifen, wobei sich die Ausnahmen und Einschränkungen hinsichtlich des Grundsatzes des Schutzes solcher Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 46 und 47).

  • BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22

    Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem …

  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104

    Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2022 - C-252/21

    Generalanwalt Rantos ist der Auffassung, dass eine Wettbewerbsbehörde in Ausübung …

  • BGH, 21.05.2026 - V ZB 90/25

    Bietinteressant darf Namen des Grundstückseigentümers erfahren

  • LAG Hamm, 28.05.2025 - 18 SLa 959/24

    Kameraüberwachung; Persönlichkeitsrecht; Geldentschädigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2026 - C-12/25

    Recht auf Löschung nach der DSGVO kann grundsätzlich auch für personenbezogene …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-26/22

    SCHUFA Holding (Libération de reliquat de dette) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-184/20

    Vyriausioji tarnybinės etikos komisija - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 17.11.2022 - C-204/20

    Bayer Intellectual Property - Art. 258 AEUV - Vertragsverletzung eines …

  • VG Hannover, 10.10.2023 - 10 A 3472/20

    Aufkläung von Straftaten; Begehung durch Personal; Gaststätte; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24

    Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2022 - C-205/21

    Ministerstvo na vatreshnite raboti (Enregistrement de données biométriques et …

  • OLG Schleswig, 24.04.2025 - 5 U 59/23

    Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20

    Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …

  • VG Bremen, 23.04.2025 - 4 K 2873/23

    Nachvertragliche Haustürwerbung und DSGVO

  • VG Cottbus, 04.02.2022 - 4 K 1191/19

    Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-484/24

    NTH Haustechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-61/19

    Orange Romania - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Verordnung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2016/679 - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21

    Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über …

  • EuGH, 13.02.2020 - C-708/18

    Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-218/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - …

  • OLG Schleswig, 27.03.2025 - 5 U 61/23

    Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …

  • OLG Schleswig, 10.04.2025 - 5 U 99/23

    Scraping - Schadensersatz wegen Datenschutzverstoß bei einem Sozialen Netzwerk; …

  • OLG Schleswig, 20.03.2025 - 5 U 96/23

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall bei einem sozialen …

  • OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20

    Reichweite der Auskunftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung; …

  • OLG Schleswig, 20.03.2025 - 5 U 101/23

    Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen des Verlusts der Kontrolle über …

  • LG Braunschweig, 04.09.2024 - 9 O 2880/23
  • ArbG Dortmund, 13.09.2024 - 3 Ca 1093/24
  • VG Düsseldorf, 05.03.2026 - 29 L 4014/25

    Anweisung, Facebook, Bewerbung, Werbezweck, Reisenvermittlung, Gewerblichkeit, …

  • LG Braunschweig, 27.08.2024 - 9 O 3427/23
  • OLG Köln, 25.04.2024 - 15 U 204/22

    Anspruch des Klägers auf immateriellen Schadensersatz gegen die Beklagte wegen …

  • OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 151/23

    Scraping auf Social-Media-Plattform: Immaterieller Schaden bei einem …

  • OLG Stuttgart, 11.06.2025 - 4 U 56/23

    Schadensersatzansprüche eines Nutzers für immaterielle Schäden aus einem sog. …

  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 97/22
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   EuGH, 13.02.2020 - C-708/18   

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EuGH, 13.02.2020 - C-708/18 (https://dejure.org/2020,2996)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.2020 - C-708/18 (https://dejure.org/2020,2996)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - C-708/18 (https://dejure.org/2020,2996)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.12.2019 - C-708/18

    Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 13.02.2020 - C-708/18
    Rn. 1 Le 11 décembre 2019, 1a Cour (troisième chambre) a rendu l'arrêt Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA (C-708/18, EU:C:2019:1064).

    1) Dans la partie introductive de l'arrêt du 11 décembre 2019, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA (C-708/18, EU:C:2019:1064), la mention relative aux observations de l'Irlande doit être rectifiée comme suit dans toutes ses versions linguistiques :.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2016/679 - …

    Vgl. auch Urteil vom 19. Dezember 2020, Asociaţia de Proprietari bloc M5A-ScaraA (C-708/18, EU:C:2020:104, Rn. 32).
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