Rechtsprechung
| EuGH, 03.04.2025 - C-710/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Ministerstvo zdravotnictví (Données relatives au représentant d'une personne morale)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 - Begriffsbestimmungen - Art. 6 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung - Art. 86 - Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten - ...
- Europäischer Gerichtshof
Ministerstvo zdravotnictví (Données relatives au représentant d'une personne morale)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 - Begriffsbestimmungen - Art. 6 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung - Art. 86 - Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten - ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 - Begriffsbestimmungen - Art. 6 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung - Art. 86 - Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten - ...
- IWW
- Betriebs-Berater
Offenlegung von Daten einer natürlichen Person, die eine juristische Person vertritt, als Verarbeitung personenbezogener Daten
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: L. H./Ministerstvo zdravotnictví
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch Geschäftsführer-Daten sind personenbezogene Daten!
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Offenlegung von Namen und Kontaktdaten der Vertreter juristischer Personen in amtlichen Dokumenten ist Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch Geschäftsführer-Daten sind personenbezogene Daten! (IBR 2025, 377)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Ministerstvo zdravotnictví (Données relatives au représentant d'une personne morale)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ministerstvo zdravotnictví II
Papierfundstellen
- NJW 2025, 1543
- EuZW 2025, 576
- NZA 2025, 623
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 09.01.2025 - C-394/23
DSGVO und Schienentransport: Die Geschlechtsidentität des Kunden ist keine für …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Rn. 29 Eine solche Auslegung steht mit dem Ziel der DSGVO in Einklang, das, wie aus ihrem Art. 1 und aus ihren Erwägungsgründen 1 und 10 hervorgeht, insbesondere darin besteht, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere ihres in Art. 8 Abs. 1 der Charta und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankerten Rechts auf Privatleben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Mousse, C-394/23, EU:C:2025:2, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 33 Gemäß dem mit der DSGVO verfolgten Ziel, wie es in Rn. 29 des vorliegenden Urteils dargelegt wurde, muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere mit den in Art. 5 dieser Verordnung aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung solcher Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 der Verordnung aufgezählten Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen (Urteil vom 9. Januar 2025, Mousse, C-394/23, EU:C:2025:2, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.10.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (…Urteile vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 36 und 37, sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130 und 131 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Gleiches gilt für die Unterschrift einer solchen natürlichen Person (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 136).
- EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Rn. 40 Zwar haben die Mitgliedstaaten dem zehnten Erwägungsgrund der DSGVO zufolge die Möglichkeit, nationale Bestimmungen, mit denen die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung genauer festgelegt wird, beizubehalten oder einzuführen; sie müssen aber von ihrem Ermessen unter den Voraussetzungen und innerhalb der Grenzen der Verordnung Gebrauch machen und daher Rechtsvorschriften erlassen, die nicht gegen den Inhalt und die Ziele der DSGVO verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2023 - C-667/21
Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Rn. 41 Außerdem müssen sich die Mitgliedstaaten gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vergewissern, dass die praktischen Folgen, insbesondere organisatorischer Art, die durch die von ihnen festgelegten zusätzlichen Anforderungen hervorgerufen werden, nicht exzessiv sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, Krankenversicherung Nordrhein, C-667/21, EU:C:2023:1022, Rn. 67). - EuGH, 22.11.2022 - C-37/20
Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Rn. 39 Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung erstens des vierten Erwägungsgrundes der DSGVO - in dem es u. a. heißt, dass das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten kein uneingeschränktes Recht ist -, zweitens des 154. Erwägungsgrundes der DSGVO - aus dem u. a. hervorgeht, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten als öffentliches Interesse betrachtet werden kann - und drittens der Rechtsprechung zu lesen, wonach der Transparenzgrundsatz, wie er sich aus den Art. 1 und 10 EUV sowie aus Art. 15 AEUV ergibt, eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess ermöglicht und eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung in einem demokratischen System gewährleistet (Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.03.2024 - C-604/22
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteile vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 36 und 37, …sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130 und 131 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Dass diese Informationen im Kontext einer beruflichen Tätigkeit stehen, bedeutet nicht, dass sie keine personenbezogenen Daten sind (vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 2017, Manni, C-398/15, EU:C:2017:197, Rn. 32 und 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.03.2024 - C-740/22
Endemol Shine Finland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …
Auszug aus EuGH, 03.04.2025 - C-710/23
Rn. 27 Aus dem Ausdruck "jeder Vorgang" ergibt sich somit, dass der Gesetzgeber den Begriff "Verarbeitung" weit fassen wollte; dies wird dadurch bestätigt, dass die Vorgänge - die die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung einschließen, wobei diese Vorgänge automatisiert oder nicht automatisiert erfolgen können - in der genannten Bestimmung nicht abschließend aufgezählt werden, was durch die Wendung "wie" zum Ausdruck kommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2024, Endemol Shine Finland, C-740/22, EU:C:2024:216, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.09.2025 - C-655/23
Quirin Privatbank - DSGVO: Wiederholungsgefahr, immaterieller Schaden
Das Ziel, die Wirksamkeit dieses Grundrechts zu gewährleisten, indem in allen Mitgliedstaaten ein hohes und gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet wird, liegt, wie sich aus Art. 1 und dem zehnten Erwägungsgrund der DSGVO ergibt, der Anwendung dieser Verordnung zugrunde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2023, Ministerstvo zdravotnictví [Mobile App Covid-19], C-659/22, EU:C:2023:745, Rn. 28…, vom 4. Oktober 2024, Pateretāju tiesību aizsardzības centrs, C-507/23, EU:C:2024:854, Rn. 28, und vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví [Daten über den Vertreter einer juristischen Person], C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 29).Insbesondere muss die Verarbeitung mit den in Art. 5 DSGVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung solcher Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 der Verordnung aufgezählten Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2024, K GmbH [Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten], C-65/23, EU:C:2024:1051, Rn. 46, und vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví [Daten über den Vertreter einer juristischen Person], C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 33).
- EuGH, 02.12.2025 - C-492/23
Russmedia Digital und Inform Media Press - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví [Daten über den Vertreter einer juristischen Person], C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.04.2026 - C-769/22
Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …
Rn. 592 Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung erstens des vierten Erwägungsgrundes der DSGVO - in dem es u. a. heißt, dass das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten kein uneingeschränktes Recht ist - und zweitens des 154. Erwägungsgrundes der DSGVO - aus dem u. a. hervorgeht, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten als öffentliches Interesse betrachtet werden kann - zu lesen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví [Daten über den Vertreter einer juristischen Person], C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-526/24
Brillen Rottler: DSGVO: Auskunftsanspruch, exzessiv, Rechstmissbrauch; …
{FN:39} Vgl. zuletzt Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví (Daten über den Vertreter einer juristischen Person) (C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 27). - EuGH, 03.09.2026 - C-798/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
Rn. 50 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das sich aus ihrem Art. 1 und aus ihren Erwägungsgründen 1 und 10 ergibt und das namentlich darin besteht, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere ihres in Art. 8 Abs. 1 der Charta und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankerten Rechts auf Privatleben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - zu gewährleisten, jede Verarbeitung personenbezogener Daten u. a. mit den in Art. 5 DSGVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung solcher Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 DSGVO aufgezählten Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Januar 2025, Mousse, C-394/23, EU:C:2025:2, Rn. 21 und 22, sowie vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví [Daten über den Vertreter einer juristischen Person], C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 29 und 33). - EuGH, 16.07.2026 - C-258/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Dass die erhobenen Informationen im Kontext einer beruflichen Tätigkeit stehen, bedeutet nämlich nicht, dass sie keine personenbezogenen Daten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví [Daten über den Vertreter einer juristischen Person], C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-484/24
NTH Haustechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten …
{FN:19} Vgl. Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví (Daten über den Vertreter einer juristischen Person) (C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 40).{FN:23} Vgl. Urteile Norra Stockholm Bygg (…Rn. 32), und vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví (Daten über den Vertreter einer juristischen Person) (C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 37).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …
{FN:89} Ein und dieselbe Datenverarbeitung kann mehrere Zulässigkeitsgründe erfüllen - vgl. Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví (Daten über den Vertreter einer juristischen Person) (C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 42) -, und ein einziger dieser Zulässigkeitsgründe reicht aus - vgl. Urteile Vyriausioji tarnybinės etikos komisija (…Rn. 71) und vom 12. September 2024, HTB Neunte Immobilien Portfolio und Ökorenta Neue Energien Ökostabil IV (…C-17/22 und C-18/22, EU:C:2024:738, Rn. 38). - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-798/24
Jautiva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2017/1132 - …
Vgl. auch Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví (Daten über den Vertreter einer juristischen Person) (C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 22 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:43} Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (…C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207 und 208 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví (Daten über den Vertreter einer juristischen Person) (C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 33).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-422/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
{FN:28} Urteil vom 3. April 2025, Ministerstvo zdravotnictví (Daten über den Vertreter einer juristischen Person) (C-710/23, EU:C:2025:231, Rn. 29).
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