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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 16.05.2024 - C-746/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10215
EuGH, 16.05.2024 - C-746/22 (https://dejure.org/2024,10215)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.2024 - C-746/22 (https://dejure.org/2024,10215)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2024 - C-746/22 (https://dejure.org/2024,10215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Slovenské Energetické Strojárne

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige - Richtlinie 2008/9/EG - Art. 20 - Anforderung zusätzlicher Informationen durch den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Slovenské Energetické Strojárne

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige - Richtlinie 2008/9/EG - Art. 20 - Anforderung zusätzlicher Informationen durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige - Richtlinie 2008/9/EG - Art. 20 - Anforderung zusätzlicher Informationen durch den ...

Sonstiges (3)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 23 Abs 2 ; EGRL 112/2006 Art 167 ; EGRL 112/2006 Art 169 ; EGRL 112/2006 Art 170 ; EGRL 112/2006 Art 171 Abs 1 ; EGRL 9/2008 Art 20 Abs 2 ; EGRL 9/2008 Art 23 Abs... 1 ; EGRL 9/2008 Art 23 Abs 2 ; EUGrdRCh Art 47

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Slovenské Energetické Strojárne

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Slovenské Energetické Strojárne

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.10.2021 - C-396/20

    CHEP Equipment Pooling - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

    Auszug aus EuGH, 16.05.2024 - C-746/22
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet auf diese Weise die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst grundsätzlich der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil vom 21. Oktober 2021, CHEP Equipment Pooling, C-396/20, EU:C:2021:867, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Dieses Grundprinzip der Neutralität der Mehrwertsteuer erfordert, dass der Vorsteuerabzug oder die Mehrwertsteuererstattung gewährt wird, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formalen Anforderungen nicht genügt hat (Urteil vom 21. Oktober 2021, CHEP Equipment Pooling, C-396/20, EU:C:2021:867, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Grundsatz der guten Verwaltung verlangt nämlich von einer Verwaltungsbehörde wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuerbehörde, im Rahmen der ihr obliegenden Kontrollpflichten eine sorgfältige und unvoreingenommene Prüfung aller relevanten Gesichtspunkte vorzunehmen, so dass sie sicherstellt, dass sie bei Erlass ihrer Entscheidung insoweit über möglichst vollständige und verlässliche Informationen verfügt (Urteil vom 21. Oktober 2021, CHEP Equipment Pooling, C-396/20, EU:C:2021:867, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus würde diese Verwaltung den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer unverhältnismäßig beeinträchtigen, indem sie den Steuerpflichtigen mit der Mehrwertsteuer belastete, auf deren Erstattung dieser einen Anspruch hat, obwohl das gemeinsame Mehrwertsteuersystem bezweckt, Unternehmer vollständig von der Mehrwertsteuer zu entlasten, die im Rahmen sämtlicher seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten angefallen oder entrichtet worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2021, CHEP Equipment Pooling, C-396/20, EU:C:2021:867, Rn. 55).

  • EuGH, 02.05.2019 - C-133/18

    Sea Chefs Cruise Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 16.05.2024 - C-746/22
    Zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services (C-133/18, EU:C:2019:354), für Recht erkannt, dass die in Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9 vorgesehene Frist von einem Monat keine Ausschlussfrist sei, doch unterschieden sich die Umstände des bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits von denen der Rechtssache, die diesem Urteil zugrunde liege, da das ungarische Verwaltungsverfahren zweistufig sei und das ungarische Recht im Verfahren auf der zweiten Stufe die Anwendung des Verbots der Vorlage neuer Beweise ausdrücklich vorsehe.

    Rn. 38 In Bezug auf die Modalitäten der Ausübung des Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer hat nach Art. 20 der Richtlinie 2008/9 der Mitgliedstaat der Erstattung, wenn er der Auffassung ist, dass er nicht über alle relevanten Informationen für die Entscheidung über eine vollständige oder teilweise Erstattung verfügt, die Möglichkeit, insbesondere beim Steuerpflichtigen oder bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, zusätzliche Informationen anzufordern, die innerhalb eines Monats ab Eingang des Informationsersuchens bei dessen Adressaten vorzulegen sind (Urteil vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services, C-133/18, EU:C:2019:354, Rn. 37).

    Rn. 39 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services (C-133/18, EU:C:2019:354, Rn. 46), entschieden hat, handelt es sich bei dieser in Art. 20 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Frist von einem Monat nicht um eine Ausschlussfrist.

    Rn. 48 Zweitens hat der Gerichtshof nach der Feststellung, dass die in Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9 vorgesehene Monatsfrist für die Vorlage zusätzlicher Informationen keine Ausschlussfrist ist, entschieden, dass, wenn ein Erstattungsantrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, der Steuerpflichtige, der die zusätzlichen Informationen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt hat, das Recht hat, gegen diese ablehnende Entscheidung einen Einspruch gemäß Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie einzulegen und Mängel seines Erstattungsantrags im Rahmen eines solchen Einspruchs durch die Vorlage zusätzlicher Informationen, die zum Nachweis der Existenz seines Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer geeignet sind, zu beheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services, C-133/18, EU:C:2019:354, Rn. 48).

  • EuGH, 21.10.2021 - C-80/20

    Wilo Salmson France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 16.05.2024 - C-746/22
    Rn. 37 Anders verhält es sich allerdings, wenn der Verstoß gegen die formellen Anforderungen den sicheren Nachweis verhindert hat, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden (Urteil vom 21. Oktober 2021, Wilo Salmson France, C-80/20, EU:C:2021:870, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.09.2021 - C-294/20

    GE Auto Service Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung der …

    Auszug aus EuGH, 16.05.2024 - C-746/22
    Rn. 43 So richtet sich die Einführung nationaler Vorschriften, nach denen Beweise, die nach Erlass der einen Erstattungsantrag zurückweisenden Entscheidung vorgelegt werden, nicht berücksichtigt werden dürfen, gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie nach dem innerstaatlichen Recht der einzelnen Mitgliedstaaten; dabei dürfen diese Vorschriften aber nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige interne Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder sie übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. entsprechend Urteil vom 9. September 2021, GE Auto Service Leasing, C-294/20, EU:C:2021:723, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.03.2026 - C-527/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 58 Art. 23 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9 ist im Licht von deren drittem Erwägungsgrund zu lesen, nach dem die Richtlinie insbesondere das Einspruchsrecht der Unternehmen stärken soll (Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne, C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 41).

    Nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten unterliegen die Modalitäten der Ausübung der verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfe aber der innerstaatlichen Rechtsordnung des Mitgliedstaats der Erstattung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne, C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 42).

    Rn. 60 Die Vorschriften, mit denen diese Modalitäten geregelt werden, dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige interne Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne, C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-726/23

    Arcomet Towercranes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    {FN:46} Vgl. Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne (C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 36).

    {FN:47} Vgl. Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne (C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 37).

  • EuGH, 23.10.2025 - C-234/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet auf diese Weise die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst grundsätzlich der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne, C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.04.2025 - C-164/24

    Cityland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 39 Zum anderen müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihrer Befugnisse die aus dem Recht auf eine gute Verwaltung, das einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts widerspiegelt, folgenden Anforderungen, die im Rahmen einer Steuerprüfung Anwendung findet, beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne, C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 50).

    Rn. 48 Außerdem hat der Gerichtshof zu den Anforderungen des Rechts auf eine gute Verwaltung (…siehe oben, Rn. 39) entschieden, dass eine Verwaltungsbehörde wie eine nationale Finanzbehörde im Rahmen der ihr obliegenden Kontrollpflichten eine sorgfältige und unvoreingenommene Prüfung aller relevanten Gesichtspunkte vorzunehmen hat, so dass sie sicherstellt, dass sie bei Erlass ihrer Entscheidung insoweit über möglichst vollständige und verlässliche Informationen verfügt (Urteil vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne, C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 12.12.2024 - V R 6/23

    Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen

    Dieser verlangt von einer Verwaltungsbehörde bei der Durchführung von Unionsrecht --und damit auch im Rahmen der Durchführung des in der Richtlinie 2008/9/EG vorgesehenen Vorsteuervergütungsverfahrens (z.B. EuGH-Urteil Slovenské Energetické Strojárne vom 16.05.2024 - C-746/22, EU:C:2024:403, Rz 50)--, bei Ausübung der ihr obliegenden Kontrollpflichten eine sorgfältige und unvoreingenommene Prüfung aller relevanten Gesichtspunkte vorzunehmen, so dass sie sicherstellt, dass sie bei Erlass ihrer Entscheidung insoweit über möglichst vollständige und verlässliche Informationen verfügt (z.B. EuGH-Urteil Agrobet CZ vom 14.05.2020 - C-446/18, EU:C:2020:369, Rz 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2024 - C-794/23

    Finanzamt Österreich (TVA facturée par erreur à des consommateurs finals II) - …

    {FN:16} In diesem Sinne bereits auch: Urteile vom 16. Mai 2024, Slovenské Energetické Strojárne (C-746/22, EU:C:2024:403, Rn. 51 ff.), vom 29. Februar 2024, Consortium Remi Group (…C-314/22, EU:C:2024:183, Rn. 84 ff.), und vom 13. Oktober 2022, HUMDA (…C-397/21, EU:C:2022:790, Rn. 39 ff.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2025 - 7 K 7163/22

    Schuldhaft erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vorgelegte Belege stellen …

    Rn. 42 1. a) Denn dem Grunde nach verfügen die Mitgliedstaaten über eine Verfahrensautonomie, die allerdings dadurch begrenzt wird, dass die für die Mehrwertsteuer geltenden Vorschriften nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige interne Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder sie übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz;… vgl. EuGH, Urteile vom 09.09.2021 - C-294/20 - Auto Service Leasing, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst - DStRE - 2021, 1328, Rn. 59;… vom 10.02.2022 - C-487/20 - Philips Orăştie, Betriebs-Berater - BB - 2022, 543, Rn. 24;… vom 13.07.2023 - C-615/21 - Napfény-Toll, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2023, 850, Rn. 45 ff.; vom 16.05.2024 - C-746/22 - Slovenské Energetické Strojárne, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2024, 502, Rn. 43).
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   Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22   

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https://dejure.org/2023,35516
Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22 (https://dejure.org/2023,35516)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.12.2023 - C-746/22 (https://dejure.org/2023,35516)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - C-746/22 (https://dejure.org/2023,35516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Slovenské Energetické Strojárne

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 170 - Erstattung der Steuer an Steuerpflichtige, die nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässig sind - Richtlinie 2008/9/EG - Art. 20 - Anforderung zusätzlicher ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 170 - Erstattung der Steuer an Steuerpflichtige, die nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässig sind - Richtlinie 2008/9/EG - Art. 20 - Anforderung zusätzlicher ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 170 - Erstattung der Steuer an Steuerpflichtige, die nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässig sind - Richtlinie 2008/9/EG - Art. 20 - Anforderung zusätzlicher ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.09.2021 - C-294/20

    GE Auto Service Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22
    Rn. 26 Dieses Ergebnis wird durch die Erkenntnisse aus dem Urteil GE Auto Service Leasing nicht erschüttert.

    Rn. 27 Erstens ging es im Urteil GE Auto Service Leasing nicht um die Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2008/9, sondern der Bestimmungen ihrer Vorgängerrichtlinie 79/1072/EWG{FN-VERWEIS:17}.

    Rn. 28 Zweitens betraf die Anforderung der Steuerbehörde in der Rechtssache, in der das Urteil GE Auto Service Leasing ergangen ist, die Vorlage von Unterlagen durch den Steuerpflichtigen, deren Beifügung zum Erstattungsantrag die Richtlinie 79/1072 in ihrem Art. 3 selbst gefordert hat, und zwar von Rechnungen, auf die sich der Antrag bezog, und einer Bescheinigung über die Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger im Mitgliedstaat der Niederlassung.

    Rn. 31 Viertens schließlich zeigt meines Erachtens der Umstand, dass der Gerichtshof im Urteil GE Auto Service Leasing in keiner Weise auf das Urteil Sea Chefs Cruise Services Bezug genommen hat, das über zwei Jahre zuvor verkündet wurde, dass der Gerichtshof diese beiden Rechtssachen als völlig unterschiedlich eingestuft hat, so dass das Urteil GE Auto Service Leasing die Erkenntnisse aus dem Urteil Sea Chefs Cruise Services keineswegs in Frage stellt.

    {FN:2} Vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 2012, Elsacom (C-294/11, EU:C:2012:382), vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services (C-133/18, im Folgenden: Urteil Sea Chefs Cruise Services, EU:C:2019:354), vom 17. Dezember 2020, Bundeszentralamt für Steuern (C-346/19, EU:C:2020:1050), sowie vom 9. September 2021, GE Auto Service Leasing (C-294/20, im Folgenden: Urteil GE Auto Service Leasing, EU:C:2021:723).

    {FN:16} Urteil GE Auto Service Leasing (Nr. 1 des Tenors).

    {FN:19} Urteil GE Auto Service Leasing (…Rn. 54).

    {FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteil GE Auto Service Leasing (…Rn. 60).

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil GE Auto Service Leasing (…Rn. 59).

    {FN:28} Urteil GE Auto Service Leasing.

    {FN:31} Vgl. Urteil GE Auto Service Leasing (…Rn. 61).

    {FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil GE Auto Service Leasing (…Rn. 59).

    {FN:36} Vgl. in diesem Sinne Urteil GE Auto Service Leasing (…Rn. 60).

    {FN:41} Wie ich in den Nrn. 26 bis 30 der vorliegenden Schlussanträge ausgeführt habe, wird diese Auslegung durch das spätere Urteil GE Auto Service Leasing nicht außer Kraft gesetzt, das unter Zugrundelegung anderer, weniger detaillierter Bestimmungen des Unionsrechts ergangen ist.

    {FN:42} Vgl. in diesem Sinne Urteil GE Auto Service Leasing (Nr. 2 des Tenors).

  • EuGH, 02.03.2023 - C-664/21

    NEC PLUS ULTRA COSMETICS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22
    Im Urteil Nec Plus Ultra Cosmetics hat der Gerichtshof insbesondere entschieden, dass "[d]ie Nichtberücksichtigung von Beweisen vor dem Erlass eines … Steuerbescheids … geeignet [ist], die Ausübung der vom Unionsrecht anerkannten Rechte übermäßig zu erschweren, da eine solche Nichtberücksichtigung die Möglichkeit der steuerpflichtigen Person einschränkt, Beweise für die Erfüllung der materiellen Voraussetzungen für eine Mehrwertsteuerbefreiung vorzulegen.

    {FN:29} Urteil vom 2. März 2023, Nec Plus Ultra Cosmetics (C-664/21, EU:C:2023:142, Tenor).

    {FN:32} Urteil vom 2. März 2023, Nec Plus Ultra Cosmetics (C-664/21, EU:C:2023:142, Rn. 37).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-346/19

    Bundeszentralamt für Steuern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22
    {FN:2} Vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 2012, Elsacom (C-294/11, EU:C:2012:382), vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services (C-133/18, im Folgenden: Urteil Sea Chefs Cruise Services, EU:C:2019:354), vom 17. Dezember 2020, Bundeszentralamt für Steuern (C-346/19, EU:C:2020:1050), sowie vom 9. September 2021, GE Auto Service Leasing (C-294/20, im Folgenden: Urteil GE Auto Service Leasing, EU:C:2021:723).

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2020, Bundeszentralamt für Steuern (C-346/19, EU:C:2020:1050, Rn. 47 und 48).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-294/11

    Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22
    {FN:2} Vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 2012, Elsacom (C-294/11, EU:C:2012:382), vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services (C-133/18, im Folgenden: Urteil Sea Chefs Cruise Services, EU:C:2019:354), vom 17. Dezember 2020, Bundeszentralamt für Steuern (C-346/19, EU:C:2020:1050), sowie vom 9. September 2021, GE Auto Service Leasing (C-294/20, im Folgenden: Urteil GE Auto Service Leasing, EU:C:2021:723).

    {FN:18} Diese Frist ist indes eine Ausschlussfrist, vgl. Urteil vom 21. Juni 2012, Elsacom (C-294/11, EU:C:2012:382, Tenor).

  • EuGH, 02.05.2019 - C-133/18

    Sea Chefs Cruise Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22
    {FN:2} Vgl. insbesondere Urteile vom 21. Juni 2012, Elsacom (C-294/11, EU:C:2012:382), vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services (C-133/18, im Folgenden: Urteil Sea Chefs Cruise Services, EU:C:2019:354), vom 17. Dezember 2020, Bundeszentralamt für Steuern (C-346/19, EU:C:2020:1050), sowie vom 9. September 2021, GE Auto Service Leasing (C-294/20, im Folgenden: Urteil GE Auto Service Leasing, EU:C:2021:723).
  • EuGH, 20.05.2021 - C-63/20

    Dickmanns/ EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2023 - C-746/22
    {FN:22} Vgl. in diesem Sinne das kürzlich ergangene Urteil vom 20. Mai 2021, Dickmanns/EUIPO (C-63/20 P, EU:C:2021:406, Rn. 58 und 60).
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