Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026

Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.2026 - C-788/24 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,20142
EuGH, 09.07.2026 - C-788/24 A (https://dejure.org/2026,20142)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.2026 - C-788/24 A (https://dejure.org/2026,20142)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2026 - C-788/24 A (https://dejure.org/2026,20142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2026,20142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Begriff 'öffentliche Wiedergabe' - Art. 6 Abs. 3 - Wirksame technische Maßnahmen - Werk, das in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Begriff ,öffentliche Wiedergabe' - Art. 6 Abs. 3 - Wirksame technische Maßnahmen - Werk, das in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Begriff ,öffentliche Wiedergabe' - Art. 6 Abs. 3 - Wirksame technische Maßnahmen - Werk, das in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gemeinfreie Werke dürfen trotz bestehendem urheberrechtlichen Schutz in anderem Mitgliedsstaat mit Geoblocking nach dem aktuellen Stand der Technik im Internet veröffentlicht werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme: Anne-Frank-Tagebuch darf im Internet stehen

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hintertürchen zum Hinterhaus: Wie weit geht der Schutz für Anne Franks Tagebuch?

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Anne Frank Fonds

  • EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 14. November 2024 - Anne Frank Fonds/Anne Frank Stichting, Koninklijke Nederlandse Akademie van Wetenschappen, Vereniging voor Onderzoek en Ontsluiting van Historische Teksten

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Anne Frank Fonds

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 14. November 2024 - Anne Frank Fonds/Anne Frank Stichting, Koninklijke Nederlandse Akademie van Wetenschappen, Vereniging voor Onderzoek en Ontsluiting van Historische Teksten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Anne Frank Fonds

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2026, 1246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.03.2021 - C-392/19

    Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Aus den Erwägungsgründen 4, 9 und 10 der Richtlinie 2001/29 ergibt sich nämlich, dass deren Hauptziel darin besteht, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen und diesen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke u. a. bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu erhalten (Urteile vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 26 und 27, …sowie vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Im Kontext des Internets hat der Gerichtshof klargestellt, dass es dem Urheberrechtsinhaber, um die Rechtssicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Internets zu gewährleisten, nicht gestattet ist, seine Erlaubnis auf andere Weise als durch als "wirksam" zu qualifizierende technische Maßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu beschränken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Januar 2014, Nintendo u. a., C-355/12, EU:C:2014:25, Rn. 25 und 28, sowie vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 46).

    Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Rechtsinhaber mit dieser ursprünglichen Wiedergabe, die durch das Fehlen solcher technischer Maßnahmen gekennzeichnet ist, von Anfang an beabsichtigte, sämtlichen Internetnutzern Zugang zu seinem Werk zu verschaffen, und damit erlaubt hat, dass Dritte selbst Handlungen der Wiedergabe des Werks vornehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 37 und 38).

    Rn. 39 In einer Situation, in der der Urheberrechtsinhaber wirksame technische Maßnahmen einsetzt, um den Zugang zu seinem Werk von anderen Internetseiten aus als derjenigen, auf der er die öffentliche Wiedergabe dieses Werks erlaubt hat, einzuschränken, hat der Gerichtshof hingegen geurteilt, dass dieser Rechtsinhaber damit seinen Willen zum Ausdruck bringt, den Kreis der Personen, für die das Werk im Internet zugänglich ist, ausschließlich auf die Nutzer einer bestimmten Internetseite zu beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 42, 43 und 45 bis 47).

    Rn. 42 Wenn nämlich ein Werk nur in einem Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützt ist, während es in anderen Mitgliedstaaten gemeinfrei geworden ist, hat jede Person, die diese Situation kannte oder hätte kennen müssen (…Urteil vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 49) und die das Werk auf einer Internetseite veröffentlicht, darauf zu achten, das Werk ausschließlich den Internetnutzern zugänglich zu machen, die diese Seite von Mitgliedstaaten aus besuchen können, in denen das Werk gemeinfrei geworden ist, um nicht das ausschließliche, sich nicht erschöpfende Recht des Rechtsinhabers nach Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2001/29 zu verletzen, in dem Mitgliedstaat, in dem das Werk noch geschützt ist, jede öffentliche Wiedergabe des Werks zu erlauben oder zu verbieten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 50).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Daher ist bei der Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2001/29, insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1, dieser angemessene Ausgleich anzustreben, wobei auch die besondere Bedeutung des Internets für die durch Art. 11 der Charta gewährleistete Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zu berücksichtigen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 31 und 45, sowie vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 64 und 65).

    Diese Person nimmt nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" vor, wenn sie in voller Kenntnis der Folgen ihres Verhaltens tätig wird, um anderen Personen Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen, und zwar insbesondere dann, wenn ohne dieses Tätigwerden diese anderen Personen das verbreitete Werk grundsätzlich nicht abrufen könnten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 42, und vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Was zweitens das zweite der oben genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, nämlich dass das geschützte Werk tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben werden muss, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Begriff "Öffentlichkeit" eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten umfasst und im Übrigen recht viele Personen voraussetzt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juni 2005, Mediakabel, C-89/04, EU:C:2005:348, Rn. 30…, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 37 und 38, sowie vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Der Gerichtshof hat ferner darauf hingewiesen, dass es nach ständiger Rechtsprechung für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" erforderlich ist, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich von den bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das der Rechtsinhaber nicht bereits gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher kann in Einklang mit dem, was sich im Übrigen aus dem 27. Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt, nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Anbieter aufgrund des bloßen Umstands, dass er einen Dienst zur Verfügung stellt, der eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie ermöglichen oder bewirken soll, eine Handlung der Wiedergabe vornimmt (vgl. entsprechend Urteile vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 78 und 79, …sowie vom 13. Juli 2023, 0cilion IPTV Technologies, C-426/21, EU:C:2023:564, Rn. 60 und 62 bis 65).

  • EuGH, 23.01.2014 - C-355/12

    Die Umgehung des Schutzsystems für eine Videospielkonsole kann unter bestimmten …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29 sieht im Licht ihres 47. Erwägungsgrundes im Wesentlichen vor, dass die Urheberrechtsinhaber von technischen Maßnahmen, d. h. von Technologien, Vorrichtungen oder Bestandteilen, Gebrauch machen können, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, Handlungen zu verhindern oder einzuschränken, die nicht von ihnen genehmigt worden sind, wie die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie geregelten Handlungen der öffentliche Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung eines geschützten Werks (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2014, Nintendo u. a., C-355/12, EU:C:2014:25, Rn. 24).

    Rn. 37 Im Kontext des Internets hat der Gerichtshof klargestellt, dass es dem Urheberrechtsinhaber, um die Rechtssicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Internets zu gewährleisten, nicht gestattet ist, seine Erlaubnis auf andere Weise als durch als "wirksam" zu qualifizierende technische Maßnahmen im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie zu beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Januar 2014, Nintendo u. a., C-355/12, EU:C:2014:25, Rn. 25 und 28, …sowie vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 46).

    Diese Definition steht auch mit dem Hauptzweck der Richtlinie 2001/29 in Einklang, der, wie aus deren neuntem Erwägungsgrund folgt, darin besteht, zugunsten namentlich der Urheber ein hohes Schutzniveau einzuführen, das für das geistige Schaffen wesentlich ist (Urteil vom 23. Januar 2014, Nintendo u. a., C-355/12, EU:C:2014:25, Rn. 25 und 27).

    Zudem sind im Rahmen eines Vergleichs die Kosten und die technische und praktische Durchführung der verschiedenen Arten bestehender technischer Maßnahmen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2014, Nintendo u. a., C-355/12, EU:C:2014:25, Rn. 31 bis 33).

  • EuGH, 20.06.2024 - C-135/23

    GEMA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Aus den Erwägungsgründen 4, 9 und 10 der Richtlinie 2001/29 ergibt sich nämlich, dass deren Hauptziel darin besteht, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen und diesen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke u. a. bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu erhalten (…Urteile vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 26 und 27, sowie vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Wie der Gerichtshof wiederholt geurteilt hat, vereint der Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne dieses Art. 3 Abs. 1 zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks sowie seine öffentliche Wiedergabe, und erfordert eine individuelle Beurteilung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 33, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (…Urteile vom 15. März 2012, SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 79, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Was erstens den Begriff "Handlung der Wiedergabe" angeht, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass dieser in Anbetracht des Willens des Unionsgesetzgebers, wie er aus den Erwägungsgründen 4 und 9 der Richtlinie 2001/29 hervorgeht, nämlich für die Urheberrechtsinhaber ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, weit zu verstehen ist und jede Übertragung oder Zugänglichmachung eines geschützten Werks an eine Öffentlichkeit unabhängig von den eingesetzten technischen Mitteln oder Verfahren umfasst, so dass es für die Personen, die diese Öffentlichkeit ausmachen, von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist, ohne dass entscheidend ist, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder nicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2015, SBS Belgium, C-325/14, EU:C:2015:764, Rn. 16, sowie vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Daher ist bei der Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2001/29, insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1, dieser angemessene Ausgleich anzustreben, wobei auch die besondere Bedeutung des Internets für die durch Art. 11 der Charta gewährleistete Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 31 und 45, …sowie vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 64 und 65).

    Rn. 27 Wie der Gerichtshof wiederholt geurteilt hat, vereint der Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne dieses Art. 3 Abs. 1 zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks sowie seine öffentliche Wiedergabe, und erfordert eine individuelle Beurteilung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 33, …und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Wenn nämlich ein Werk nur in einem Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützt ist, während es in anderen Mitgliedstaaten gemeinfrei geworden ist, hat jede Person, die diese Situation kannte oder hätte kennen müssen (Urteil vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 49) und die das Werk auf einer Internetseite veröffentlicht, darauf zu achten, das Werk ausschließlich den Internetnutzern zugänglich zu machen, die diese Seite von Mitgliedstaaten aus besuchen können, in denen das Werk gemeinfrei geworden ist, um nicht das ausschließliche, sich nicht erschöpfende Recht des Rechtsinhabers nach Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2001/29 zu verletzen, in dem Mitgliedstaat, in dem das Werk noch geschützt ist, jede öffentliche Wiedergabe des Werks zu erlauben oder zu verbieten (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 50).

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Diese Person nimmt nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" vor, wenn sie in voller Kenntnis der Folgen ihres Verhaltens tätig wird, um anderen Personen Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen, und zwar insbesondere dann, wenn ohne dieses Tätigwerden diese anderen Personen das verbreitete Werk grundsätzlich nicht abrufen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 42, …und vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Was zweitens das zweite der oben genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, nämlich dass das geschützte Werk tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben werden muss, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Begriff "Öffentlichkeit" eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten umfasst und im Übrigen recht viele Personen voraussetzt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juni 2005, Mediakabel, C-89/04, EU:C:2005:348, Rn. 30, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 37 und 38, …sowie vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-426/21

    Ocilion IPTV Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Daher kann in Einklang mit dem, was sich im Übrigen aus dem 27. Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt, nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Anbieter aufgrund des bloßen Umstands, dass er einen Dienst zur Verfügung stellt, der eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie ermöglichen oder bewirken soll, eine Handlung der Wiedergabe vornimmt (…vgl. entsprechend Urteile vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 78 und 79, sowie vom 13. Juli 2023, 0cilion IPTV Technologies, C-426/21, EU:C:2023:564, Rn. 60 und 62 bis 65).
  • EuGH, 12.03.2026 - C-516/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof dem nationalen Gericht auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (Urteil vom 12. März 2026, Winderwill, C-516/24, EU:C:2026:185, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (Urteile vom 15. März 2012, SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 79, …und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-89/04

    EIN "PAY PER VIEW"-DIENST, DER IN DER SENDUNG VON FÜR DIE ALLGEMEINHEIT …

    Auszug aus EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
    Rn. 32 Was zweitens das zweite der oben genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, nämlich dass das geschützte Werk tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben werden muss, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Begriff "Öffentlichkeit" eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten umfasst und im Übrigen recht viele Personen voraussetzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juni 2005, Mediakabel, C-89/04, EU:C:2005:348, Rn. 30…, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 37 und 38, …sowie vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.11.2015 - C-325/14

    SBS Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21

    Grand Production - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

  • OLG Köln, 24.09.2026 - 15 U 340/25

    Recht auf Löschung Suchmaschine Unterlassungsanspruch Prüfpflichten

    Der Umstand, dass die ergriffenen Maßnahmen nach dem Vortrag des Klägers durch die Nutzung von VPN-Diensten umgangen werden können, reicht hierfür nicht aus (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2026 - C-788/24, juris Rn. 51 für die Beschränkung der öffentlichen Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,266
Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24 (https://dejure.org/2026,266)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.01.2026 - C-788/24 (https://dejure.org/2026,266)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2026 - C-788/24 (https://dejure.org/2026,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2026,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Europäischer Gerichtshof

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Begriff der 'öffentlichen Wiedergabe' - Veröffentlichung auf einer Internetseite - Zugang zu einem in einem einzigen Mitgliedstaat geschützten Inhalt über ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Begriff der ,öffentlichen Wiedergabe' - Veröffentlichung auf einer Internetseite - Zugang zu einem in einem einzigen Mitgliedstaat geschützten Inhalt über ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 267 ; RL 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1
    Vorabentscheidungsersuchen zum Verständnis des Begriffs der "öffentlichen Wiedergabe" in Art. 3 Abs. 1 der Urheberrechtlinie; Keine Erfordernis der Veröffentlichung eines Werks auf einer Internetseite, gerichtet an die Öffentlichkeit des betreffenden Landes; Zur ...

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz im Internet: Was wird aus dem Anne-Frank-Tagebuch?

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hintertürchen zum Hinterhaus: Wie weit geht der Schutz für Anne Franks Tagebuch?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 20.06.2024 - C-135/23

    GEMA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    {FN:10} Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, verfügen die Urheber nach dieser Bestimmung über ein Recht vorbeugender Art, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer möglicherweise durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (vgl. Urteil vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, im Folgenden: Urteil GEMA, EU:C:2024:526, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:12} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:14} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:17} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:19} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} Vgl. insbesondere Urteil GEMA (…Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-423/21

    Grand Production - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter in der Berufungsinstanz stützte sich insbesondere auf die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Grand Production (C-423/21, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache Grand Production, EU:C:2022:818), wonach Art. 3 Abs. 1 der Urheberrechtsrichtlinie im Wesentlichen so auszulegen sei, dass der Betreiber einer Streamingplattform, der eine Fernsehübertragung im Internet weiterverbreite, das in dieser Bestimmung verankerte ausschließliche Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken nicht verletze, wenn die Nutzer mittels eines VPN die geografische Zugangssperre in der Weise umgingen, dass die geschützten Werke in der Europäischen Union zugänglich seien, ohne dass der Betreiber dieser Plattform eine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers besitze.

    In dieser Rechtssache ist jedoch kein Urteil ergangen, da das vorlegende Gericht sein Vorabentscheidungsersuchen zurückgezogen hat (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2023, Grand Production, C-423/21, EU:C:2023:130).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    {FN:20} Urteil vom 13. Februar 2014, Svensson u. a. (C-466/12, EU:C:2014:76, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.2021 - C-392/19

    Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    {FN:25} Vgl. Urteil vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst (C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 42 und 43), sowie Schlussanträge in der Rechtssache Grand Production (Nr. 35).
  • EuGH, 17.06.2021 - C-597/19

    M.I.C.M. - Systematische Speicherung und Weiterleitung von IP-Daten, Namen und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht nämlich hervor, dass jede Handlung, mit der ein Nutzer in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens Zugang zu geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen gewährt, im Sinne von Art. 3 Abs. 1 und 2 der Urheberrechtsrichtlinie eine Zugänglichmachung und somit eine öffentliche Wiedergabe darstellt (vgl. Urteil vom 17. Juni 2021, M.I.C.M., C-597/19, EU:C:2021:492, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-610/15

    Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein (C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 37).
  • EuGH, 29.11.2017 - C-265/16

    Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    Darüber hinaus kann es zwar Anhaltspunkte dafür geben, dass eine Veröffentlichung an bestimmte Personengruppen gerichtet ist, unabhängig davon, wo sich diese Personen befinden (vgl. Urteil vom 29. November 2017,VCAST, C-265/16, EU:C:2017:913, Rn. 46 bis 50 und die dort angeführte Rechtsprechung), allerdings ist eine solche spezifische "Ausrichtung" auf ein bestimmtes Publikum nicht erforderlich, damit eine Veröffentlichung im Internet eine öffentliche Wiedergabe darstellt.
  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    {FN:11} Vgl. insbesondere Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, im Folgenden: Urteil YouTube und Cyando, EU:C:2021:503, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie GEMA (…Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-426/21

    Ocilion IPTV Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    {FN:13} Vgl. Urteil vom 13. Juli 2023, 0cilion IPTV Technologies (C-426/21, EU:C:2023:564, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.2023 - C-423/21

    Grand Production - Streichung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
    In dieser Rechtssache ist jedoch kein Urteil ergangen, da das vorlegende Gericht sein Vorabentscheidungsersuchen zurückgezogen hat (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2023, Grand Production, C-423/21, EU:C:2023:130).
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Hamburg, 20.05.2026 - UPC_CFI_553/25
    Hence, the question whether geoblocking could in general be a sufficient tool to prevent actions of infringement (see Advocate General at the ECJ (Rantos), Opinion of 15 January 2026 - C-788/24, BeckRS 2026, 80 - Anne Frank Fonds ./. Anne Frank Stichting et al.; relating to copyrights), can remain open in the present case.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht