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Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.2024 - C-81/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2710
EuGH, 22.02.2024 - C-81/23 (https://dejure.org/2024,2710)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.2024 - C-81/23 (https://dejure.org/2024,2710)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - C-81/23 (https://dejure.org/2024,2710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Übergabeort eines "Schummeldiesels" als Schadenserfolgsort

  • Europäischer Gerichtshof

    FCA Italy und FPT Industrial

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FCA Italy und FPT Industrial

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Ort der ...

  • Betriebs-Berater

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (hier: unzulässige Abschalteinrichtung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder von ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder von ...

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1247
  • ZIP 2024, 1033
  • EuZW 2024, 483
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.03.2022 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-81/23
    Rn. 23 Zur Beantwortung der vom vorlegenden Gericht gestellten Frage ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die besondere Zuständigkeitsregel in Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012, die es dem Kläger abweichend von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtenwohnsitz (Art. 4 der Verordnung) erlaubt, seine Klage aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, vor dem Gericht des Ortes zu erheben, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, autonom und eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, BMA Nederland, C-498/20, EU:C:2022:173, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 24 Diese besondere Zuständigkeitsregel beruht darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, BMA Nederland, C-498/20, EU:C:2022:173, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 25 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (Urteil vom 10. März 2022, BMA Nederland, C-498/20, EU:C:2022:173, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-451/18

    Tibor-Trans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-81/23
    Rn. 28 Hierzu hat der Gerichtshof erstens bereits entschieden, dass zu unterscheiden ist zwischen dem sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden, dessen Eintrittsort die Zuständigkeit des Gerichts dieses Ortes im Hinblick auf Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 begründen könnte, und den späteren nachteiligen Konsequenzen, die keine Zuständigkeitszuweisung anhand dieser Vorschrift begründen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 29 Der Gerichtshof hat dabei entschieden, dass ein Schaden, der nur die mittelbare Folge des ursprünglich von anderen Rechtssubjekten unmittelbar erlittenen, an einem anderen Ort als dem, an dem anschließend dem mittelbar Betroffenen ein Schaden entstanden ist, eingetretenen Schadens ist, keine gerichtliche Zuständigkeit nach dieser Vorschrift begründen kann (Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans, C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.06.2016 - C-12/15

    Die Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens in einem Mitgliedstaat …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-81/23
    Eine Zuweisung der Zuständigkeit an das Gericht des Ortes, an dem das Vermögen des Klägers endgültig mit dem finanziellen Verlust belastet wurde, erweist sich nämlich nur im Fall eines reinen Vermögensschadens als einschlägig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding, C-12/15, EU:C:2016:449, Rn. 30 bis 32), was in einer Konstellation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht der Fall ist.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-81/23
    Rn. 39 Drittens schließlich ist zu der Frage, ob der Ort des Erwerbs des mit einem Mangel behafteten Fahrzeugs und folglich der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 nach dessen Auslegung im Urteil VKI dem Ort entspricht, an dem das Fahrzeug dem Endabnehmer übergeben wurde, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 27 des Urteils vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, EU:C:2009:475), entschieden hat, dass der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs der Ort ist, an dem das auslösende Ereignis seine schädigenden Wirkungen entfaltet, d. h. der Ort, an dem sich der durch das fehlerhafte Erzeugnis herbeigeführte Schaden konkret zeigt.
  • EuGH, 09.07.2020 - C-343/19

    Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen …

    Auszug aus EuGH, 22.02.2024 - C-81/23
    Rn. 10 FPT Industrial erhob eine Einrede der Unzuständigkeit dieses Gerichts, da sich nach dem Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, im Folgenden: Urteil VKI, EU:C:2020:534), in einer solchen Konstellation der Ort, an dem das schädigende Ereignis im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 eingetreten sein solle, in dem Mitgliedstaat befinde, in dem das Fahrzeug vom Verkäufer erworben worden sei.
  • EuGH, 02.12.2025 - C-34/24

    Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims - Vorlage zur …

    Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung ist die besondere Zuständigkeitsregel in Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012, die es dem Kläger abweichend von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtenwohnsitz (Art. 4 der Verordnung) erlaubt, seine Klage aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, vor dem Gericht des Ortes zu erheben, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, autonom und eng auszulegen (…Urteile vom 12. Mai 2021, Vereniging van Effectenbezitters, C-709/19, EU:C:2021:377, Rn. 24, sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Diese besondere Zuständigkeitsregel beruht darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (…Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, EU:C:2009:475, Rn. 24, sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (…vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel, C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 46, sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Was erstens die Art des geltend gemachten Schadens betrifft, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu unterscheiden zwischen dem sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden, dessen Eintrittsort die Zuständigkeit des Gerichts dieses Ortes im Hinblick auf Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 begründen könnte, und den späteren nachteiligen Konsequenzen, die keine Zuständigkeitszuweisung anhand dieser Vorschrift begründen können (Urteil vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 17.12.2024 - VIII ZR 213/23

    Begründung des Erfolgsorts im Sinne des Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens über die …

    Die Auslegung des Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO ihrerseits entspricht derjenigen des Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO (…vgl. EuGH, C-709/19, WM 2021, 1184 Rn. 23 - Vereniging van Effectenbezitters;… C-343/19, NJW 2020, 2869 Rn. 22 - Verein für Konsumenteninformation; C-81/23, NJW 2024, 1247 Rn. 22 - FCA Italy und FPT Industrial).

    Rn. 24 (3) Da die in Art. 5 Nr. 3 LugÜ II vorgesehene Zuständigkeit der Gerichte des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, als Ausnahme von dem Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Staates, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, eine besondere Zuständigkeitsregel darstellt, ist sie autonom und eng auszulegen (…zu Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO EuGH, C-12/15, NJW 2016, 2167 Rn. 25 - Universal Music International Holding;… C-304/17, EuZW 2018, 998 Rn. 17 f. - Löber;… zu Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO EuGH, C-709/19, aaO Rn. 24 f.; C-81/23, aaO Rn. 23).

    Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (…zu Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO EuGH, C-12/15, aaO Rn. 26 f.; zu Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO EuGH, C-81/23, aaO Rn. 24 f.; jeweils mwN).

    Rn. 26 (4) Mit der Formulierung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" in Art. 5 Nr. 3 LugÜ II ist sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser Orte verklagt werden kann (…vgl. zu Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO EuGH, C-375/13, NJW 2015, 1581 Rn. 45 - Kolassa;… C-12/15, aaO Rn. 28;… C-304/17, aaO Rn. 22;… zu Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO EuGH, C-343/19, NJW 2020, 2869 Rn. 23 - Verein für Konsumenteninformation;… C-709/19, aaO Rn. 26; C-81/23, aaO Rn. 26).

    Allein der Umstand, dass der Kläger in Erfüllung der Verpflichtung einen Geldbetrag durch Überweisung von einem in einem anderen Staat geführten Konto beglichen hat, vermag hieran nichts zu ändern (…zu Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO vgl. EuGH, C-12/15, aaO Rn. 30 ff.; zu Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO vgl. EuGH, C-81/23, NJW 2014, 1247 Rn. 38 - FCA Italy und FPT Industrial;… vgl. Stein/Jonas/Wagner, ZPO, 23. Aufl., Art. 7 EuGVVO Rn. 157).

  • OLG Frankfurt, 09.04.2025 - 17 U 181/23

    Schmerzensgeld nach Bruch einer Spirale zur Schwangerschaftsverhütung aufgrund …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist mit dem Ausdruck "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort) gemeint als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens (Handlungsort), sodass der Anspruchsteller den Anspruchsgegner wahlweise vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Februar 2024, C-81/23, Rn. 26, juris, mwN).
  • EuGH, 10.07.2025 - C-99/24

    Chmieka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 58 Nach ständiger Rechtsprechung ist die besondere Zuständigkeitsregel in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 autonom auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 59 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung ist zum einen diese besondere Zuständigkeitsregel als Ausnahme von der allgemeinen Regel der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Beklagten nach Art. 2 dieser Verordnung eng auszulegen, und zum anderen beruht diese Regel darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses, insbesondere in Bezug auf die Beweiserhebung, eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial, C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 23 bis 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BAG, 29.01.2026 - 8 AZR 82/25

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Rn. 34 bb) Soweit Art. 7 Nr. 2 der Verordnung an den "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" anknüpft, sind damit sowohl der Ort des für einen Schaden ursächlichen Geschehens (sogenannter Handlungsort) als auch der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (sogenannter Erfolgsort) angesprochen (EuGH 22. Februar 2024 - C-81/23 - [FCA Italy und FPT Industrial] Rn. 26 mwN).

    Nach allgemeiner Begriffsbestimmung ist dieser Ort aber derjenige, an dem das auslösende Ereignis seine schädigenden Wirkungen entfaltet (EuGH 22. Februar 2024 - C-81/23 - [FCA Italy und FPT Industrial] Rn. 26;… 5. Juni 2014 - C-360/12 - [Coty Germany] Rn. 54;… 16. Juli 2009 - C-189/08 - [Zuid-Chemie] Rn. 26), wobei dieser Ort allerdings in Abhängigkeit von der Natur des verletzten Rechts variieren kann (…vgl. EuGH 22. Januar 2015 - C-441/13 - [Hejduk] Rn. 29 mwN).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-34/24

    Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims - Vorlage zur …

    {FN:15} Unter anderem Urteile vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial (C-81/23, EU:C:2024:165, im Folgenden: Urteil FCA Italy und FPT Industrial, Rn. 23).

    {FN:51} Diese Auslegung betrifft ursprünglich den Vertrieb von Fahrzeugen, die von ihrem Hersteller mit einer Software ausgerüstet wurden, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert, und ergibt sich aus dem Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:534), in Verbindung mit den Urteilen FCA Italy und FPT Industrial.

  • OLG Hamm, 13.08.2024 - 34 U 58/24

    Offensichtliche Erfolglosigkeit des Antrags des Beklagten auf Zulassung der …

    Rn. 75 Dabei ist zwischen dem sich unmittelbar aus dem kausalen Ereignis ergebenden Erstschaden, dessen Eintrittsort die Zuständigkeit des Gerichts dieses Ortes im Hinblick auf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO begründen könnte, und den späteren nachteiligen Konsequenzen zu entscheiden, die keine Zuständigkeitszuweisung anhand dieser Vorschrift begründen können (EuGH, Urteil vom 22. Februar 2024 - C-81/23 -, juris Rn. 28).

    Ein Schaden, der nur die mittelbare Folge des ursprünglich von anderen Rechtssubjekten unmittelbar erlittenen, an einem anderen Ort als dem, an dem anschließend dem mittelbar Betroffenen ein Schaden entstanden ist, eingetretenen Schadens ist, kann keine gerichtliche Zuständigkeit nach dieser Vorschrift begründen (EuGH, Urteil vom 22. Februar 2024 - C-81/23 -, juris Rn. 29).

  • OLG München, 30.01.2026 - 36 U 4799/23

    Produkthaftung, Deliktsrecht, Verbraucherschutz, Rückabwicklung, Schadensersatz, …

    Rn. 104 Selbst wenn man auf die Übergabe des Fahrzeugs abstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 22.02.2024 - MA ./. FCA Italy SpA, C-81/23, NJW 2024, 1247, juris Rn. 40), gelangt spanisches Recht zur Anwendung, da diese Übergabe nach den vorliegenden Unterlagen durch den spanischen Verkäufer in Spanien erfolgt ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-536/23

    Mutua Madrileña Automovilista - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Vgl. auch Urteile vom 27. Februar 2020, Balta (…C-803/18, EU:C:2020:123, Rn. 42), vom 27. April 2023, A1 und A2 (Versicherung eines Sportboots) (…C-352/21, EU:C:2023:344, Rn. 53), sowie vom 22. Februar 2024, FCA Italy und FPT Industrial (C-81/23, EU:C:2024:165, Rn. 41).
  • OLG Naumburg, 06.05.2024 - 12 U 115/23

    Schadensersatzanspruch bei einem vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …

    Nach Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-Verordnung) vom 11.07.2007 (…ABl. EU 2007, L 199, S. 40) ist deutsches Zivilrecht anzuwenden, weil der behauptete Schaden - die Eingehung einer ungewollten und wirtschaftlich nachteiligen Verbindlichkeit durch den Abschluss eines Kaufvertrages - in Deutschland eingetreten sein soll (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Februar 2024, C-81/23 -, Rn. 24 zur gerichtlichen Zuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 2 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Brüssel Ia-Verordnung).
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