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Rechtsprechung
   EuGH, 25.01.2024 - C-810/21, C-811/21, C-812/21, C-813/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,750
EuGH, 25.01.2024 - C-810/21, C-811/21, C-812/21, C-813/21 (https://dejure.org/2024,750)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2024 - C-810/21, C-811/21, C-812/21, C-813/21 (https://dejure.org/2024,750)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - C-810/21, C-811/21, C-812/21, C-813/21 (https://dejure.org/2024,750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Caixabank (Prescription de remboursement des frais hypothécaires)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Kosten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Hypothekendarlehensvertrags - Erstattung von Beträgen, die aufgrund einer für missbräuchlich ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Caixabank (Prescription de remboursement des frais hypothécaires)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Kosten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Hypothekendarlehensvertrags - Erstattung von Beträgen, die aufgrund einer für missbräuchlich ...

  • IWW

    § 199 BGB
    Verjährung

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Verbraucherschutz; Richtlinie 93/13/EWG; Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Kosten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Hypothekendarlehensvertrags; Erstattung von Beträgen, die aufgrund einer für missbräuchlich erklärten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Kosten im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Hypothekendarlehensvertrags - Erstattung von Beträgen, die aufgrund einer für missbräuchlich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Missbräuchliche Klausel nichtig: Wann verjährt der Erstattungsanspruch?

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Beginn der Verjährungsfrist bei Nichtigerklärung missbräuchlicher Vertragsklausel ("Caixabank (Prescription de remboursement des frais hypothécaires)")

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Missbräuchliche Klausel nichtig: Verjährungsbeginn hängt von Rechtskenntnis ab! (IBR 2025, 150)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 3577
  • ZIP 2024, 342
  • WM 2024, 343
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-810/21
    Rn. 43 Was den Fall betrifft, dass einem auf die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel im Sinne der Richtlinie 93/13 gestützten Antrag eines Verbrauchers auf Rückerstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge eine Verjährungsfrist entgegengehalten wird, so ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie einer nationalen Regelung, die zwar vorsieht, dass die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher nicht verjährt, aber die Klage, mit der die Restitutionswirkungen dieser Feststellung geltend gemacht werden sollen, einer Verjährungsfrist unterwirft, nicht entgegenstehen, sofern sie die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität einhält (Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Daher verstößt es für sich genommen nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz, wenn Anträgen mit Restitutionscharakter, die von Verbrauchern gestellt werden, um Rechte, die ihnen aus der Richtlinie 93/13 erwachsen, geltend zu machen, eine Verjährungsfrist entgegengehalten wird, sofern deren Anwendung die Ausübung der durch diese Richtlinie verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert (Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 40).

    Rn. 46 Was die Prüfung der Merkmale der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verjährungsfrist betrifft, hat der Gerichtshof präzisiert, dass diese Prüfung die Dauer dieser Frist und die Modalitäten ihrer Anwendung, einschließlich der Modalität, gemäß der diese Frist in Lauf gesetzt wird, umfassen muss (Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 47 Insoweit muss eine Verjährungsfrist, um dem Effektivitätsgrundsatz zu genügen, faktisch ausreichend sein, um dem Verbraucher zu ermöglichen, zur Geltendmachung seiner Rechte aus der Richtlinie 93/13 einen wirksamen Rechtsbehelf vorzubereiten und einzureichen, und zwar insbesondere in Form von auf die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel gestützten Restitutionsansprüchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Was den Beginn einer Verjährungsfrist betrifft, so kann eine solche Frist demnach nur dann mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar sein, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hatte, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor diese Frist zu laufen beginnt oder abgelaufen ist (Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-812/21 (anhängig)

    Banco Santander

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-810/21
    OG (C-812/21).

    Rn. 2 Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Caixabank SA, vormals Bankia SA, einerseits sowie WE und XA andererseits (Rechtssache C-810/21), zwischen der Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA einerseits sowie TB und UK andererseits (Rechtssache C-811/21), zwischen der Banco Santander SA und OG (Rechtssache C-812/21) sowie zwischen OK und PI einerseits und der Banco Sabadell SA andererseits (Rechtssache C-813/21) über die Folgen der Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel in zwischen diesen Parteien geschlossenen Hypothekendarlehensverträgen.

    Rn. 20 Am 17. Dezember 2004 schloss OG einen Hypothekendarlehensvertrag (im Folgenden: Darlehensvertrag in der Rechtssache C-812/21) mit Banco Santander.

    Rn. 22 Am 12. September 2017 erhob OG Klage auf Nichtigerklärung einer im Darlehensvertrag in der Rechtssache C-812/21 enthaltenen Klausel, wonach der Darlehensnehmer alle mit dem Abschluss dieses Vertrags verbundenen Kosten tragen musste.

    Rn. 24 Mit Entscheidung vom 25. September 2020 wies der Juzgado de Primera Instancia n° 50 de Barcelona (Gericht erster Instanz Nr. 50 Barcelona) die von Banco Santander erhobene Einrede der Verjährung zurück und verurteilte die Bank zur Zahlung eines Betrags von 589, 60 Euro für Notar-, Registrierungs- und Verwaltungskosten des Darlehensvertrags in der Rechtssache C-812/21.

  • EuGH - C-811/21 (anhängig)

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-810/21
    UK (C-811/21).

    Rn. 2 Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Caixabank SA, vormals Bankia SA, einerseits sowie WE und XA andererseits (Rechtssache C-810/21), zwischen der Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA einerseits sowie TB und UK andererseits (Rechtssache C-811/21), zwischen der Banco Santander SA und OG (Rechtssache C-812/21) sowie zwischen OK und PI einerseits und der Banco Sabadell SA andererseits (Rechtssache C-813/21) über die Folgen der Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel in zwischen diesen Parteien geschlossenen Hypothekendarlehensverträgen.

    Rn. 15 Am 20. Januar 2004 schlossen TB und UK einen Hypothekendarlehensvertrag (im Folgenden: Darlehensvertrag in der Rechtssache C-811/21) mit Banco Bilbao Vizcaya Argentaria.

    Rn. 17 Am 16. Januar 2018 erhoben TB und UK Klage auf Nichtigerklärung einer im Darlehensvertrag in der Rechtssache C-811/21 enthaltenen Klausel, wonach der Darlehensnehmer alle mit dem Abschluss dieses Vertrags verbundenen Kosten tragen musste.

    Rn. 19 Mit Entscheidung vom 25. September 2020 wies der Juzgado de Primera Instancia n° 50 de Barcelona (Gericht erster Instanz Nr. 50 Barcelona) die von Banco Bilbao Vizcaya Argentaria erhobene Einrede der Verjährung zurück und verurteilte die Bank zur Zahlung eines Betrags von 499, 61 Euro für Notar-, Registrierungs- und Verwaltungskosten des Darlehensvertrags in der Rechtssache C-811/21.

  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-810/21
    Rn. 57 Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass das durch die Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er sich den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen unterwirft, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteil vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai, C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-80/21

    Auf eine Fremdwährung lautende Darlehen: Wenn der Verbraucher widerspricht, kann …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-810/21
    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 8. September 2022, D.B.P. u. a. [Auf eine Fremdwährung lautendes Hypothekendarlehen], C-80/21 bis C-82/21, EU:C:2022:646, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-810/21
    Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu regeln, wobei diese Verfahrensmodalitäten jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 22. April 2021, Profi Credit Slovakia, C-485/19, EU:C:2021:313, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-35/22

    CAJASUR Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-810/21
    Somit kann, wenn in einer gefestigten nationalen Rechtsprechung festgestellt wurde, dass bestimmte vorformulierte Klauseln missbräuchlich sind, von Kreditinstituten erwartet werden, dass sie darüber informiert sind und entsprechend handeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, CAJASUR Banco, C-35/22, EU:C:2023:569, Rn. 32).
  • BGH, 09.07.2024 - XI ZR 44/23

    Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

    Rn. 45 (2) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (nachfolgend: EuGH) zur Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…ABl. Nr. L 95 vom 21. April 1993, S. 29; nachfolgend: Klausel-Richtlinie) kann eine Verjährungsfrist im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen, die ein Verbraucher einem Gewerbetreibenden auf der Grundlage einer missbräuchlichen Klausel rechtsgrundlos gezahlt hat, nur dann mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar sein, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hatte, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor diese Frist zu laufen beginnt oder abgelaufen ist (…EuGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - C-776/19 bis C-782/19, WM 2021, 1882 Rn. 46 - BNP Paribas Personal Finance…, vom 8. September 2022 - C-80/21 bis C-82/21, WM 2022, 2120 Rn. 98 - D.B.P. und vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, WM 2024, 343 Rn. 48 - Caixabank SA, kritisch hierzu Piekenbrock, WM 2024, 1101, 1106 "ohne klare normative Grundlage" und Fademrecht, WM 2024, 1107, 1117 "ungerechtfertigter Eingriff in die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten").

    Rn. 46 (3) Soweit der EuGH (Urteil vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, WM 2024, 343 Rn. 55 - Caixabank SA) es für die Ingangsetzung einer Verjährungsfrist als relevant ansieht, dass der Verbraucher von der "rechtlichen Würdigung" des Sachverhalts Kenntnis hat, scheidet eine richtlinienkonforme Auslegung von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB aus (zutreffend Piekenbrock, WM 2024, 1101, 1106; Fademrecht, WM 2024, 1107, 1117).

  • BGH, 03.06.2025 - XI ZR 45/24

    Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten

    Dabei dürfen diese Verfahren allerdings nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität;… vgl. EuGH, Urteile vom 9. Juli 2020 - C-698/18 und C-699/18, WM 2020, 1409 Rn. 57 - Raiffeisen Bank und BRD Groupe Société Générale…, vom 16. Juli 2020 - C-224/19 und C-259/19, WM 2020, 1477 Rn. 83 - Caixabank und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria…, vom 22. April 2021 - C-485/19, WM 2021, 973 Rn. 52 - Profi Credit Slovakia…, vom 10. Juni 2021 - C-776/19 bis C-782/19, WM 2021, 1882 Rn. 27 - BNP Paribas Personal Finance, vom 8. September 2022 - C-80/21 bis C-82/21, WM 2022, 2120 Rn. 86 - D.B.P., vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, WM 2024, 1121 Rn. 42 - Caixabank …und vom 25. April 2024 - C-561/21, juris Rn. 60 - Banco Santander).

    Dementsprechend verstößt es nicht gegen den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz, wenn Erstattungsansprüchen von Verbrauchern, die auf einer unwirksamen Vertragsklausel beruhen, eine Verjährungsfrist entgegengehalten wird, sofern hierdurch die Ausübung der durch die Richtlinie verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (…EuGH, Urteile vom 10. Juni 2021, aaO Rn. 39 f., vom 8. September 2022, aaO Rn. 91, vom 25. Januar 2024, aaO Rn. 44 …und vom 25. April 2024 - C-484/21, WM 2024, 1117 Rn. 26 f. - Caixabank sowie C-561/21, aaO Rn. 30 f.).

    Eine Verjährungsfrist kann allerdings nur dann mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz vereinbar sein, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hatte, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor diese Frist zu laufen beginnt oder abgelaufen ist (…EuGH, Urteile vom 9. Juli 2020, aaO Rn. 67, 75, vom 10. Juni 2021, aaO Rn. 46…, vom 8. September 2022, aaO Rn. 98 und vom 25. Januar 2024, aaO Rn. 38, 47 f.).

    Erforderlich für eine Vereinbarkeit der nationalen Verjährungsregel mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz ist insoweit nur, dass der Verbraucher, wie hier, "die Möglichkeit" hatte, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor die Frist zur Geltendmachung dieser Rechte zu laufen beginnt oder abgelaufen ist (…EuGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - C-776/19 bis C-782/19, WM 2021, 1882 Rn. 46 - BNP Paribas Personal Finance…, vom 8. September 2022 - C-80/21 bis C-82/21, WM 2022, 2120 Rn. 98 - D.B.P. und vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, WM 2024, 343 Rn. 48 - Caixabank;… Herresthal, NJW 2023, 1161 Rn. 23).

    Rn. 51 (c) Soweit der EuGH (Urteil vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, juris Rn. 55 - Caixabank) es für die Ingangsetzung einer Verjährungsfrist als relevant angesehen hat, dass der Verbraucher von der "rechtlichen Würdigung" des Sachverhalts Kenntnis hat, scheidet eine richtlinienkonforme Auslegung von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB aus (…Senatsurteil vom 9. Juli 2024 - XI ZR 44/23, BGHZ 241, 107 Rn. 46 f. mwN).

  • OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 4 MK 2/21

    Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen …

    Allerdings soll nach der Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Klausel-Richtlinie eine Verjährungsfrist im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen, die ein Verbraucher einem Gewerbetreibenden auf der Grundlage einer missbräuchlichen Klausel rechtsgrundlos gezahlt hat, nur dann mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar sein, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hatte, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor diese Frist zu laufen beginnt oder abgelaufen ist (EuGH, Urteile vom 10.06.2021, C-776/19 bis C-782/19, Rn 46 - BNP Paribas Personal Finance, vom 08.09.2022, C-80/21 bis C-82/21, Rn 98 - D.B.P. und vom 25.01.2024, C-810/21 bis C-813/21, Rn 48 - Caixabank SA, kritisch hierzu Piekenbrock, WM 2024, 1101, 1106 "ohne klare normative Grundlage" und Fademrecht, WM 2024, 2207, 1117 "ungerechtfertigter Eingriff in die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten").

    cc) Eine richtlinienkonforme Auslegung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 25.01.2024 (C-810/21 bis C-813/21, Rn 55), der es für die Ingangsetzung der Verjährungsfrist für relevant ansieht, dass der Verbraucher von der "rechtlichen Würdigung" des Sachverhalts Kenntnis hat, scheidet aus.

  • BSG, 26.09.2024 - B 2 U 1/22 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung eines Anspruchs auf Verletztenrente - …

    Auf die Kenntnis des Berechtigten hiervon kommt es nicht an, welche zudem im Grunde die Kenntnis von dem unverjährbaren Stammrecht betrifft (…BSG Großer Senat Beschluss vom 21.12.1971 - GS 4/71 - BSGE 34, 1 = SozR Nr. 24 zu § 29 RVO = juris RdNr 36 f, 50;… BSG Urteil vom 22.10.1996 - 13 RJ 17/96 - BSGE 79, 177 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 = juris RdNr 26; anders zum Verbraucherschutz zB EuGH, Urteile vom 25.4.2024 - C-484/21 - juris und C-561/21 - juris und vom 25.1.2024 - C-810/21 bis C-813/21 - juris zur Klausel-Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993, ABl 1993, L 95, S 29).
  • EuGH, 19.03.2026 - C-679/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Rn. 65 Was den Fall betrifft, dass einem auf die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel im Sinne der Richtlinie 93/13 gestützten Antrag eines Verbrauchers auf Rückerstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge eine Verjährungsfrist entgegengehalten wird, so ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie einer nationalen Regelung, die zwar vorsieht, dass der Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher nicht verjährt, aber im Rahmen der Klage, mit der die Restitutionswirkungen dieser Feststellung geltend gemacht werden sollen, eine Verjährungsfrist vorsieht, nicht entgegenstehen, sofern sie insbesondere den Grundsatz der Effektivität einhält (Urteil vom 25. Januar 2024, Caixabank [Verjährung der Erstattung von Hypothekenkosten], C-810/21 bis C-813/21, EU:C:2024:81, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Während von Gewerbetreibenden verlangt werden kann, dass sie sich laufend über die rechtlichen Aspekte der Klauseln informieren, die sie aus eigener Initiative in die Verträge einfügen, die sie mit Verbrauchern im Rahmen einer gewöhnlichen gewerbsmäßigen Tätigkeit schließen, und dass sie dabei insbesondere die nationale Rechtsprechung zu solchen Klauseln beachten, kann ein vergleichbares Verhalten von Verbrauchern nicht erwartet werden, da sie Verträge, die solche Klauseln enthalten, nur gelegentlich oder sogar nur ausnahmsweise schließen (Urteil vom 25. Januar 2024, Caixabank [Verjährung der Erstattung von Hypothekenkosten], C-810/21 bis C-813/21, EU:C:2024:81, Rn. 60).

    Rn. 83 Folglich steht die Richtlinie 93/13 dem entgegen, dass zur Bestimmung des Beginns der Verjährungsfrist für den Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung von aufgrund einer missbräuchlichen Vertragsklausel rechtsgrundlos gezahlten Beträgen das Bestehen einer gefestigten nationalen Rechtsprechung zur Nichtigkeit derartiger Klauseln als Nachweis dafür angesehen werden kann, dass die Voraussetzung der Kenntnis des betroffenen Verbrauchers von der Missbräuchlichkeit dieser Klausel und den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2024, Caixabank [Verjährung der Erstattung von Hypothekenkosten], C-810/21 bis C-813/21, EU:C:2024:81, Rn. 61).

  • LG Köln, 28.10.2024 - 22 O 361/23
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (nachfolgend: EuGH) zur Auslegung der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…ABl. Nr. L 95 vom 21. April 1993, S. 29; nachfolgend: Klausel-Richtlinie) kann eine Verjährungsfrist im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen, die ein Verbraucher einem Gewerbetreibenden auf der Grundlage einer missbräuchlichen Klausel rechtsgrundlos gezahlt hat, nur dann mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar sein, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hatte, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor diese Frist zu laufen beginnt oder abgelaufen ist (…EuGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - C-776/19 bis C-782/19, WM 2021, 1882 Rn. 46 - BNP Paribas Personal Finance…, vom 8. September 2022 - C-80/21 bis C-82/21, WM 2022, 2120 Rn. 98 - D.B.P. und vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, WM 2024, 343 Rn. 48 - Caixabank SA, kritisch hierzu Piekenbrock, WM 2024, 1101, 1106 "ohne klare normative Grundlage" und Fademrecht, WM 2024, 1107, 1117 "ungerechtfertigter Eingriff in die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten").

    Soweit der EuGH (Urteil vom 25. Januar 2024 - C-810/21 bis C-813/21, WM 2024, 343 Rn. 55 - Caixabank SA) es für die Ingangsetzung einer Verjährungsfrist als relevant ansieht, dass der Verbraucher von der "rechtlichen Würdigung" des Sachverhalts Kenntnis hat, scheidet eine richtlinienkonforme Auslegung von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB aus (zutreffend Piekenbrock, WM 2024, 1101, 1106; Fademrecht, WM 2024, 1107, 1117).

  • BVerwG, 11.03.2025 - 9 B 59.24

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Planfeststellung für die Kreisstraße N 4 …

    Denn dass nationale Regelungen, die das umzusetzende Unionsrecht inhaltlich vollumfänglich übernehmen, dessen praktische Wirksamkeit gewährleisten, ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV deshalb entbehrlich ist (vgl. nur EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2024 - C-144/23 [ECLI:EU:C:2024:81] - juris Rn. 36 m. w. N.).
  • EuGH, 08.05.2025 - C-6/24

    Abanca Corporación Bancaria (Clause de déchéance du terme) - Vorlage zur …

    Rn. 32 In den Rn. 47 und 48 des Urteils vom 25. Januar 2024, Caixabank (Verjährung der Erstattung von Hypothekenkosten) (C-810/21 bis C-813/21, EU:C:2024:81), hat der Gerichtshof in Bezug auf eine Verjährungsfrist im Wesentlichen entschieden, dass diese, um dem Effektivitätsgrundsatz zu genügen, faktisch ausreichend sein muss, um dem Verbraucher zu ermöglichen, zur Geltendmachung seiner Rechte aus der Richtlinie 93/13 einen wirksamen Rechtsbehelf vorzubereiten und einzureichen, und dass der Verbraucher die Möglichkeit gehabt haben muss, von seinen Rechten Kenntnis zu nehmen, bevor diese Frist zu laufen beginnt oder abgelaufen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-764/23

    Cairo Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. Urteil vom 25. Januar 2024, Caixabank [Verjährung der Erstattung von Hypothekenkosten], C-810/21 bis C-813/21, EU:C:2024:81, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-792/22

    Energotehnica - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 25. Januar 2024, Caixabank (Verjährung der Erstattung von Hypothekenkosten) (C-810/21 bis C-813/21, EU:C:2024:81, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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