Rechtsprechung
| EuGH, 07.06.2018 - C-83/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
KP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Haager Protokoll von 2007 - Auf Unterhaltspflichten anwendbares Recht - Art. 4 Abs. 2 - Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des ...
- Europäischer Gerichtshof
KP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Haager Protokoll von 2007 - Auf Unterhaltspflichten anwendbares Recht - Art. 4 Abs. 2 - Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des ...
- Europäischer Gerichtshof
KP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Haager Protokoll von 2007 - Auf Unterhaltspflichten anwendbares Recht - Art. 4 Abs. 2 - Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des ...
- Deutsches Notarinstitut
AEUV Artt. 267 Abs. 1b, 218; Haager Protokoll vom 23.11.2007 Art. 4 Abs. 2; VO Nr. 4/2009 (EG) Art. 3
Auslegung des Art. 4 Abs. 2 Haager Protokoll vom 23.11.2007 - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
KP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Haager Protokoll von 2007 - Auf Unterhaltspflichten anwendbares Recht - Art. 4 Abs. 2 - Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des ...
- famrz.de (Kurzinformation)
Anwendbares Recht für rückständigen Unterhalt nach Aufenthaltswechsel
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
KP
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Haager Protokoll von 2007 - Auf Unterhaltspflichten anwendbares Recht - Art. 4 Abs. 2 - Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung des ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
- EuGH, 07.06.2018 - C-83/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1503
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 22.10.2009 - C-301/08
Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen - …
Auszug aus EuGH, 07.06.2018 - C-83/17
Rn. 24 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung ein vom Rat gemäß Art. 218 AEUV geschlossenes Abkommen für die Union die Handlung eines Unionsorgans im Sinne von Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi, C-301/08, EU:C:2009:649, Rn. 23).
- OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20
Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung …
Rn. 46 Die Antragstellerinnen und eine teilweise im Schrifttum vertretene Auffassung sind der Entscheidung des Bundesgerichtshofs entgegengetreten und halten eine kraft Gesetzes begründete Mit-Mutterschaft in analoger Anwendung von § 1592 Nr. 2 BGB für möglich (Binder/Kiehnle NZFam 2017, 742, 743 f.; Kiehnle NZFam 2018, 759; ders. Jura 2019, 563 ff.; Kemper FamRB 2017, 438, 442 f.; Erbarth FamRB 2018, 429, 436; Löhnig NZFam 2017, 643, 644; ders. NJW 2019, 122, 123; Engelhardt NZFam 2017, 1042, 1047). - EuGH, 12.05.2022 - C-644/20
Zu Bestimmung des auf einen Unterhaltsanspruch anwendbaren Rechts ist für den …
Mit einem solchen System soll die Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts gewährleistet werden, indem sichergestellt wird, dass nicht ein Recht bestimmt wird, das keinen ausreichenden Bezug zu der jeweiligen familiären Situation besitzt, wobei das Recht des Staates, in dem die zum Unterhalt berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, offenbar grundsätzlich dasjenige ist, das den engsten Bezug zu ihrer Situation aufweist und zur Regelung der konkreten Probleme, auf die sie möglicherweise stößt, am besten geeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 41 bis 43, …und vom 20. September 2018, Mölk, C-214/17, EU:C:2018:744, Rn. 28).Rn. 69 Im Übrigen erlaubt es die in dieser Bestimmung enthaltene Regel, den Bezug der zum Unterhalt berechtigten Person zu dem Ort zu wahren, an dem sie konkret leben muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 43), und somit - wenn diese berechtigte Person minderjährig ist - das Wohl dieses Kindes insofern in vollem Umfang zu berücksichtigen, als das angerufene Gericht den Bedarf des Kindes unter bestmöglicher Berücksichtigung des familiären und sozialen Umfelds bestimmen kann, in dem es sich für gewöhnlich entwickeln muss.
- EuGH, 20.09.2018 - C-214/17
Mölk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
Rn. 23 Der Gerichtshof ist für die Auslegung des Haager Protokolls zuständig (Urteil vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 25).Nach Ansicht der Verfasser des Haager Protokolls weist dieses Recht den engsten Bezug zur Situation der unterhaltsberechtigten Person auf und ist daher zur Regelung der konkreten Probleme, auf die sie möglicherweise stößt, am besten geeignet (Urteil vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 42).
Die Anknüpfung erfolgt bei dieser Bestimmung umgekehrt als bei Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 des Protokolls: Hat die berechtigte Person die zuständige Behörde des Staates angerufen, in dem die verpflichtete Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist primär das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht anzuwenden (Urteil vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 44), sekundär, wenn die berechtigte Person nach diesem Recht keinen Unterhalt erhalten kann, das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person.
Eine solche Auslegung ließe sich nicht mit dem Ziel der Vorhersehbarkeit vereinbaren, das mit dem Haager Protokoll verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2021 - C-741/19
République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …
{FN:5} Urteile vom 30. April 1974, Haegeman (…181/73, EU:C:1974:41, Rn. 2 und 4), vom 15. Juni 1999, Andersson und Wåkerås-Andersson (…C-321/97, EU:C:1999:307, Rn. 26), sowie vom 7. Juni 2018, KP (C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 24). - EuGH, 05.09.2019 - C-468/18
R (Zuständigkeit für elterliche Verantwortung und Unterhaltspflicht) - Vorlage …
Rn. 46 Die Bedeutung dieser Wahlmöglichkeit zum Schutz des Unterhaltsberechtigten leitet sich aus dem Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ab, das durch den Beschluss 2009/941/EG des Rates vom 30. November 2009 (…ABl. 2009, L 331, S. 17) im Namen der Europäischen Gemeinschaft gebilligt wurde; zu ihm hat der Gerichtshof ausgeführt, dass es in engem Zusammenhang mit der Verordnung Nr. 4/2009 steht (Urteil vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 49). - Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2025 - C-516/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Die Bedeutung dieser Wahlmöglichkeit zum Schutz der unterhaltsberechtigten Person spiegelt sich im Übrigen im Haager Protokoll von 2007 wider, mit dem die Verordnung Nr. 4/2009 nach Ansicht des Gerichtshofs in einem engen Zusammenhang steht (Urteil vom 7. Juni 2018, KP, C-83/17, EU:C:2018:408, Rn. 49).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
KP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Unterhaltspflichten - Fehlende Möglichkeit, Unterhalt von der verpflichteten Person zu erhalten - Wechsel des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Anwendung der lex fori
- Europäischer Gerichtshof
KP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Unterhaltspflichten - Fehlende Möglichkeit, Unterhalt von der verpflichteten Person zu erhalten - Wechsel des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Anwendung der lex fori
- rechtsportal.de
Haager Protokoll Art. 4 Abs. 2
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Unterhaltspflichten - Fehlende Möglichkeit, Unterhalt von der verpflichteten Person zu erhalten - Wechsel des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der berechtigten Person - Anwendung der lex fori - rechtsportal.de
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
- EuGH, 07.06.2018 - C-83/17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 16.07.2015 - C-184/14
Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
{FN:4} Vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461), und vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479).Vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 37).
{FN:26} Urteil vom 16. Juli 2015 (C-184/14, EU:C:2015:479).
{FN:27} Urteil vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 44).
- EuGH, 18.12.2014 - C-400/13
Sanders und Huber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
Rn. 64 Im Urteil Sanders und Huber{FN-VERWEIS:24} hatte der Gerichtshof bereits Gelegenheit, klarzustellen, dass das Ziel einer ordnungsgemäßen Rechtspflege nicht nur unter dem Blickwinkel einer Optimierung der Gerichtsorganisation zu verstehen ist, sondern auch im Hinblick auf das Interesse der Parteien - unabhängig davon, ob es sich dabei um den Antragsteller oder den Antragsgegner handelt -, denen es möglich sein muss, u. a. einen erleichterten Zugang zur Justiz zu erlangen und die Zuständigkeitsregeln vorherzusehen.{FN:4} Vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461), und vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479).
{FN:24} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 29).
{FN:25} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2171, Nr. 69).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13
Sanders und Huber - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
{FN:4} Vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014, Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461), und vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479).{FN:24} Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2461, Rn. 29).
{FN:25} Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Sanders und Huber (C-400/13 und C-408/13, EU:C:2014:2171, Nr. 69).
- EuGH, 15.02.2017 - C-499/15
W und V - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
Vgl. auch Urteil vom 15. Februar 2017, W und V (C-499/15, EU:C:2017:118). - EuGH, 22.10.2009 - C-301/08
Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
{FN:15} Vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi (C-301/08, EU:C:2009:649, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.02.2017 - C-283/16
S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 41 Abs. 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-83/17
{FN:5} Urteil vom 9. Februar 2017, S (C-283/16, EU:C:2017:104).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2018 - C-214/17
Mölk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46).Vgl. meine Schlussanträge vom 30. Januar 2018 in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46, Nrn. 48 und 49).
{FN:9} Auf diese Frage habe ich auch in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46, Fn. 23) hingewiesen.
Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46, Nrn. 48 und 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-253/19
Novo Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Vgl. u. a. meine Schlussanträge in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46, Rn. 81). - Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2019 - C-716/17
A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitnehmer - Beschränkungen der …
{FN:25} Zur Veranschaulichung vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46, Nr. 56). - Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-421/20
Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …
{FN:36} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46, Nrn. 77 bis 79). - Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-501/20
M P A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
{FN:97} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache KP (C-83/17, EU:C:2018:46, Nr. 53).
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