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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 19.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,821
BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08 (https://dejure.org/2009,821)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08 (https://dejure.org/2009,821)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 4 StR 117/08 (https://dejure.org/2009,821)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 265a StGB
    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; Wortlautgrenze; Bestimmtheitsgrundsatz; Strafbarkeit des Schwarzfahrens; historischer Wille des Gesetzgebers)

  • lexetius.com

    StGB § 265 a Abs. 1

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwarzfahrer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sog. Schwarzfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erlangen von Beförderungsleistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen - Überwindung von Schutzvorrichtungen oder Umgehung von Kontrollen nicht erforderlich

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der BGH bestätigt die Strafbarkeit der "einfachen Schwarzfahrt" - Zu Unrecht und mit problematischen Weiterungen (Dr. Karsten Gaede)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch schlichtes Schwarzfahren ist Beförderungserschleichung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beförderungserschleichung bei Hoffnung, nicht aufzufallen ("Schwarzfahrer-Fall")

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überlastete Justiz: Schwarzfahrer behindern Schutz vor Jugendgewalt

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 122
  • NJW 2009, 1091
  • NStZ 2009, 211
  • NZV 2009, 299
  • NJ 2009, 252
  • StV 2009, 358
  • JR 2009, 242
  • DAR 2009, 278
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 16.01.2001 - 2 Ss 365/00

    Schwarzfahrer-Fall - Schwarzfahren; Erschleichen der Beförderungsleistung; …

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.

    Im Unterschied dazu wird die Beförderungsleistung dadurch für eine bestimmte Person erbracht, dass diese in das ohnehin in Betrieb befindliche Verkehrsmittel einsteigt und sich befördern lässt; eine vergleichbare aktive Umgehung von Kontrolleinrichtungen beim Zugang zu einem Verkehrsmittel ist daher schon der Sache nach nicht erforderlich (vgl. auch OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 269, 270).

  • BGH, 08.08.1974 - 4 StR 264/74

    Voraussetzung der Tatmehrheit im Rahmen des Dauerdeliktes der …

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    Das Oberlandesgericht Naumburg kann die Revisionen der Staatsanwaltschaft nicht wie beabsichtigt verwerfen, ohne von der Rechtsansicht des Senats (Urteil vom 8. August 1974 - 4 StR 264/74) sowie zahlreicher Oberlandesgerichte abzuweichen.

    Der Gesetzgeber hat die Bestimmung so weit gefasst, dass sie auch auf neue Fallgestaltungen angewendet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 8. August 1974 - 4 StR 264/74).

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des Straftatbestandes der …

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99).
  • BayObLG, 21.02.1969 - RReg. 3a St 16/69

    Merkmal des Erschleichens bei § 265a StGB

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    3a St 16/69">3 a St 16/69 (NJW 1969, 1042, 1043) und vom 4. Juli 2001 - 5 St RR 169/01 (wistra 2002, 36) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10 22. November 1994 - 2 Ss 332/94 (NStE Nr. 6 zu § 265 a StGB) der beabsichtigten Verwerfung entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.
  • BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01

    Erschleichen einer Beförderung

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    3a St 16/69">3 a St 16/69 (NJW 1969, 1042, 1043) und vom 4. Juli 2001 - 5 St RR 169/01 (wistra 2002, 36) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10 22. November 1994 - 2 Ss 332/94 (NStE Nr. 6 zu § 265 a StGB) der beabsichtigten Verwerfung entgegen.
  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88

    Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung …

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert.
  • RG, 30.10.1908 - II 846/08

    1. Unter welchen Umständen beschädigt ein Reisender, welcher einen Eisenbahnzug …

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    Das Reichsgericht hatte bereits im Jahre 1908 in einem "Schwarzfahrerfall" entschieden, dass der Tatbestand des § 263 StGB keine Anwendung finden könne, da nicht festgestellt war, in welcher Weise sich der Täter die Möglichkeit zur Benutzung der Eisenbahn verschafft und ob er einen Bahnmitarbeiter getäuscht hatte (RGSt 42, 40, 41); es hatte angeregt, die bestehende Strafbarkeitslücke für sogenannte blinde Passagiere durch eine neue Strafvorschrift zu schließen.
  • BVerfG, 07.04.1999 - 2 BvR 480/99

    Verfassungsmäßigkeit des § 265a StGB

    Auszug aus BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99).
  • OLG Koblenz, 22.11.1994 - 2 Ss 332/94
  • OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15

    Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich …

    Rn. 16 Nach der Rechtsprechung wird eine Beförderungsleistung bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08 -, zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 13).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Revision; Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" im Sinne des § 265a StGB ; …

    Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i.S.d. § 265a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, 211 = StV 2009, 358).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08

    Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige …

    Er muss darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein ordnungsgemäßer Erfüllung der Geschäftsbedingungen erregt haben (vgl. BGH Beschl. v. 8.1.2009 - Az.: 4 StR 117/08; Beschl. d. Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt v. 6.4.2009 - Az.: 2 Ss 313/07).
  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei einem Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen …

    Insoweit ist zumindest die Feststellung unter näherer Angabe der angewandten Tatsachen erforderlich, dass der Angeklagte sich (vertragswidrig) "mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit" umgeben hat (…vgl. Fischer, StGB, 57. Aufl., Rdnr. 21 zu § 265 a m.w.N.; BGHSt 53, 122).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11

    Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei …

    Rn. 21 a) Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i. S. d. § 265 a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, S. 211 = StV 2009, S. 358).
  • OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch …

    Eines Eingehens auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2009 (NJW 2009, 1091 f. = JZ 2009, 479 m. krit. Anm. Alwart) bedarf es in diesem Zusammenhang deshalb nicht.

    Der Wortsinn des "Erschleichens" beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg (BGH NJW 2009, 1091 = JZ 2009, 477 m. krit. Anm. Alwart).

  • LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15

    Erschleichen von Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel

    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weite Auslegung zulässt, ist es von Verfassungswegen auch nicht zu beanstanden, dass unter dem Begriff des Erschleichens einer Beförderung jedes Verhalten zu verstehen ist, das der Ordnung widerspricht und durch das sich ein Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt (so auch BGH NJW 2009, 1091).
  • AG Bad Urach, 14.09.2022 - 1 C 250/21

    Einordnung eines "erhöhten Beförderungsentgelts" der Deutschen Post als …

    Eine Beförderungsleistung wird aber bereits dann im Sinne des § 265a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 4 StR 117/08 -, BGHSt 53, 122-128).
  • OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch …

    Der Wortsinn des "Erschleichens" beinhaltet lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg (BGH NJW 2009, 1091).
  • LG Limburg, 12.12.2016 - 2 Ks 2 Js 59526/15
  • VG Köln, 15.02.2023 - 18 L 1918/22
  • OLG Naumburg, 07.06.2012 - 2 Ss 68/12

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Feststellungen eines Gerichts hinsichtlich …

  • LG Dresden, 12.05.2011 - 3 Qs 40/11

    Erschleichen von Beförderungsleistungen - Tatnachweis bei Ersttäter

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,472
OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09, 2 Ss 15/2009 (https://dejure.org/2009,472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei unberechtigter Inanspruchnahme der Eilanordnungskompetenz

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 306
  • rechtsportal.de

    StPO § 81a Abs. 2
    Voraussetzungen der Anordnung der Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug; Rechtsfolgen der Nichteinhaltung des Richtervorbehalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Erfordernis einer einzelfallbezogenen und zu dokumentierenden Prognoseentscheidung der Ermittlungspersonen zur mutmaßlichen zeitlichen Verzögerung für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges; Beweisverwertungsverbot bei unberechtigter Inanspruchnahme der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Blutentnahme II: Kein Verwertungsverbot bei Anordnung nur durch die Polizei

  • innenministerkonferenz.de PDF, S. 133 (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme - Blutentnahme II: Kein Verwertungsverbot bei Anordnung nur durch die Polizei

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2146
  • NStZ 2009, 408 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 272
  • DAR 2009, 278
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    22 cc) Somit ist im Rahmen des § 81 a Abs. 2 StPO für die im konkreten Einzelfall zu beurteilende Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig erreichen hätten können, der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Staatsanwaltschaft bzw. - wie hier - ihre Ermittlungspersonen eine Eingriffsmaßnahme in Form der Blutentnahme für erforderlich hielten (BGHSt 51, 285/289).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Dabei muss beachtet werden, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249).

    Von einem Beweisverwertungsverbot ist deshalb nur dann auszugehen, wenn einzelne Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig geschädigt wird und folglich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbotes - jenseits des in § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten - unerträglich wäre (BGHSt 51, 285/290).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

    Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs hier eine wesentliche Bedeutung zu, ohne dass sich der Senat in Widerspruch zu der - auch von der Verteidigung zitierten - Entscheidung des BGH vom 18.04.2007 (BGHSt 51, 285/296) setzt.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

    Der nur einfachgesetzliche Richtervorbehalt in § 81 a StPO zählt gerade nicht zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

    Danach obliegt es in erster Linie den zuständigen Fachgerichten zu beurteilen, welche Folgen sich aus einem möglichen Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften ergeben und ob ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine willkürliche, den Fairnessgrundsatz ignorierende Handhabung der strafprozessualen Grundsätze über Beweisverwertungsverbote (BVerfG NJW 2008, 3053/3054 und Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07).

    Dies umso mehr, als "bereits der in § 81 a StPO enthaltene Richtervorbehalt nicht zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards zu zählen sein (dürfte)", so dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes unter diesem Gesichtspunkt nicht geboten ist (BVerfG NJW 2008, 3053/3054).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Während mit der für eine Wohnungsdurchsuchung geltenden einfachgesetzlichen Regelung des § 105 StPO gleichzeitig auch der auf der Ebene des Verfassungsrechts zu beachtende Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG umgesetzt wird, fehlt bei Eingriffen nach § 81 a StPO in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit eine vergleichbare verfassungsrechtliche Regelung (OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die vom Angeklagten im Bezug auf die Verletzung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO gerade noch den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598) entsprechende und damit zulässige Verfahrensrüge erweist sich in der Sache als unbegründet.

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Nur in Ausnahmefällen, wenn schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, dürfen die Strafverfolgungsbehörden selbst die Anordnung treffen, ohne sich zuvor um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.).

    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63).

    Auch ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine willkürliche, den Fairnessgrundsatz ignorierende Handhabung der strafprozessualen Grundsätze über Beweisverwertungsverbote (BVerfG NJW 2008, 3053/3054 und Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07).

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht - …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Die vom Angeklagten begangene Tat ist geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs und damit auch Leib und Leben Dritter in erheblichem Maße zu gefährden, so dass auch die Abwägung dieses Gesichtspunktes mit der relativen Geringfügigkeit des Eingriffs zur Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes führen muss (OLG Köln ZfS 2009, 48/50; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2600; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Dresden StRR 2008, 442; OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer; Auslegung der Strafvorschriften des AMG

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
    Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Dabei muss beachtet werden, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249).

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche …

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters; …

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

  • OLG Oldenburg, 23.10.2008 - 1 Ws 630/08

    Fehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Verteidigers auf …

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung …

  • BGH, 02.12.1963 - III ZR 222/62

    Einwilligung in die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer …

  • LG Saarbrücken, 13.11.2008 - 2 Qs 53/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote

  • BGH, 02.07.1965 - 4 StR 284/65

    Erheblich vermindertes Hemmungsvermögen bei der Begehung einer Straftat aufgrund …

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; …

    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle…, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle…, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg…, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog. …

    Rn. 12 Hinsichtlich der sog. "Gefahr im Verzug" als Voraussetzung der polizeilichen Anordnungsbefugnis mag zwar überlegt werden, ob bei Straßenverkehrsdelikten, bei denen es auf die Wirkung berauschender Mittel auf die Fahruntüchtigkeit ankommt, nicht eine evidente Dringlichkeit in diesem Sinne in der Regel als gegeben zu erachten ist (in diese Richtung etwa OLG Hamm…, Beschluss vom 28.4.2009, 2 Ss 117/09 juris Rn. 18; OLG Oldenburg NdsRpfl 2009, 296 f.; anders die wohl weit überwiegende Meinung, vgl. etwa OLG Schleswig StraFo 2010, 194, 195; OLG Brandenburg OLGR § 81a StPO Nr. 9; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147;… Meyer-Goßner a.a.O., § 81a Rn. 25b).

    Dem gegenüber steht die Blutentnahme als verhältnismäßig geringfügiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der heute als Standardmaßnahme bei vielen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148 f.).

    Rn. 18 Das Gewicht des Verstoßes in Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird auch dadurch geprägt, dass es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlich geregelten, sondern nur um einen sog. einfachgesetzlichen Richtervorbehalt handelt (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 11 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist allerdings uneinheitlich; in ähnlichen Fällen wurde ein Verwertungsverbot teils verneint (OLG Oldenburg - 1. Strafsenat - NdsRpfl. 2009, 296; KG Berlin NJW 2009, 3527; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Jena DAR 2009, 283; OLG Hamm - 4. Strafsenat - DAR 2009, 280; OLG Dresden - 3. Strafsenat - StV 2009, 571; OLG Brandenburg OLGSt § 81a StPO Nr. 9, OLG Bamberg NJW 2009, 2146, OLG Stuttgart NStZ 2008, 238), teils aber auch bejaht (OLG Schleswig, StraFo 2010, 194; OLG Oldenburg - Senat für Bußgeldsachen - NJW 2009, 3591; OLG Hamm - 3. Strafsenat - StV 2009, 459; OLG Dresden - 1. Strafsenat - NJW 2009, 2149; OLG Celle NJW 2009, 3524).

  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung …

    Wenn jedoch schon die zeitliche Verzögerung wegen eines solchen Versuchs den Erfolg der Maßnahme gefährden würde, darf die Ermittlungsperson die Anordnung selbst treffen, ohne vorher den Versuch einer Herbeiführung einer richterlichen Anordnung unternommen zu haben (BVerfGE 103, 142/155 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2010, 2864ff).

    Insbesondere ist auch der durch eine Atemalkoholmessung bereits ermittelte oder durch Ausfallerscheinungen erkennbare Alkoholisierungsgrad und seine Nähe zu relevanten Grenzwerten einzubeziehen (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Je größer der Zeitraum zwischen der Tatzeit bzw. der Verdachtsgewinnung am Tatort und der tatsächlichen Entnahmemöglichkeit ist, desto mehr zusätzliche Unsicherheiten werden im Hinblick auf die BAK zum Tatzeitpunkt begründet, wenn eine spätere Rückrechnung durchgeführt werden muss (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdungslage unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (OLG Bamberg NJW 2009, 2146; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; BVerfG NJW 2010, 2864ff; OLG Thüringen Beschluss vom 07.12.2009 1 Ss 322/09 bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46f; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 148; OLG Köln DAR 2011, 150).

    Letzteres kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (vgl. etwa OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG Bamberg DAR 2011, 268272; OLG München DAR 2012, 89f; BGHSt 51, 285/292; BGH NStZ 2013, 242 sowie BVerfGE 113, 29/61; BVerfG NJW 2008, 3053/3054; BVerfG DAR 2011, 196).

    Willkürlich im objektiven Sinn ist eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07 unter Verweis auf BVerfGE 80, 48/51; 83, 82/84; 86, 59/63; OLG Bamberg NJW 2009, 2146; OLG München DAR 2012, 89f).

    Mit der Blutentnahme selbst ist nur ein minimaler Eingriff in die nur einem einfachen Gesetzesvorbehalt unterstellte körperliche Unversehrtheit i.S.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbunden, der heute als Standardmaßnahme bei jeder medizinischen Behandlung zu diagnostischen Zwecken regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

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