Rechtsprechung
| OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 844, 1607
Unerlaubte Handlungen; Schadensersatzanspruch eines minderjährigen nichtehelichen Kindes nach dem Unfalltod seiner Mutter; Unterhaltsrente, Verrentung und Abfindungsvergleich. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltsrente; Nichteheliches Kind; Verkehrsunfall; Tod derMutter; Unterhaltspflicht des Vaters; Vormundschaftsgerichtlich genehmigter Abfindungsvergleich; Betreuung durch die Großmutter
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 537 (Ls.)
- VersR 1982, 376
- VersR 1982, 782
- DAVorm 1982, 274
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner …
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Auch dann ist dieser Aufwand aber nur ein Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen (BGHZ 50, 304, 306; BGH DAR 1971, 327, 328).Demnach sind, wenn - wie es hier geschehen ist, und im Interesse des Kindes naheliegt - eine Versorgung durch die Großmutter in der gewohnten Umgebung gewährleistet ist, die Kosten einer Familienunterbringung (ohne Sachaufwand) zu schätzen, und zwar anhand der üblichen Kosten einer gleichwertigen Unterbringung in einer fremden Familie als Anhaltspunkt (BGH DAR 1971, 327, 328).
Außerdem bleibt die tatsächliche Verwendung des Kapitalbetrags bei der Anrechnung des "verrenteten« väterlichen Unterhalts grundsätzlich außer Betracht (vgl. BGH DAR 1971, 327, 328).
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem …
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Zwar ist die Unterhaltspflicht der Eltern keine Gesamtschuld, sondern eine Teilschuld (BGH NJW 1971, 1983).Sofern tatsächlich - wie die Beklagten behaupten - die Großmutter den Kläger schon vor dem Unfalltod der Mutter zeitweise betreut haben sollte, würde dies - wie zu der Hortunterbringung ausgeführt - an dem Ergebnis nichts ändern, zumal es im Rahmen des § 844 Abs. 2 BGB auch bezüglich der persönlichen Betreuung auf den geschuldeten und nicht auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt ankommt (BGH NJW 1971, 1983, 1985).
- BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der …
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Das nunmehr an die Großmutter gezahlte halbe Kindergeld ist nicht abzuziehen, da das Kindergeld nach der gesetzlichen Neuregelung zur Ergänzung des Unterhalts im Rahmen eines öffentlich-rechtlich gestalteten, mit der Erwerbstätigkeit der Eltern nicht verbundenen allgemeinen Familienlastenausgleichs dient, und nicht dazu bestimmt ist, den Unterhaltsersatzverpflichteten zu entlasten (vgl. BGH VersR 1979, 1029).
- BGH, 26.11.1965 - IV ZR 272/64
Unterhalt des unehelichen Kindes
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Zwar mindert diese Halbwaisenrente nicht die Ersatzpflicht der Beklagten, weil sie nicht den Zweck hat, den für den Unterhaltsschaden Verantwortlichen von seiner Ersatzpflicht zu befreien (OLG München DAVorm 1977, 413, 423; für die Witwenrente BGHZ 44, 312, 317); diese Halbwaisenrente ist vielmehr Ausfluß der sozialen Solidarität der Versicherungsgemeinschaft. - BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72
Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Da diese Überlegungen im Rahmen des § 249 S. 2 BGB stets abstrakter Natur bleiben müssen (BGH NJW 1973, 1647, 1648; OLG München DAVorm 1977, 414, 415), bieten sie nur einen Anhalt für die Schätzung. - BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67
Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der …
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Auch dann ist dieser Aufwand aber nur ein Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen (BGHZ 50, 304, 306; BGH DAR 1971, 327, 328). - BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68
Erstattungspflicht von Anwaltskosten
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Daß der Kläger nach wie vor in demselben Hause unentgeltlich bei seiner Großmutter wohnen kann, bleibt bei dem Sachaufwand außer Ansatz (§§ 844 Abs. 2 S. 1, 843 Abs. 4 BGB); es entlastet den Schädiger nicht, wenn ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (vgl. BGHZ 9, 179; BGH VersR 1970, 41; NJW 1971, 1069; OLG München DAVorm 1977, 413). - BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
Vorlegung an den Großen Senat
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Daß der Kläger nach wie vor in demselben Hause unentgeltlich bei seiner Großmutter wohnen kann, bleibt bei dem Sachaufwand außer Ansatz (§§ 844 Abs. 2 S. 1, 843 Abs. 4 BGB); es entlastet den Schädiger nicht, wenn ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (vgl. BGHZ 9, 179; BGH VersR 1970, 41; NJW 1971, 1069; OLG München DAVorm 1977, 413). - BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77
Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Diese Kosten schätzt der Senat für den Kläger bis zu der Vollendung des 12. Lebensjahres auf monatlich 360 DM, und ab diesem Zeitpunkt auf monatlich 310 DM; maßgebend dafür ist schon die gesetzliche Wertung, daß Sachaufwand (Barleistungen) des einen Elternteils und Betreuungsleistung des anderen Elternteils grundsätzlich gleichwertig sind (vgl. BGH NJW 1978, 753), und daß ein Entgelt von 12 DM pro Tag für die persönliche Betreuung und Pflege eines 10- bis 12-jährigen Jungen im Rahmen einer seiner bisherigen Lebensstellung (§ 1610 Abs. 1 BGB) entsprechenden Unterbringung in einer fremden Familie durchaus angemessen erscheint (§ 287 ZPO). - BGH, 18.02.1964 - VI ZR 32/63
Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
Andererseits kann hier nicht von fiktiven Kosten einer Ersatzkraft oder den Kosten einer Heimunterbringung ausgegangen werden; maßgebend ist vielmehr nach wie vor der tatsächliche Lebensbedarf des Kindes, auf dessen Erfüllung es gesetzlichen Anspruch gegen die Mutter hatte (BGH aaO, und VersR 1964, 597).
- OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06
Geburtsschaden: Mehraufwand bei Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim
Im Schadensersatzrecht wurde dem unterhaltsberechtigten Kind gegen den Schädiger, der den Unfalltod der Mutter verschuldet hatte, im Rahmen des § 844 Abs. 2 BGB ein Ersatzanspruch für die entgangene persönliche Betreuung zugebilligt (OLG München, VersR 1982, 376). - OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83
Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen …
Die Auffassung des Senats, daß die Werte der Düsseldorfer Tabelle nicht dem wirklichen Geldbedarf eines minderjährigen Kindes entsprechen, wird etwa geteilt von den Oberlandesgerichten Stuttgart (FamRZ 1981, 993), Frankfurt (FamRZ 1981, 1100) und München (DAVorm 1982, 274). - OLG Hamburg, 23.03.1982 - 2a UF 17/81 Auch das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 1981, 1061) gibt den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen mit 600 DM monatlich an (ähnlich auch OLG Stuttgart FamRZ 1981, 993, und OLG München DAVorm 1982, 274, 278).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".