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Rechtsprechung
   BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,237
BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 (https://dejure.org/2001,237)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 (https://dejure.org/2001,237)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 (https://dejure.org/2001,237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge/ Manteltarifvertrag für die holz- und kunststo... ffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland - MTN - vom 24. Januar 1997 Ziff. 13; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BGB § 622

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung, Verstoß einer beiderseitigen längeren vertraglichen Kündigungsfrist gegen das Günstigkeitsprinzip?; Auslegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1, Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland - MTN - vom 24. 1. 1997 Ziff. 13; TVG § 4 Abs. 3; BGB § 622
    Bemessung der Kündigungsfrist nach Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 24
  • ZIP 2002, 410
  • NZA 2002, 1346
  • BB 2002, 520
  • BB 2002, 623
  • DB 2002, 538
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99

    Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3

    Auszug aus BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2000 - 7 Sa 781/99 - aufgehoben.
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

    Durch § 622 Abs. 6 BGB schreibt der Gesetzgeber für Gleichbehandlungsklauseln vor, dass für Kündigungen des Arbeitnehmers keine längere Frist vereinbart werden darf als für Arbeitgeberkündigungen (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 174 = EzA BGB § 622 Tarifvertrag Nr. 2; ErfK/Müller-Glöge § 622 BGB Rn. 40).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04

    Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

    Danach soll der Arbeitnehmer vor einer Schlechterstellung gegenüber dem Arbeitgeber und der für ihn geltenden Kündigungsfrist geschützt werden (BAG 29. Januar 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24).
  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04

    Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 26. April 2001 - 6 AZR 2/00 -AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 37, zu 1 a der Gründe; 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28; 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7371
LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01 (https://dejure.org/2001,7371)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.12.2001 - 7 Sa 577/01 (https://dejure.org/2001,7371)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 7 Sa 577/01 (https://dejure.org/2001,7371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz; Sozialplan; Betriebsbedingte Kündigung; Abfindung; Ausschluss; Betriebsstilllegung ; Treu und Glauben; Auffanggesellschaft; Eigenkündigung

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; GG Art. 3; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 75; GG Art. 3; BGB § 242
    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Treu und Glauben, Eigenkündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    BetrVG § 75; GG Art. 3; BGB § 242
    Ausschluss von Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung: Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz bei identischen Auswirkungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 538
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01
    In einem solchen Fall sind gekündigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die aufgrund einer Eigenkündigung ausgeschieden sind, gleich zu behandeln (BAG a. a. O.; BAG NZA 1995, 489 ff.).

    Eine positive Definition des Kriteriums der "Veranlassung" hat das Bundesarbeitsgericht dagegen in seiner Entscheidung vom 20.04.1994 (NZA 1995, 489 ff.) gegeben, und zwar wie folgt: "Ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung ist in der Regel nur dann durch die geplante Betriebsänderung veranlasst, wenn der Arbeitgeber diese zumindest in den Umrissen dargelegt und den betreffenden Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat, dass auch in dem Bereich, in dem er tätig ist, ein möglicherweise auch ihn betreffender Personalabbau zu erwarten ist" (vgl. ferner BAG v. 17.4.1996 10 AZR 560/95 unter II 3 c).

    In anderen Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht darauf abgestellt, dass die Betriebspartner bei Aufstellung von Sozialplänen in der Regel nur prognostizieren könnten, welche wirtschaftlichen Nachteile die betroffenen Arbeitnehmer durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes erleiden (BAG NZA 1995, 489 ff.).

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01
    Das begründet zu allererst eine entsprechende Bindung der Betriebsparteien an diese Grundsätze für ihre eigenen Regelungen (BAG NZA 1991, 692 ff.).

    Der von den Betriebspartnern vereinbarte Inhalt eines Sozialplans muss immer dem Normzweck von § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG entsprechen, welcher darin besteht, die wirtschaftlichen Nachteile zu mildern, die den Arbeitnehmern in Folge der geplanten Betriebsänderung entstehen (BAG NZA 1991, 692 ff.).

    Die Sachlage stellt sich letztlich ähnlich dar, wie vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 15.01.1991 (NZA 1991, 692 ff.) unter II 3 gekennzeichnet.

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass es mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sein kann, wenn die Betriebspartner bei der Zuerkennung von Ansprüchen auf eine Abfindung in einem Sozialplan zwischen Arbeitnehmern unterscheiden, denen in Folge der Betriebsänderung gekündigt worden ist und solchen, die ihr Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet haben (BAG NZA 1996, 271 ff.).

    Vor diesem Hintergrund muss es betrachten werden, wenn das Bundesarbeitsgericht das von ihm geprägte Kriterium der "Veranlassung" in der Entscheidung vom 19.07.1995 (NZA 1996, 271 ff.) dahingehend definiert hat, dass eine Veranlassung "nur dann vorliege, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung bestimmt, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen, um so eine sonst notwendig werdende Kündigung zu vermeiden" (LS 3).

  • LAG Köln, 27.04.2001 - 11 Sa 1501/00

    Sozialplanabfindung; Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01
    Der Beklagte beruft sich auf das Parallelverfahren LAG Köln 11 Sa 1501/00, in welchem in einem gleichgelagerten Fall der klägerische Sozialplananspruch rechtskräftig abgewiesen und der Nichtzulassungsbeschwerde nicht stattgegeben worden sei.

    Der Kläger des vorliegenden Verfahrens ist in dieser Anlage jedoch ebenso wie der Kläger des im wesentlichen gleichgelagerten Parallelverfahrens 11 Sa 1501/00 nicht genannt.

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 560/95

    Sozialplanabfindung: Anspruch - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01
    Eine positive Definition des Kriteriums der "Veranlassung" hat das Bundesarbeitsgericht dagegen in seiner Entscheidung vom 20.04.1994 (NZA 1995, 489 ff.) gegeben, und zwar wie folgt: "Ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung ist in der Regel nur dann durch die geplante Betriebsänderung veranlasst, wenn der Arbeitgeber diese zumindest in den Umrissen dargelegt und den betreffenden Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat, dass auch in dem Bereich, in dem er tätig ist, ein möglicherweise auch ihn betreffender Personalabbau zu erwarten ist" (vgl. ferner BAG v. 17.4.1996 10 AZR 560/95 unter II 3 c).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Dezember 2001 - 7 Sa 577/01 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 13.12.2001 - 5 Sa 1091/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6879
LAG Köln, 13.12.2001 - 5 Sa 1091/01 (https://dejure.org/2001,6879)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.12.2001 - 5 Sa 1091/01 (https://dejure.org/2001,6879)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 5 Sa 1091/01 (https://dejure.org/2001,6879)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 538
  • NZA-RR 2002, 629
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Köln, 13.12.2001 - 5 Sa 1091/01
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von dem in den von den Parteien herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - sowie vom 05. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 (AP Nr. 223 bzw.193 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

    Auszug aus LAG Köln, 13.12.2001 - 5 Sa 1091/01
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit von dem in den von den Parteien herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - sowie vom 05. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 (AP Nr. 223 bzw.193 zu § 611 BGB Gratifikation).
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