Rechtsprechung
| BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abhängige Arbeitsverhältnisse - Hungerlohn - Nichtigkeit - Vergütung - Bereicherungsgrundsätze - Handelsvertreterverhältnis - Handelsvertreter - Provisionsansprüche - Bausparkasse - Nacharbeitung der Bausparverträge
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Bausparkassenvertreter, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Anforderungen an die Zumutbarkeit der Nachbearbeitung, Stornogefahrmitteilung, Mahnung, Pflicht zur Einklagung der Abschlussgebühr, Abgrenzung VV ...
Verfahrensgang
- ArbG Detmold - 5 Ca 4705/00
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.1958 - 6 Sa 34/58
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.1958 - VI Sa 34/58
- BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
- LAG Berlin, 04.10.1960 - 3 Sa 73/60
- BAG, 13.07.1962 - 1 AZR 496/60
- LAG Niedersachsen, 13.11.1973 - 2 Sa 455/73
- BAG, 23.09.1975 - 1 AZR 60/74
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1977 - 8 Sa 201/76
- BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
- ArbG Köln, 14.06.1983 - 1 Ca 1060/83
- LAG Köln, 02.11.1983 - 7 Sa 901/83
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
- ArbG Hannover, 14.02.1989 - 7 Ca 333/88
- LAG Niedersachsen, 08.09.1989 - 15 Sa 713/89
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
- ArbG Dortmund, 20.06.2001 - 5 Ca 4705/00
- LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
- LAG Hamm, 01.02.2005 - 19 (11) Sa 1167/01
- ArbG Lörrach, 22.07.2005 - 6 Ca 9/05
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
- LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 2148/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- MDR 1960, 612
- BB 1960, 556
- DB 1960, 582
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57
Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub - …
Auszug aus BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
Wie das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 15. November 1957 - 1 AZR 189/57 - BAG 5, 58 [65, 66] und vom 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis - ausgeführt hat, hat bei einem in Punktion gesetzten Arbeitsverhältnis, wovon das Landesarbeitsgericht für das Vertragsverhältnis der Parteien ausgeht, eine Nichtigkeit keine rückwirkende Kraft. - BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57
Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc
Auszug aus BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
Wie das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 15. November 1957 - 1 AZR 189/57 - BAG 5, 58 [65, 66] und vom 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis - ausgeführt hat, hat bei einem in Punktion gesetzten Arbeitsverhältnis, wovon das Landesarbeitsgericht für das Vertragsverhältnis der Parteien ausgeht, eine Nichtigkeit keine rückwirkende Kraft. - BAG, 10.09.1959 - 2 AZR 228/57
Nichtige Arbeitsverträge - Leistung - Gegenleistung - Mißverhältnis - Verhalten …
Auszug aus BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58
Auch ein Fall des § 138 Abs. 1 BGB wäre dann anzunehmen (vgl. dazu Urteil des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 10. September 1959 - 2 AZR 228/57 -).
- ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
Ordentliche Kündigung eines Hauswarts nach dessen Wunsch auf Zahlung von …
dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung.S. dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung., wenn eine Vergütung zwar - wie hier - tatsächlich "vereinbart", die Vereinbarung aber im Lichte normativer Begrenzungen der Vertragsfreiheit rechtlich diskreditiert und daher unwirksam ist.84) S. dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung.
- BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99
Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung
Sollte die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht entstehen, soll der Vorschußnehmer verpflichtet sein, den erhaltenen Vorschuß dem Vorschußgeber zurückzugewähren (BAG 31. März 1960 - 5 AZR 441/57 - BAGE 9, 137, 140; 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP BGB § 138 Nr. 2; 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - BAGE 11, 188). - BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98
Lohngleichheit
Wird ein "Hungerlohn" vereinbart, ist diese vertragliche Abrede wegen Sittenwidrigkeit nichtig (BAG 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP BGB § 138 Nr. 2; LAG Bremen 3. Dezember 1992 - 3 Sa 304/90 - AiB 1993, 834).
- LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von Lohnüberzahlungen; …
Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit eine bevorschusste Forderung nicht entsteht (BAG vom 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 - EzA HGB § 87 Nr. 10; BAG vom 28.06.1965 - 3 AZR 86/65 - AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 3; BAG vom 16.02.1962 - 5 AZR 211/61 - AP HGB § 87 a Nr. 1; BAG vom 10.03.1960 - 5 AZR 426/58 - AP BGB § 138 Nr. 2). - BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87
Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers
Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß derjenige, der Geld als Vorschuß nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuß dem Vorschußgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit eine bevorschußte Forderung nicht entsteht (BAG Urteil vom 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP Nr. 2 zu § 138 BGB; BAGE 9, 137, 140 [BAG 31.03.1960 - 5 AZR 441/57] = AP Nr. 5 zu § 394 BGB; 11, 188, 191 = AP Nr. 2 zu § 614 BGB Gehaltsvorschuß; Urteile vom 16. Februar 1962 - 5 AZR 211/61 - AP Nr. 1 zu § 87a HGB, zu II 1b der Gründe und vom 28. Juni 1965 - 3 AZR 86/65 - AP Nr. 3 zu § 614 BGB Gehaltsvorschuß, zu 3 der Gründe). - LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13
Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung
Rn. 137 (1) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber wieder zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG, 10. März 1960, 5 AZR 426/58, AP BGB zu § 138 Nr. 2, I. der Gründe; 15. März 2000, 10 AZR 101/99, NZA 2000, 1004 , II. B. 3. c) der Gründe; LAG Hamm, 3. März 2009, 14 Sa 361/08, juris, Rn. 57 m. w. N.). - ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
Die Lösung des vermeintlichen "Rätsels" ergibt sich aber daraus, dass die Gerichte für Arbeitssachen die zitierte Vorschrift des § 612 BGB entsprechend anzuwenden pflegen[S. dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier …, eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung.][S. dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier …, eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung.], wenn eine Vergütung zwar - wie hier - tatsächlich "vereinbart", die Vereinbarung aber im Lichte normativer Begrenzungen der Vertragsfreiheit rechtlich diskreditiert und daher unwirksam ist. - BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88
Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den …
An die Stelle der entfallenen Vergütungsregelung tritt die nach § 612 Abs. 2 BGB zu bestimmende übliche Vergütung (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1960 - 5 AZR 426/58 - AP Nr. 2 zu § 138 BGB, zu III 2 der Gründe). - LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08
Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und …
Rn. 48 a) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber wieder zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG, 10. März 1960, 5 AZR 426/58, AP BGB zu § 138 Nr. 2; 15. März 2000, 10 AZR 101/99, NZA 2000, 1004;… LAG Hamm, 3. März 2009, 14 Sa 361/08, juris Rn. 57 m.w.N.).Im Übrigen ergibt sich die Nachbearbeitungspflicht im Arbeitsverhältnis schon aus der - nunmehr in § 241 Abs. 2 BGB geregelten - Nebenpflicht des Arbeitgebers, auf die Belange des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen (vgl. BAG, 10. März 1960, a.a.O.;… 25. Oktober 1967, a.a.O.).
- LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08
AGB; Provision; Rückzahlung; unzulässige Rechtsausübung; Vorschuss
In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es anerkannt, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit die bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. BAG, 10. März 1960, 5 AZR 426/58, AP BGB § 138 Nr. 2; 31. März 1960, 5 AZR 441/57, AP BGB § 394 Nr. 5; 11. Juli 1961, 3 AZR 216/60, AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 2; 16. Februar 1962, 5 AZR 211/61, AP HGB § 87 a Nr. 1; 28. Juni 1965, 3 AZR 86/65, AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 3;… 20. Juni 1989, a.a.O.;… 15. März 2000, 10 AZR 101/99, NZA 2000, S. 1004 ;… 25. September 2002, 10 AZR 7/02, NZA 2003, S. 617 ; 13. Dezember 2000, 5 AZR 334/99, AP BGB § 394 Nr. 31). - OLG Koblenz, 27.06.2019 - 1 U 1405/18
Rückzahlungspflicht für nicht verbrauchte Vorschüsse
- LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08
AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss
- LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
Versicherungsvertreter - Provisionsvorschüsse - Stornoabwendungsmaßnahmen
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
- BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79
Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer …
- LAG Hamm, 12.09.2017 - 14 Sa 325/17
Inhaltskontrolle; Provision; Provisionsvorschuss; Rückzahlung; Zielvereinbarung
- ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07
Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 Sa 92/02
Feststellungsinteresse bezüglich eines Anspruchs auf unverfallbare …
- ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21
Urlaubsabgeltung - beendetes Arbeitsverhältnis
- LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 445/08
AGB; Provision; Rückzahlung; Verwirkung; Vorschuss
- BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88
Begründung eines Anspruchs aus dem Haushaltsgesetz - Anspruch auf Handeln der …
- BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62
Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von …
- BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 311/88
Streitigkeit über die Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin - Umfang des …
- BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 11/89
- BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 404/83
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung
- BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 213/84
Bestimmung der Rechte und Pflichten der Parteien nach den Vereinbarungen des …
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Rechtsprechung
| BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauunternehmen - Omnibusfahrer - Arbeitszeitvorschriften - LKW-Fahrer - Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag - Überarbeit - Arbeitsbereitschaft - Befristetes Arbeitsverhältnis - Fortsetzung eines abgelaufenen Arbeitsverhältnisses - Ausschlußfrist eines Tarifvertrags
- EVERS.OK (Leitsatz)
Tarifliche Ausschlussfrist, befristetes Arbeitsverhältnis, Mehrarbeitszuschlag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.1957 - 1 Sa 64/57
- BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57
Papierfundstellen
- DB 1960, 556
- DB 1960, 582
- DB 1960, 643
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57
Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers - …
Auszug aus BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57
3° Aber auch dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen des § 625 BGB über die stillschweigende Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses vorliegen, kommt es auf die vorerwähnten Umstände an" In diesem Fall wird nämlich das ursprünglich befristete Arbeitsverhältnis nur dann auf unbestimmte Zeit mit der Folge verlängert, daß nunmehr zur Beendigung eine Kündigung erforderlich ist, wenn nicht der andere Teil, hier die Beklagte, unverzüglich widerspricht" Ein Widerspruch kann auch darin liegen, daß der Arbeitgeber nur den Abschluß eines befristeten Vertrags anträgt (RGZ 140, 314)" Zu dessen Beendigung ist wiederum keine Kündigung notwendig" 4o Beizutreten ist dem Landesarbeitsgericht in der Ansicht, daß die Beklagte sich nicht darauf berufen kann, die vom Kläger am 5" November 1956 erbrachte Arbeit habe gemäß § 2 Nr" 7 BTV Bau noch zu dessen Pflichten aus dem am 3" November 1956 beendeten Arbeitsverhältnis gehört" Dort ist bestimmt, daß den Arbeitnehmern beim Ausscheiden aus dem Betrieb "genügend Zeit zum Zusammenholen und Reinigen des Geschirrs zu geben" ist" Darunter kann niemals die Reinigung eines dem Unternehmer gehörenden Omnibusses, sondern nur die der auf einer Baustelle für die Bau arbeiten benötigten Ausrüstungsgegenstände der Bauarbeiter verstanden werden" überdies läßt sich aus § 2 Nr" 7 RTV Bau nicht herleiten, daß die Arbeitnehmer über die Beendigung des rbeitsverhältnisses hinaus solche Arbeiten auszuführen haben" Vielmehr sind die se Arbeiten, die nicht zur eigentlichen Bauausführung gehören und im Interesse der Arbeitnehmer liegen, inner halb des auslaufenden Arbeitsverhältnisses zu erledigen und vom Arbeitgeber zu vergüten" Letzteres ist über haupt der alleinige Grund der tariflichen Regelung" III" Die Beklagte rügt mit Recht, daß das Landesarbeitsgericht die Anwendung der Verfallklausel des § 9 RTV Bau nicht geprüft habe" Dazu ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, ohne daß sich eine Partei darauf beruft (BAG 6, 170 /T7J7 = AP Nr" 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch niczust "Anni.Vo Tophoven; Hueck-Nipperdey-Tophoven, TVG, 3c Aufl", § 4 Anm, 58)" Diese Rüge kann sich allerdings nur auf den Anspruch des Klägers auf den Mehrarbeitszuschlag beziehen" Der Anspruch auf Lohnfortzahlung über den 5" November 1956 hinaus ist bereits in der am 5° Dezember 1956 der Beklagten zugestellten Klageschrift und damit innerhalb der tariflichen Ausschlußfrist von zwei - Monaten nach der Fälligkeit schriftlich geltend gemacht worden". - LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.1957 - 1 Sa 64/57
Auszug aus BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz vom 17o Mai 1957 - 1 Sa 64/57 - aufgehoben. - RG, 05.05.1933 - II 10/33
1. Endigt mit dem Dienstvertrag zwischen einer Gesellschaft mbH. und ihrem …
Auszug aus BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57
3° Aber auch dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen des § 625 BGB über die stillschweigende Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses vorliegen, kommt es auf die vorerwähnten Umstände an" In diesem Fall wird nämlich das ursprünglich befristete Arbeitsverhältnis nur dann auf unbestimmte Zeit mit der Folge verlängert, daß nunmehr zur Beendigung eine Kündigung erforderlich ist, wenn nicht der andere Teil, hier die Beklagte, unverzüglich widerspricht" Ein Widerspruch kann auch darin liegen, daß der Arbeitgeber nur den Abschluß eines befristeten Vertrags anträgt (RGZ 140, 314)" Zu dessen Beendigung ist wiederum keine Kündigung notwendig" 4o Beizutreten ist dem Landesarbeitsgericht in der Ansicht, daß die Beklagte sich nicht darauf berufen kann, die vom Kläger am 5" November 1956 erbrachte Arbeit habe gemäß § 2 Nr" 7 BTV Bau noch zu dessen Pflichten aus dem am 3" November 1956 beendeten Arbeitsverhältnis gehört" Dort ist bestimmt, daß den Arbeitnehmern beim Ausscheiden aus dem Betrieb "genügend Zeit zum Zusammenholen und Reinigen des Geschirrs zu geben" ist" Darunter kann niemals die Reinigung eines dem Unternehmer gehörenden Omnibusses, sondern nur die der auf einer Baustelle für die Bau arbeiten benötigten Ausrüstungsgegenstände der Bauarbeiter verstanden werden" überdies läßt sich aus § 2 Nr" 7 RTV Bau nicht herleiten, daß die Arbeitnehmer über die Beendigung des rbeitsverhältnisses hinaus solche Arbeiten auszuführen haben" Vielmehr sind die se Arbeiten, die nicht zur eigentlichen Bauausführung gehören und im Interesse der Arbeitnehmer liegen, inner halb des auslaufenden Arbeitsverhältnisses zu erledigen und vom Arbeitgeber zu vergüten" Letzteres ist über haupt der alleinige Grund der tariflichen Regelung" III" Die Beklagte rügt mit Recht, daß das Landesarbeitsgericht die Anwendung der Verfallklausel des § 9 RTV Bau nicht geprüft habe" Dazu ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, ohne daß sich eine Partei darauf beruft (BAG 6, 170 /T7J7 = AP Nr" 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch niczust "Anni.Vo Tophoven; Hueck-Nipperdey-Tophoven, TVG, 3c Aufl", § 4 Anm, 58)" Diese Rüge kann sich allerdings nur auf den Anspruch des Klägers auf den Mehrarbeitszuschlag beziehen" Der Anspruch auf Lohnfortzahlung über den 5" November 1956 hinaus ist bereits in der am 5° Dezember 1956 der Beklagten zugestellten Klageschrift und damit innerhalb der tariflichen Ausschlußfrist von zwei - Monaten nach der Fälligkeit schriftlich geltend gemacht worden".
- BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
Der Schuldner muss sich nicht auf ihre Wirkung berufen, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (st. Rspr., vgl. schon BAG 15. März 1960 - 1 AZR 464/57 - zu III der Gründe). - LAG Sachsen, 08.09.2023 - 2 Sa 197/22
Arbeitsentgelt - Schichtplan; Dienstplan; Arbeitsunfähigkeit; billiges Ermessen; …
Der Schuldner muss sich nicht auf ihre Wirkung berufen, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (st. Rspr., vgl. schon BAG 15. März 1960 - 1 AZR 464/57 - zu III der Gründe; BAG…, Urteil vom 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 -, BAGE 154, 252-267, Rn. 14). - BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeitsstunden
Es entspricht einer ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch in der Literatur fast einhellig gebilligt wird, daß auch nach der AZO an sich verbotene Mehrarbeit dann absprachegemäß zu vergüten ist, wenn sie tatsächlich geleistet worden iifc; denn es geht nicht an, einen Verstoß gegen das zugunsten des Arbeitnehmers gedachte Schutzgesetz der AZO mit rückwirkender Nichtigkeit zu ahnden und damit die zugunsten des Arbeitnehmers bestimmten Schutzvorschriften der AZO sich zu seinem Nachteil auswirken zu lassen (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15" März i960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO; Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2 .Dözember 1959 - A AZR 400/58 - BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TO.A; Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom J>1. März i960 - 5 AZR 443/57 - und vom 21. Juli i960 - 5 AZR 510/58 - AP Nr. 17 und Nr.lS zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
Denn selbst wenn es sich so zugetragen haben sollte, wie die Beklagte im Rechtsstreit vermittelt sehen will, wäre ein etwaiger Anspruch auf Erstattung überzahlter Provisionsvorschüsse aus dem Jahre 2013 seit langem verfallen: Da sie sich - was das befasste Gericht bekanntlich nach langjähriger Judikatur der Gerichte für Arbeitssachen von Amts wegen zu berücksichtigen hat[S. dazu bereits BAG 27.3.1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP § 59 BetrVG Nr. 9 = BB 1963, 687 = DB 1963, 902 = MDR 1963, 625 [Leitsatz 3.]: "Das Erlöschen eines Rechts durch Ablauf einer Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu berücksichtigen"; s. zuvor schon BAG 15.3.1960 - 1 AZR 464/57 - AP § 15 AZO Nr. 9 = BB 1960, 554 = DB 1960, 582 [Leitsatz 7.]: "Ob tarifliche Ansprüche unter die Ausschlussfrist eines Tarifvertrags fallen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ohne dass eine Partei sich darauf berufen muss"; ständige Rechtsprechung.][S. dazu bereits BAG 27.3.1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP § 59 BetrVG Nr. 9 = BB 1963, 687 = DB 1963, 902 = MDR 1963, 625 [Leitsatz 3.]: "Das Erlöschen eines Rechts durch Ablauf einer Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu berücksichtigen"; s. zuvor schon BAG 15.3.1960 - 1 AZR 464/57 - AP § 15 AZO Nr. 9 = BB 1960, 554 = DB 1960, 582 [Leitsatz 7.]: "Ob tarifliche Ansprüche unter die Ausschlussfrist eines Tarifvertrags fallen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ohne dass eine Partei sich darauf berufen muss"; ständige Rechtsprechung.] - in § 9 Abs. 1 ArbV[S. Text: "§ 9 Ausschlussklausel. - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen von beiden Vertragsteilen spätestens innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. - BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90
Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter
Die Ausschlußfrist des vorgenannten allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages ist von Amts wegen zu beachten (BAGE 6, 170 [BAG 17.07.1958 - 2 AZR 312/57] = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch; BAG Urteil vom 15. März 1960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO). - ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15
Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter …
dazu bereits BAG 27.3.1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP § 59 BetrVG Nr. 9 = BB 1963, 687 = DB 1963, 902 = MDR 1963, 625 [Leitsatz 3.]: "Das Erlöschen eines Rechts durch Ablauf einer Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu berücksichtigen"; s. zuvor schon BAG 15.3.1960 - 1 AZR 464/57 - AP § 15 AZO Nr. 9 = BB 1960, 554 = DB 1960, 582 [Leitsatz 7.]: "Ob tarifliche Ansprüche unter die Ausschlussfrist eines Tarifvertrags fallen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ohne dass eine Partei sich darauf berufen muss"; ständige Rechtsprechung.S. dazu bereits BAG 27.3.1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP § 59 BetrVG Nr. 9 = BB 1963, 687 = DB 1963, 902 = MDR 1963, 625 [Leitsatz 3.]: "Das Erlöschen eines Rechts durch Ablauf einer Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu berücksichtigen"; s. zuvor schon BAG 15.3.1960 - 1 AZR 464/57 - AP § 15 AZO Nr. 9 = BB 1960, 554 = DB 1960, 582 [Leitsatz 7.]: "Ob tarifliche Ansprüche unter die Ausschlussfrist eines Tarifvertrags fallen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ohne dass eine Partei sich darauf berufen muss"; ständige Rechtsprechung.171) S. dazu bereits BAG 27.3.1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140 = AP § 59 BetrVG Nr. 9 = BB 1963, 687 = DB 1963, 902 = MDR 1963, 625 [Leitsatz 3.]: "Das Erlöschen eines Rechts durch Ablauf einer Ausschlussfrist ist von Amts wegen zu berücksichtigen"; s. zuvor schon BAG 15.3.1960 - 1 AZR 464/57 - AP § 15 AZO Nr. 9 = BB 1960, 554 = DB 1960, 582 [Leitsatz 7.]: "Ob tarifliche Ansprüche unter die Ausschlussfrist eines Tarifvertrags fallen, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ohne dass eine Partei sich darauf berufen muss"; ständige Rechtsprechung.
- BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag - …
Anders als bei der Einrede der Verjährung braucht sich also der Schuldner einer Forderung nicht auf die Ausschlußfrist zu berufen (BAG 6, 170 Z~1737" BAG AP Nr. 9 zu § 15 AZO Ziffo III)o Insofern ist es allerdings ungenau zu sagen, die Berufung eines Vertragspartners auf eine Ausschlußfrist verstoße aus bestimmten Gründen gegen freu und Glauben; denn es handelt sich bei der Ausschlußfrist nicht eigentlich um die Ausübung eines Rechtso Jedoch steht auch die Anwendung von Ausschlußfristen unter dem Grundgedanken des § 242 BGB, der einen Rechtsmißbrauch verbietet. - BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61
Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit
(Letzteres Bestätigung von BAG AP Nr. 9 zu § 15 AZO). - BAG, 13.05.1970 - 1 AZR 336/69
Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagenfahrer
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist von Amts wegen ohne daß eine Partei sich darauf berufen muß zu prüfen ob eine tarifliche Ausschlußfrist eingreift (AP Nr. 9 zu § 15 AZO mit weiteren Nachweisen). - BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 33/85
Streitigkeit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem …
Das Arbeitsverhältnis ist zwar nach dem 30. September 1982 mit Wissen des Beklagten fortgesetzt worden, jedoch ist offen geblieben, ob nicht der Beklagte durch ein Angebot auf befristete Fortsetzung einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich widersprochen hat (BAG Urteil vom 15. März 1960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO; BAG 12, 328, 335; 33, 94, 100;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 625 BGB Rz 34). - LAG Köln, 23.05.2014 - 4 Sa 69/14
Kündigung; Betriebsratsanhörung
- BAG, 25.04.1963 - 5 AZR 398/62
Bürovorsteher eines Rechtsanwaltes - Bürovorstehertätigkeit - Veruntreuungen von …
- LAG Hamm, 22.08.1996 - 4 Sa 322/96
Betriebsübergang: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungstermin …
- LAG Schleswig-Holstein, 05.10.1989 - 4 Sa 315/89
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Befristung für die Dauer des …
- BAG, 04.10.1963 - 1 AZR 461/62
Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeit - Zahlung trotz Gestzesverbotes - Jugendliche im …
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Rechtsprechung
| LAG Bremen, 09.03.1960 - I Sa 164/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1960, 582
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