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Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 29.06.1992

Rechtsprechung
   BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,883
BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90 (https://dejure.org/1992,883)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1992 - 9 AZR 611/90 (https://dejure.org/1992,883)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 (https://dejure.org/1992,883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Musterprozessvereinbarung und tariflicher Ausschlussfrist - Nachvergütung von Feiertagen und Urlaubstagen - Geltendmachung und Ausschluss von Ansprüchen aus dem Ausbildungsverhältnis - Geltendmachung und Ausschluss von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 881
  • BB 1992, 1431
  • DB 1992, 2249
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Die Vergütungsdifferenzen sind unter den Parteien zunächst dem Grunde nach streitig, so daß die Geltendmachung innerhalb der tariflichen Ausschlußfrist sinnvoll bleibt (vgl. BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Der Prozeßbevollmächtigte kann sich insoweit auf die Angaben der Post zu den voraussichtlichen Beförderungszeiten verlassen (BVerfG NJW 1980, 769; NJW 1983, 1479; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - NZA 1990, 724, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 10.04.1991 - VIII ZR 131/90

    Rechte des Käufers bei alleinigem Nachbesserungsrecht

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Die Revision kann für ihren Rechtsstandpunkt ebensowenig auf die Rechtsprechung zu § 284 BGB verweisen, wonach eine Mahnung in Fällen der ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung entbehrlich ist (vgl. BGH NJW 1991, 1883 [BGH 10.04.1991 - VIII ZR 131/90]).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Der Prozeßbevollmächtigte kann sich insoweit auf die Angaben der Post zu den voraussichtlichen Beförderungszeiten verlassen (BVerfG NJW 1980, 769; NJW 1983, 1479; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - NZA 1990, 724, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Die Revision legt nicht dar, daß die Beklagte über die Musterprozeßvereinbarung hinaus den Eindruck erweckt hatte, eine Geltendmachung des Klägers zu den umstrittenen Ansprüchen sei entbehrlich (vgl. BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel - …

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Vom Revisionsgericht kann deshalb nur geprüft werden, ob bei der Auslegung des Vertrages die Rechtsvorschriften über die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 16 m.w.N.).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Der Prozeßbevollmächtigte kann sich insoweit auf die Angaben der Post zu den voraussichtlichen Beförderungszeiten verlassen (BVerfG NJW 1980, 769; NJW 1983, 1479; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - NZA 1990, 724, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung …

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Die Revision beruft sich für ihre Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Fünften Senats vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - (AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82

    Manteltarifvertrag Außenhandel

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Da tarifliche Verfallfristen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Kenntnis der Arbeitsvertragsparteien von der Verfallklausel laufen (vgl. BAGE 13, 57, 62 = AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteile vom 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 -, vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 30, 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 16. August 1988 - 3 AZR 206/82 - AP Nr. 131 zu § 1 TVG Auslegung), wäre es Sache des Klägers gewesen, sich bei der die Musterprozeßvereinbarung abschließenden Gewerkschaft zu erkundigen, ob die neue Berechnung der Monatsentgelte und die davon abhängige Ermittlung der Urlaubsvergütung noch von der Musterprozeßvereinbarung erfaßt wird.
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 238/88

    Urlaub - Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
    Nachdem im Musterprozeß der Achte Senat durch Urteil vom 18. November 1988 - 8 AZR 238/88 - entschieden hatte, daß im Geltungsbereich des vor dem 1. April 1988 geltenden MTV NRW die Urlaubsvergütung auf der Grundlage von acht Stunden täglich abzurechnen sei, zahlte die Beklagte an den Kläger die Differenzbeträge für 0, 3 Stunden pro Urlaubstag nach.
  • BAG, 30.03.1962 - 2 AZR 101/61

    Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Krankengeldzuschuß - Rahmentarifvertrag für …

  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche …

  • BAG, 16.11.1965 - 1 AZR 160/65

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussklausel - Bemessung der …

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71

    Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien - …

  • BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65

    Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

    Die Auslegung des Kündigungsschreibens der Beklagten durch das Landesarbeitsgericht ist zwar revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (st. Rspr. etwa BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Der Anspruch verfällt nicht, wenn der Anspruchsgegner ihn vor Ablauf der Verfallfrist anerkennt (vgl. BAG 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 66 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 9, zu 4 der Gründe; 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98, zu II 2 e aa, f der Gründe; 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54, 57 f.).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von …

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet worden oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen wurde (st. Rspr. BAG 21. November 2002 - 6 AZR 77/01 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2; 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54) oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    Es kann daher dahinstehen, ob es sich bei dem PA 97 um einen typisierten Vertrag handelt, oder ob ein nicht typisierter Vertrag vorliegt, dessen Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Der Überprüfung unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98).
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - zu A II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es nur dann nach § 242 BGB dem Schuldner verwehrt sein, sich auf die Nichteinhaltung einer Ausschlußfrist zu berufen, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von der Wahrung der Ausschlußfrist abgehalten hat (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 61, zu II 2 c der Gründe; 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98, zu II 2 f der Gründe).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen bzw. der Tatsachenstoff nicht vollständig verwertet wurde (st. Rspr., vgl. z.B. BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe) oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen wurde (BAG Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP Nr. 115 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 c der Gründe; zur Vergleichsauslegung vgl. BGH Urteil vom 4. April 1968 - VII ZR 152/65 - LM Nr. 4 zu § 133 (D) BGB).
  • LAG Düsseldorf, 14.04.2004 - 12 Sa 177/04

    Ausschlussfrist, unzulässige Rechtsausübung

    (BAG, Urteil vom 22.01.1997, 10 AZR 459/96, AP Nr. 27 zu § 70 BAT, Urteil vom 18.02.1992, 9 AZR 611/90, AP Nr. 115 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, Urteil vom 09.08.1990, 2 AZR 579/89, AP Nr. 46 zu § 615 BGB; krit. Reinhard, Inhaltskontrolle vertraglicher Ausschlussfristen im Arbeitsrecht [2004], S. 101 f., die mit § 242 BGB als ungeschriebenem Tatbestandsmerkmal einen dogmatisch anderen Ansatz befürwortet).

    Eine unzulässige Rechtsausübung wird vor allem dann angenommen, wenn der Schuldner beim Gläubiger den Eindruck erweckt hatte, eine Geltendmachung der Ansprüche sei entbehrlich (BAG, Urteil vom 18.02.1992, a. a. O., Urteil vom 09.08.1990, a.a.O.; vgl. - zur Verjährungseinrede bei widersprüchlichem Verhalten - BAG, Urteil vom 04.11.1992, 5 AZR 75/92, n.v., BGH, Urteil vom 25.07.2003, MDR 2004, 26).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 639/02

    Betriebsteilübergang - Wartezeit - treuwidrige Kündigung

    Vom Revisionsgericht kann nur geprüft werden, ob bei der Auslegung des Vertrages die Rechtsvorschriften über die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde oder eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (st. Rspr., vgl. BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98, zu II 2 c der Gründe;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 73 Rn. 16 mwN).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 77/01

    Erstattung von Fortbildungskosten

  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 376/95

    Urlaubsabgeltung für Erben

  • LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97

    Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist …

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs

  • LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 44/08

    Ausgleichsanspruch für Bereitschaftsdienste während der Nachtschicht

  • BAG, 19.02.2002 - 1 AZR 342/01

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - MTV Eisen-, Metall- und …

  • BAG, 21.10.1997 - 1 AZR 138/97

    Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz - …

  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 64/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • FG Düsseldorf, 07.07.2004 - 4 K 2045/03

    Musterprozessvereinbarung; Zulässigkeit in Zollverfahren; Bindungswirkung; …

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 4 Sa 586/98

    Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen; Ausschlussfristenregelung von …

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2001 - 1 Sa 649c/00

    Zahlung einer in einer als Ehevertrag bezeichneten notariellen Urkunde …

  • ArbG Cottbus, 01.04.2009 - 7 Ca 1541/08

    Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei Anwendbarkeit des § …

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dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92   

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https://dejure.org/1992,2266
LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92 (https://dejure.org/1992,2266)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.1992 - 10 Sa 595/92 (https://dejure.org/1992,2266)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1992 - 10 Sa 595/92 (https://dejure.org/1992,2266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 611a 823 Abs. 1 § 847
    Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot bei Begründung - geschlechtsbezogene Diskriminierung - Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschlechtsbezogenes Diskriminierungsverbot ; Befristeter Arbeitsvertrag; Ablauf einer Befristung ; Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ; Befristetes Arbeitsverhältnis; Anspruch auf Schmerzensgeld ; Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 1134 (Ls.)
  • BB 1992, 1932
  • DB 1992, 2249
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
    Nach § 611 a Abs. 2 BGB ist aber in Arbeitgeber bei einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung nur zum Ersatz des Vertrauensschadens, nicht aber zum Ausgleich des immateriellen Schadens verpflichtet (BAG, Urteil vom 14.03.1989 - 8 AZR 447/87 -, NJW 1990, 65 ff. = EzA Nr. 4 zu § 611 a BGB ).

    Zudem ist nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft bei dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot eine Sanktion zu verlangen, die in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden steht und über einen rein symbolischen Schadensersatz hinausgeht, so daß eine Persönlichkeitsverletzung, die in der geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses liegt, regelmäßig als anspruchsbegründend anzusehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.1989, aaO.).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfaßt das Recht des einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und Entfaltung der individuellen Persönlichkeit (BGHZ 13, 334 ;… BAG aaO.).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
    Lehnt nämlich ein Arbeitgeber die Übernahme einer befristet beschäftigten Arbeitnehmerin in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis allein wegen ihrer Schwangerschaft ab, stellt diese Maßnahme eine unmittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts dar (so für die Einstellung: EuGH, Urteil vom 08.11.1990 - C 177/88 -, EzA Nr. 7 zu § 611 a BGB ).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
    Ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die, die Zahlung einer Entschädigung erfordert, hängt insbesondere ab vom Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Benachteiligung, Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung, Anlaß und Beweggrund des Handelns und geschützter Sphäre, in die der Eingriff erfolgte (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1985 - VI ZR 28/83 -, NJW 1985, 1617, 1619;… BAG, aaO.; LAG Hamburg, Urteil vom 03.04.1991 - 8 Sa 1/91 -, NZA 1992, 509, 510).
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob die Persönlichkeitsverletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BAG, Urteil vom 21.02.1979 - 5 AZR 568/77 -, EzA Nr. 3 zu § 847 BGB ).
  • ArbG Bochum, 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90

    Befristung; Schwangerschaft; Arglist; Schadensersatz; Benachteiligung; …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
    Zur Begründung hat sie im ersten Rechtszug vorgetragen, die Beklagte habe das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt, da sie die Klägerin wegen ihrer Schwangerschaft nicht habe weiterbeschäftigen wollen, und im übrigen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.07.1991 - 2 Ca 2552/90 - verwiesen.
  • LAG Hamburg, 03.04.1991 - 8 Sa 1/91

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
    Ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die, die Zahlung einer Entschädigung erfordert, hängt insbesondere ab vom Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Benachteiligung, Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung, Anlaß und Beweggrund des Handelns und geschützter Sphäre, in die der Eingriff erfolgte (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1985 - VI ZR 28/83 -, NJW 1985, 1617, 1619;… BAG, aaO.; LAG Hamburg, Urteil vom 03.04.1991 - 8 Sa 1/91 -, NZA 1992, 509, 510).
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