Rechtsprechung
| BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 572/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bundeswehr - Betriebsdefinition - Unfallversicherung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO §§ 636, 637, 638, § 658 Abs. 2 Nr. 1
Betriebsbegriff des § 637 RVO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 25.10.1990 - 1 Ca 180/90
- LAG Baden-Württemberg, 31.10.1991 - 6 Sa 141/90
- BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 572/91
Papierfundstellen
- BAGE 71, 228
- MDR 1993, 456
- NZA 1993, 451
- DB 1993, 2136
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
Auszug aus BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 572/91
b) Nahezu zeitgleich erkannte der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts im Wege der Rechtsfortbildung mit Beschluß vom 25. September 1957 (BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO), daß ein Arbeitnehmer, der fahrlässig den Arbeitsunfall eines anderen Arbeitnehmers desselben Betriebes oder Unternehmens verursacht habe, dem Geschädigten nicht hafte, wenn und soweit ihm eine Belastung mit solchen Schadensersatzansprüchen nicht zugemutet werden könne, weil seine Schuld im Hinblick auf die besondere Gefahr der ihm übertragenen Arbeit nach den Umständen des Falles nicht schwer sei.Zur Begründung führte der Große Senat aus (BAGE 5, 1, 9 f. = AP, aaO, zu III 1):.
- Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
Auszug aus BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 572/91
In der vierten Wahlperiode leitete die Bundesregierung dem Bundestag einen dritten Entwurf des Neuregelungsgesetzes zur Beschlußfassung zu (Bundestagsdrucksache IV/120). - BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73
Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen …
Auszug aus BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 572/91
Hiermit übereinstimmend hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 10. Dezember 1974 (- VI ZR 73/73 - NJW 1975, 537) die Bundeswehr als "Beschäftigungsbetrieb" und die Bundesbahn als "Unfallbetrieb" des Unternehmers "Bundesrepublik" bezeichnet. - Drs-Bund, 21.03.1957 - BT-Drs II/3318
Auszug aus BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 572/91
So führte die Bundesregierung in der amtlichen Begründung zu § 632 Abs. 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der gesetzlichen Unfallversicherung (Bundestagsdrucksache II/3318) aus, der Ausschluß der Haftung gegen den Unternehmer müsse auch gegenüber den übrigen Betriebsangehörigen gelten, da sonst gleichwohl auf einem Umweg die Haftung des Unternehmers im Einzelfall begründet werden könne.
- BGH, 26.11.2002 - VI ZR 449/01
Haftungsprivilegierung der Mitarbeiter einer Sportstätte bei einem Sportunfall im …
c) Für die hier gefundene Auslegung sprechen schließlich Sinn und Zweck der §§ 104 ff. SGB VII. Diese dienen der Sicherung des Betriebsfriedens und damit auch dem Ausschluß eines die Haftungsprivilegierung des Unternehmers im Sinne des § 104 SGB VII entwertenden Freistellungsanspruchs seiner Arbeitnehmer (…vgl. BT-Drs. IV/120, S. 63; BAG, Urteil vom 24. September 1992, NZA 1993, 451 ff.;… Waltermann in Wannagat, SGB, § 105 Rdn. 2). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2006 - 5 Sa 137/06
Haftung des Arbeitnehmers
Das BAG-Urteil vom 24.09.1992 - 8 AZR 572/91 - sei mittlerweile überholt.Die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 24.09.1992 - 8 AZR 572/91 - dafür gegebene Begründung trifft auch auf die (neue) gesetzliche Regelung des § 105 SGB VII zu.
- LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 315/01 Rn. 27 Die Kammer hält indes eine weite Lesart des Betriebsbegriffs in Anlehnung an die vom BGH a.a.O. (trotz § 132 GVG) nicht aufgegriffene Entscheidung des BAG v. 24.9.1992 - 8 AZR 572/91, BAGE 71, 228 ff. = AP Nr. 22 zu § 637 RVO mit zust. Anm. Müller = MDR 1993, 456 geboten.
- BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 206/94
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz wegen eines Arbeitsunfalls gegen …
Hierzu ist, wie mit Urteil vom 24. September 1992 (- 8 AZR 572/91 - AP Nr. 22 zu § 637 RVO) entschieden, die betriebliche Tätigkeit unfallversicherungsrechtlich als die einem bestimmten, nicht notwendigerweise wirtschaftlichen Zweck dienende unternehmerische Tätigkeit des in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Unternehmers zu bestimmen.
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Rechtsprechung
| LAG München, 25.11.1992 - 2 (5) Sa 459/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
KO § 106 Abs. 1 Satz 2 ; KSchG §§ 17 18 Abs. 1
Kündigung: Massenentlassung durch Sequester - "Negativattest" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sequester; Kündigung; Massenentlassungsanzeige
Verfahrensgang
- ArbG München, 26.06.1991 - 19 Ca 10534/87
- LAG München, 25.11.1992 - 2 (5) Sa 459/91
Papierfundstellen
- BB 1993, 1737
- DB 1993, 2136
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98 Teils wird angenommen, der Sequester könne Arbeitsverhältnisse nur in den Ausnahmefällen kündigen, in denen der Sicherungszweck dies erfordere ( LAG München vom 25.11.1992 - 2/5 Sa 459/91 , BB 1993, 1737 = DB 1993, 2136 = KTS 1993, 628 = RzK I 2b Nr. 15), teils wird darauf abgestellt, ob das Kündigungsrecht vom Anordnungsbeschluß des Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsgerichts erfaßt wird (so zum Konkurs ArbG Lörrach vom 07.07.1994 - 4 Ca 19/94, EWiR 1994, 807 [Pape]; bestätigt durch LAG Baden-Württemberg vom 18.06.1996 - 10 Sa 98/94 , EWiR 1996, 855 [Uhlenbruck] = KTS 1996, 537 = ZIP 1996, 1387 [LAG Baden-Württemberg 18.06.1996 - 10 Sa 98/94] ; so zur Gesamtvollstreckung LAG Erfurt vom 18.08.1997 - 8 Sa 45/97 , LAGE § 2 GesO Nr. 1 = DB 1997, 2440 [LAG Thüringen 18.08.1997 - 8 Sa 45/97] = ZAP ERW 1998, 54 [Berscheid]).
- LAG Thüringen, 18.08.1997 - 8 Sa 45/97
Kündigungsbefugnis des Sequesters im Rahmen des Gesamtvollstreckungsverfahrens in …
Während ein solches Recht im Hinblick auf den bloßen Sicherungszweck der Sequestration einerseits abgelehnt wird (…vgl. Kuhn-Uhlenbruck Konkursordnung 11. Aufl. § 106 Rz. 13 b;… KR-Friedrich § 13 KSchG Rz. 294; Pape ZIP 94, 89 ff, 91;… Kilger-Schmidt Konkursordnung 16. Aufl. § 106 unter 4; OLG Schleswig ZIP 85, 556, 558; LG Köln ZIP 1990, 322) wird ihm andererseits ein solches Kündigungsrecht dann zugestanden, wenn seine Ausübung zur Sicherung der Masse notwendig ist (…vgl. Hess-Binz Gesamtvollstreckungsordnung 2. Aufl. Rz.109 b;… Haarmeyer-Wutzke-Förster Gesamtvollstreckungsordnung 3. Aufl. § 2 Rz. 185, 194; LAG München Teilurteil vom 25.11.1992 - 2 (5) Sa 459/91 - Betriebsberater 93, 1737;… unklar Smid-Zeuner a. a. O. 2. Aufl. § 2 Rz. 116 einerseits und Rz. 118 andererseits).
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