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Weitere Entscheidungen unten: LAG Hessen, 06.04.1993 | LAG Berlin, 03.06.1994

Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,444
BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 (https://dejure.org/1994,444)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 (https://dejure.org/1994,444)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 (https://dejure.org/1994,444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit bei Berechnung der Sozialabfindung - Bemessung der Sozialabfindung nach der Betriebszugehörigkeit - Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112, § 75; DDR: AGB §§ 51, 53
    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1293
  • NZA 1994, 1147
  • BB 1994, 1360
  • DB 1994, 2635
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).

    Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 und vom 28. April 1993, aaO).

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).

    Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 …und vom 28. April 1993, aaO).

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Dabei haben die Betriebspartner bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 23/87

    Einigungsstellenbeschluß über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Dabei haben die Betriebspartner bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 …und vom 28. April 1993, aaO).
  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Eine Differenzierung ist daher sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89

    Abfindungsberechnung nach Rationalisierungsabkommen

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Unter Betriebszugehörigkeit ist nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und der feststehenden Rechtsterminologie (§§ 1 Abs. 1 KSchG, 4 BUrlG) der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93

    Anrechnung von Dienstzeiten des MfS

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Vielmehr ist davon auszugehen, daß die Rechtsvorgängerin der Beklagten nur der seinerzeit bestehenden Rechtslage Rechnung tragen, nicht aber weitere rechtsgeschäftliche Verpflichtungen übernehmen wollte (so auch BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe).
  • BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe …

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
    Dabei haben die Betriebspartner bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Durch ihn wird die Sozialplanabfindung noch nicht zu einer bloßen Entschädigung für den Verlust des Besitzstandes oder zu einer - nachträglichen - Vergütung der in der Vergangenheit geleisteten Dienste (…BAG 14. August 2001 - 1 AZR 760/00 - aaO; 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 73).

    So hat es der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts als zulässig angesehen, Zeiten bei einem Rechtsvorgänger des Arbeitgebers und Zeiten der Zugehörigkeit zur Nationalen Volksarmee, die der Beschäftigung beim Arbeitgeber vorangingen und nach den Vorschriften der DDR als Betriebszugehörigkeitszeiten galten, bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer auszunehmen (vgl. BAG 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - aaO und 30. März 1994 - 10 AZR 352/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 74).

  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Ansprüche auf Leistungen aus einem Sozialplan sind nicht erdiente Ansprüche wie etwa solche auf eine betriebliche Altersversorgung und stellen auch keine Entschädigung für den Verlust erworbener Rechte oder Besitzstände dar, sondern dienen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender wirtschaftlicher Nachteile, die dem Arbeitnehmer gerade wegen der Betriebsänderung entstehen (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06

    Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

    Unter "Dienstzeit" oder "Betriebszugehörigkeit" ist auch nach allgemeinem Sprachgebrauch und der Rechtsterminologie der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 AZR 262/06 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 183 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 22; 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 73, zu II 1 b der Gründe mwN).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3417
LAG Hessen, 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93 (https://dejure.org/1993,3417)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93 (https://dejure.org/1993,3417)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. April 1993 - 4 TaBVGa 45/93 (https://dejure.org/1993,3417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung von Kündigungen im Falle von Betriebsänderung zwecks Sicherung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates; Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Kündigung bei Betriebsänderung wegen eines Interessenausgleichsversuches; Bestimmung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1994, 2635
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 30.08.1984 - 4 TaBVGa 113/84

    Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung von Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Hessen, 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93
    Die Kammer sieht auch keinen Grund, von ihrer Rechtsprechung (insbesondere und umfassend: Beschluss vom 30.08.1984, DB 1985, 178) abzuweichen, wonach dem Arbeitgeber im Falle von Betriebsänderung zwecks Sicherung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates bezüglich Interessenausgleich unter engen Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit untersagt werden kann, Kündigungen auszusprechen (…zum Meinungsstand mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem Schrifttum neuestens und die Rechtsprechung der Kammer ablehnend: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 4. Aufl., § 111 Rdn. 86 ff., insbesondere Rdn. 92; Ehrich, BB 1993, 356).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3183
LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94 (https://dejure.org/1994,3183)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94 (https://dejure.org/1994,3183)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 1994 - 6 TaBV 1/94 (https://dejure.org/1994,3183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Einigungsstelle: Anrufung zum Abschluss eines Interessenausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1146
  • BB 1994, 1868
  • DB 1994, 2635
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
    Sie bildet jedoch einen Forum für einen letzten, verfahrensmäßig formalisierten Einigungsversuch, den zu unternehmen der Arbeitgeber gehalten ist, will er sich nicht Nachteilsausgleichsansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG aussetzen (dazu BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 -, BAGE 47, 329, 333 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 11 zu I 2 b d. Gr.).
  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

    Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
    Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit eines auf den Interessenausgleich beschränkten Einigungsstellenverfahrens auch noch in dem Fall, dass mit dem Betriebsrat bereits ein zeitlich unbefristeter Sozialplan vereinbart worden ist, der für alle künftig aus betrieblichen Gründen entlassenen Arbeitnehmer Abfindungen vorsieht (dazu BAG, Urteil vom 29.11.1983 - 1 AZR 523/82 -, BAGE 44, 260, 265 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 10 zu 1 der Gr.).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung - …

    Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
    Gleichwohl bleibt der Arbeitgeber auch in diesen Fällen verpflichtet, einen Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung bis vor die Einigungsstelle zu versuchen (BAG, Urteil vom 08.11.1988 - 1 AZR 687/87 -, BAGE 60, 87, 90 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 18 zu II 2 a d. Gr.), die sich folglich allein mit der Forderung eines Interessenausgleichs zu befassen hat.
  • BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung - …

    Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
    Dass die Einigungsstelle inzwischen bereits tätig geworden ist und der Betrieb stillgelegt worden ist, hat das Feststellungsinteresse des Betriebsrats mit Rücksicht auf die Bedeutung des ordnungsgemäßen Versuchs eines Interessenausgleichs für den Anspruch der Arbeitnehmer auf einen Nachteilsausgleich gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG nicht entfallen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1987 - 1 AZR 360/86 -, BAGE 56, 304, 307 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 15 zu 2 d. Gr.).
  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

    Nach § 112 II 2 BetrVG kann die Einigungsstelle auch allein zum Zwecke des Abschlusses eines Interessenausgleichs angerufen werden (vgl. LAG Berlin vom 03.06.1994, 6 TaBV 1/94 , NZA 94, 1146).
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