Rechtsprechung
| BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit bei Berechnung der Sozialabfindung - Bemessung der Sozialabfindung nach der Betriebszugehörigkeit - Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112, § 75; DDR: AGB §§ 51, 53
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 25.11.1992 - 8 Ca 1280/92
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.1993 - 3 (1) Sa 45/93
- BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 1293
- NZA 1994, 1147
- BB 1994, 1360
- DB 1994, 2635
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (9)
- BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 und vom 28. April 1993, aaO).
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972).Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 …und vom 28. April 1993, aaO).
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
Teilunwirksamkeit eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Dabei haben die Betriebspartner bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 23/87
Einigungsstellenbeschluß über Sozialplan
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Dabei haben die Betriebspartner bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81
Wirksamkeit eines Sozialplanes
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Sie müssen dabei den Normzweck des § 112 BetrVG beachten (Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972), wonach Sozialplanleistungen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender Nachteile und damit als Überbrückungshilfe dienen sollen (BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972; Urteile vom 28. Oktober 1992 …und vom 28. April 1993, aaO). - BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93
Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Eine Differenzierung ist daher sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.). - BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89
Abfindungsberechnung nach Rationalisierungsabkommen
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Unter Betriebszugehörigkeit ist nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und der feststehenden Rechtsterminologie (§§ 1 Abs. 1 KSchG, 4 BUrlG) der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - BAG, 01.04.1993 - 4 AZR 73/93
Anrechnung von Dienstzeiten des MfS
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Vielmehr ist davon auszugehen, daß die Rechtsvorgängerin der Beklagten nur der seinerzeit bestehenden Rechtslage Rechnung tragen, nicht aber weitere rechtsgeschäftliche Verpflichtungen übernehmen wollte (so auch BAG Urteil vom 1. April 1993 - 4 AZR 73/93 (A) - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bewachungsgewerbe). - BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 311/92
Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe …
Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Dabei haben die Betriebspartner bei der gestaltenden Regelung eines Sozialplans einen weiten Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang sie die Nachteile einer Betriebsänderung ausgleichen wollen (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 59, 359 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 23/87] = AP Nr. 47 zu § 112 BetrVG 1972; BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02
Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung
Durch ihn wird die Sozialplanabfindung noch nicht zu einer bloßen Entschädigung für den Verlust des Besitzstandes oder zu einer - nachträglichen - Vergütung der in der Vergangenheit geleisteten Dienste (…BAG 14. August 2001 - 1 AZR 760/00 - aaO; 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 73).So hat es der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts als zulässig angesehen, Zeiten bei einem Rechtsvorgänger des Arbeitgebers und Zeiten der Zugehörigkeit zur Nationalen Volksarmee, die der Beschäftigung beim Arbeitgeber vorangingen und nach den Vorschriften der DDR als Betriebszugehörigkeitszeiten galten, bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer auszunehmen (vgl. BAG 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - aaO und 30. März 1994 - 10 AZR 352/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 76 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 74).
- BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Abänderung von Sozialplänen
Ansprüche auf Leistungen aus einem Sozialplan sind nicht erdiente Ansprüche wie etwa solche auf eine betriebliche Altersversorgung und stellen auch keine Entschädigung für den Verlust erworbener Rechte oder Besitzstände dar, sondern dienen dem Ausgleich oder der Milderung zukünftig zu erwartender wirtschaftlicher Nachteile, die dem Arbeitnehmer gerade wegen der Betriebsänderung entstehen (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06
Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten
Unter "Dienstzeit" oder "Betriebszugehörigkeit" ist auch nach allgemeinem Sprachgebrauch und der Rechtsterminologie der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 AZR 262/06 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 183 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 22; 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 73, zu II 1 b der Gründe mwN).
- BAG, 23.07.2026 - 6 AZR 34/26
Verschmelzung - gesetzlicher Parteiwechsel - Sozialtarifvertrag
Dies schließt Beschäftigungszeiten bei einem anderen Arbeitgeber, also im Streitfall der E GmbH, aus (…vgl. BAG 13. März 2007 - 1 AZR 262/06 - Rn. 13; 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - zu II 1 b der Gründe). - BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00
Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in …
Hierdurch wird die Sozialplanabfindung noch nicht zu einer Entschädigung für den Verlust eines Besitzstandes oder zu einer - nachträglichen - Vergütung in der Vergangenheit für den Betrieb geleisteter Dienste (vgl. BAG 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 73, zu II 2 a der Gründe).Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat angenommen, daß dann, wenn die Betriebspartner die Betriebszugehörigkeitszeit bei der Bemessung der Abfindung völlig außer Betracht lassen können, sie auch die Befugnis haben, die Betriebszugehörigkeitszeiten modifiziert zu berücksichtigen (BAG 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06
Auslegung eines Sozialplans
Unter "Betriebszugehörigkeit" ist nach allgemeinem Sprachgebrauch und der Rechtsterminologie der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (vgl. BAG 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 73, zu II 1 b der Gründe mwN).Das schließt Beschäftigungszeiten bei einem anderen Arbeitgeber aus (BAG 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - aaO).
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang
Sozialpläne sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 697/95 -, n.v.; vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.1995 - 5 Sa 66/94
Abfindung: Beschäftigungszeit - Berechnung - BAT-O und BMT-G-Ost
Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der tarifvertraglichen Regelung, welcher häufig schon deshalb einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Tarifvertragspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der tarifvertraglichen Regelung zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 16.3.1994 - 10 AZR 606/93 -, m.w.N.).Da die Tarifvertragsparteien nämlich auch ganz von der Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit absehen können, ist es nicht unbillig, für die Berechnung von Abfindungen die Betriebszugehörigkeitszeiten nur modifiziert zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 16.3.1994 - 10 AZR 606/93 -, m.w.N.).
Vielmehr spielte die Betriebszugehörigkeitsdauer nur bei der Gewährung von Treueprämien, der Zahlung von Zuschlägen zu Jahresendprämien und bei Zuwendungen beim Arbeitsjubiläum auf Grund von Rahmen- oder Betriebskollektivverträgen eine Rolle (vgl. BAG, Urteil vom 16.3.1994 - 10 AZR 606/93 - Dobberahn/Erasmy, NZA 1994, 107, 108).
Die getroffene Entscheidung befindet sich im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 16.3.1994 - 10 AZR 606/93 -).
- BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
Auslegung eines Sozialplans
Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98
Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins
Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen der Betriebspartner und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 352/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
- BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 599/93
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung
- LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer …
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
Eingruppierung eines geschäftsführenden Gewerkschaftssekretärs
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08
Rückkehrrecht - Anstalt öffentlichen Rechts - Überführung in private Trägerschaft
- BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 62/94
Betriebsvereinbarung: Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Abfindung bei …
- BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 623/95
Beschäftigungszeit - Überleitungsvertrag
- LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
Auslegung Sozialplan
- BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 500/94
Betrieblicher Zuschuß zum Altersübergangsgeld
- BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 235/00
Sozialplanauslegung - Gleichbehandlung
- LAG Hamm, 24.11.2006 - 10 Sa 985/06
Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Abfindung aus Sozialplan;Auslegung eines …
- LAG Köln, 11.12.2003 - 10 Sa 201/03
Betriebliche Übung
- LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02
Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz
- LAG Berlin, 15.01.2002 - 12 Sa 2251/01
Kündigung eines Arbeitnehmers bei Betriebsstilllegung
- LAG München, 05.03.1999 - 10 Sa 778/98
Sozialplan: Geltung für aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Arbeitnehmerin - …
- ArbG Düsseldorf, 07.03.2014 - 3 Ca 5798/13
Stichworte: Abfindung - Auslegung eines Sozialplans - Wahrung einer …
- LAG Hessen, 27.01.1998 - 4 Sa 133/97
Sozialplanabfindung: Berechnung - Dauer der Betriebszugehörigkeit - …
- LAG Thüringen, 12.06.1995 - 8 Sa 619/94
Anerkennung von Beschäftigungszeiten - BAT-O § 19
- ArbG Düsseldorf, 06.12.2013 - 1 Ca 5183/13
Berechnung einer Sozialplanabfindung; Berücksichtigung einer eingeräumte …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01
Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung …
- LAG Sachsen, 30.04.1996 - 8 Sa 166/96
Anspruch auf eine Sozialplanabfindung; Nichtigkeitsgründe für eine …
- LAG Hamm, 01.02.2011 - 9 Sa 2007/10
Betriebliche Altersversorgung für angestellten Lehrer im Ersatzschuldienst; …
- BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 556/96
Ausschluss des Arbeitnehmers von dem Abfindungsanspruch nach dem Sozialplan wegen …
- BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 701/93
Höhe einer Sozialplanabfindung - Anrechnung der Dauer einer Dienstzeit bei der …
- LAG Hamm, 15.12.1998 - 7 Sa 1485/98
Verpflichtung mit Rentenbeginn so zu stellen, als ob bis zu diesem Zeitpunkt …
- LAG Hessen, 19.05.1998 - 4 Sa 773/97
Sozialplan: Auslegung - Betriebszugehörigkeit - Erziehungsurlaub
- BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97
Sozialplananspruch: Höhe - Berücksichtigung der bei Durchführung des …
- BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 1/97
- LAG Berlin, 25.09.1996 - 13 Sa 77/96
Sozialplan; Auslegung; Projektzulage; Abordnungsvertrag; Fahrtkostenpauschale; …
- LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Sozialplan: Abfindung - Nettobetrag
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1255/01
Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Zulassung zur Fachausbildung; Anspruch …
- LAG Sachsen, 30.04.1996 - 8 Sa 163/96
Sozialplan; Abfindung; Arbeitsverhältnis; Übergang; Niederlassung; Ablehnung; …
- BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 181/94
Rückzahlung einer Abfindung bei Eigenkündigung im Folgearbeitsverhältnis aufgrund …
- BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 607/93
Höhe eines Anspruchs auf Abfindung nach einem Sozialplan - Berücksichtigung von …
- BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 652/93
Betriebszugehörigkeit während einer Tätigkeit für die SED - Beendigung eines …
- BAG, 27.07.1994 - 10 AZR 871/93
Höhe einer Sozialplanabfindung - Bemessung nach Betriebszugehörigkeit - …
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 555/96
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 554/96
- ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei fehlen gleichartiger …
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Rechtsprechung
| LAG Hessen, 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung von Kündigungen im Falle von Betriebsänderung zwecks Sicherung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates; Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Kündigung bei Betriebsänderung wegen eines Interessenausgleichsversuches; Bestimmung ...
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 10.03.1993 - 2 BVGa 8/93
- LAG Hessen, 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93
Papierfundstellen
- DB 1994, 2635
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LAG Hessen, 30.08.1984 - 4 TaBVGa 113/84
Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung von Interessenausgleich
Auszug aus LAG Hessen, 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93
Die Kammer sieht auch keinen Grund, von ihrer Rechtsprechung (insbesondere und umfassend: Beschluss vom 30.08.1984, DB 1985, 178) abzuweichen, wonach dem Arbeitgeber im Falle von Betriebsänderung zwecks Sicherung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrates bezüglich Interessenausgleich unter engen Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit untersagt werden kann, Kündigungen auszusprechen (…zum Meinungsstand mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem Schrifttum neuestens und die Rechtsprechung der Kammer ablehnend: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 4. Aufl., § 111 Rdn. 86 ff., insbesondere Rdn. 92; Ehrich, BB 1993, 356).
- LAG Hessen, 12.07.2002 - 12 Sa 1615/00
Verzicht auf einen Nachteilsausgleichsanspruch durch Ausgleichsquittung, die in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 17.05.1996 - 6 TaBV 4/96
Versetzungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG); …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2002 - 2 BVGa 398/02
Einstweilige Verfügung auf Erlass eines "Kündigungsstopps" bis zum Abschluss oder …
Die Kammer bezieht sich auf die Beschlüsse des LAG Frankfurt am Main (vom 30.08.1984 - 4 TaBVGa 114/84 BB 1985, 178) bzw. des Hess. LAG (vom 06.04.1993 - 4 TaBVGa 45/93 LSe DB 1994, 2635 ; so auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., RdN.
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Einigungsstelle: Anrufung zum Abschluss eines Interessenausgleichs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einigungsstelle; Interessenausgleich
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 02.02.1994 - 76 BV 599/93
- LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
Papierfundstellen
- NZA 1994, 1146
- BB 1994, 1868
- DB 1994, 2635
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82
Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich
Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
Sie bildet jedoch einen Forum für einen letzten, verfahrensmäßig formalisierten Einigungsversuch, den zu unternehmen der Arbeitgeber gehalten ist, will er sich nicht Nachteilsausgleichsansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG aussetzen (dazu BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 -, BAGE 47, 329, 333 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 11 zu I 2 b d. Gr.). - BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82
Sozialplan - Abfindung
Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit eines auf den Interessenausgleich beschränkten Einigungsstellenverfahrens auch noch in dem Fall, dass mit dem Betriebsrat bereits ein zeitlich unbefristeter Sozialplan vereinbart worden ist, der für alle künftig aus betrieblichen Gründen entlassenen Arbeitnehmer Abfindungen vorsieht (dazu BAG, Urteil vom 29.11.1983 - 1 AZR 523/82 -, BAGE 44, 260, 265 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 10 zu 1 der Gr.). - BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87
Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung - …
Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
Gleichwohl bleibt der Arbeitgeber auch in diesen Fällen verpflichtet, einen Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung bis vor die Einigungsstelle zu versuchen (BAG, Urteil vom 08.11.1988 - 1 AZR 687/87 -, BAGE 60, 87, 90 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 18 zu II 2 a d. Gr.), die sich folglich allein mit der Forderung eines Interessenausgleichs zu befassen hat. - BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86
Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung - …
Auszug aus LAG Berlin, 03.06.1994 - 6 TaBV 1/94
Dass die Einigungsstelle inzwischen bereits tätig geworden ist und der Betrieb stillgelegt worden ist, hat das Feststellungsinteresse des Betriebsrats mit Rücksicht auf die Bedeutung des ordnungsgemäßen Versuchs eines Interessenausgleichs für den Anspruch der Arbeitnehmer auf einen Nachteilsausgleich gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG nicht entfallen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 10.11.1987 - 1 AZR 360/86 -, BAGE 56, 304, 307 = AP § 113 BetrVG 1972 Nr. 15 zu 2 d. Gr.).
- LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97
Einigungsstelle für Interessenausgleich
Nach § 112 II 2 BetrVG kann die Einigungsstelle auch allein zum Zwecke des Abschlusses eines Interessenausgleichs angerufen werden (vgl. LAG Berlin vom 03.06.1994, 6 TaBV 1/94 , NZA 94, 1146).
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