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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 25.04.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11
BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • DFR

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • Bundesverfassungsgericht
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Einmalzahlungen

  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Einbeziehung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags, Arbeitslosengelds, Krankengelds und Übergangsgelds

  • Deutsche Rentenversicherung
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und Beiträge zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Karlsruhe rügt zweierlei Maß beim Weihnachts- und Urlaubsgeld - Auch Einmalzahlungen müssen Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sozialversicherung; verfassungswidrige Einbeziehung von Einmalzahlungen in die Beitragserhebung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 53
  • NJW 1995, 2279 (Ls.)
  • NZA 1995, 752
  • NZS 1995, 312
  • NZS 1996, 312
  • WM 1995, 1042
  • BB 1995, 1143
  • DB 1995, 1084
 
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Wird zitiert von ... (415)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 48 Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Nach § 78 Satz 2 BVerfGG, der im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entsprechend anwendbar ist, sind im Interesse der Rechtsklarheit auch die Nachfolgevorschriften des § 227 SGB V und des § 164 SGB VI, die keine inhaltliche Änderung aufweisen, in diesem Umfang für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar zu erklären (vgl. BVerfGE 61, 319 m.w.N.).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 62 2. Eine Unvereinbarkeitserklärung hat grundsätzlich zur Folge, daß die Normen in dem sich aus der Entscheidungsformel ergebenden Umfang nicht mehr angewendet werden dürfen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 ).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 48 Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 -,.

    Rn. 25 In dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil des Bundessozialgerichts (vgl. im einzelnen SozR 2200 § 385 Nr. 18) wird im wesentlichen ausgeführt, die Entscheidung der AOK sei nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 88, 87 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 52 Als Teil des Arbeitsentgelts tragen auch Einmalzahlungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten bei, die als Anknüpfungspunkt der Beitragsbelastung anerkannt ist (vgl. BVerfGE 79, 223 ).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Soldatenversorgungsgesetz

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die genannte Vorschrift ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (BVerfGE 18, 288 ; 40, 296 ; 91, 1 ; 92, 53 ; 94, 241 ; 98, 365 ; 104, 126 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Zudem würde eine Nichtigerklärung des § 7 Abs. 1a Satz 1 AtG zu einem Rechtszustand führen, der mit dem vom Gesetzgeber im Grundsatz verfassungsgemäß angestrebten Rechtszustand noch weniger in Einklang stünde als die befristete Weitergeltung des für verfassungswidrig befundenen Rechtszustands (zu dieser Fallgruppe vgl. BVerfGE 83, 130 ; 92, 53 ; 111, 191 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, ist es geboten, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; s. auch BVerfGE 122, 39 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4322
BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 (https://dejure.org/1995,4322)
BayObLG, Entscheidung vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 (https://dejure.org/1995,4322)
BayObLG, Entscheidung vom 25. April 1995 - 3 ObOWi 11/95 (https://dejure.org/1995,4322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schwarzarbeit; Ermittlung des erzielten wirtschaftlichen Vorteils

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1058
  • BB 1995, 1358
  • DB 1995, 1084
  • BayObLGSt 1995, 76
  • NZA-RR 1996, 21
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.05.1980 - 3 ObOWi 174/79

    Berücksichtigung der Besteuerung bei der Ermittlung des aus einer …

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Bei der Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der , Schwarzarbeit i.d.F. vom 29.1.1982 (BGBl. I 109) und des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG ist auch die bezahlte oder künftig zu entrichtende Einkommensteuer zu berücksichtigen (Aufgabe von BayObLGSt 1980, 40 f.).

    An seiner.früheren - nicht unwidersprochen gebliebenen (…Göhler § 17 Rn. 39; KK/Steindorf § 17 Rn 125; Rebmann/Roth/Herrmann § 17 Erl. 52) - Auffassung, daß Einkommen- und Gewerbesteuer keinen im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG relevanten Abzugposten darstellen (BayObLGSt 1980, 40/41 f. = BB 1980, 2081/2082), hält der Senat nicht mehr fest.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende …

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (…BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn).
  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Soweit § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG betroffen ist, ist aber nunmehr anerkannt, daß, soweit dieser Vorteil (als Gewinn) der Besteuerung unterliegt, seiner Bemessung nur der um die abziehbare Steuerbelastung verminderte Betrag zugrunde gelegt werden darf (BGH wistra 1991, 268/269 = BGHR OWiG § 17 Vorteil 1 unter Hinweis auf BVerfGE 81, 228/240; vgl. auch BGHSt 30, 46/51 zur Berücksichtigung der Einkommensteuer bei der Anordnung des Verfalls von Bestechungslohn).
  • BVerwG, 20.12.1985 - 1 C 42.84

    Ausbildungsverbot - Verstoß gegen Berufsbildungsgesetz - Gewerbetreibender - …

    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Gegenteiliges läßt sich auch dem Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25.3.1985 (GewA 1986, 95) nicht entnehmen.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1987 - 5 Ss OWi 343/87
    Auszug aus BayObLG, 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95
    Hat - wie hier - der Täter als Vertreter einer juristischen Person dieser einen Gewinn eingebracht, so ist dieser Gewinn im Verfahren gegen den Täter als Betroffenen nicht maßgebend (…OLG Braunschweig GA 1969, 381; OLG Celle BB 1976, 633; SchlHA 1984, 111; OLG Düsseldorf VRS 74, 297/301;… Göhler § 17 Rn. 46;… KK/Steindorf § 17 Rn. 116;… Rebmann/Roth/Herrmann § 17 Rn. 53, 58).
  • OLG Oldenburg, 07.05.2009 - 2 SsBs 21/09

    Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils i.S. von § 17 Abs. 4 …

    § 17 Abs. 4 OWiG stellt auf den tatsächlich erlangten wirtschaftlichen Vorteil ab, fiktive Elemente haben auf dessen Höhe keinen Einfluss (BayObLG, MDR 1995, 1058).
  • BayObLG, 06.03.2024 - 202 ObOWi 168/24

    Bußgeldbemessung unter Berücksichtigung des durch die Tat gezogenen …

    Denn das Amtsgericht hat bei dieser Vorgehensweise verkannt, dass nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut der wirtschaftliche Vorteil lediglich die Untergrenze der zu verhängenden Geldbuße markiert (BGH, Beschluss vom 24.04.1991 - KRB 5/90 = wistra 1991, 268 = WuW 1991, 822; BayObLG, Beschluss vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 = BayObLGSt 1995, 76 = GewArch 1995, 244 = MDR 1995, 1058 = NZA-RR 1996, 21 = DBlR 4206a, SonstVerfR § 17 OWiG = wistra 1995, 360 = EzAÜG SchwArbG Nr. 5; 02.01.1998 - 3 ObOWi 143/97 = BayObLGSt 1998, 1 = StV 1998, 206 = StraFo 1998, 134 = wistra 1998, 199 = NJW 1998, 2461 = OLGSt OWiG § 17 Nr. 16 = WM 1998, 1963 = WuB I D 6 Sonstiges 1.98;… BeckOK OWiG/Sackreuther OWiG § 17 Rn. 117;… KK-OWiG/Mitsch 5. Aufl. § 17 Rn. 112 m.w.N.), was sich ohne weiteres aus der Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG erschließt, wonach die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen soll.

    Die Vorgehensweise des Amtsgerichts, zunächst eine für angemessen erachtete Geldbuße festzusetzen und dann in einem zweiten Schritt den ermittelten wirtschaftlichen Vorteil hinzuzuaddieren, ist deshalb rechtsfehlerhaft (BayObLG, Beschluss vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95 a.a.O.;… BeckOK OWiG/Sackreuther OWiG § 17 Rn. 117).

  • BayObLG, 30.04.2026 - 201 ObOWi 287/26

    Feststellungsanforderungen bei Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische …

    Rn. 21 1. Die Vorgehensweise des Amtsgerichts, zunächst eine für angemessen erachtete Geldbuße (120 Euro) festzusetzen und dann in einem zweiten Schritt den auf 400 Euro abgerundeten wirtschaftlichen Vorteil von 413 Euro hinzuzuaddieren, ist schon in Ansatz rechtsfehlerhaft (BayObLG, Beschluss vom 06.03.2024 - 202 ObOWi 168/23; Beschluss vom 25.04.1995 - 3 ObOWi 11/95;… BeckOK/Sackreuther OWiG 49. Ed. 01.01.2026 § 17 Rn. 117).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 3 ObOWi 60/97

    Bruttoprinzip bei Verfallanordnung im Ordnungswidrigkeitenrecht - …

    Dann aber würde die amtsgerichtliche Entscheidung gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot (Art. 20 GG ) verstoßen (vgl. BayObLGSt 1995, 76/81).2.
  • BayObLG, 10.03.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter …

    Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793).
  • BayObLG, 12.02.2021 - 201 ObOWi 1631/20

    Ausschluss selbständiger Einziehung nach Schuldspruch in Bußgeldsachen unter …

    Abschöpfender und ahndender Teil der Geldbuße gemäß § 17 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG stehen zwar nicht isoliert nebeneinander, sondern greifen ineinander mit der Folge, dass weitere ebenso wichtige Zumessungsgründe nach § 17 Abs. 3 OWiG durch die Bemessungsregel des § 17 Abs. 4 OWiG nicht zurückgedrängt werden (BayObLGSt 1995, 76; OLG Karlsruhe NJW 1975, 793).
  • BayObLG, 29.02.2000 - 3 ObOWi 13/00

    Genehmigung von Krankentransporten

    Zur Berechnung und der Frage des noch vorhandenen Vorteils sowie der Leistungsfähigkeit des Betroffenen weist der Senat auf seine Entscheidungen in BayObLGSt 1995, 76/81 und 1998, 1/3 f. hin.
  • BayObLG, 17.01.1996 - 3 ObOWi 132/95
    Zwar hat der Tatrichter bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils zutreffend berücksichtigt, daß nur der um die abziehbaren Steuerbelastungen verminderte Betrag anzusetzen ist (vgl. BayObLGSt 1995, 76, 79 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.01.1997 - 3 ObOWi 157/96

    Betrieb eines Handwerks nach Handwerksordnung

    Welche Grenzen der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils gesetzt sind, den der Betroffene durch eine unbefugte Handwerksausübung erzielt hat, wurde in der Entscheidung des Senats vom 25.4.1995 (BayObLGSt 1995, 76 [81]) aufgezeigt.
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