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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,211
BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82 (https://dejure.org/1983,211)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1983 - 6 AZR 273/82 (https://dejure.org/1983,211)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 (https://dejure.org/1983,211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte - Entstehung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers trotz dessen Arbeitsunfähigkeit - Zustand dauernder Arbeitsunfähigkeit - Abgeltungsmöglichkeit, wenn wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 1 § 3 § 4 § 7 Abs. 4 § 13 Abs. 1 S. 1
    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1834
  • NJW 1984, 1835
  • DB 1983, 2522
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1982 (BAG 37, 382 = DB 1982, 1065 = EzA § 3 BUrlG Nr. 13) dargelegt, daß der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz in seiner Entstehung nicht von geleisteter Arbeit abhängig ist, sondern allein davon, ob die Wartefrist nach § 4 BUrlG in einem Arbeitsverhältnis abgelaufen ist.
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Der erkennende Senat hat diese Rechtsauffassung mit Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - (DB 1982, 2193, 2470 = EzA § 7 BUrlG Nr. 25, zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgegeben und ausgesprochen, daß ein Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt, der bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bei Vorliegen der Merkmale nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG bis zum Ende des Übertragungszeitraums wegen Krankheit nicht genommen werden kann.
  • BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - (AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die Auffassung vertreten, daß eine tarifliche Verfallklausel unanwendbar sei, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich sei, den Urlaub tatsächlich auch anzutreten.
  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der …

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Damit folgt der Senat nicht der Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 3. Februar 1971 - 5 AZR 282/70 - (BAG 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Soweit die Revision sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, BAG 3, 60 ff. stützt, folgt dem der erkennende Senat nicht.
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76

    Rechtsmißbrauch - Urlaubsanspruch - Krankheit - Rechtsmißbrauch bei …

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Mit Rücksicht darauf, daß nach dem Bundesurlaubsgesetz die Berufung auf ein Mißverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsverlangen oder die dauernde Arbeitsunfähigkeit am Stichtag und danach nicht geeignet ist, den Urlaubsanspruch zu mindern oder auszuschließen, kommt es insoweit nicht darauf an, ob das Urlaubsabkommen gegenüber den "Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen" im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine abschließende Regelung enthält, wie das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Fünften Senats vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - (AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) meint.
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch des Klägers war wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27) und ging drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres unter, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG.

    Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …

    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt, DB 1982, 2193, 2470; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Wenn in der Kritik im Anschluß an die Ausführungen von Buchner, aa0, auf die Kontinuität der bisherigen Rechtsprechung und das "Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung" (ArbG Reutlingen, BB 1984, 341) oder das "ungläubige Staunen ehrenamtlicher Richter gleich welcher Couleur" (ArbG Kassel, DB 1983, 178, 179) verwiesen wird, ist dies nicht geeignet, eine auch bei Anwendung von § 242 BGB erforderliche Begründung zu ersetzen, die im übrigen nicht zu einer in die Lehre vom Rechtsmißbrauch gehüllte Korrektur des geltenden Rechts führen darf (vgl. zutreffend Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1982, AR-Blattei (D) Urlaub, Entscheidung Nr. 246; vgl. außerdem Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, EzA § 7 BUrlG Nr. 27).

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Nach § 7 Abs. 4 BUrlG hat sich der bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Januar 1997 noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt, DB 1982, 2193, 2470; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983,- 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Wenn in der Kritik im Anschluß an die Ausführungen von Buchner, aaO., auf die Kontinuität der bisherigen Rechtsprechung und das "Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung" (ArbG Reutlingen, BB 1984, 341 ) oder das "ungläubige Staunen ehrenamtlicher Richter gleich welcher Couleur" (ArbG Kassel, DB 1983, 178, 179) verwiesen wird, ist dies nicht geeignet, eine auch bei Anwendung von § 242 BGB erforderliche Begründung zu ersetzen, die im übrigen nicht zu einer in die Lehre vom Rechtsmißbrauch gehüllte Korrektur des geltenden Rechts führen darf (vgl. zutreffend Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1982, AR-Blattei (D) Urlaub, Entscheidung Nr. 246; vgl. außerdem Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, EzA § 7 BUrlG Nr. 27).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 2.3 UA unterliegt der Ausschlußfrist nach § 23.1 MTV (Abweichung von BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Daß die Klägerin zu Beginn des Jahres 1985 und auch weiterhin arbeitsunfähig erkrankt war, ändert nichts daran, daß sie dennoch den ihr nach dem Urlaubsabkommen zustehenden Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben hat (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, dargelegt.

    c) Zu den Ausführungen der Revision, ein Anspruch der Klägerin sei jedenfalls wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen, wird auf die ständige Rechtsprechung des Sechsten Senats seit dem Urteil vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vgl. außerdem das Urteil vom 26. Mai 1983, aaO; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) verwiesen.

    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Mai 1983 (aaO) weiter verlangt hat, auch dieser Anspruch müsse vor dem Ablauf der Frist nach § 2.11 UA, also vor dem 31. März des folgenden Jahres, gefordert werden, kann daran nicht festgehalten werden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 5 Sa 1709/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund befristeter …

    So ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung z. B. seit langem anerkannt, dass die Tarifvertragsparteien auch für fortbestehende Arbeitsverhältnisse Urlaubsabgeltungsregelungen treffen können (BAG, Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zu Unrecht meint die Beklagte, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 BAT mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 26. Mai 1983, aaO und vom 23. Juni 1983, aaO, nicht entstehen könne, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, ohne die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen.

    Im Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, war über eine Abgeltungsregelung in einem Tarifvertrag zu befinden, die sich auf einen Urlaubsanspruch bezog, den ein Arbeitnehmer weder im Urlaubsjahr noch im Übertragungszeitraum hatte nehmen können.

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind …

    Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Urlaubs sind von dem Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen der Tarifvertragsparteien, aber auch der Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich zulässig (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG;… BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 -, aaO).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …

    Im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats vom 30. November 1977 (- 5 AZR 667/76 - AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) und die Urteile des Sechsten Senats vom 18. Juni 1980 (- 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit), vom 26. Mai 1983 (- 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. März 1985 (BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. November 1985 (BAGE 50, 107, 118, 112 = AP Nrn. 24, 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung und AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung), denen sich insoweit der erkennende Senat am 14. Mai 1986 (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung) in inzwischen ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), vertritt das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    § 7 Abs. 3 BUrlG bestimmt abweichend von dieser Vorschrift, daß der Arbeitgeber von seiner Pflicht zur Urlaubsgewährung nicht frei wird, wenn der Urlaubsanspruch aus den in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG genannten Gründen im Kalenderjahr nicht gewährt werden kann, sondern dem Arbeitnehmer der Urlaubsanspruch bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums erhalten bleibt, auch wenn er während des ganzen Urlaubsjahres wegen seiner Arbeitsunfähigkeit gehindert war, den Urlaub zu verwirklichen (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von …

  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 603/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses …

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 301/86

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 331/91

    Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 354/87

    Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur - Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs

  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 667/84
  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85

    Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung …

  • LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09

    Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei …

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 79/92

    Urlaub für Seeleute

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 6.84

    Beamter - Urlaubsanspruch - Urlaubsjahr - Krankheit - Geringe Dienstleistung - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 5 Sa 2310/15

    Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86

    Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit - …

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86

    Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse - …

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2000 - 8 Sa 36/00

    Urlaubsabgeltung nach § 2.3 des Urlaubsabkommens für die Beschäftigten der …

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86

    Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang

  • LAG Hessen, 06.04.1987 - 11 Sa 873/86

    Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 5 Sa 583/88

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung sowie Urlaubsgeld; Voraussetzung der …

  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 538/84

    Zeitliche Grenze der Geltendmachung der Urlaubsabgeltung

  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 Sa 12/91
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 100/89

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - …

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 16/86

    Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89

    Urlaubsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Abgeltung von …

  • BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 758/87

    Tarifvertrag: Bestimmungsklausel - Billigkeitserwägung

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 223/86

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Urlaubes bei Krankheit, wenn die …

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 286/86

    Abgeltung des Erholungsurlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …

  • BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 604/85

    Anspruch auf Abgeltung von wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr …

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 368/86

    Voraussetzungen für den tariflichen Urlaubsanspruch im Postdienst

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 82/86
  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 674/87

    Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur des Anspruchs

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 93/86

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses …

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 279/87

    Tarifliche Barabgeltung des Urlaubsanspruch im Postdienst

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 430/87

    Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86

    Urlaubsanspruchsabgeltungsanspruch eines bei der Bundesdruckerei beschäftigten …

  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 325/86
  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 83/86

    Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs - Anspruch auf Urlaubsabgeltung in …

  • LAG Berlin, 18.02.1985 - 9 Sa 2/85

    Klage auf Abgeltung von Erholungsurlaub; Urlaubsübertragung auf das nächste …

  • BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 663/86
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 588/84

    Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei erfolgloser Geltendmachung

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1984 - 6 (3) Sa 185/84

    Rechtsmißbrauch bei Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsbegehren …

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 222/81
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.1988 - 11 Sa 123/87

    Abbedingung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG); Ruhen des Arbeitsverhältnisses als …

  • LAG Hamm, 29.11.1983 - 11 Sa 1681/83
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