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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 11.06.1997 | BAG, 16.09.1997

Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8
BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 (https://dejure.org/1997,8)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 (https://dejure.org/1997,8)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 (https://dejure.org/1997,8)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; KSchG § 1; ; Richtlinie 77/187/EWG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsübergang; erneute Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedereinstellungsanspruch gekündigter Arbeitnehmer bei nachträglichem Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 115
  • NJW 1998, 1885
  • NJW 1999, 1885
  • ZIP 1998, 167
  • ZIP 1998, 344
  • MDR 1998, 420
  • NZA 1998, 249
  • NZA 1998, 251
  • BB 1997, 2590
  • BB 1998, 319
  • DB 1997, 2388
  • DB 1998, 316
  • JR 1999, 44
 
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Wird zitiert von ... (122)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Dies hat der EuGH mit Urteil vom 11. März 1997 (- Rs C-13/95 - DB 1997, 628) bestätigt.

    a) Ausgehend von dem Schlußantrag des Generalanwalts La Pergola in Sachen Rs C-13/95 vom 15. Oktober 1996 sowie den vom EuGH im Urteil vom 11. März 1997 (aaO) mitgeteilten Stellungnahmen des Vereinigten Königreiches und der Kommission der EG ist im Rahmen der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "durch Rechtsgeschäft" im Sinne von § 613 a Abs. 1 BGB anzunehmen, daß in Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, die Übernahme einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang darstellt, wenn der neue Auftragnehmer aufgrund eigenen Willensentschlusses diese durch ihre gemeinsame Tätigkeit verbundenen Arbeitnehmer übernommen hat, weil sie in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen.

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Dabei ist ausschließlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, also bei Zugang der Kündigung abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wiedereinstellung).

    aa) Der Zweite Senat hat bereits mit Urteil vom 27. Februar 1997 (aaO) entschieden, daß dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zusteht, wenn im Zeitraum zwischen Ausspruch einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und dem Kündigungstermin ein bei Ausspruch der Kündigung noch nicht abzusehender Betriebsübergang stattfindet.

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Soweit der EuGH abweichend von der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, in einer organisierten Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine übernahmefähige wirtschaftliche Einheit gesehen hat (vgl. Nr. 21 der Entscheidungsgründe), die im Falle ihrer Übernahme einen Betriebsübergang darstellen kann, hat sich der erkennende Senat dieser Rechtsprechung des EuGH bereits mit Urteil vom 22. Mai 1997 (- 8 AZR 101/96 - ZIP 1997, 1555, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) angeschlossen.
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs - …

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Der Betriebsübergang muß der Beweggrund für die Kündigung gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Ob diese so berechtigten Arbeitnehmer von ihrem Anspruch auf Fortsetzung der Beschäftigung Gebrauch machen, unterliegt allein ihrer rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit (vgl. hierzu EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - 1 Rs C-132/91, 138/91, 139/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 156/95

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags?

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Im Zeitpunkt des Zugangs der streitgegenständlichen Kündigung am 14. Juni 1993 lagen weder die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs von der Beklagten auf die Firma P bereits vor, noch hatten sie greifbare Formen angenommen, denn entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts erfüllt allein eine Funktionsnachfolge nicht die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB (vgl. dazu nur den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 21. März 1996 - 8 AZR 156/95 - AP Nr. 10 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 mit der Zusammenfassung der früheren Rechtsprechung des BAG).
  • LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 1995 - 11 (19) Sa 559/94 - aufgehoben.
  • EuGH, 14.11.1996 - C-305/94

    Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service

    Auszug aus BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    cc) Diese Auslegung des § 613 a BGB folgt den vom EuGH mit Urteil vom 14. November 1996 (- Rs C-305/94 - AP Nr. 12 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187) aufgezeigten Grundsätzen.
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    c) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt grundsätzlich in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebes oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175; 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9).

    Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der vorgenannten Rechtsprechung des Zweiten Senats ebenfalls ausdrücklich angeschlossen (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154).

    Der erkennende Senat hat hingegen für den Fall eines durch willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft eingetretenen Betriebsüberganges iSd. § 613a BGB ausdrücklich das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber auch nach Ablauf der Kündigungsfrist bejaht (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171) und ausgeführt, im Hinblick darauf, dass die Voraussetzungen eines Betriebsüberganges nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden könnten, sei die Erstreckung des Fortsetzungsanspruchs auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel, den Bestandsschutz bei Betriebsübergängen zu gewährleisten (…12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO; vgl. auch Müller-Glöge NZA 1999, 449, 455).

    Die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs bei einem nach Ablauf der Kündigungsfrist vollzogenen Betriebsübergang durch die Übernahme von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln hat der Achte Senat offen gelassen (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - aaO;… 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO).

    Entgegen der bisherigen Auffassung des Achten Senats (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154) lässt sich aus Art. 3 und 4 der Richtlinie kein über die Kündigungsfrist hinausgehender Wiedereinstellungsanspruch ableiten (vgl. insoweit auch die kritischen Anmerkungen zu 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - von Peters/ Thüsing EzA BGB § 613a Nr. 154; Kania EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; Langenbucher SAE 1998, 145 ff.; vgl. auch Hanau ZIP 1999, 324, 325).

    Soweit sich der Senat im Urteil vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154) auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. November 1996 (- Rs C-305/94 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 12) bezieht, folgt hieraus nichts Gegenteiliges.

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen …

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, bei der je nach Einzelfall folgende relevante Umstände in Betracht zu ziehen sind: die Art des Betriebes oder Unternehmens; der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude, Maschinen und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung; der Wert der übernommenen immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation; die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber, also des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals; der etwaige Übergang der Kundschaft und der Lieferantenbeziehungen; der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten; die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (…24. Januar 2002 - C-51/00 - Rn. 24, Slg. 2002, I-969 = AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 32 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 77/187 Nr. 1; Senat 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20 = AP BGB § 613a Nr. 154 = EzA BGB § 613a Nr. 149; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120 = AP BGB § 613a Nr. 170 = EzA BGB § 613a Nr. 156; 25. Mai 2000 - 8 AZR 416/99 - BAGE 95, 1 = AP BGB § 613a Nr. 209 = EzA BGB § 613a Nr. 190).
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Werden die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) dahingehend ausgelegt und fortentwickelt, daß der Fortsetzungsanspruch des wirksam vom alten Betriebsinhaber gekündigten Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei einem infolge Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft begründeten Betriebsübergang, sondern auch bei einem durch spätere Übernahme der materiellen und immateriellen Betriebsmittel begründeten Betriebsübergang anzunehmen sei, besteht keine Berechtigung, diesen Fortsetzungsanspruch auch im Falle des Konkurses des alten Betriebsinhabers anzuerkennen.
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dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,292
BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96 (https://dejure.org/1997,292)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 10 AZR 525/96 (https://dejure.org/1997,292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als baugewerbliche Tätigkeit - Verpflichtung zur Abführung von Sozialbeiträgen an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Verpflichtung zur Zahlung der tarifvertraglichen Beiträge für die gewerblichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als baugewerbliche Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialkassenbeiträge für die Überwachung der Arbeitnehmer von Subunternehmern? (IBR 1998, 173)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1353
  • BB 1997, 2008
  • DB 1997, 2388
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - …

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, ist maßgeblich auf die Zweckbestimmung des Betriebes abzustellen (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - n.v.).

    Die Qualifizierung eines Betriebes als Betrieb des Baugewerbes i.S. des § 1 Abs. 2 VTV erfordert nicht, daß die Bautätigkeiten ausschließlich oder überwiegend "vor Ort" erfolgen (BAG Urteil vom 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - n.v.).

  • BAG, 26.05.1993 - 10 AZR 310/92

    Montagebauarbeiten als bauliche Leistungen - Erfassung des Betriebs vom …

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Nachunternehmens ist als eigene baugewerbliche Tätigkeit des von der ZVK in Anspruch genommenen Betriebes anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 in der Fassung vom 6. Januar 1989 und vom 22. Dezember 1989 erfaßt werden, der Nachunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Nachunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müßten (Fortführung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 26. Mai 1993 - 10 AZR 310/92 - n.v.).

    Die von den Subunternehmern erbrachten Leistungen müssen daher im Zusammenhang mit eigenen Montagearbeiten im streitigen Betrieb stehen (BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 10 AZR 310/92 - n.v.).

  • BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien -, z.B. die Eintragung in das Handelsregister - kommt es dabei ebensowenig an, wie auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, z.B. Umsatz oder Verdienst (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 289/94 - n.v.) ausgeführt hat, ist der Transport von Baumaterial zu Baustellen als eine für die sachgerechte Ausführung der baulichen Leistungen notwendige Nebenarbeit ebenfalls als baugewerbliche Arbeit i.S. des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV zu qualifizieren (BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten - …

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Werden in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Tätigkeiten ausgeführt, fällt der Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und …

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist ein Bauwerk erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es in vollem Umfange seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist.
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Der Betrieb der Beklagten ist daher insgesamt als Baubetrieb anzusehen (BAG Urteil vom 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - AP Nr. 194 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, ist maßgeblich auf die Zweckbestimmung des Betriebes abzustellen (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - n.v.).
  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94

    Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzsanierung als bauliche Leistungen - …

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 289/94 - n.v.) ausgeführt hat, ist der Transport von Baumaterial zu Baustellen als eine für die sachgerechte Ausführung der baulichen Leistungen notwendige Nebenarbeit ebenfalls als baugewerbliche Arbeit i.S. des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV zu qualifizieren (BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 18.03.1996 - 16 Sa 846/95

    Tarifgeltung: Bautarifverträge - Subunternehmer - Überwachung

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 1996 - 16 Sa 846/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der …

    Rn. 31 (a) Nebenarbeiten sind den baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zuzuordnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (…BAG 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - Rn. 15, BAGE 120, 197; 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253). Vor-, Nach- und Hilfsarbeiten dienen den eigentlichen baulichen Haupttätigkeiten und können diesen somit zugeordnet werden (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 b dd der Gründe). So ist auch der Transport von Baumaterialien zu Baustellen als eine für die sachgerechte Ausführung der baulichen Leistungen notwendige Nebenarbeit angesehen worden (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85). Dasselbe gilt für die von der Beklagten dargelegten Tätigkeiten im Bereich der Fahr- und Transportdienste, der Schuttentsorgung, der Reinigung und des Aufräumens und des Einrichtens von Baustellen.

    Rn. 33 Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Subunternehmens ist dann als eigene baugewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Arbeitnehmer des Subunternehmens Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden, der Subunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Subunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müssten (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85; 20. September 2000 - 4 ABR 63/98 - BAGE 95, 339). Unerheblich ist dabei, ob die Überwachung und Kontrolle werk- oder personenbezogen ist.

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auch der Transport von Baumaterialien zu Baustellen kann als eine für eine sachgerechte Ausführung baulicher Leistungen notwendige Nebenarbeit qualifiziert werden (…BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 31; 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - zu II 2 b Gründe).
  • BAG, 20.09.2000 - 4 ABR 63/98

    Fertigbauarbeiten als baugewerbliche Tätigkeit

    Für die den Betrieb prägende Zweckbestimmung ist der Zweck der Gesamtleistung entscheidend (zB BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - und 7. Juli 1999 - 10 AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200, 221 mwN).

    Insbesondere die Überwachungstätigkeit ihrer Bauleiter und des Oberbauleiters auf den Baustellen sind bauliche Leistungen (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - aaO).

    Darin folgt der Senat der Rechtsprechung des Zehnten Senats (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - aaO).

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Rechtsprechung
   BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1944
BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97 (https://dejure.org/1997,1944)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1997 - 9 AZN 133/97 (https://dejure.org/1997,1944)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 (https://dejure.org/1997,1944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1248
  • BB 1997, 2280
  • DB 1997, 2388
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 153/89

    Bedeutung einer tariflichen Ausschlussfrist - Erlöschen von Ansprüchen des …

    Auszug aus BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97
    Für die hier auszulegende tarifliche Ausschlußklausel des § 18 Abs. 2 des MTV für den Groß- und Außenhandel in Bayern vom 18. Oktober 1982 hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 26. April 1990 (- 8 AZR 153/89 - n.v.) entschieden, daß keine Besonderheiten vorliegen, die eine andere Auslegung rechtfertigen.

    Da dem Tarifwortlaut kein Anhaltspunkt für eine Differenzierung zwischen vorsätzlich und fahrlässig begangenen Handlungen entnommen werden könne, seien von dieser tariflichen Ausschlußfrist auch Ansprüche erfaßt, die auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhten (vgl. BAG, Urteil vom 26. April 1990, aaO.).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung - …

    Auszug aus BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97
    Sie ist daher zu verneinen, wenn die strittige Frage der Tarifauslegung nicht mehr klärungsbedürftig ist, weil sie bereits vom Bundesarbeitsgericht entschieden wurde und gegen diese Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß vom 5. Dezember 1977 - 4 AZN 41/79 -BAGE 32, 203, 210 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 582/94

    Haftung des Arbeitgebers: Gesundheitsverletzung des Arbeitnehmers - tarifliche …

    Auszug aus BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97
    Nach der zu anderen tariflichen Ausschlußklauseln ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören grundsätzlich Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf demselben Sachverhalt wie vertragliche Schadenersatzansprüche beruhen, wegen des einheitlichen Lebensvorgangs auch dann zu den vom Verfall erfaßten Ansprüchen, wenn der Tarifvertrag die Ausschlußfrist ohne weiteren Zusatz für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" regelt (ständige Rechtsprechung seit BAG, Urteil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT; zuletzt BAG, Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 582/94 - n.v.).
  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche …

    Auszug aus BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97
    Nach der zu anderen tariflichen Ausschlußklauseln ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehören grundsätzlich Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf demselben Sachverhalt wie vertragliche Schadenersatzansprüche beruhen, wegen des einheitlichen Lebensvorgangs auch dann zu den vom Verfall erfaßten Ansprüchen, wenn der Tarifvertrag die Ausschlußfrist ohne weiteren Zusatz für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" regelt (ständige Rechtsprechung seit BAG, Urteil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT; zuletzt BAG, Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 582/94 - n.v.).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZN 59/93

    Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 72a Abs. 1 …

    Auszug aus BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gem. § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG kann nur angenommen werden, wenn die Entscheidung von der Auslegung eines bestimmten Tarifbegriffs abhängt und diese Auslegung von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemeinheit eng berührt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur den Beschluß vom 31. März 1993 - 7 AZN 59/93 - AP Nr. 41 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09

    Fall "Emmely": Revisionszulassung

    aa) Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist und dagegen keine neuen beachtlichen Gesichtpunkte vorgebracht werden (vgl. ua. BAG 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 - zu II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 82; 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - zu II 1.2.1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 83) oder wenn eine eindeutige Rechtslage vorliegt und deshalb divergierende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (vgl. ua. BAG 22. April 1987 - 4 AZN 114/87 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 32; 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - zu I 2 c der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56).
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Klärungsbedürftig ist sie, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden (BAG 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 - AP ArbGG 1979 zu § 72a Grundsatz Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 82, zu II 1 der Gründe mwN) und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - zVv., zu II 2 a der Gründe; 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56, zu I 2c der Gründe mwN).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Klärungsbedürftig ist sie, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. etwa BAG 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 82, zu II 1 der Gründe mwN) und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (vgl. BAG 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56, zu I 2 c der Gründe mwN).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

    Eine Frage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits vom Bundesarbeitsgericht entschieden wurde und gegen diese Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht werden (Senat 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 -, AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 82, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Klärungsbedürftig ist sie, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden (BAG 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 54, zu II 2 der Gründe mwN) und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • LAG Düsseldorf, 06.09.2016 - 9 Sa 1385/15

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen

    Dieser Tatbestand liegt vor, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemeinheit eng berührt (BAG, Beschluss vom 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 -, Rn. 8, juris;… GMP/Müller-Glöge ArbGG § 72 Rn. 12).
  • LAG Köln, 18.04.2023 - 4 Sa 658/22

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; Lohnausfallprinzip; Auslegung einer …

    Dieser Tatbestand liegt vor, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG vom 08.12.2020, 3 AZN 849/20; BAG vom 16.09.1997, 9 AZN 133/97;… Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, § 72 Rn. 12).
  • LAG Hessen, 12.11.1999 - 2 Sa 153/99

    Tarifliche Ausschlussfrist bei Voraussetzungen der unerlaubten Handlung und …

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  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZN 541/98

    Grundsatzbeschwerde - sachlicher Geltungsbereich des § 16 BRTV-Bau

    Sie muß daher verneint werden, sobald die Tarifauslegung nicht mehr klärungsbedürftig ist, weil sie bereits vom Bundesarbeitsgericht entschieden worden ist und gegen diese Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht werden (vgl. BAG Beschluß vom 5. Dezember 1977 - 4 AZN 41/79 - BAGE 32, 203, 210 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; Senatsbeschluß vom 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 - AP Nr. 54 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08

    Altersteilzeit, Zuschuss zur Rentenversicherung, Höhe bis zur …

    Klärungsbedürftig ist sie, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden (BAG 16.09.1997 - 9 AZN 133/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 54, zu II 2 der Gründe) und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 22.03.2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Köln, 05.09.2008 - 11 Sa 766/08

    Arbeitszeit von Lehrkräften; Bandbreitenregelung

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZN 375/06

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.07.2011 - KGH.EKD II-0124/R2
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