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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2738
BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84 (https://dejure.org/1984,2738)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84 (https://dejure.org/1984,2738)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1984 - BReg. 2 Z 77/84 (https://dejure.org/1984,2738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29; BeurkG § 40; BGB § 129; FGG § 27; ZPO § 440

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der öffentlichen Beglaubigung von nachträglich eingefügten Texten in eine öffentlich beglaubigte Grundbucherklärung; Ausgestaltung der Eintragung von Miteigentumsanteilen und Grundschulden sowie Verpfändungen in das Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 220 (Ls.)
  • Rpfleger 1985, 105
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 28/83

    Wirkung der Verpfändung eines im Grundbuch vorgemerkten Auflassungsanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Seine Postulationsfähigkeit folgt aber aus der neben § 80 Abs. 1 Satz 3 GBO anwendbaren allgemeinen Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG (BayObLGZ 1981, 324/327 m.weit.Nachw.; BayObLG DNotZ 1983, 758).

    Dies hat Notar Dr. S. dadurch getan, daß er gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts mit Schriftsatz vom 5.3.1984 Erinnerung eingelegt hat (vgl. BayObLGZ 1967, 70/72 f.; BayObLG DNotZ 1983, 758;… Jansen FGG 2. Aufl. § 29 RdNr. 15).

    Sie ist außerdem als Löschungsbewilligung aufzufassen; da der Verpfändungsvermerk zugunsten der Beteiligten zu 4) eingetragen war, bedarf es gemäß § 19 GBO zu seiner Löschung ihrer Bewilligung (vgl. BayObLGZ 1967, 295; BayObLG DNotZ 1983, 758 mit weit.Nachw.).

  • BGH, 17.05.1965 - III ZR 257/64

    Beweiskraft einer Urkunde - Echtheit einer Urkunde - Echtheit der über der …

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Vielmehr unterliegt es der freien Beweiswürdigung, ob die Ergänzung mit dem Willen der Person eingefügt worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte (vgl. BGH WM 1965, 1062).
  • BayObLG, 25.09.1981 - BReg. 2 Z 22/81
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Seine Postulationsfähigkeit folgt aber aus der neben § 80 Abs. 1 Satz 3 GBO anwendbaren allgemeinen Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG (BayObLGZ 1981, 324/327 m.weit.Nachw.; BayObLG DNotZ 1983, 758).
  • BayObLG, 26.10.1971 - BReg. 2 Z 39/71
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Legt man die Gegenmeinung zugrunde, so läge in der landgerichtlichen Entscheidung ein Rechtsfehler, der das Rechtsbeschwerdegericht zur eigenen Würdigung der Beweiskraft der Urkunde berechtigen würde (vgl. BayObLGZ 1971, 307/309 mit weit. Nachw.; Horber § 78 Anm. 3 A c; Jansen § 27 RdNr. 45).
  • BayObLG, 04.03.1976 - BReg. 2 Z 85/75
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84
    Eine Zwischenverfügung dieses Inhalts ist zulässig (vgl. BayObLGZ 1976, 44).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    In einem solchen Falle liegt nicht der Rechtsschein vor, der die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO begründet (…vgl. in diesem Sinne BGH, Urt. v. 17. Juni 1965 - III ZR 257/64, WM 1965, 1062, 1063; BayObLG DNotZ 1985, 220, 222).
  • OLG München, 23.07.2010 - 31 Wx 128/10

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister: Beglaubigung der nachträglichen …

    Steht jedoch fest - wie hier, dass der Text über der Unterschrift nachträglich durch Ergänzung (Einschaltung) geändert worden ist, so gilt für die Ergänzung § 440 Abs. 2 ZPO nicht (BayObLG DNotZ 1985, 220/222;… Staudinger/Hertel BGB § 129 Rn. 129; Kanzleiter DNotZ 1985, 224/227f.).
  • LG Göttingen, 21.10.1986 - 6 T 264/86

    Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar

    Auch nach der im Beschluß des OLG Gelle vorn 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daß bei einer nachträglichen Änderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermächtigung für die Änderung gemäß § 29 Abs. 1 S.1 GBO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde geführt werden müsse, ist die hier vorgenommene Ergänzung der Abtretungserklärung bezüglich der Zinsen und Nebenkosten formwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff.) und sich keine Zweifel an der abredegemäßen Ausfüllung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

    Auch nach derim BeschluB des OLG Celle vom 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daB bei einer nachtraglichen A nderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermachtigung fUr die Anderung gemaB § 29 Abs. 1 S. 1 GBO durch eine b ffentliche oder討ï¼� fentlich beglaubigte Urkunde gefUhrt werden mUsse, istdie hier vorgenommene Erganzung derAbtretungserklarung bezoglich derZinsen und Nebenkostenformwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff)und sich keine Zweifel an der abredegemal3en Ausfollung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

  • KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines …

    Solche späteren Änderungen können nämlich den Beweiswert der vorgelegten Erklärung mindern (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. November 1984 - BReg 2 Z 77/84 -, juris, Rn. 30; OLG München…, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 31 Wx 128/10 -, juris, Rn. 12; OLG Frankfurt…, Urteil vom 08. März 2006 - 20 W 21/2005 -, juris, Rn. 14;… Staudinger/ Hertel , Neubearbeitung 2017, § 129 BGB, Rn. 129; Reithmann , DNotZ 1999, 27, 36) und damit ein verstärktes Prüfungsrecht des Registergerichts in Bezug auf die zur Eintragung angemeldeten Umstände begründen (OLG München…, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 31 Wx 128/10 -, juris, Rn. 13;… MüKoHGB/ Krafka , 5. Aufl. 2021, § 12 HGB, Rn. 41).
  • OLG Frankfurt, 28.11.1986 - 20 W 263/86

    Keine Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 15 Abs. …

    Auch nach der im Beschluß des OLG Gelle vorn 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daß bei einer nachträglichen Änderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermächtigung für die Änderung gemäß § 29 Abs. 1 S.1 GBO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde geführt werden müsse, ist die hier vorgenommene Ergänzung der Abtretungserklärung bezüglich der Zinsen und Nebenkosten formwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff.) und sich keine Zweifel an der abredegemäßen Ausfüllung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

    Auch nach derim BeschluB des OLG Celle vom 18.1.1984 vertretenen Auffassung, daB bei einer nachtraglichen A nderung einer beglaubigten Urkunde der Nachweis der Vollmacht oder der Ermachtigung fUr die Anderung gemaB § 29 Abs. 1 S. 1 GBO durch eine b ffentliche oder討ï¼� fentlich beglaubigte Urkunde gefUhrt werden mUsse, istdie hier vorgenommene Erganzung derAbtretungserklarung bezoglich derZinsen und Nebenkostenformwirksam erfolgt, weil sie eine offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl. hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff)und sich keine Zweifel an der abredegemal3en Ausfollung dieser Auslassung ergeben (vgl. Winkler, DNotZ 1985, 226 ).

  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 Wx 15/09

    Beweiskraft einer nachträglich veränderten Urkunde mit notariell beglaubigter …

    Der Ansicht, dass Berichtigungen oder Ergänzungen einer unterschriftsbeglaubigten Anmeldeerklärung - wenigstens - einer Eigenurkunde des beurkundenden Notars bedürfen (…Krafka/Winkler, Registerrecht, 7. Aufl., Rn. 81; vgl. auch: OLG Celle Rpfleger 1984, 230 f.; BayObLG DNotZ 1985, 220, 222 f.; je m.N.), kann nicht beigetreten werden.
  • LG Koblenz, 29.08.1986 - 3 HT 1/86

    Zulässige Sacheinlage durch Abtretung einer nichtvalutierten Grundschuld an eine …

    derZinsen und Nebenkosten formwirksam erfolgt, weil weil sie eine der Zinsen und Nebenkostenformwirksam erfolgt, sie eine offensichtlichversehentlich erfolgte Auslassung betrifft (vgl.(vgl. offensichtlich versehentlich erfolgte Auslassung betrifft Beschluß aufzuheben Dementsprechend ist der angefochtene BeschluB aufzuheben Dementsprechend ist der angefochtene hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG DNotZ 1985, 220 ff)und hierzu OLG Celle, a.a.O., BayOLG …
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