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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.11.1987 - 3 W 109/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,11943
OLG Zweibrücken, 23.11.1987 - 3 W 109/87 (https://dejure.org/1987,11943)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.1987 - 3 W 109/87 (https://dejure.org/1987,11943)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 1987 - 3 W 109/87 (https://dejure.org/1987,11943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1988, 391
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19

    Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder …

    Rn. 27 (a) Den Notar trifft grundsätzlich keine Belehrungspflicht über die Kostenfolge seiner Urkundstätigkeit, da allgemein bekannt ist, dass die Inanspruchnahme eines Notars die gesetzliche Gebührenpflicht auslöst (vgl. OLG Zweibrücken, DNotZ 1988, 391, 392;… BeckOGK BeurkG/Regler [15.8.2020], § 17 Rn. 91;… Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 3. Aufl., § 21 Rn. 4;… Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 21. Aufl., § 21 Rn. 20;… Macht in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 21 GNotKG Rn. 17;… Winkler, BeurkG, 19. Aufl., § 17 Rn. 268;… Ganter in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 4. Aufl., Rn. 1143).
  • KG, 21.10.2011 - 9 W 195/10

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Rubrumsberichtigung bei unrichtiger …

    Rn. 27 (4) Völlig zutreffend hat das Landgericht in Anwendung dieser Grundsätze auch ausgeführt, dass ein Notar grundsätzlich nicht (weder nach § 17 Absatz 1 Satz 1 BeurkG noch aus § 14 Absatz 1 Satz 2 BNotO) gehalten ist, auf die gesamtschuldnerische Kostenhaftung mehrerer Veranlasser hinzuweisen, da es sich um eine kraft Gesetzes bestehende gesamtschuldnerische Kostenhaftung (§§ 2, 5 Abs. 1 Satz 1 KostO) handelt (OLG Zweibrücken DNotZ 1988, 391; s.a. BGH WM 2007, 2160 zur Belehrungspflicht hinsichtlich einer aus dem beurkundeten Rechtsgeschäfts folgenden Umsatzsteuerpflicht).

    Dies gilt auch dann, wenn einer der Vertragspartner die Notarkosten ausdrücklich im Vertrag übernimmt (KG DNotZ 1969, 245; OLG Zweibrücken DNotZ 1988, 391).

  • OLG Hamm, 29.07.2003 - 15 W 220/03

    Amtsermittlung und Ausforschungsbeweis

    In dieser Beziehung kommt eine außerordentliche Aufklärungspflicht des Notars vielmehr nur dann in Betracht, wenn es nach den Umständen nahe liegt, dass eine unerfahrene oder geschäftsungewandte Person von einem Betrüger geprellt werden soll (BGH DNotZ 1967, 323, 324 f.; OLG Zweibrücken DNotZ 1988, 391;… Senatsbeschluss vom 14.08.2001 - 15 W 285/00 - Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 17, Rdnr. 90;… Haug, Die Amtshaftung der Notare, 2. Aufl., Rdnr. 582, 584; Ganter, WM 1996, 701, 706).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.1999 - 3 W 62/99

    Notargebühren für Ausgliederung einer Firma aus dem Vermögen eines …

    Ein Notar ist deshalb grundsätzlich nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß und in welcher Höhe für seine Tätigkeit Gebühren anfallen (Senat JurBüro 1989, 661, 662 und DNotZ 1988, 391, 392;… Rohs/ Wedewer a.a.O. § 16 Rdnr. 32;… Korintenberg/Bengel a.a.O. § 16 Rdnr. 47 f., jeweils m.w.N.).
  • LG Verden, 07.09.1988 - 8 O 146/87

    Finanzierungsberatung, Haftung des Finanzierungsberaters, Inhalt und Umfang der …

    Die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Schuldurkunde der Bank ist nach Treu und Glauben sowie aus Gründen der Prozessökonomie nicht vollends, sondern nur für den Betrag für unzulässig zu erklären, der der Bank nicht zusteht (Abweichung OLG Celle, 01.07.1987 - 3 W 109/87 -).
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