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| OLG Hamm, 07.12.1987 - 15 W 431/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 420
- DNotZ 1988, 458
- VersR 1988, 753
- Rpfleger 1988, 206
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.10.2005 - V ZB 121/05
Unterbrechung der Verjährung von Kostenforderungen eines Notars durch Stundung
Daran fehlt es, wenn dem Kostenschuldner wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen des § 154 Abs. 2 KostO an die Durchschaubarkeit und Verständlichkeit notarieller Kostenrechnungen (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Dezember 2002, NotZ 19/02, NJW 2003, 976) noch ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. OLG Hamm DNotZ 1988, 458;… Assenmacher/Mathias, Kostenordnung, 15. Aufl., "Verjährung", Nr. 2.1.2;… Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 154 Rdn. 4 b). - KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03
Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der …
Eine Unterbrechung nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F. ist mit der Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung nicht gegeben; die Zustellung des Titels ist noch keine Vollstreckungshandlung, da mit ihr nur die Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung geschaffen werden (vgl. BGHZ 122, 287, 294; OLG Hamm, MDR 1988, 420; Staudinger/Peters, a.a.O., § 209 Rn. 98; Soergel/Niedenführ, a.a.O., § 209 Rn. 27; a.A. … - KG, 23.09.2003 - 1 W 103/01
Notarkosten: Verjährungsfrist nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung …
Es hat weiter erwogen, ob in dem Schreiben der Beschwerdeführerin vom 10.Januar 1997 ein Anerkenntnis im Sinne von § 208 BGB zu sehen sei, das ebenfalls zur Unterbrechung führen würde (vgl. OLG Hamm MDR 1988, 420; OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 663/664; OLG Schleswig-Holstein DNotZ 1996, 477), die Frage aber offen gelassen mit der Begründung, dass die Verjährung selbst bei dessen Annahme mit Ablauf des 10.Januar 1999 eingetreten sei. - LG Rostock, 31.03.2022 - 10 OH 5/19
Verjährung Notarkosten - Neubeginn der Verjährung
Auch bedarf die vollstreckbare Kostenberechnung nach § 89 GNotKG zu ihrer Wirksamkeit nicht zwingend einer vorab erteilten einfachen Kostenberechnung nach § 19 GNotKG (OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.1987 -15 W 431/87, DNotZ 1988, 457).
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