Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 184; GBO §§ 39, 53
Verfügungen eines nicht im Grundbuch eingetragenen Zessionars - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 184 Abs. 1; GBO § 39 § 53
Voraussetzung für die Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdhypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Voreintragung bei Eigentümergrundschuld
Verfahrensgang
- LG Duisburg - 4 T 226/95
- OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95
Papierfundstellen
- DNotZ 1996, 559
- FGPrax 1996, 46
- Rpfleger 1996, 194
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76
Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95
Daß der Beteiligte zu 1) am 12.6.1995 - im übrigen gleichzeitig mit der Eintragung des Pfändungspfandrechtes zugunsten der Beteiligten zu 3) - im Grundbuch kraft Abtretung als Inhaber der (Eigentümer-) Grundschuld Nr. 8 eingetragen worden ist, hat allerdings, weil sich der Rechtserwerb erst nachträglich mit der Eintragung vollendet hat, nicht die mit einer Genehmigung verbundene Rückwirkungsfolge aus § 184 Abs. 1 BGB (vgl. BGH WM 1978, 1406; RGZ 135, 383). - RG, 09.05.1903 - V 493/02
Abtretung einer Buchhypothek. Einwilligung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.1995 - 3 Wx 413/95
Jedoch hat schon das Amtsgericht mit Recht darauf abgestellt, daß die Abtretungserklärung der eingetragenen Grundschuldgläubigerin in Verbindung mit der Umschreibungsbewilligung im allgemeinen eine Einwilligung zu Verfügungen des Abtretungsempfängers enthält, die dieser noch vor der Umschreibung des Grundpfandrechtes vornehmen wird (so u.a. RGZ 54, 362 ff., 369).
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 107/10
Grundbuchverfahren: Eintragungsbewilligung durch einen nicht …
Der Zedent gibt damit zu erkennen, dass er keine Rechte in Bezug auf das Grundpfandrecht mehr geltend macht und das Gläubigerrecht ohne Einschränkungen auf den Zessionar überträgt, so dass kein Interesse erkennbar ist, welches der Zedent noch an den von dem Zessionar getroffenen Verfügungen über das abgetretene Grundpfandrecht haben könnte (RGZ 54, 362, 369; OLG Düsseldorf DNotZ 1996, 559, 561; LG Detmold Rpfleger 2001, 299;… Demharter, GBO, 27. Aufl., § 19 Rdn. 73;… Meikel/Böttcher, aaO). - OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 3 Wx 94/10
Öffentlich beglaubtigte Abtretungserklärung enthält grundsätzlich konkludente …
Rn. 32 Hiernach kann die in öffentlich beglaubigter Form gemäß § 29 Abs. 1 GBO erfolgte Abtretungserklärung der Buchgrundschuldgläubigerin Bank an die Kreissparkasse vom 15. August 2003 - prinzipiell die konkludente Ermächtigung im Sinne des § 185 Abs. 1 BGB dazu enthalten, dass der Erwerber mit der Grundschuld nach Belieben verfährt, also frei über sie verfügt und demnach das Grundpfandrecht ohne eigene Eintragung weiter überträgt und auch dessen Löschung bewilligt (Senat FGPrax 1996, 46; LG Detmold, NJOZ 2001, 1756;… Demharter, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02
Grundbuchberichtigungsverfahren: Unbeschränkte Beschwerde zur Verfolgung eines …
Zur Eintragung von Verfügungen über eine aus einer Fremdgrundschuld hervorgegangenen Eigentümergrundschuld gilt dies jedoch nicht (OLG Hamm Rpfleger 1990, 157; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 194;… Demharter, aaO., § 19 Rdnr. 48 und § 39, Rdnr. 19 m. w. H.;… KEHE-Herrmann, aaO., § 39 Rdnr. 23).
- OLG Düsseldorf, 19.09.2022 - 3 Wx 127/22
Übertragung einer Buchgrundschuld Übertragung durch einen Nichtberechtigten mit …
Der Zedent gibt damit zu erkennen, dass er keine Rechte in Bezug auf das Grundpfandrecht mehr geltend macht und das Gläubigerrecht ohne Einschränkungen auf den Zessionar überträgt, so dass kein Interesse erkennbar ist, welches der Zedent noch an den von dem Zessionar getroffenen Verfügungen über das abgetretene Grundpfandrecht haben könnte (BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 107/10, Rn. 15 f., juris; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 Wx 413/95, Rn. 5, juris). - BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95
Auslegung einer Eintragungsbewilligung
6. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Verfügungen eines nicht Im Grundbuch eingetragenen Zessionars (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.12.1995 - 3 Wx 413/95 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Johannes Schütz, Hünxe) BGB § 184 Abs. 1 GBO §§ 39; 53 1. Zur Eintragung von Verfügungen im Grundbuch über eine aus einer Fremdhypothek oder einer Fremdgrundschuld hervorgegangene Eigentümergrundschuld bedarf es der Voreintragung des Eigentümers nicht. - LG Krefeld, 13.02.2025 - 3 O 133/23 Der Zedent gibt damit zu erkennen, dass er keine Rechte in Bezug auf das Grundpfandrecht mehr geltend macht und das Gläubigerrecht ohne Einschränkungen auf den Zessionar überträgt, so dass kein Interesse erkennbar ist, welches der Zedent noch an den von dem Zessionar getroffenen Verfügungen über das abgetretene Grundpfandrecht haben könnte (BGH…, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 107/10, Rn. 15 f., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 Wx 413/95 - juris).
- LG Konstanz, 15.09.1999 - 6 T 38/99
Verletzung der sich aus dem Amt des Konkursverwalters ergebenden Treuepflichten; …
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