Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 675 Abs. 1; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1; AO § 363 Abs. 2 Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 675 Abs. 1; ; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 363 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erörterungspflichtigkeit eines Steuerberaters bezüglich der Prüfung eines Einspruchs; Möglichkeit eines Einspruchs wegen Verletzung der steuerlichen Erhebungsgleichheit; Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Einkünften aus Wertpapierveräußerungsgeschäften; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung von Wertpapieren; Pflicht zur Einlegung eines Einspruchs wegen möglicher Ungleichmäßigkeit der Besteuerung und Vollzugsdefiziten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erörterung der Verfassungwidrigkeit von Norm durch Steuerberater?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Haftung bei fehlendem Hinweis auf mögliche Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerberaterhaftung für verfassungswidrige Steuergesetze
- brak-mitteilungen.de
, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Vorgehen bei Zweifeln an Verfassungsmäßigkeit
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerberaterhaftung wegen unterlassenen Einspruchs bei möglicher Verfassungswidrigkeit der Norm
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Vorgehen bei Zweifeln an Verfassungsmäßigkeit
- brak-mitteilungen.de
, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Vorgehen bei Zweifeln an Verfassungsmäßigkeit
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2006 - 313 O 483/05
- OLG Hamburg, 04.07.2007 - 8 U 114/06
- BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Papierfundstellen
- BGHZ 178, 258
- NJW 2009, 1593
- MDR 2009, 323
- VersR 2010, 777
- WM 2009, 90
- DB 2009, 112
- JR 2009, 415
- DStR 2009, 450
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (18)
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92
Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
a) Wegen der richtungweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130; v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435;… Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 545 f).Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGHZ 85, 64, 66; 87, 150, 155 f; BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, aaO;… Zugehör, aaO Rn. 549;… Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts 7. Aufl. Rn. 488).
Entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und vereinzelte Stimmen im Schrifttum verpflichten den Rechtsanwalt regelmäßig nicht, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die abweichende Meinung zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, aaO;… Zugehör, aaO Rn. 552).
Eine Änderung der Rechtsprechung hat er allerdings in Betracht zu ziehen, wenn ein oberstes Gericht darauf hinweist oder neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Auswirkungen auf eine ältere Rechtsprechung haben können und es zu einer bestimmten Frage an neueren höchstrichterlichen Entscheidungen fehlt (BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, aaO S. 2131).
Ferner kann ins Gewicht fallen, mit welchem Aufwand - auch an Kosten - der neuen Rechtsentwicklung im Interesse des Mandanten Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, aaO S. 2131).
Eine Hinweispflicht ist aber gleichwohl anzunehmen, weil in diesen Fällen einer möglichen neuen Rechtsentwicklung mit geringem Aufwand - auch an Kosten - Rechnung getragen werden kann (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, aaO S. 2131).
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Der Beklagte hätte die Parallelität zwischen dem Zinsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239) und dem Steuerfall des Klägers erkennen müssen, weil dessen Gewinne aus Wertpapiergeschäften resultierten, die - ebenso wie Zinseinkünfte - über Banken und Bankendepots und damit im Schutz- und Regelungsbereich des § 30a AO in der seit dem 3. August 1988 geltenden Fassung abgewickelt worden seien.Das Berufungsgericht hat insoweit die Ausstrahlungswirkung des Zinsurteils vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239) auf den vorliegenden Steuerfall überschätzt.
aa) Das auch im Bundessteuerblatt nahezu vollständig abgedruckte Urteil (BStBl. II 1991, 654 ff) hätte der Beklagte allerdings in angemessener Zeit nach der Veröffentlichung, mithin noch im Laufe des Jahres 1991, zur Kenntnis nehmen müssen.
Gerade diese Wirkungen hatten aber in dem Zinsurteil zu der Feststellung eines strukturellen Erhebungsdefizits mit der Folge der Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuernorm geführt (vgl. BVerfGE 84, 239, 278 ff).
- BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat - …
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
a) Wegen der richtungweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGHZ 145, 256, 263;… BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130; v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435;… Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 545 f).Eine Verpflichtung des Beraters, die Rechtsprechung der Instanzgerichte und das Schrifttum einschließlich der Aufsatzliteratur heranzuziehen, kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn ein Rechtsgebiet aufgrund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und (neue) höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, aaO S. 2435).
Hat ein Rechtsanwalt eine Angelegenheit aus einem solchen Bereich zu bearbeiten, muss er auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen, wobei ihm ein "realistischer Toleranzrahmen" zuzubilligen ist (BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, aaO).
- BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99
Zur Vereinbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den …
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Dass dies nicht auf eine rechtspolitische Umsetzungsschwäche, sondern auf ein Wahrnehmungsdefizit des Gesetzgebers zurückzuführen war, zeigt dessen rasche Reaktion auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Juli 2002 zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b EStG (BStBl. 2003 II S. 74 ff), über die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. März 2004 (…BVerfGE 110 aaO S. 132) berichtet (Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2003, BGBl. I 2645, 2646).In der veröffentlichten Rechtsprechung ist seit der Bekanntgabe des Zinsurteils die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften aus dem Gesichtspunkt eines strukturellen Vollzugsdefizits bis zu dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23. September 1999, das noch von einer Verfassungsmäßigkeit ausgegangen ist, nicht behandelt worden (vgl. hierzu BFHE 199, 451, 458 f).
- BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95
Voraussetzungen einer zulässigen steuerlichen Erfassung von Zinseinkünften - …
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Der Diskussionsstand um die Verfassungsmäßigkeit des § 30a AO war aus dem Urteil des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs vom 18. Februar 1997 (BFHE 183, 45 ff) abzulesen. - BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Rückschlüsse auf die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Steuern auf Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren wurden daraus in Fachkreisen nicht verbreitet abgeleitet (vgl. BVerfG WM 2006, 1166, 1169). - BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 12/05
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von …
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Das Bundesverfassungsgericht selbst hält es in seiner an das Urteil vom 9. März 2004 anknüpfenden Kammerrechtsprechung für unzulässig, die in dem Zinsurteil gesetzte Übergangsfrist bis zum 1. Januar 1993 auf die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren nach § 23 EStG zu übertragen (vgl. BVerfG WM 2006, 1168, 1169). - FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 7/99
Besteuerung von Spekulationsgeschäften verfassungsgemäß
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Zwischenzeitlich war allerdings das mit der Revision angegriffene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23. September 1999 veröffentlicht (EFG 2000, 178 ff erschienen am 25. Februar 2000) und in die am 10. April 2000 erschienene Liste der beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren aufgenommen worden (Beilage Nr. 1/2000 zu BStBl. II S. 93). - BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Jenes andere Verfahren führte nach Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (Art. 100 Abs. 1 GG) für die Veranlagungsjahre 1997 und 1998 zur Feststellung der Nichtigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren (BVerfG, Urt. v. 9. März 2004 - 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94 ff). - BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGHZ 85, 64, 66; 87, 150, 155 f;… BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, aaO;… Zugehör, aaO Rn. 549;… Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts 7. Aufl. Rn. 488). - BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04
Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des …
- BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines …
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- BFH, 17.10.2006 - VII R 17/05
Auskunft über Beratungsstellenleiter vor Eintragung der Beratungsstelle
- OLG Hamburg, 04.07.2007 - 8 U 114/06
Haftung eines Steuerberaters wegen Beratungsfehlern im Hinblick auf die …
- BGH, 17.03.2016 - IX ZR 142/14
Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei …
Hinweise, Belehrungen und Empfehlungen sind in der Regel an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99, BGHZ 145, 256, 263; vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, BGHZ 178, 258 Rn. 9). - BGH, 21.06.2018 - IX ZR 80/17
Rechtsanwaltsvertrag: Warn- und Hinweispflichten des Anwalts außerhalb des ihm …
Der Rechtsanwalt muss die rechtlichen Grundlagen des Falles kennen, insbesondere die maßgeblichen Gesetze, untergesetzliche Rechtsnormen und private Rechtsquellen (BGH, Urteil vom 22. September 2005 - IX ZR 23/04, WM 2005, 2197, 2198;… Weinland, aaO Rn. 158 mwN), die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - IX ZR 6/99, BGHZ 145, 256, 263; vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, BGHZ 178, 258 Rn. 9), etwa zu wahrende Fristen und das jeweilige Verfahrensrecht. - BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des …
Ferner kann ins Gewicht fallen, mit welchem Aufwand - auch an Kosten - der neuen Rechtsentwicklung im Interesse des Mandanten Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, BGHZ 178, 258 Rn. 9;… vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17).Ein Steuerberater ist nicht gehalten, die monatlich als Anlage zum Bundessteuerblatt erscheinende Liste der beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren durchzusehen (BGH, Urteil vom 6. November 2008, aaO Rn. 25).
- BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten …
Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGHZ 178, 258, 262 Rn. 9 m.w.N.).Erst wenn ein Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm überzeugt ist, hat es das Verfahren auszusetzen und nach Art. 100 Abs. 1 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen; bloße verfassungsrechtliche Zweifel berechtigen noch nicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BGHZ 178, 258, 263 Rn. 12).
Danach kann sich nur ausnahmsweise die Pflicht ergeben, auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit eines bislang als verfassungsgemäß behandelten Steuergesetzes hinzuweisen (BGHZ 178, 258, 263 Rn. 13).
Der Steuerberater, der mit der Prüfung eines Steuerbescheides beauftragt ist, muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern, so lange keine entsprechende Vorlage eines Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht ist oder sich ein gleich starker Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung aus anderen Umständen, insbesondere einer in ähnlichem Zusammenhang ergangenen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt (BGHZ 178, 258, 264 Rn. 15).
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2024 - 1 K 37/23
ESt-Grundfreibetrag: Verfassungsrechtliche Bedenken, aber keine Überzeugung von …
Daher ist eine Norm auch bei verfassungsrechtlichen Bedenken sowohl von der Verwaltung als auch von den Gerichten anzuwenden (vgl. Bundesgerichtshof -BGH- Urteil vom 6.11.2008, IX ZR 140/07, juris). - OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von …
Rn. 21 Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07 = BGHZ 178, 258 ff., zitiert nach juris Rn. 9; BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130, zitiert nach juris; Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435, zitiert nach juris).Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGH…, Urteil vom 30. September 1993, a. a. O.; BGHZ 178, 258 ff., a. a. O., Rn. 9).
Entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und vereinzelte Stimmen im Schrifttum verpflichten den Rechtsanwalt (und ebenso den Steuerberater) regelmäßig nicht, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die abweichende Meinung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 30. September 1993, a. a. O., BGHZ 178, 258 ff., juris Rn. 9).
Eine Verpflichtung des Beraters, die Rechtsprechung der Instanzgerichte und das Schrifttum einschließlich der Aufsatzliteratur heranzuziehen, kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn ein Rechtsgebiet aufgrund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und (neue) höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 21. September 2000, a. a. O., 2435, BGHZ 178, 258 ff., Rn. 9).
Grundsätzlich wird darauf abzustellen sein, mit welchem Grad an Deutlichkeit (Evidenz) eine neue Rechtsentwicklung in eine bestimmte Richtung weist (BGHZ 178, 258 ff. Rn. 10).
- OLG Celle, 21.07.2025 - 20 U 11/24
Bindungswirkung; Rechtskraft; Feststellungsurteil; Haftungsbegründende …
Maßgeblich ist die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, juris Rn. 9).Er hat jedoch auch für die Kenntnis des Steuerrechts einzustehen und muss sich durch die zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften über den Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung informiert halten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, juris Rn. 9;… Gräfe/Wollweber/Schmeer, aaO Rn. 651 m.w.N.).
- OLG München, 13.07.2022 - 15 U 8880/21
Regressanspruch eines "Diesel-Klägers" gegen seinen Prozessbevollmächtigten
Hat ein Rechtsanwalt eine Angelegenheit aus einem solchen Bereich zu bearbeiten, muss er die Rechtsprechung der Instanzgerichte heranziehen, die gängigen Fachzeitschriften sowie Kommentare durchsehen und auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen, wobei ihm ein realistischer Toleranzrahmen zuzubilligen ist (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - IX ZR 211/92, NJW 1993, 3323; BGH, Urteil vom 21.09.2000 - IX ZR 127/99, NJW 2001, 675 - jeweils für RA; BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 140/07, NJW 2009, 1593; BGH…, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09, Rn. 17, BeckRS 2010, 24959 und juris; BGH, Urteil vom 25.09.2014 - IX ZR 199/13, NJW 2015, 770 jeweils - für StB).Aufgrund der Rechtsprechung des BGH zu den Dieselfällen handelte der Rechtsanwalt pflichtwidrig, wenn er seinem Mandanten fortan - unter Zubilligung der üblichen Toleranzfrist von ca. 6 Wochen seit Veröffentlichung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2009, 1593 Rn. 19;… BeckOGK/Teichmann BGB § 675 Rn. 1007) - im Hinblick auf die Aussichtslosigkeit nicht davon abriet, den Schadensersatz in voller Höhe des gezahlten Kaufpreises ohne Abzug von Nutzungsersatz und die Deliktszinsen ab Kaufdatum geltend zu machen.
- LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09
Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der …
Rn. 112 Danach darf ein Steuerberater im Regelfall zwar auf die Rechtmäßigkeit des von der Steuerverwaltung angewendeten Steuergesetzes vertrauen (vgl. BGH, NJW 2009, 1593 ff.).Hat ein Steuerberater eine Angelegenheit aus einem solchen Bereich zu bearbeiten, so ist er auch verpflichtet, Spezialzeitschriften durchzuarbeiten, wobei dem Steuerberater durchaus ein zeitlicher Toleranzrahmen zuzubilligen ist (vgl. BGH, NJW 2009, 1593; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99).
Grundsätzlich wird darauf abzustellen sein, mit welchem Grad an Deutlichkeit eine neue Rechtsentwicklung in eine bestimmte Richtung weist (vgl. hierzu: BGH, NJW 2009, 1593 ff.; BGH, WM 2005, 2345).
- LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme …
Rn. 112 Danach darf ein Steuerberater im Regelfall zwar auf die Rechtmäßigkeit des von der Steuerverwaltung angewendeten Steuergesetzes vertrauen (vgl. BGH, NJW 2009, 1593 ff.).Hat ein Steuerberater eine Angelegenheit aus einem solchen Bereich zu bearbeiten, so ist er auch verpflichtet, Spezialzeitschriften durchzuarbeiten, wobei dem Steuerberater durchaus ein zeitlicher Toleranzrahmen zuzubilligen ist (vgl. BGH, NJW 2009, 1593; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99).
Grundsätzlich wird darauf abzustellen sein, mit welchem Grad an Deutlichkeit eine neue Rechtsentwicklung in eine bestimmte Richtung weist (vgl. hierzu: BGH, NJW 2009, 1593 ff.; BGH, WM 2005, 2345).
- OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09
Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters …
- LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
Steuerberaterhaftung: Unterlassener Hinweis auf eine anhängige …
- LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
Steuerberaterhaftung: Vorhersehbarkeit der Neuregelung der steuerlichen …
- OLG Düsseldorf, 04.06.2024 - 24 U 1/23
Schadensersatzanspruch eines Mandanten wegen behaupteter finanzieller Nachteile …
- OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 23 U 104/09
Wirksamkeit eines Prozessfinanzierungsvertrages; Geltendmachung der …
- LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 407/17
Schadenersatzbegehren wegen einer fehlerhaften anwaltlichen Beratung; Bewertung …
- LG Detmold, 05.11.2014 - 10 S 97/14
Haftung eines Steuerberaters aus Beratungsfehler bei einhelliger …
- FG Schleswig-Holstein, 07.10.2025 - 4 K 151/24
Wiederkehrende Bezüge aus einer privaten Rentenversicherung im …
- FG Münster, 16.06.2026 - 2 K 2077/25
- OLG Köln, 30.09.2015 - 16 U 46/15
Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater wegen der Rücknahme von …
- OLG Naumburg, 27.08.2015 - 4 U 90/14
Steuerberaterhaftung: Anhaltspunkte des Steuerberaters in 2006 für eine …
- LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 10/18
Maßstab für die Bewertung der Pflichten eines Rechtsanwalts; Hinreichende …
- LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 145/18
Darlegungslast und Beweislast eines Mandanten für die Verletzung der Pflichten …
- LG Düsseldorf, 15.10.2013 - 7 O 6/12
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung …
- OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 23 U 180/18
Haftung eines Steuerberaters
- OLG Düsseldorf, 01.02.2017 - 24 U 100/16
- BGH, 27.09.2012 - IX ZR 201/10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlenden Rechtsfehlern des …
- OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 6 U 169/19
Regress des Steuerberaters
- OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht des Steuerberaters bei möglicher mangelnder …
- FG Münster, 27.10.2025 - 2 K 1915/25
Finanz- und Abgaberecht
- KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18
Anwaltliche Aufklärungspflicht: Kenntnis der Entwicklungen in Rechtsprechung und …
- OLG Düsseldorf, 04.06.2024 - 24 U 1/2324 U 1/23
- FG Münster, 27.10.2025 - 2 K 847/25
Existenzminimum - Verfassungsmäßigkeit des für das Jahr 2023 geltenden …
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