Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,202
BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 (https://dejure.org/2007,202)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06 (https://dejure.org/2007,202)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 (https://dejure.org/2007,202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der geplanten Videoüberwachung eines Kunstwerks in einem öffentlichen Raum - Rechtliche Beurteilung der Intensität eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrag auf Zulassung der ...

  • datenschutz.eu

    Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Videoüberwachung eines Kunstwerks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anhörungsrüge: Wann ist Zurückweisung willkürlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher Grundlage

  • heise.de (Pressebericht, 20.03.2007)

    Regensburg darf Synagogen-Denkmal nicht mit Kameras überwachen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks entbehrt gesetzlicher Grundlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG stoppt Videoüberwachung - Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks entbehrt gesetzlicher Grundlage - Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; LDSG
    Videoüberwachung in der Öffentlichkeit

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Vorschriften der Datenschutzgesetze sind keine Rechtsgrundlage für Videoüberwachung im öffentlichen Raum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungsrüge: Wann ist Zurückweisung willkürlich? (IBR 2007, 1074)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 330
  • NJW 2007, 2320 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 688
  • DVBl 2007, 497
  • DÖV 2007, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (154)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).

    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 348 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    Dem Gesetz kommt im Hinblick auf den Handlungsspielraum der Exekutive eine begrenzende Funktion zu, die rechtmäßiges Handeln des Staates gewährleisten und dadurch auch die Freiheit der Bürger schützen soll (vgl. BVerfGE 113, 348 ).

    Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 348 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    Dementsprechend soll der Grundsatz der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sicherstellen, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können; ferner ermöglichen die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfGE 110, 33 ).

    Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 110, 33 ; 113, 348 ).

    Die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes richten sich auch nach diesen Regelungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 110, 33 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 348 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 348 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    Insofern kann auch von Belang sein, ob die betroffenen Personen für die Maßnahme einen Anlass geben und wie dieser beschaffen ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

    Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, weisen grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität auf (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 109, 279 ; 113, 348 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, NJW 2006, S. 1939 ).

  • VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Videoüberwachung einer gemeindlichen …

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2006 - 24 ZB 06.988 -, b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2006 - 24 ZB 06.988 -, c) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2006 - 24 ZB 06.988 -, d) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 -, e) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2005 - RO 11 K 05.1120 - .

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 sowie in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • VG Regensburg, 22.11.2005 - RO 11 K 05.1120
    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2006 - 24 ZB 06.988 -, b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2006 - 24 ZB 06.988 -, c) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2006 - 24 ZB 06.988 -, d) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 -, e) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2005 - RO 11 K 05.1120 - .

    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2005 - RO 11 K 05.1120 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 24 ZB 06.988
    Auszug aus BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2006 - 24 ZB 06.988 -, b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2006 - 24 ZB 06.988 -, c) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2006 - 24 ZB 06.988 -, d) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2006 - 24 ZB 06.50 -, e) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2005 - RO 11 K 05.1120 - .

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2006 - 24 ZB 06.988 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs; …

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (…vgl. Senatsurteile vom 13. Januar 2015 - VI ZR 386/13, NJW 2015, 776 Rn. 9;… vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12, AfP 2014, 534 Rn. 15;… vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 26;… vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 11;… vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13, NJW 2014, 2276 Rn. 6;… vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, VersR 2010, 677 Rn. 11; vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 688 ff.; NJW 2009, 3293 f.;… BAGE 156, 370 Rn. 23 f.).

    Zwar besteht durch permanent und anlasslos aufzeichnende Videokameras in zahlreichen Privatfahrzeugen für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der übrigen Verkehrsteilnehmer ein Gefährdungspotential (vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 688, 690; Bachmeier, DAR 2014, 15, 19), da durch die bestehenden Möglichkeiten von Gesichtserkennungssoftware, Weiterleitung und Zusammenführung der Daten zahlreicher Aufzeichnungsgeräte nicht auszuschließen ist, dass letztlich Bewegungsprofile individueller Personen erstellt werden könnten.

    So kann eine Vielzahl von Informationen über bestimmte identifizierbare Betroffene gewonnen werden, die sich im Extremfall zu Profilen des Verhaltens der betroffenen Personen in dem überwachten Raum verdichten lassen (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 688, 690).

  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Teilweise wird hierbei auch mit demselben Ergebnis auf die zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelten Kriterien wie Anlasslosigkeit, Streubreite und Einschüchterungswirkung zurückgegriffen (…Sydow/Reimer, Europäische Datenschutzgrundverordnung, Art. 6 Rn. 61; s. auch BVerfG, NVwZ 2007, 688, 691).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1, 42 f.; 67, 100, 143; BVerfG, NVwZ 2007, 688 ff.; NJW 2009, 3293 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht