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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4462
OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10 (https://dejure.org/2011,4462)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.07.2011 - 3 KO 1326/10 (https://dejure.org/2011,4462)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 (https://dejure.org/2011,4462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung des Erstattungsanspruchs aus § 49a Abs. 1 ThürVwVfG; Voraussetzungen für das Vorliegen der für den Verjährungsbeginn erforderlichen Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F.; Berechnung der Frist des § 195 BGB auch in den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1316
  • DÖV 2011, 1
  • DÖV 2011, 904
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Rn. 37 Demgegenüber will der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die verkürzte Regelverjährungsfrist des § 195 BGB n. F. für den von ihm als öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch eingeordneten Erlösherausgabeanspruch aus § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG nicht angewendet wissen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324 = juris Rdn. 10 - dort werden auch die beiden oben genannten Urteile des 2. und 5. Senats vom 15.06.2006 und vom 15.05.2008 zitiert, ohne allerdings zu verdeutlichen, dass diese Entscheidungen sich nicht nur zur Verjährung nach § 195 BGB a. F. äußern, sondern auch die entsprechende Anwendung des § 195 BGB n. F. auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche befürworten).

    Vor allem ließen sie die hier vorrangig wirksamen rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens unberührt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324 = juris Rdn. 10 ff.).

    Rn. 45 Die entsprechende Anwendung des § 195 BGB n. F. auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche begegnet auch nicht etwa deshalb Bedenken, weil es sich hier - wie die Regelung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. zeigt - um eine kenntnisabhängige Verjährungsfrist handelt (in diesem Sinne aber BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324 und juris Rdn. 16 -, nach dessen Auffassung dies vor allem dann Schwierigkeiten bereitet, wenn beide Beteiligte Verwaltungsträger sind und typischerweise nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner die nötige Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen besitzt).

    Rn. 46 Schließlich sprechen auch die vom 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Vermögenszuordnungsrechts angeführten Übergangsprobleme (vgl. dazu Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 - juris Rdn. 17) nicht gegen eine entsprechende Anwendung der kurzen Regelverjährungsfrist des § 195 BGB auf den streitgegenständlichen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch.

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Dementsprechend zieht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - soweit sie von einer entsprechenden Anwendung des § 195 BGB n. F. auf öffentlich-rechtliche Ansprüche ausgeht - zur Ermittlung des Beginns der Verjährungsfrist ohne weiteres die Vorschrift des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB heran (so etwa der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 -, LKV 2010, 332 und juris Rdn. 31).

    Es ist kein sich aus den Besonderheiten des öffentlichen Rechts ergebender Gesichtspunkt erkennbar, der es gebietet, im Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen von der herrschenden zivilrechtlichen Rechtsprechung abzuweichen (so schon der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 -, LKV 2010, 332 und juris Rdn. 31 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH; vgl. dazu nur dessen Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06 -, BGHZ 171, 1 = NJW 2007, 1584 = juris - dort insb.

    Es genügt, dass der Gläubiger den Hergang in seinen Grundzügen kennt und weiß, dass der Sachverhalt erhebliche Anhaltspunkte für die Entstehung eines Anspruchs bietet (so etwa der 2. Senat des ThürOVG, Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 - juris Rdn. 33).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das entspricht hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 (Thür)VwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 und juris - dort Rdn. 27 [zu § 197 BGB a. F.]; BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 50 [zu § 195 BGB n. F.]), der sich der Senat angeschlossen hat (…vgl. Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - dort Leitsatz 1 und Rdn. 30 f.;… zur Verjährung des sog. Zwischenzinsanspruchs aus § 49a Abs. 4 ThürVwVfG s. dort Rdn. 32 ff. mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 und juris Rdn. 24, das hier eine Festsetzungsverjährung in analoger Anwendung der §§ 169 ff. AO für vorzugswürdig zu halten scheint).

    Rn. 38 Dieser auch für andere öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche bekräftigten Auffassung des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 17) sind die Instanzgerichte nur zum Teil gefolgt (so etwa OVG Lüneburg…, Urteil vom 17.05.2011 - 10 LB 156/08 - juris Rdn. 136).

    Abgesehen davon, dass dies nicht gegen eine Heranziehung der kurzen Verjährungsfrist, sondern nur gegen eine entsprechende Anwendung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB spräche (so geht das BVerwG in seinem Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 49 f. - für Zinsansprüche von der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB n. F. aus, will aber § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. nicht entsprechend anwenden), teilt der erkennende Senat die seitens des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts gegen eine Heranziehung subjektiver Merkmale geäußerten Vorbehalte nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08

    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Überwiegend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - soweit sie sich damit bereits zu befassen hatte - davon aus, dass öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in entsprechender Anwendung des § 195 BGB n. F. in drei Jahren verjähren (für den Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG so etwa VG Lüneburg, Urteil vom 03.12.2008 - 5 A 81.08 - juris; für sonstige Erstattungsansprüche ebenso OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.12.2008 - 1 A 444/07 - juris Rdn. 27 ff., VG Berlin, Urteil vom 11.02.2010 - 16 K 117.09 - juris Rdn. 27 sowie OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 - LKV 2010, 519 = juris Rdn. 34 ff. …und vom 20.04.2011 - 3 L 277/09 - juris Rdn. 29).

    Zwar lässt dies nicht zwingend den Schluss zu, dass die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geschaffene neue Rechtslage auch auf die Verjährung der im Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz geregelten vermögensrechtlichen Ansprüche übertragen werden kann (in diesem Sinne für das dortige Landesrecht auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 -, LKV 2010, 519 = juris Rdn. 34 ff.); hierzu hätte es einer ausdrücklichen Verweisungsregelung bedurft.

    Die Verjährungsregelungen verfolgen (auch) im öffentlichen Recht im Wesentlichen das Ziel, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herbeizuführen (vgl. dazu aus der Rechtsprechung BVerwG…, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 = juris Rdn. 32;… Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 = juris Rdn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010, a. a. O.; aus der Lit. s. etwa Guckelberger, Die Verjährung im Öffentlichen Recht, S. 78 mit weiteren Nachw. aus Rspr. und Lit.).

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § …

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde an; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für die Verfolgung der jeweiligen Ansprüche zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08 - juris Rdn. 12 unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung zu § 852 BGB a. F.;… Urteil vom 15.03.2011 - VI ZR 162/10 -, NJW 2011, 1799 und juris Rdn. 11; ebenso BVerwG, Beschlüsse vom 20.08.2009 - 2 B 24.09 - und vom 20.12.2010 - 2 B 34.10 - jeweils in juris).

    Dementsprechend lässt es die zivilgerichtliche Rechtsprechung für den Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen ausreichen, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08 - juris Rdn. 17; für zivilrechtliche Bereicherungsansprüche vgl. auch BGH…, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 348/09 -, NJW 2011, 1278 = juris -, der dort ebenfalls auf die Zumutbarkeit der Erhebung einer Feststellungsklage abstellt, vgl. a. a. O. Rdn. 20).

  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das ist nach dem hier heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 166 BGB dann der Fall, wenn der Bedienstete vom Anspruchsinhaber mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, hier also mit der Betreuung und der Verfolgung der in Frage stehenden Regressforderung, in eigener Verantwortung betraut worden ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1994 - VI ZR 190/93, VersR 1994, 491 mwN).

    Rn. 55 Dabei hält es der Bundesgerichtshof allerdings für ausreichend, wenn der Bedienstete einer juristischen Person innerhalb seines Aufgabenbereichs mit der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen befasst und insoweit ihr Wissensvertreter ist, auch wenn für die Geltendmachung der Ansprüche eine andere Abteilung zuständig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1994 - VI ZR 190/93 -, NJW 1994, 1150 = juris - s. dort den Leitsatz - in Abgrenzung zum Urteil vom 11.02.1992 - VI ZR 133/97 - juris, das auf den Kenntnisstand der für Regresse zuständigen Stelle innerhalb einer regressbefugten Behörde abgestellt hatte).

  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines …

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das entspricht hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 (Thür)VwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 und juris - dort Rdn. 27 [zu § 197 BGB a. F.];… BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 50 [zu § 195 BGB n. F.]), der sich der Senat angeschlossen hat (…vgl. Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - dort Leitsatz 1 und Rdn. 30 f.; zur Verjährung des sog. Zwischenzinsanspruchs aus § 49a Abs. 4 ThürVwVfG s. dort Rdn. 32 ff. mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 und juris Rdn. 24, das hier eine Festsetzungsverjährung in analoger Anwendung der §§ 169 ff. AO für vorzugswürdig zu halten scheint).

    Die Frage der Verjährung des Erstattungsanspruchs in entsprechender Anwendung der Vorschriften des BGB n. F. ist eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 = juris Rdn. 19 ff.).

  • OVG Thüringen, 20.04.2011 - 3 KO 505/09

    Verjährung des Zinsanspruchs aus § 49a Abs. 3 VwVfG TH 2009 und des sog. …

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Das entspricht hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 (Thür)VwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 und juris - dort Rdn. 27 [zu § 197 BGB a. F.];… BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 - juris Rdn. 50 [zu § 195 BGB n. F.]), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - dort Leitsatz 1 und Rdn. 30 f.;… zur Verjährung des sog. Zwischenzinsanspruchs aus § 49a Abs. 4 ThürVwVfG s. dort Rdn. 32 ff. mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 27.04.2005 - 8 C 5.04 -, BVerwGE 123, 303 und juris Rdn. 24, das hier eine Festsetzungsverjährung in analoger Anwendung der §§ 169 ff. AO für vorzugswürdig zu halten scheint).

    Entsprechendes gilt für den im Rückforderungsbescheid geltend gemachten Zinsanspruch nach § 49a Abs. 3 Satz 1 ThürVwVfG (zur Verjährung von Zinsansprüchen in entsprechender Anwendung des § 195 BGB n. F. vgl. schon das oben unter 2. zitierte Senatsurteil vom 07.04.2011 - 3 KO 505/09 - juris - s. dort Leitsatz 1).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Bei dieser Frist handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um eine Entscheidungsfrist, die erst dann zu laufen beginnt, wenn die Behörde (im Falle der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts) die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984 - GrSen 1/84 und 2/84 -, BVerwGE 70, 356 = NJW 1985, 819 und juris - s. insb. Leitsatz 2).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
    Es ist kein sich aus den Besonderheiten des öffentlichen Rechts ergebender Gesichtspunkt erkennbar, der es gebietet, im Bereich der öffentlich-rechtlichen Forderungen von der herrschenden zivilrechtlichen Rechtsprechung abzuweichen (so schon der 2. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 -, LKV 2010, 332 und juris Rdn. 31 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH; vgl. dazu nur dessen Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06 -, BGHZ 171, 1 = NJW 2007, 1584 = juris - dort insb.
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …

  • BGH, 15.03.2011 - VI ZR 162/10

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen einer gesetzlichen Pflegekasse: Kenntnis des …

  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger; …

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines …

  • BGH, 11.02.1992 - VI ZR 133/91

    Verwirkung von deliktischen Ansprüchen vor Eintritt der Verjährung; Kenntnis vom …

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85

    Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den …

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von …

  • BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 34.10

    Rückforderung von Bezügen; Verjährungsbeginn des Rückforderungsanspruchs; …

  • BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 24.09

    Verjährung von beamtenrechtlichen Rückforderungsansprüchen; Anforderungen an die …

  • VG Lüneburg, 03.12.2008 - 5 A 81/08

    Erstattung; Erstattungsanspruch; Rückforderung; Rückforderungsanspruch; …

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis; …

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten, …

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem …

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge - …

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids - …

  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

    Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben; …

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86

    Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 L 277/09

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen für Errichtung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - 4 A 4927/99

    Erstattung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zur Anpassung von …

  • VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 117.09

    Rückforderung von Subventionen - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, …

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2000 - 1 L 51/00

    Einordnung der in Nr. 2 der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur …

  • OVG Sachsen, 08.10.2009 - 1 B 139/07

    Denkmalförderung; Rückforderung; Feststellung der Unwirksamkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 444/07

    Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung eines zur Aufbringung einer Mietkaution …

  • VG München, 19.05.2005 - M 15 K 03.2578
  • VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12

    Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem …

    Zwar ist die Rechtsfrage, ob sich eine entsprechende Anwendung von  § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. in Verwaltungsverfahren deswegen verbietet, weil die nach der zivilrechtlichen Neuregelung vorgesehene - verjährungsverzögernd wirkende - Anknüpfung des Beginns der Verjährungsfrist an subjektive Umstände im öffentlichen Recht auf Schwierigkeiten stößt, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung umstritten (…so die Auffassung des dritten Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Teilurteil vom 21. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 50, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37/07 - juris; a. A. der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts…, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29/11 - juris, Rn. 43; Hess. VGH…, Urteil vom 9. Dezember 2011, a. a. O., Rn. 48; OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris, Rn. 50 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 28. November 2013 - 2 L 140/12 - juris, Rn. 24; Sächs. OVG.

    Der erkennende Senat teilt die vom dritten Senat des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Anwendbarkeit des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. geäußerten Vorbehalte nicht und schließt sich der überzeugenden Begründung der Gegenmeinung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Thüringen an (Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O., Rn. 45).

    Dabei sind nicht die Verjährungsfristen isoliert betrachtet zu vergleichen, sondern die Modalitäten der Fristberechnung in den Vergleich mit einzubeziehen (OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O., Rn. 49).

    Bei der analogen Anwendung der Überleitungsvorschrift im vorliegenden Fall wäre daher zu beachten, dass nach beiden Gesetzesfassungen der Anspruch frühestens mit Eingang des Verwendungsnachweises beim Beklagten hätte entstehen können - als Voraussetzung des Beginns der Verjährungsfrist - und überdies die an sich kürzere Frist des neuen Rechts durch die Anknüpfung an die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einen noch späteren Fristbeginn zur Folge gehabt hätte (vgl. dazu auch OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O., Rn. 49; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. März 2010 - OVG 2 B 1.09 - juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit; …

    Auch ein allgemeiner Rechtsgedanke zugunsten einer derart langen Verjährung, wie ihn der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in Anlehnung an § 195 BGB a.F. angenommen hat (…vgl. Urteile vom 11. Dezember 2008 - 3 C 37.07 - BVerwGE 132, 324 Rn. 8, 10 …und vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 17;… kritisch dazu etwa Grothe, in: MünchKommBGB, 7. Aufl. 2015, § 195 Rn. 16 ff., sowie OVG Weimar, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - LKV 2011, 520), ist jedenfalls für den hier in Rede stehenden Ersatzanspruch nicht nachweisbar.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …

    Insoweit halte sie die Rechtsprechung des Thüringischen OVG zu § 49a VwVfG (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10) für überzeugend, die sich auf öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche insgesamt beziehe und in der dargelegt werde, dass der Bundesgesetzgeber bei der nachträglichen Änderung des § 53 VwVfG unter Einführung der Übergangsvorschrift des § 102 VwVfG von einer Anwendung des neuen Verjährungsrechts im öffentlichen Recht ausgegangen sei.

    Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung; …

    Dem entspricht die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Bautzen…, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 - juris Rn. 25 ff., 37; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. März 2010 - 2 B 1.09 - juris Rn. 29; OVG Weimar, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - LKV 2011, 520 ;… VGH Kassel, Urteile vom 9. Dezember 2011 - 8 A 909/11 - juris Rn. 48 …und vom 13. Mai 2014 - 9 A 2289/12 - juris Rn. 68).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 876/12

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches eines Landes …

    Rn. 28 Ihre bereits vom Verwaltungsgericht zugelassene und rechtzeitig eingelegte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil begründet die Klägerin im Wesentlichen damit, dass sie sich die Ausführungen des Thüringischen OVG in dessen Urteil 3 KO 1326/10 vom 28. Juli 2011 (LKV 2011, 520, juris) zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche zu eigen mache.

    Rn. 53 Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, LKV 2011, 520, juris,.

    Rn. 62 Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).

  • OVG Sachsen, 26.04.2012 - 1 A 963/10

    Verjährung bei der Erhebung von Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung von …

    Zum anderen soll sie den Gläubiger aber auch dazu veranlassen, rechtzeitig gegen den Schuldner vorzugehen (…vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2011, NJW 2011, 1799; ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011, LKV 2011, 520, m. w. N.).

    Der Gläubiger eines Zwischenzinsanspruchs hat die erforderliche Kenntnis, wenn er die Umstände kennt, aus denen sich der Zwischenzinsanspruch herleitet oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit nicht kannte (vgl. ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011 a. a. O., juris Rn. 52).

    Der Einwand des Beklagten, dass das Verwendungsnachweisverfahren aufwendig sei und seine Bediensteten gehalten seien, die eingereichten Verwendungsnachweise vollständig und detailliert zu prüfen sowie den Betroffenen anschließend ggf. zu einer beabsichtigten Rückforderung anzuhören, rechtfertigt das "Hinausschieben" des Verjährungsbeginns nicht (vgl. ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011 a. a. O., juris Rn. 60), da zunächst eine überschlägige Prüfung bezogen auf Zinsansprüche genügt hätte.

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2016 - 4 K 5265/13

    Zuwendung, Rückforderung

    Rn. 51 vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 2008 - 5 C 25/07 - und vom 15. Juni 2006 - 2 C 10/05 - OVG Sachsen, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 - und vom 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 - OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. März 2015 - 2 L 268/11 - jeweils juris,.

    Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4/11 - und Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 B 34/10 - OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - VG Köln, Urteile vom 13. Juni 2013 - 16 K 1261/11 - und 16. April 2015 - 16 K 4043/13 - jeweils juris.

    Rn. 65 Vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - VI ZR 294/08 - OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - jeweils juris.

    Rn. 69 Vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, juris.

  • VGH Hessen, 09.12.2011 - 8 A 909/11

    Verjährungshemmung durch aufgehobenen Leistungsbescheid

    Rn. 48 Es entspricht aber der herrschenden zivilrechtlichen Rechtsprechung, dass in diesen Überleitungsfällen für den Fristbeginn nicht nur auf diesen Stichtag, sondern entsprechend der Regelung in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. auf die subjektive Voraussetzung abzustellen ist, wonach die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 - BGHZ 171 S. 1 ff. = NJW 2007 S. 1584 ff. = juris Rdnrn. 18 ff.; Thür. OVG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris Rdnr. 49).

    Auch dagegen führt das Thüringer Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Juli 2011 (a.a.O. juris Rdnrn. 45 f.) überzeugend aus, dass auch im öffentlichen Recht der Lauf der Fristen in anderen Fällen von der Kenntnis der Behörde abhängig sei, ohne dass die Bestimmung des jeweiligen Fristbeginns auf unüberwindbare Schwierigkeiten stoßen würde, wie etwa in § 48 Abs. 4 (H)VwVfG.

  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Rn. 33 2.2.1 Nach früherer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. beispielsweise BayVGH, U.v. 6.11.2013 - 4 B 13.1268 - juris; OVG LSA, U.v. 16.11.2000 - 1 L 51/00 - juris; Sächs OVG, U.v. 8.10.2009 - 1 B 139/07 - juris; OVG NRW, B.v. 28.1.2002 - 4 A 4927/99 - juris; Thür OVG, U.v. 28.7.2011 - 3 KO 1326/10 und Nieders OVG, B.v. 9.7.2013 - 8 LA 102/12 - juris) wurde in entsprechenden Konstellationen der Eintritt einer auflösenden Bedingung i.S.v. Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 49a Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG angenommen mit der Begründung, die in Nr. 2.1 1. Alt. ANBest-K enthaltene Regelung, dass sich die Zuwendung ermäßigt, wenn sich nach der Bewilligung die im Finanzierungsplan veranschlagten zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen (so schon die ANBest-K, Stand vom 1.9.1995), sei bei jedem Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung festgestellten Umfang und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Kosten anwendbar, auch wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruhe.
  • VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19

    "Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"

    (vgl. § 195 BGB, hierzu VG Gießen, Urteil vom 23.06.2017, 4 K 1372/16: "Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs und des Zinsbegehrens beurteilt sich mangels anderweitiger Regelungen im öffentlichen (Landes-)Recht nach den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2017, 10 C 3/16 zu Erstattungsansprüchen nach § 49a VwVfG, Urteil vom 15.07.2016, 9 A 16/15, Urteil vom 17.03.2016, 3 C 7/15 zu unionsrechtlichen Zinsansprüchen, Urteil vom 26.04.2012, 2 C 4/11, Beschluss vom 20.12.2010, 2 B 34/10, Urteil vom 15.05.2008, 5 C 25/07, Urteil vom 15.06.2006, 2 C 10/05; OVG Thüringen, Urteil vom 28.07.2011, 3 KO 1326/10 und Urteil vom 29.10.2009, 2 KO 893/07; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14.02.2012, 2 L 154/10; Sächsisches OVG, Urteil vom 10.03.2017, 1 A 461/14, Urteil vom 28.02.2013, 1 A 346/09, Beschluss vom 16.07.2012, 1 A 842/10 und Hess. VGH, Urteil vom 13.05.2014, 9 A 2289/12 zu Zinsansprüchen nach § 49a VwVfG, Urteil vom 09.12.2011, 8 A 909/11 ), was hinsichtlich der Zinsansprüche aus § 49a Abs. 3 HVwVfG und vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche der wohl im Übrigen einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung entspricht (BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2012, 3 C 4.10 und Urteil vom 17.08.1995, 3 C 17.94).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14

    Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin …

  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen …

  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 2 L 151/15

    Verjährung von Zinsen wegen nicht alsbald verwendeter Städtebaufördermittel

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09

    Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1 …

  • VG Köln, 13.06.2013 - 16 K 1261/11

    Unwirksamkeit eines als Rechtsgrundlage für einen geltend gemachten Anspruch in …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 2005/10

    Verjährung von Ansprüchen auf Überzahlungszinsen im Zusammenhang mit der …

  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 A 511/12

    Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB in der jeweils geltenden Fassung …

  • VG Magdeburg, 13.09.2022 - 4 A 214/20

    Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2017 - 15 A 359/16
  • VG Köln, 28.09.2018 - 2 K 5270/14
  • OLG Brandenburg, 23.05.2013 - 1 Ws (Reha) 24/12

    Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der Kapitalentschädigung

  • VG Düsseldorf, 02.08.2019 - 26 K 12344/17

    Rückforderung von Besoldungsbezügen

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 414/11

    Zuwendung, Rückforderung, auflösende Bedingung, ANBest-P Nr 2.1

  • VG Aachen, 15.12.2016 - 1 K 2298/15

    Abgetreten; Altvertragler; Anspruch; Betriebsordnung; Entreicherung; …

  • VG Halle, 20.05.2015 - 7 A 3/15

    Verjährung von Verzögerungszinsen

  • VG Berlin, 18.06.2015 - 26 K 441.13

    Rückforderung überzahlter Auslandszuschläge

  • VG Köln, 22.05.2023 - 3 K 5782/20
  • VG Aachen, 23.02.2016 - 3 K 2123/13

    Zuwendung; Zweckwidrigkeit; Rückforderung; Rückzahlung; Verrechnung; …

  • VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 145.12

    Teilweise Rückforderung eines Personalkostenzuschusses für eine als Ersatzschule …

  • VG München, 29.11.2013 - M 9 K 13.1740

    Rückforderung von Zuwendungen; Erlöschen des Erstattungsanspruchs

  • VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 151.12

    Teilweise Rückforderung von Personalkostenzuschüssen für eine als Ersatzschule …

  • VG Augsburg, 18.10.2011 - Au 3 K 10.2013

    Förderung einer Meisterausbildung; Doppelförderung; Rücknahme; Widerruf; …

  • VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 1011.11

    Teilweise Rückforderung eines Personalkostenzuschusses für eine als Ersatzschule …

  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 3 A 241/09

    Erfolgreiche Anfechtung eines isolierten Zinsbescheides

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3588
OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,3588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.08.2011 - 8 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,3588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. August 2011 - 8 LA 101/11 (https://dejure.org/2011,3588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ärztliche Weiterbildung; Zustandekommen eines Weiterbildungsverhältnisses und die Erteilung eines Weiterbildungszeugnisses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO; § 37 Abs. 1 HKG; § 37 Abs. 2 HKG; § 40 HKG; § 41 HKG; Abschn. A § 6 WBO; Abschn. A § 9 WBO
    Weiterbildungsverhältnis zwischen dem zur Weiterbildung ermächtigten und dem in Weiterbildung befindlichen Arzt als Voraussetzung für eine ärztliche Weiterbildung; Weiterbildungszeugnis als Verwaltungsakt

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Weiterbildungsverhältnis zwischen dem zur Weiterbildung ermächtigten und dem in Weiterbildung befindlichen Arzt als Voraussetzung für eine ärztliche Weiterbildung; Weiterbildungszeugnis als Verwaltungsakt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiterbildungsverhältnis zwischen dem zur Weiterbildung ermächtigten und dem in Weiterbildung befindlichen Arzt als Voraussetzung für eine ärztliche Weiterbildung; Weiterbildungszeugnis als Verwaltungsakt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1316
  • DÖV 2011, 901
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.08.1996 - 3 L 792/94

    Arzt; Öffentlich-rechtliches Weiterbildungsverhältnis; Weiterbildungszeugnis; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Im Rahmen dieses Weiterbildungsverhältnisses agiert das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben als Beliehener (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.8.1996 - 3 L 792/94 -, MedR 1997, 557); die Beleihung erfolgt aufgrund des § 37 Abs. 1 und 2 HKG i.V.m. Abschnitt A § 6 WBO durch Verwaltungsakt der Ärztekammer Niedersachsen als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Unter Berücksichtigung der vom zur Weiterbildung ermächtigten Kammermitglied während der Weiterbildung gegenüber dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied zu erbringenden Handlungen bzw. Leistungen (vgl. § 38 HKG; Abschnitt A §§ 5 f. WBO) ist das Weiterbildungsverhältnis eine vertragliche Beziehung (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.10.2007 - 11 Ta 189/07 -, juris Rn. 77;… VG Hannover, Urt. v. 23.6.2010 - 5 A 5490/09 -, MedR 2010, 803, 804) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (…vgl. BAG, Urt. v. 22.2.1990 - 8 AZR 584/88 -, NJW 1990, 2955, 2956;… LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.10.2007, a.a.O., Rn. 75;… LAG München, Beschl. v. 17.4.2007 - 6 Ta 127/06 -, juris Rn. 1; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.8.1996, a.a.O.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.9.1982 - 13 B 750/82 -, NJW 1983, 1390, 1391;… Lücke, a.a.O., S. 105 ff.).

  • VG Hannover, 23.06.2010 - 5 A 5490/09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Unter Berücksichtigung der vom zur Weiterbildung ermächtigten Kammermitglied während der Weiterbildung gegenüber dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied zu erbringenden Handlungen bzw. Leistungen (vgl. § 38 HKG; Abschnitt A §§ 5 f. WBO) ist das Weiterbildungsverhältnis eine vertragliche Beziehung (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.10.2007 - 11 Ta 189/07 -, juris Rn. 77; VG Hannover, Urt. v. 23.6.2010 - 5 A 5490/09 -, MedR 2010, 803, 804) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (…vgl. BAG, Urt. v. 22.2.1990 - 8 AZR 584/88 -, NJW 1990, 2955, 2956;… LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.10.2007, a.a.O., Rn. 75;… LAG München, Beschl. v. 17.4.2007 - 6 Ta 127/06 -, juris Rn. 1;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.8.1996, a.a.O.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.9.1982 - 13 B 750/82 -, NJW 1983, 1390, 1391;… Lücke, a.a.O., S. 105 ff.).

    Das so beschriebene Weiterbildungsverhältnis kommt nur zustande, wenn das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied und das in Weiterbildung befindliche Kammermitglied sich mit Rechtsbindungswillen über Art, Inhalt und Dauer der durchzuführenden Weiterbildung(-sabschnitte) einigen (vgl. VG Hannover, Urt. v. 23.6.2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zwar auch dann anzunehmen, wenn erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NdsVBl. 2000, 244, 245).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, das Vorbringen der Kläger den möglicherweise in Betracht kommenden Zulassungsgründen zuzuordnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf Grund von Tatsachenfeststellungen und einer Beweisaufnahme ergangen sind, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2010 - 3 B 197/07 -, juris Rn. 2;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.1.2001 - 4 L 2401/00 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06

    Möglichkeit einer "ganztägigen und hauptberuflichen" Weiterbildung i.S.v. § 38 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Die Weiterbildung setzt voraus, dass - neben einem Arbeitsvertrag zwischen der Weiterbildungsstätte und dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied (vgl. § 38 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 HKG; Abschnitt A § 5 Abs. 2 WBO) - ein Weiterbildungsverhältnis zwischen dem zur Weiterbildung ermächtigten Kammermitglied und dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied begründet wird (vgl. Senatsbeschl. v. 14.3.2007 - 8 LA 177/06 -, MedR 2007, 444, 446;… Lücke, Die Hierarchie des Ärztlichen Dienstes im Spannungsfeld von Direktionsrecht und freiem Beruf, 1995, S. 99, 104 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3).
  • LAG München, 17.04.2007 - 6 Ta 127/06

    Weiterbildungszeugnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Unter Berücksichtigung der vom zur Weiterbildung ermächtigten Kammermitglied während der Weiterbildung gegenüber dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied zu erbringenden Handlungen bzw. Leistungen (vgl. § 38 HKG; Abschnitt A §§ 5 f. WBO) ist das Weiterbildungsverhältnis eine vertragliche Beziehung (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.10.2007 - 11 Ta 189/07 -, juris Rn. 77;… VG Hannover, Urt. v. 23.6.2010 - 5 A 5490/09 -, MedR 2010, 803, 804) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (…vgl. BAG, Urt. v. 22.2.1990 - 8 AZR 584/88 -, NJW 1990, 2955, 2956;… LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.10.2007, a.a.O., Rn. 75; LAG München, Beschl. v. 17.4.2007 - 6 Ta 127/06 -, juris Rn. 1;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.8.1996, a.a.O.; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.9.1982 - 13 B 750/82 -, NJW 1983, 1390, 1391;… Lücke, a.a.O., S. 105 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 8 LA 101/11
    Ergänzungen betreffend die Darlegung eines Zulassungsgrundes sind nach Ablauf der genannten Frist nur zu berücksichtigen, wenn der konkrete Zulassungsgrund bereits in offener Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt worden ist (vgl. Niedersächisches OVG, Beschl. v. 28.10.2008 - 6 AD 2/08 -, NVwZ-RR 2009, 360;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124a Rn. 48 jeweils m.w.N.), woran es hier, wie ausgeführt, gerade fehlt.
  • BAG, 22.02.1990 - 8 AZR 584/88

    Haftung des Arbeitgebers - ärztliche Weiterbildung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2007 - 11 Ta 189/07

    Rechtswegverweisung - Nebentätigkeitsabrede - Weiterbildungsvereinbarung

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft; …

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

  • OVG Hamburg, 24.04.1998 - Bf V 97/97

    Rechtsmitteleinlegung; Zulassung der Berufung; Darlegung eines Zulassungsgrundes; …

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 ZB 07.1043

    Spätaussiedler aus Russland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1982 - 13 B 750/82
  • LAG Hessen, 28.07.2023 - 3 Ta 29/23

    Öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis; Zuständiger Rechtsweg nach …

    aa) Zutreffend geht das Arbeitsgericht unter Berufung auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 18. August 2011 -8 LA 101/11- davon aus, dass es sich bei dem Weiterbildungsverhältnis zwischen dem zur Weiterbildung ermächtigten Arzt und dem in Weiterbildung befindlichen Arzt um eine vertragliche Beziehung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts handelt.

    Für diesen Anspruch ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet (…VG Göttingen 13. April 2011 -1 A 265/10, Rn. 17f, juris; LAG München 17. April 2007 -6 Ta 127/06- juris;… LAG Rheinland-Pfalz 25. Oktober 2007 -11 Ta 189/07-Rn. 7, juris; ebenso: OVG Lüneburg 18. August 2011 -8 LA 101/11- juris).

    Dabei agiert das zur Weiterbildung ermächtigte ärztliche Kammermitglied im Rahmen des Weiterbildungsverhältnisses zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben als Beliehener (…vgl. z.B.VG Göttingen 09. Dezember 2015 -1 A 284/15- Rn. 4; OVG Lüneburg 18. August 2011 -8 LA 101/11- Rn. 10, jeweils juris und mwN.).

  • VG Regensburg, 22.01.2015 - RN 5 K 13.1897

    Erteilung eines Weiterbildungszeugnisses

    Da auch eine Sonderzuweisung an einen anderen Rechtsweg nicht besteht, ist das Verwaltungsgericht zur Entscheidung berufen (vgl. dazu: OVG Schleswig-Holstein vom 16.8.1996, MedR 1997, 557; NdsOVG vom 18.8.2011, DVBl 2011, 1316; VG Augsburg vom 4.2.2009, Az. Au 4 K 07.809, Au 4 K 08.276 ; VG Göttingen vom 13.4.2011, MedR 2012, 150; VG Bremen vom 31.5.2011, Az. 5 V 455/11 ).

    Es kommt zustande, wenn sich der zur Weiterbildung ermächtigte und der sich in Weiterbildung befindliche Arzt mit Rechtsbindungswillen über Art, Inhalt und Dauer der durchzuführenden Weiterbildung(-sabschnitte) einigen (NdsOVG vom 18.8.2011, DVBl 2011, 1316; VG Göttingen vom 13.4.2011, MedR 2012, 150).

    Obwohl es sich bei einem Weiterbildungsverhältnis um eine vertragliche Beziehung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts handelt, bedarf es nach der Rechtsprechung - entgegen dem in Art. 57 BayVwVfG statuierten grundsätzlichen Schriftformerfordernis für öffentlich-rechtliche Verträge - keiner besonderen Form, weshalb es auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann (NdsOVG vom 18.8.2011, DVBl 2011, 1316; VG Göttingen vom 13.4.2011, MedR 2012, 150).

  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 21 ZB 15.601

    Ärztliches Berufsrecht

    Es hat dabei ausdrücklich Bezug genommen auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 18.8.2011 - 8 LA 101/11 - juris), wonach ein neben einem Arbeitsvertrag bestehendes Weiterbildungsverhältnis mit einem beliehenen Weiterbilder nur zustande kommt, wenn sich der Weiterzubildende und der Weiterbilder mit Rechtsbindungswillen über Art, Inhalt und Dauer der durchzuführenden Weiterbildung einigen.

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auf die unterschiedliche Zwecksetzung von Arbeitszeugnis und Weiterbildungszeugnis und auf die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen hingewiesen (dazu auch Nds OVG, B.v. 18.8.2011 - 8 LA 101/11 - juris und Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage 2014, vor § 1 MWBO Rn. 19 und § 5 MWBO Rn. 1.).

    Hierzu müssten vielmehr erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestehen, was nur anzunehmen ist bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (Nds OVG, B.v. 18.8.2011 - 8 LA 101/11 - juris und Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124 Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11

    Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit

    Ferner muss im Einzelnen unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung begründet werden, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 18.8.2011 - 8 LA 101/11 -, juris Rn. 2;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 124a Rn. 90 f.).
  • VG Göttingen, 09.12.2015 - 1 A 284/15

    Beliehener; Dienstsitz; Sitz; Weiterbildungsordnung; Weiterbildungszeugnis; …

    Statthafte Klageart für das auf die Erteilung eines ärztlichen Weiterbildungszeugnisses gerichtete Begehren ist die allgemeine Leistungsklage (Nds. OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 8 LA 101/11 -, juris, Rn. 9).

    Im Rahmen dieses Weiterbildungsverhältnisses agiert das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben als Beliehener (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.08.1996 - 3 L 792/94 -, MedR 1997, 557 = juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 8 LA 101/11 -, juris, Rn. 10).

  • VG Hannover, 21.01.2015 - 5 A 8219/14

    Bereitschaftsdienst; Facharzt; Teilzeittätigkeit; Überstunden; Weiterbildung

    Unter Berücksichtigung der vom weiterbildenden Arzt während der Weiterbildung gegenüber dem in Weiterbildung befindlichen Kammermitglied zu erbringenden Handlungen bzw. Leistungen (vgl. § 38 HKG; Abschnitt A §§ 5 f. WBO) stellt das Weiterbildungsverhältnis eine vertragliche Beziehung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts dar (Nds. OVG, B. v. 18.08.2011 - 8 LA 101/11 -, juris, m. w. N.; VG Hannover, U. v. 23.6.2010 - 5 A 5490/09 -, MedR 2010, 803, 804).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1243
OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11 (https://dejure.org/2011,1243)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.08.2011 - 3 EN 77/11 (https://dejure.org/2011,1243)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 (https://dejure.org/2011,1243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 105 Abs 2a GG, § 47 Abs 6 VwGO, § 1 Abs 1 UStG
    Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebung einer "Übernachtungssteuer": Offensichtlich rechtmäßig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jenaer "Bettensteuer" darf weiter erhoben werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Bettensteuer" auch in Jena zulässig

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jena darf vorläufig weiterhin "Bettensteuer" erheben - Schwerer Nachteile oder wichtige Gründe des Hotelbetreibers für Erlass einstweiliger Anordnung nicht erkennbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz bzgl. der Satzung der Stadt Jena vom 16. Dezember 2010 über die Erhebung einer Übernachtungssteuer

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1316
  • DÖV 2011, 939
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10

    Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Überdies sind die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer trotz der Absicht der Antragsgegnerin, mit den Mehreinnahmen insbesondere einen Beitrag zur weiteren Finanzierung von Leistungen im touristischen Bereich der Stadt zu leisten (vgl. die Begründung zum Satzungsentwurf in der Beschlussvorlage des Stadtrats vom 26. Oktober 2010 - Nr.: 10/0753-BV -, S. 2), in rechtlicher Hinsicht nicht zweckgebunden, weil die Satzung keine entsprechenden Regelungen enthält (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 21 zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010).

    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn eine häusliche Übernachtung zwingend ausscheidet und die betreffende Person während ihres Aufenthalts keine Möglichkeit hat, neben ihren beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten und der Befriedigung notwendiger Grundbedürfnisse - wie Nahrungsaufnahme, Schlaf, Körperpflege - auch sonstigen privaten Interessen nachzugehen, also etwa kulturelle, sportliche, gastronomische oder sonstige Freizeitangebote zu nutzen (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 35, und Engelbrecht in Kommunalpraxis BY 2011, 140 [142]).

    Demgemäß wird es voraussichtlich nicht zu beanstanden sein, wenn ein Satzungsgeber - im Hinblick auf die Notwendigkeit typisierender Regelungen - davon absieht, beruflich veranlasste Übernachtungen von der Übernachtungssteuer auszunehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 36).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Übernachtungssteuer und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Übernachtungssteuer dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl.

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln…, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

  • VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10

    "Kulturförderabgabe" rechtmäßig

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiervon ausgehend ist es nicht ausgeschlossen, bereits das Verreisen selbst und die damit verbundene Notwendigkeit, außerhalb der eigenen Wohnung zu übernachten, als einen Aufwand zu bewerten, der über die Deckung des persönlichen Grundbedarfs hinausgeht (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 26 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 65; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [389] und Meier in ZKF 2010, 265 [267]).

    Demgemäß wird sich die Besteuerung des Aufwands für Übernachtungen in Beherbergungsunternehmen voraussichtlich nicht schon deshalb als unzulässig erweisen, weil eine solche Übernachtung beruflich veranlasst ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 30 ff., und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 66; ferner Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142]; Meier in ZKF 2010, 265 [267]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]).

    Es liegt nicht fern, bereits diese Unterschiede als so schwerwiegend anzusehen, dass die Übernachtungssteuer und die Umsatzsteuer insgesamt als nicht gleichartig erachtet werden können (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 44 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 91 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Tolkmitt/Berlit in LKV 2010, 385 [390 f.]; Rutemöller in ZRP 2010, 108 [109]; Engelbrecht in KommunalPraxis BY 2011, 140 [142 f.]; Mickisch in ZKF 2010, 169 [170]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76 f.]), zumal für diese Beurteilung wohl auf eine alle Steuermerkmale einbeziehende wertende Gesamtbetrachtung abzustellen sein dürfte (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Die Übernachtungssteuer dürfte schon nicht den Charakter einer Umsatzsteuer i. S. v. Art. 1 Abs. 2 RL 2006/112/EG aufweisen, weil sie - wie bereits ausgeführt - keine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" darstellt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 52 f. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 109 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77]; zur entsprechenden Vorgängervorschrift des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG [ABl.

    Hierin kann nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung gesehen werden (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 C 11337/10 - Juris, Rn. 66 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Bingen am Rhein" vom 5. Juli 2010 und VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 114 ff. zur "Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln" vom 23. September 2010; ferner Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [77 f.]; im Ergebnis ebenso Meier in ZKF 2010, 265 [267 f.]).

    Sowohl im rechtswissenschaftlichen Schrifttum als auch in der Rechtsprechung wird - u. a. auch zu vergleichbaren kommunalabgabenrechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer - die Auffassung vertreten, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der Aufwendungen für die Fremdenverkehrsförderung bzw. für Heil-, Kur- oder Erholungszwecke stünden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen, gleichberechtigt nebeneinander (vgl. Ecker, Kommunalabgaben in Thüringen, Erläuterungen zu § 8 ThürKAG , Nr. 1.3 a. E., und Erläuterungen zu § 9 ThürKAG , Nr. 1.3, letzter Absatz, und Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [76] zu §§ 9 f. NKAG; ferner VG Köln, Urteil vom 6. Juli 2011 - 24 K 6736/10 - Juris, Rn. 39 ff. zu § 11 KAG NW).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Sie erfüllt insbesondere die Merkmale einer Steuer, da sie keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und der Erzielung von Einkünften dient (zum Steuerbegriff vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [344] = Juris, Rn. 65 m. w. N.).

    In ihm kommt typischerweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck, wobei es keine Rolle spielt, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird, ob er im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet und welchen Zwecken er dient (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [346 ff.] = Juris, Rn. 69 ff. m. w. N., und Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Auflage 2008, § 3 Rn. 49).

    Die Freiwilligkeit des Aufwands oder seine Veranlassung allein durch den Konsumwillen des Steuerpflichtigen ist gerade kein ungeschriebenes Merkmal der Aufwandsteuer (so zur Zweitwohnungssteuer BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [347] = Juris, Rn. 73 m. w. N., und BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 - NVwZ 2009, 1437 = Juris, Rn. 16, 26).

    Mit ihr werden Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben - entsprechend des örtlich beschränkten Geltungsbereichs der Satzung - nur im Stadtgebiet der Antragsgegnerin besteuert, weshalb sie einen ortsbezogenen Anknüpfungspunkt aufweist; eine über das Gebiet der Antragsgegnerin hinausreichende unmittelbare Wirkung ist nicht erkennbar (vgl. auch Meier in ZKF 2010, 265 [266]; Rosenzweig in NST-N 2010, 72 [74]; zur Weimarer Satzung über eine "Kulturförderabgabe" vgl. Wegner in BayVBl. 2011, 261 [263]; zur Begriffsdefinition der örtlichen Steuer vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [349 f.] = Juris, Rn. 79 m. w. N.).

    Ob eine örtliche Verbrauch- oder Aufwandsteuer einer bundesgesetzlich geregelten Steuer gleichartig i. S. v. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG ist, ist anhand eines Vergleichs der steuerbegründenden Tatbestände zu beurteilen, wobei neben anderen Gesichtspunkten wie Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik und wirtschaftlichen Auswirkungen insbesondere darauf abzustellen ist, ob die zu vergleichenden Steuern dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpfen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [350 f.] = Juris, Rn. 83 f.).

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Rn. 50 Unterschiede kommen bereits hinsichtlich des Steuergegenstands in Betracht, weil die Übernachtungssteuer nicht alle der Umsatzsteuer unterliegenden Umsätze, sondern nur einen äußerst geringen Teilbereich derselben erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1994 - 8 N 1.93 - BVerwGE 92, 272 [286] = Juris, Rn. 22).

    Die Übernachtungssteuer als "Einphasen-Aufwandsteuer" setzt hingegen ausschließlich und einmalig auf der Letztanbieterstufe an (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 1994 - 8 N 1.93 - BVerwGE 96, 272 [286 f.] = Juris, Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiernach dürfen durch Abgabenregelungen weder Lenkungswirkungen erzeugt werden, die den vom zuständigen Sachgesetzgeber erlassenen Regelungen zuwiderlaufen, noch konzeptionelle Entscheidungen des zuständigen Gesetzgebers verfälscht werden (vgl. nur BVerfG…, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1876/91 u. a. - BVerfGE 98, 83 [97 f.] = Juris, Rn. 119 ff. m. w. N., und Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u. a. - BVerfGE 98, 265 [301] = Juris, Rn. 162).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiervon ausgehend müssen bei kommunalen Abgabensatzungen insbesondere die in § 2 Abs. 2 ThürKAG genannten Voraussetzungen der Abgabenerhebung so bestimmt geregelt sein, dass diese für den Abgabepflichtigen voraussehbar sind (zur inhaltlichen Bestimmtheit und zur Auslegung abgabenrechtlicher Regelungen vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 [215] = Juris, Rn. 25 f., und BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 - Juris, Rn. 49, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Klärschlamm

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Dieser Grundsatz fordert vom Normgeber, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, damit die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 [396 f.] = Juris, Rn. 124, und BVerwG…, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 - Juris, Rn. 18, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Nr. L 376 S. 1] vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 - BVerwGE 135, 367 [379] = Juris, Rn. 34 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Hiernach dürfen durch Abgabenregelungen weder Lenkungswirkungen erzeugt werden, die den vom zuständigen Sachgesetzgeber erlassenen Regelungen zuwiderlaufen, noch konzeptionelle Entscheidungen des zuständigen Gesetzgebers verfälscht werden (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1876/91 u. a. - BVerfGE 98, 83 [97 f.] = Juris, Rn. 119 ff. m. w. N., …und Urteil vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u. a. - BVerfGE 98, 265 [301] = Juris, Rn. 162).
  • OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
    Für die Bemessung des Interesses an der Feststellung der Unwirksamkeit einer Abgabensatzung im Normenkontrollverfahren ist grundsätzlich auf die Höhe der Abgaben abzustellen, die aufgrund der angegriffenen Satzungsnormen erhoben werden können (vgl. nur Senatsbeschluss vom 1. Juni 2006 - 3 N 582/02 - Juris, Rn. 108 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01

    Kindergartengebühren; Geschwisterrabatt; Gleichheitssatz; Belastungsgleichheit.

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband; …

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung - …

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, …

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …

  • OVG Thüringen, 08.04.2020 - 3 EN 245/20

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios im Rahmen der Corona-Panepedemie

    Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nur dann als Bestandteil der Folgenabwägung in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich schon bei summarischer Prüfung im Anordnungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass ein Normenkontrollantrag unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet ist (st. Rspr. des Senats: vgl. nur Beschluss vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 - LKV 2011, 472 m. w. N.).
  • FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13

    Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung …

    Vielmehr liegen Abgabenvorschriften des Bundes und des Landes Bremen ohne Lenkungszwecke vor, die lediglich in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nicht übereinstimmen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 66 f.; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 67 f.; OVG Thüringen, Beschlüsse in DVBl 2011, 1366 , juris Rz 65; in ZKF 2011, 236, juris Rz 53; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 136 ff.; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 135 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 120).
  • OVG Thüringen, 10.04.2020 - 3 EN 248/20

    Corona- Pandemie: Generelles Versammlungsverbot noch gerechtfertigt

    Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nur dann als Bestandteil der Folgenabwägung in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich schon bei summarischer Prüfung im Anordnungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass ein Normenkontrollantrag unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet ist (st. Rspr. des Senats: vgl. nur Beschluss vom 23. August 2011 - 3 EN 77/11 - LKV 2011, 472 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7254
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10 (https://dejure.org/2011,7254)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 (https://dejure.org/2011,7254)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. August 2011 - 13 B 1659/10 (https://dejure.org/2011,7254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsverfügung zur Unterlassung der Werbung mit der Wortkombination 'medizinische' Fußpflege; Werbung mit der Wortkombination 'medizinische' Fußpflege als irreführende Werbung

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Medizinische Fußpflege" ist Podologen vorbehalten: Masseur, der hierfür wirbt, handelt wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 864
  • DVBl 2011, 1316
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 04.03.2004 - 7 U (Hs) 58/03

    Berechtigung zur Erbringung von Leistungen im Bereich der medizinischen …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    Rn. 8 Vgl. OLG S.-A., Urteil vom 4. März 2004 - 7 U (Hs) 58/03 -, juris.

    Dies hat in Auseinandersetzung mit anderen Gerichtsentscheidungen (z. B. OLG S.-A., Urteil vom 4. März 2004 - 7 U (Hs) 58/03 -, a. a. O.) Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    Das gilt unabhängig davon, ob nicht durch die Kombination von Bezeichnungsschutz und korrespondierender Berufsausübung sogar rechtliche Tatsachen geschaffen worden sein könnten (vgl. BVerfG NJW 2003, 41 -Altenpflegegesetz -Rdn. 253 ff. bei juris), die den nunmehr faktischen Tatsachen entsprechen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 13 B 290/03

    Führung der Berufsbezeichnung "Podologin" und "Medizinische Fußpflegerin" ; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    Rn. 17 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, juris,.
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 4747/10

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters mit …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 13 B 1659/10
    Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung/Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (VG Köln - 7 K 4747/10 -) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Juli 2010 wird abgelehnt.
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 4747/10

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters mit …

    Mit Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

    Rn. 27 Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 5 f., juris.

    Rn. 51 An dieser Rechtsauffassung hält das Gericht auch vor dem Hintergrund der Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 - fest.

    Rn. 60 Augenscheinlich eine überdurchschnittlich informierte Personengruppe als angesprochenen Adressatenkreis zugrunde legend indes: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 8 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2011 - 4 U 160/10, I-4 U 160/10 -, Rn. 34 ff., juris.

    Rn. 67 So auch OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2005 - 14 U 198/04 -, Rn. 28, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 04.03.2004 - 7 U (Hs) 58/03 -, Rn. 13, juris; LG Münster, Urteil vom 08.07.2010 - 24 O 27/10 -, Rn. 18 ff., juris; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 10 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2011 - 4 U 160/10, I-4 U 160/10 -, Rn. 35 ff., juris; LG Köln, Urteil vom 25.09.2003 - 31 O 424/03 -, Rn. 21, juris.

    Rn. 74 so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 -, Rn. 10, 15, juris,.

    Rn. 88 Das Gericht hat die Berufung zugelassen, da das Urteil gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hinsichtlich einer Irreführung durch die Tätigkeitsbezeichnung "medizinische Fußpflege" vom Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 02.08.2011 - 13 B 1659/10 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • VGH Bayern, 24.08.2011 - 7 B 10.2678

    Verwendung des Zertifikats "med. Fußpflege"

    Bei verständiger Würdigung kann durch den Zusatz "med." bei Personen, die sich einer Fußpflegebehandlung unterziehen wollen, der Eindruck entstehen, dass weitergehende Leistungen als nur kosmetische Fußpflege erbracht werden und hierfür nicht nur ein Kurzlehrgang absolviert, sondern eine qualifizierte Ausbildung abgeleistet wurde (vgl. auch OVG NRW vom 2.8.2011 Az. 13 B 1659/10 und OLG Hamm vom 3.2.2011 Az. I-4 U 160/10 ).

    Beides liegt mit der nach dem Podologengesetz geschützten Berufsbezeichnung so eng beieinander, dass für den Verkehr der Schluss auf die geschützte und erlaubnispflichtige Berufsbezeichnung naheliegt (vgl. auch LG Köln vom 25.9.2003 Az. 31 O 424/03 RdNr. 21 und OVG NRW vom 2.8.2011 a.a.O.).

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