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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,94
BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97 (https://dejure.org/1997,94)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1997 - 8 B 144.97 (https://dejure.org/1997,94)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1997 - 8 B 144.97 (https://dejure.org/1997,94)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Erschließungsaufwand - Erforderlichkeit - Angemessenheit der Kosten - Herstellungsmerkmal - Technisches Ausbauprogramm - Frostsicherer Unterbau - Allgemein anerkannte Regeln der Technik - Entscheidungsgründe - Begründungspflicht - Rechtliches Gehör ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 128 Abs. 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; Erschließungsbeitragsrecht - Umfang des Erschließungsaufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 514
  • DVBl 1998, 54
  • DVBl 1998, 62
  • ZfBR 1998, 215
 
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Wird zitiert von ... (245)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Das Berufungsgericht hat nämlich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 BVerwGE 59, 249 (252 f.) und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 81 S. 42 (47)), daß die Vorschrift des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB entsprechende Anwendung findet, wenn nicht die Erforderlichkeit der Erschließungsanlage, sondern die Angemessenheit der für die erstmalige Herstellung aufgewandten Kosten zu beurteilen ist.

    Die Beschwerde kann auch nicht mit der Begründung Erfolg haben, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - (BVerwGE 59, 249) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB gehört nur derjenige Aufwand der Gemeinde, den sie im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als Erschließungsträger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen machen mußte (wie Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 16.76 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 und vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 69 und 70.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BBauG/BauGB nur derjenige Aufwand der Gemeinde, den sie im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als Erschließungsträger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen machen mußte (Urteile vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 16.76 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 S. 16 (18) und vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 69 und 70.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27 S. 24 (26)).

  • BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 7.81

    "sonst vorgesehene Ausführung" als Merkmal des Ausbauprogramms - …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß sich die Auslegung der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung nach irrevisiblem Landesrecht richtet (vgl. Urteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 8 C 7.81 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 32 S. 1 (3)).

    Die Auslegung der Satzung durch das Berufungsgericht führt daher nur dann zu einer bundesrechtlichen Frage, die gegebenenfalls im Revisionsverfahren geklärt werden könnte, wenn die Satzung mit dem Inhalt, den sie durch die Auslegung des Berufungsgerichts erhalten hat, gegen Bundesrecht verstößt (vgl. dazu Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 39/41.81 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 38 S. 6 (11)) oder die Auslegung auf einer vermeintlichen Bindung durch Bundesrecht beruht (vgl. Urteil vom 25. Februar 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.1988 - 3 B 13.88

    Kriegssachschäden als Frage eines Teilschadens - Maßgeblicher Bewertungsstichtag …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Ob das Berufungsgericht diese Rechtsprechung seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt hat oder ob es abweichend davon - wofür Teile des letzten Satzes auf S. 16 des Urteilsabdrucks sprechen könnten - die Auffassung vertritt, unter Umständen könnten auch ohne Rechtsgrund erbrachte Leistungen zum abrechnungsfähigen Erschließungsaufwand gehören, bedarf keiner Entscheidung, weil dies jedenfalls nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache führen könnte und weil eine Divergenzrüge insoweit von den Klägern nicht erhoben worden ist (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1988 - BVerwG 3 B 13.88 - Buchholz 427.6 § 3 BFG Nr. 26 S. 8 (13) und vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82 S. 75 (76 f.)).

    Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache erhobene Beschwerde zur Zulassung der Revision wegen Divergenz führen kann (vgl. dazu Beschlüsse vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230 S. 18, vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240 S. 23 (24) und vom 31. August 1988, a.a.O.) liegen hier nicht vor.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen, dies setzt aber voraus, daß die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 (188 f.) [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]; 54, 43 (46) [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 86, 133 (146) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - 2 BvR 1236/89 - InfAuslR 1990, 280 (281), vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 - InfAuslR 1991, 179 (180), vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 472/91 - InfAuslR 1992, 222 (225) und vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 - NJW 1993, 1461 [BVerfG 13.11.1992 - 1 BvR 708/92]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen, dies setzt aber voraus, daß die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182 (188 f.) [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]; 54, 43 (46) [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 86, 133 (146) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - 2 BvR 1236/89 - InfAuslR 1990, 280 (281), vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 - InfAuslR 1991, 179 (180), vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 472/91 - InfAuslR 1992, 222 (225) und vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 - NJW 1993, 1461 [BVerfG 13.11.1992 - 1 BvR 708/92]).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt voraus, daß die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 (5)).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, nicht getroffen, kann die Revision nicht im Hinblick auf diese Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43).
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Dafür ist es nämlich unerheblich, ob das Berufungsgericht im konkreten Einzelfall eine den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung durchweg entsprechende Entscheidung getroffen hat (Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260 S. 7).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
    Das Urteil muß erkennen lassen, daß das Gericht den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet hat und in weichen konkreten Bezug es ihn zu den angewandten Rechtsnormen gesetzt hat (Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 BVerwGE 61, 365 (368)).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit - …

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

  • BVerwG, 20.03.1985 - 3 B 83.84
  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung der Tatsachengrundlage im …

  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer …

  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 78.68

    Kennzeichnung der Herstellungsmerkmale in einer Ortssatzung; Fortbestehen von …

  • BVerwG, 10.11.1995 - 9 B 431.95

    Nachprüfung historischer Tatsachen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …

  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Gruppenverfolgung - …

  • BVerfG, 13.07.1990 - 2 BvR 280/87

    Begriff der politischen Verfolgungsmaßnahme im Asylrecht

  • BVerfG, 10.05.1990 - 2 BvR 1236/89
  • BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06

    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument; …

    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Gericht den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet hat und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewandten Rechtsnormen gesetzt hat (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 ; Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 11 f.).
  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …

    Eine die Revision eröffnende Divergenz setzt voraus, dass die Vorinstanz mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift des revisiblen Rechts widerspricht (stRspr, Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2212
OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96 (https://dejure.org/1997,2212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 (https://dejure.org/1997,2212)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96 (https://dejure.org/1997,2212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    KAG Rh.-Pf. § 5 Abs. 2; GemHVO Rh.-Pf. § 31
    Ermäßigung des Erschließungsbeitrags bei Verletzung der Ausschreibungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunale Gebietskörperschaft; Öffentliche Ausschreibung; Abschreibungsgebot; Beitragspflichtiger; Energieversorgungsunternehmen; Straßenbeleuchtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig? (IBR 1998, 308)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 327
  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 72 (Ls.)
  • DÖV 1997, 963
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 12 A 11692/92

    Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96
    Auch sei die vorliegende Problemstellung eine andere als sie dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1994 - 12 A 11692/92 - zugrunde gelegen habe.

    Soweit es sich auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 01. Dezember 1994 - 12 A 11692/92.OVG - gestützt habe, laufe dies im Ergebnis darauf hinaus, daß § 31 GemHVO dem Abgabenschuldner eine Art subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung dieser Bestimmung einräume.

    Dies ergibt sich auch ohne ausdrückliche Verweisung auf § 31 GemHVO im Kommunalabgabengesetz nicht nur aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (so der 12. Senat des erkennenden Gerichts im Urteil vom 1. Dezember 1994 - 12 A 11692/92.OVG - KStZ 1996, 218, das die Erhebung von Abfallgebühren betraf), sondern auch aus dem beitragsrechtlichen Grundsatz, daß nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist.

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96
    Vielmehr müßte in einem solchen Fall ermittelt werden, ob die auf die Beitragspflichtigen umgelegten Kosten eine grob unangemessene Höhe erreicht haben (vgl. zu den insoweit im Erschließungsbeitragsrecht bestehenden Grundsätzen, BVerwG, Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50/88 - NVwZ 1990, 870 [872] m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1988 - 1 S 2418/86

    Vereinbarkeit der Bindung der Gemeinden an die VOB mit dem Recht auf …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von dem Vertreter des öffentlichen Interesses vorgelegten Urteilen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 1991 - 9 A 767/88 - und vom 18. Juni 1991 - 9 A 243/91 - sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. März 1988 - 1 S 2418/86 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19

    Straßenausbaubeitrag für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

    Dass noch funktionsfähige Teile der Beleuchtungsanlage nicht erneuert werden, entspricht zudem dem Grundsatz der Erforderlichkeit von Ausbaumaßnahmen (hierzu OVG RP, Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, AS 25, 428 = DÖV 1997, 963).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und …

    Den Gemeinden ist bei der Durchführung von Ausbaumaßnahmen ein weites Ermessen eingeräumt, das nur willkürliche Erwägungen und Kosten, die in jeder Hinsicht unverhältnismäßig sind, ausschließt (vgl. OVG R-P, 6 A 12010/96.OVG, AS 25, 428, NVwZ-RR 1998, 327, ESOVGRP; OVG R-P, 6 A 11575/03.OVG, ESOVGRP).
  • VG Düsseldorf, 11.01.2016 - 12 K 87/14

    Klage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen

    Rn. 115 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96 -, juris, Rn. 28; OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 2 A 2098/89 -, juris, Rn. 33 zu der Vorgängervorschrift § 31 GemHVO NRW.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für …

    Denn nur eine Ausschreibung, also die Ausnutzung des Wettbewerbs zwischen mehreren konkurrierenden Unternehmen, bezweckt und gewährleistet in der Regel einen im Vergleich zur freihändigen Vergabe niedrigeren Kostenaufwand (OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, DÖV 1997, 963).

    Zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kann auf die gemäß § 31 Abs. 2 GemHVO ergangene Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen werden, die die Beachtung der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vorschreibt (Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 38; OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 350).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    In diesem Zusammenhang kann der Senat offenlassen, ob bei der Einschaltung privater Unternehmer bei der Abfallbeseitigung eine Ausschreibung der Fremdvergebenen Leistungen durchgeführt werden muss und gegebenenfalls entsprechende Unterlagen dem Kreistag vorgelegt werden müssen (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 01.12.1994 - 12 A 11892/92 -, NVwZ-RR 1996, 230, wonach eine Gebührenfestsetzung ohne erforderliche Ausschreibung zur Nichtigkeit der Satzung führt; OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997, NVwZ-RR 1998, 327 ; ferner VG Greifswald, Urteil vom 01.10.1997 - 3(6) A 108/96 -, unter Hinweis auf § 29 GemHVO).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Nach Ansicht des OVG Rheinland-Pfalz (…Urt. v. 9.9.1985, 10 C 22/84, KStZ 1986, 113; Urt. v. 9.4.1997, 6 A 12010/96, DVBl. 1998, 62, LS) setzt eine Refinanzierung privater Entgelte über Gebühren voraus, daß die haushaltsrechtlichen Vorschriften über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand durch Ausschreibung (vgl. für Niedersachsen § 32 Abs. 1 Nds.GemHVO) beachtet worden sind.
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage; …

    Sieht eine Gemeinde von der öffentlichen Ausschreibung ab, kann sich ein Beitragspflichtiger zwar auf den in der Regel darin liegenden Verstoß gegen das Ausschreibungsgebot berufen (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris), denn die Gemeinde ist grundsätzlich verpflichtet, Erschließungsarbeiten öffentlich auszuschreiben.

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich die Gemeinde etwa bei der Vergabe der Aufträge ohne dies rechtfertigende sachliche Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Beklagte erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 29.11.1996 - 3 A 2373/93 -, NWVBI.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904/17

    Heilung eines unwirksamen Straßenbauausbaubeitrags bei Mitwirkung eines …

    Dieser wird erst überschritten, wenn die Maßnahme in jeder Hinsicht unverhältnismäßig bzw. sachlich schlechthin unvertretbar ist oder die Gemeinde erkennen kann, dass die Kosten eine grob unangemessene Höhe erreichen (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, AS 25, 428 = NVwZ-RR 1998, 327).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, AS 25, 428 = NVwZ-RR 1998, 327) hat eine Verletzung der Ausschreibungspflicht (nur) zur Folge, dass der Ausbauaufwand insoweit nicht beitragsfähig ist, als die auf die Beitragspflichtigen umgelegten Kosten eine grob unangemessene Höhe erreicht haben (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 - NVwZ 1990, 870).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04

    Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

    Insoweit hat die Gemeinde keinen Entscheidungsspielraum, wie er ihr bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten von beitragsfinanzierten öffentlichen Anlagen nach der Rechtsprechung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979, BVerwGE 59, 249 = KStZ 1980, 68; und Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    Darin drückt sich der allgemeingültige beitragsrechtliche Grundsatz aus, dass nur der erforderliche Aufwand beitragsfähig ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. April 1997, NVwZ-RR 1998, 327).

    Den Gemeinden ist bei der Durchführung von Ausbaumaßnahmen ein weites Ermessen eingeräumt, das nur willkürliche Erwägungen und Kosten, die in jeder Hinsicht unverhältnismäßig sind, ausschließt (Urteil des Senats vom 9. April 1997, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2019 - 6 A 10569/18

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrages; konkludente Festlegung und Anpassung des …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 6 A 11904.17

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den …

  • VG Schleswig, 18.05.2001 - 9 A 43/01

    Ausbaubeiträge, Vorfinanzierung, Beitragserhebungspflicht, …

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung; …

  • VG Arnsberg, 21.01.1999 - 7 K 1559/97

    Anfechtung eines Heranziehungsbescheides bzgl. der Zahlung eines …

  • VG Düsseldorf, 02.03.2004 - 17 K 1370/01

    Erhebung von Abfallgebühren auf der Grundlage einer kommunalen Satzung; …

  • VG Schleswig, 28.04.2003 - 9 A 116/01

    Ausbaubeitrag, Einrichtungsbegriff, natürliche Betrachtungsweise, …

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Münster, 30.12.2005 - 3 L 1060/05

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ein Grundstück; Übernahme der Kosten für …

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99

    Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht; …

  • VG Düsseldorf, 25.02.2003 - 17 K 4790/97
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2504/96

    Heranziehung zur Zahlung einer Abfallbeseitigungsgebühr ; Unwirksamkeit des …

  • VG Düsseldorf, 19.02.2016 - 12 K 2241/14
  • VG Koblenz, 13.07.2020 - 3 K 1107/19

    Stadt Birkenfeld durfte Kosten für Grabherstellung auf Bürger abwälzen

  • VG Gera, 02.04.1998 - 5 K 1051/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2000 - 1 L 826/99

    Abschluss einer Anpassungsvereinbarung; Zivilrechtliche Beauftragungsverträge; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1997 - 2 L 134/96
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6146
OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96 (https://dejure.org/1997,6146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.1997 - 6 A 10770/96 (https://dejure.org/1997,6146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 6 A 10770/96 (https://dejure.org/1997,6146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsteuer; Grundbesitz; Öffentliches Erhaltungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 62.82

    Grundsteuer - Änderungsbescheid - Heraufsetzung der Grundsteuer - Erlaßzeitraum - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Ein öffentliches Interesse im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG kann nur insoweit angenommen werden, wie für den Grundbesitz rechtliche Bindungen - sei es des förmlichen Denkmalschutzes oder sei es von einer ihm eigentumsrechtlich gleichstehenden Qualität - bestehen, die in ihrer nutzungseinschränkenden Wirkung die Grenzen dessen überschreiten, was namentlich das Baurecht von Grundstückseigentümern an Rücksichtnahme aus Gemeininteresse ohnehin verlangt (BVerwGE 70, 162 [166]).

    Demgegenüber fordert das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. September 1984 (BVerwGE 70, 162 [165]), daß der privilegierte Grundbesitz "infolge" der durch das öffentliche Erhaltungsinteresse ausgelösten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung in der Regel unrentabel sein muß, damit Grundsteuer erlassen werden kann.

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 3.89

    Grundsteuererlaß bei Baudenkmälern; Begriff der "Kosten" i. S. des § 32 Abs. 1 …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1991 (BVerwGE 88, 46 ff.) war es allerdings überwiegende Auffassung, daß im Rahmen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG nur Herstellungskosten Bemessungsgrundlage für die AfA sein konnten, weil § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG zwar die Erhaltung eines Denkmals, nicht jedoch dessen Erwerb begünstige (…vgl. Troll a.a.O., Rdnr. 5 zu § 32;… Röttsinger a.a.O. S. 68; Peters/Gefaeller, auch ZKF 1986, 201 [202]).

    Insbesondere steht spätestens aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1991 (a.a.O.) fest, daß weder Schuld- noch Eigenkapitalzinsen Kosten im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG sind.

  • OVG Saarland, 28.12.1989 - 1 R 84/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Hiervon ausgehend hat auch der Hessische VGH (Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung 1996, 314) verlangt, daß die Unrentierlichkeit des Grundbesitzes kausal auf das denkmalschutzrechtliche Erhaltungsgebot zurückgeführt werden kann (ebenso OVG Saarland, Urteil vom 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 - KStZ 1991, 40 - Leitsätze - ) und weiterhin zur Begründung der Erforderlichkeit des Kausalzusammenhangs darauf abgestellt, daß grundsätzlich für jeden Grundbesitz, mag er nun rentabel sein oder nicht, Grundsteuer zu entrichten ist, so daß sich ein Abgehen von dieser Regel wegen eines besonderen öffentlichen Erhaltungsinteresses nur rechtfertigen läßt, wenn eben diejenigen rechtlichen Bindungen, in denen sich das öffentliche Erhaltungsinteresse ausdrückt, die dauernde Unrentierlichkeit begründen.
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Zu Recht hat Röttsinger (…a.a.O.) darauf hingewiesen, daß der Begriff Rückstellungen nichts mit dem bilanztechnischen Begriff im Sinne von § 249 HGB gemein hat, so daß bereits aus diesem Grund die Auffassung des Verwaltungsgerichts fehl geht, das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.10.1993 (NJW 1994 S. 543), das sich mit den Mindestanforderungen an Rückstellungen i.S.d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für Altlastsanierung befaßt, spreche gegen die von dem Kläger geltend gemachten "Instandhaltungsrückstellungen".
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 13 K 44/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Eine Ausnahme von dieser Typisierung ist zwar gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich zulässig, jedoch bedarf die Annahme einer kürzeren Nutzungsdauer eines Nachweises aufgrund der Umstände des Einzelfalls (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Februar 1992 - 13 K 44/89 - EFG 1992, 723).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97

    Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen …

    BVerwG 8 C 23.97 OVG 6 A 10770/96.
  • VG Neustadt, 13.07.2020 - 3 K 209/20

    Grundsteuererlass für Kulturdenkmal wegen Unrentabilität

    Rn. 27 I) Zwar liegt die Erhaltung des Areals des Klägers aufgrund seiner Ausweisung als Denkmal und seiner Aufnahme in das Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz im öffentlichen Interesse, so dass insoweit die Gewährung eines Grundsteuererlasses dem Grunde nach eröffnet ist (vgl. einleitend: OVG RP, Urteil vom 2.7.1997 - 6 A 10770/96).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96   

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https://dejure.org/1997,2446
VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96 (https://dejure.org/1997,2446)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 (https://dejure.org/1997,2446)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 5 N 1460/96 (https://dejure.org/1997,2446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Organisatorisches Ermessen der Gemeinde hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen - Trennung bzw Verbindung technisch selbständiger Einrichtungen in rechtlicher Hinsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 75 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 202
  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 10.03.1982 - V OE 89/79
    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
    Zum Benutzungsgebührenrecht hat der Senat die Ansicht, daß die Gemeinde technisch getrennte Systeme rechtlich in einer Einrichtung zusammenfassen kann, bereits auch in früherer Zeit vertreten (vgl. Urteil vom 10. März 1982 - V OE 89/79 -, HSGZ 1982, 261).

    Dieser schränkt allerdings das organisatorische Ermessen der Gemeinde nicht völlig zugunsten einer Zusammenfassung verschiedener Systeme zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung ein, sondern hat nur zur Folge, daß für eine Behandlung technisch selbständiger Systeme als verschiedene öffentliche Einrichtungen mit unterschiedlichen Gebührensätzen - und auch Beitragssätzen - sachgerechte Gründe vorliegen müssen (Urteil vom 10. März 1982, a.a.O., S. 265).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
    An der zum Anschlußbeitragsrecht früher von ihm vertretenen Auffassung, wonach die Gemeinde in diesem Bereich gezwungen sei, technisch selbständige Systeme auch rechtlich als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1979 - V OE 2/77 -, HSGZ 1980, 438;… kritisch Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1997, § 8 Rdnr. 827 ff.), hat der Senat später nicht festgehalten (Beschluß vom 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 -, ZKF 1997, 63 = DVBl. 1997, 509, jeweils nur Leitsatz; ebenso: OVG Greifswald, Urteil vom 15. März 1995 - 4 K 22/94 -, ZKF 1995, 230 = DVBl. 1995, 1146, jeweils nur Leitsatz).
  • VGH Hessen, 30.09.1996 - 5 TG 2165/96

    Straßenbaubeitrag: Umbau oder Ausbau einer Straße nur in einem abgrenzbaren …

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
    Vergleichbar ist dies im Straßenbeitragsrecht mit dem Um- und Ausbau nur einer Teilstrecke der Gesamtstraße (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 -, ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20, und vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 -, ZKF 1997, 37).
  • VGH Hessen, 12.11.1996 - 5 TG 2230/96

    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag: Antrag auf Aussetzung der sofortigen …

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
    An der zum Anschlußbeitragsrecht früher von ihm vertretenen Auffassung, wonach die Gemeinde in diesem Bereich gezwungen sei, technisch selbständige Systeme auch rechtlich als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1979 - V OE 2/77 -, HSGZ 1980, 438;… kritisch Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Januar 1997, § 8 Rdnr. 827 ff.), hat der Senat später nicht festgehalten (Beschluß vom 12. November 1996 - 5 TG 2230/96 -, ZKF 1997, 63 = DVBl. 1997, 509, jeweils nur Leitsatz; ebenso: OVG Greifswald, Urteil vom 15. März 1995 - 4 K 22/94 -, ZKF 1995, 230 = DVBl. 1995, 1146, jeweils nur Leitsatz).
  • VGH Hessen, 31.07.1987 - 5 TH 1938/86

    Abwasserbeitragsrecht: Abrechnungsfähigkeit der Erneuerung eines Ortsteilnetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
    Hinsichtlich der Beitragserhebung für die Erneuerung eines Leitungsnetzes in nur einem Ortsteil einer mehrere Ortsteile umfassenden Kommune hat der Senat in der Vergangenheit für die Feststellung des Erneuerungstatbestandes (Erneuerung von mehr als 50 % des Leitungsnetzes) eine auf das betreffende Ortsteilnetz beschränkte Betrachtungsweise und damit eine auf diesen Ortsteil bezogene Abrechnung zugelassen (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1987 - 5 TH 1938/86 -, HSGZ 1987, 478, und - 5 TH 1939/86 -, GemHH 1988, 157 = DÖV 1988, 516).
  • VGH Hessen, 04.03.1986 - 5 TH 160/85

    Straßenbaubeitrag bei Umbau oder Ausbau einer Teilstrecke

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
    Vergleichbar ist dies im Straßenbeitragsrecht mit dem Um- und Ausbau nur einer Teilstrecke der Gesamtstraße (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1986 - 5 TH 160/85 -, ZKF 1986, 207 = GemHH 1987, 20, und vom 30. September 1996 - 5 TG 2165/96 -, ZKF 1997, 37).
  • VGH Hessen, 31.07.1987 - 5 TH 1939/86

    Kanalisationsbeitrag für die Erneuerung eines Ortsteilnetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 15.05.1997 - 5 N 1460/96
    Hinsichtlich der Beitragserhebung für die Erneuerung eines Leitungsnetzes in nur einem Ortsteil einer mehrere Ortsteile umfassenden Kommune hat der Senat in der Vergangenheit für die Feststellung des Erneuerungstatbestandes (Erneuerung von mehr als 50 % des Leitungsnetzes) eine auf das betreffende Ortsteilnetz beschränkte Betrachtungsweise und damit eine auf diesen Ortsteil bezogene Abrechnung zugelassen (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1987 - 5 TH 1938/86 -, HSGZ 1987, 478, und - 5 TH 1939/86 -, GemHH 1988, 157 = DÖV 1988, 516).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …

    Wegen der rechtlichen Verzahnung des Gebühren- und Beitragsrechts ist die Entscheidung allerdings in gebühren- und beitragsrechtlicher Hinsicht einheitlich zu treffen (so auch HessVGH, Urteil vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 - NVwZ-RR 1999, 202).

    Denn im Rahmen der Trinkwasserversorgung wird allen gebührenpflichtigen Benutzern der Wasserversorgungseinrichtung unabhängig von der technischen Ausgestaltung einzelner, getrennter Anlagen eine gleichartige Leistung entsprechend den bundesrechtlich einheitlich vorgegebenen Standards der Trinkwasserverordnung geboten (vgl. so auch HessVGH, Urteil vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 - a. a. O.; OVG Lüneburg…, Urteil vom 19.07.1979 - 3 OVG A 126/77 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 16.11.1999 - 5 TG 1972/99

    Verbesserung eines Einrichtungsteils als Verbesserung der Gesamteinrichtung

    Rn. 4 Schon Satz 1 dieser Vorschrift löst, wie der Senat in einem wegen der Gültigkeit der Gebührenregelung der Wasserversorgungssatzung geführten Normenkontrollverfahren angedeutet hat (Beschluss vom 15.05.1997 -- 5 N 1460/96 --, Abdruck unter Einschluss der fraglichen Passage in: VersWirtsch 1998, 84 ff.), gewisse Bedenken aus.

    In seinem Normenkontrollbeschluss vom 15.05.1997 (a. a. O.) -- in dem es auf die Frage nicht entscheidungserheblich ankam -- war der Senat noch davon ausgegangen, dass aufgrund der Erstreckung der Beitragspflicht auf alle durch "die Wasserversorgungsanlage" bevorteilten Grundstücke in § 20 WVS auch der in § 15 Abs. 3 WVS geregelte Beitragssatz für den Hochbehälterneubau ... so kalkuliert sei, dass auf seiner Grundlage sämtliche Grundstückseigentümer im Einzugsbereich der Wasserversorgungseinrichtung -- damit auch die Anlieger in den anderen einrichtungszugehörigen Ortsteilen -- zum Hochbehälterbeitrag herangezogen würden.

    Sie kann sich vielmehr im Rahmen ihres organisatorischen Ermessens auch für die Bildung mehrerer Einrichtungen, denen dann entsprechend kleinere Abrechnungsgebiete zugeordnet sind, entscheiden (dazu: Senatsbeschluss vom 12.11.1996 -- 5 TG 2230/96 -- HSGZ 1997, 290 = NVwZ-RR 1998, 137 = GemHH 1998, 278, sowie Senatsbeschluss vom 15.05.1997, a. a. O.).

    Die Organisationsentscheidung -- mehrere Einrichtungen oder nur eine gemeindliche Einrichtung -- ist in gebühren- und beitragsrechtlicher Hinsicht einheitlich zu treffen (Senatsbeschluss vom 15.05.1997, a. a. O.).

    Von daher hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 15.05.1997 (a. a. O.) im Rahmen eines "obiter dictum" auf die Aussage beschränkt, dass eine ortsteilbezogene gesonderte Abrechnung zentraler Einrichtungsteile als "Abschnitt" nur unter der Voraussetzung in Betracht zu ziehen sei, dass auch hier vergleichbare Verhältnisse in sämtlichen Ortsteilen vorlägen, die eine zeitversetzte Inanspruchnahme sämtlicher Anlieger im Gemeindegebiet erwarten lasse.

  • OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25

    Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …

    Bei einem einheitlichen Abgabensatz kann dann der Vorteil finanziell abgeschöpft werden, den die öffentliche Einrichtung insgesamt vermittelt (…BVerwG, Urt. v. 27.09.2000 - 11 CN 1/00, juris Rn. 24; HessVGH, Beschl. v. 15.05.1997 - 5 N 1460/96, juris Rn. 46 ff.).
  • OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …

    Die Widmung der öffentlichen Einrichtung muss - worauf der Kläger zutreffend hinweist - nach der Rechtsprechung des Senats wegen der rechtlichen Verzahnung des Gebühren- und Beitragsrechts in gebührenrechtlicher und beitragsrechtlicher Sicht einheitlich sein (…vgl. das Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.; ebenso für Hessen: HessVGH, Urteil vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 - NVwZ-RR 1999, 202;… Lohmann in Driehaus, a. a. O., Rn. 652 zu § 6) und umfasst daher alle Anlagenteile im Verbandsgebiet, die der übertragenen Teilaufgabe dienen (hier: die in § 1 Abs. 2 VS und in der EWS genannten Verbandsanlagen wie Verbandssammler und Verbandskläranlage).
  • VG Gießen, 10.02.2000 - 2 G 335/99

    ABWASSERANLAGEN; UNTERSCHIEDLICH HOHE BEITRÄGE; SATZUNGSRECHT

    Daher ist es auch unerheblich, ob die einzelnen Abwassersysteme rein technisch betrachtet getrennt sind oder zusammenhängen (vgl. Hess. VGH, 15.05.1997 - 5 N 1460/96 -).

    Diese Vorgehensweise entspricht auch im leitungsgebundenen Beitragsrecht dem abgabenrechtlichen Vorteilsmaßstab und hat in der Rechtsprechung noch keine Beanstandung gefunden (vgl. z.B. Hess. VGH, 22.05.1990 - 5 TH 1548/89 -, HSGZ 1992, 241; 15.05.1997 - 5 N 1460/96 -); die Kammer sieht auch keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu überdenken.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2025 - 2 S 1977/23

    Benutzungsgebühr; Obdachlosenunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; …

    Diese Entscheidung unterliegt ihrem weit gefassten organisatorischen Ermessen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 - juris Rn. 48; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18.03.1996 - 9 A 384/93 - juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Main, 14.07.1998 - 6 E 863/97
    Der Beklagte, der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 UVFG seine Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unter eigener Verantwortung durch Satzung regelt, steht deshalb diesbezüglich ein weites organisatorisches Ermessen zu (Hess. VGH, Beschluß v. 12.11.1996 - 5 TG 2230/96 - Leitsatz und Seite 4; Beschluß v. 15.05.1997 - 5 N 1460/96 Seite 10).

    Die Bemessung der Gebühr ist nicht kostenbezogen, sondern leistungsbezogen (vgl. BVerwG, Urteile v. 26.10.1977 - VII C 4.76, Buchholz 401.84, Benutzungsgebühren Nr. 37, Seite 34, 39 und vom 16.09.1981 - 8 C 48.81, Buchholz 401.84, Benutzungsgebühren Nr. 45, Seite 11, 15, Hess. VGH Beschluß vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96, Seite 14, 0VG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.01.1979 - II A 371/77 DÖV 1979, 681, 682).

  • VG Göttingen, 15.10.2004 - 3 B 282/04

    Einrichtung; Gebührensatz; Rückwirkung; Wasserverbrauchsgebühr; Wasserversorgung; …

    Die Entscheidung darüber, ob ein Zweckverband mehrere technisch getrennte Wasserversorgungssysteme in seinem Verbandsgebiet zu einer rechtlich einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Wasserversorgung zusammenfasst oder sie als getrennte Einrichtungen mit eigenen Abgabesätzen betreibt, steht in seinem pflichtgemäßen organisatorischen Ermessen; die Entscheidung muss allerdings in gebühren- und beitragsrechtlicher Hinsicht gleich erfolgen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.1.1990 - 9 L 92/89 -, NVwZ-RR 1990, 506 = KStZ 1990, 197 = NST-N 1990, 177 = DNG 1990, 228;… Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2004, § 6 Rdn. 703 und 709; VGH Kassel, Beschluss vom 15.5.1997 - 5 N 1460/96 - NVwZ-RR 1999, 202).

    Die Zusammenfassung zu einer einheitlichen Einrichtung war aber rechtlich nicht unzulässig, und zwar ungeachtet dessen, dass die technisch selbständigen Wasserversorgungssysteme in K. und L. unterschiedlich hohe Kosten verursachten (…vgl. Lichtenfeld, a. a. O., § 6 Rdn. 709; VGH Kassel, Beschluss vom 15.5.1997, a. a. O. S. 203).

  • VGH Hessen, 05.10.2000 - 5 TG 2895/00

    Deckungsgleichheit von Abrechnungsgebiet und Einrichtungsgebiet bei …

    Die im Beschluss vom 16. November 1999 noch offen gelassene Frage, ob entsprechend der bisherigen einschlägigen Senatsrechtsprechung (Beschlüsse vom 31.07.1987 - 5 TH 1938/86 -, HSGZ 1987, 478, und 5 TH 1939/86, GemHH 1988, 157 = DÖV 1988, 516 - sowie Beschluss vom 15.05.1997 - 5 N 1460/96 -, NVwZ-RR 1999, 202) die Konstruktion der abschnittsweisen Abrechnung eine auf das Gebiet der betroffenen Einzelanlage beschränkte Abrechnung von Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen und damit unter besonderen Voraussetzungen eine Ausnahme vom Grundsatz der auf das Gesamtgebiet der Einrichtung zu beziehenden Abrechnung zulässt, ist zu verneinen.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03

    Ermittlungsgrundsätze für die Kosten öffentlicher Einrichtungen; Zulässigkeit der …

    Unterstellt man mit dem Kläger, dass die gebührenfähigen Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung in anderen Bereichen der Beklagten wesentlich höher sind als in C., so kann folglich allenfalls fraglich sein, ob es bei unterschiedlich hohen Kosten für technisch selbständige Niederschlagswasserbeseitigungssysteme zulässig ist, sie zu einer öffentlichen Einrichtung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 NKAG zusammenzufassen (…bejarend Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2003, § 6 Rdnr. 708 zur Abwasserbeseitigung unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg…, Urt. vom 28.4.1983 - 3 C 11/82 - Seite 9 ff., sowie § 6 Rdnr. 709 für die Wasserversorgung unter Bezugnahme auf VGH Kassel, Beschl. vom 15.5.1997 - 5 N 1460/96 - HSGZ 1997, 464, 465).
  • VGH Hessen, 08.10.1999 - 5 UZ 4103/98

    Straßenbeitrag: Abschnittsbildung

  • VGH Hessen, 04.05.1999 - 5 TG 170/98

    Kommunalabgaben: zur beitragsfähigen Erneuerung einer leitungsgebundenen …

  • VGH Hessen, 13.04.1999 - 5 TZ 130/99

    Abwasserbeitrag - Globalberechnung

  • VG Kassel, 10.10.2000 - 6 E 1038/98
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 12 A 11984/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2560
OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 12 A 11984/96 (https://dejure.org/1997,2560)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.10.1997 - 12 A 11984/96 (https://dejure.org/1997,2560)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 12 A 11984/96 (https://dejure.org/1997,2560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragssatzkalkulation; Beitragssatz; Beitragssatzsatzung; Beitragssatzfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 200
  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …

    Der Senat schließt sich insoweit der "Ergebnisrechtsprechung" an (vgl. hierzu grundlegend: OVG NW, Urteil vom 12.04.1989 - 9 A 254/87 - OVGE MüLü 41, 93 ff.; fortgeführt in Urteilen vom 05.08.1994 - 9 A 1248/92 - OVGE MüLü 44, 134 ff. und vom 24.07.1995 - 9 A 2251/93 - OVGE MüLü 45, 59 ff.; ebenso: HessVGH, Urteil vom 16.10.1997 - 5 UE 1593/94 - ESVGH 48, 59 ff.; BayVGH, Urteil vom 03.03.1993 - 4 B 92.1878 - VGHE BY 46, 70 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.1997 - 12 A 11984/96 - KStZ 1998, 71 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - OVG Brandenburg, Urteil vom 06.11.1997 - 2 D 32/96 - VwRR MO 998, 48; VG Weimar, Urteile vom 06.06.2001 - 1 K 2775/98.We - und vom 25.04.2001 - 1 K 2969/98.We).
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …

    Aufgetretene Fehler im Rechenwerk oder in den Prognoseansätzen einer Globalberechnung, die sich auf den Beitragssatz im Ergebnis nicht erheblich auswirken, können daher ebenso wie eine zuvor fehlende Kalkulation auch ohne ausdrückliche Billigung des Satzungsgebers durch eine von der Verwaltung nachgeschobene oder nachträglich korrigierte Neuberechnung behoben werden (hierzu bereits die entsprechenden Ausführungen des Senats zur Ergebniskontrolle im Gebührenrecht…, Urteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.; ebenso BayVGH, Urteil vom 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 - BayVBl. 2006, 109; HessVGH, Urteil vom 27.05.1987 - 5 UE 245/85 - ESVGH 37, 241; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.10.1997 - 12 A 11984/96 - KStZ 1998, 71; OVG NW , Urteil vom 07.09.1993 - 2 A 169/91 - StuGR 1994, 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 10041/18

    Eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags ist insgesamt nichtig, …

    Rn. 90 Eine solche Kalkulation muss dem Stadtrat nicht bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorliegen; sie ist kein verfahrensrechtlicher Selbstzweck (st. Rspr., vgl. entspr. zu Gästebeiträgen OVG RP, Urteil vom 27. September 2018 - 6 C 10515/18.OVG -, Umdruck S. 5 sowie zur Festsetzung einmaliger Beiträge für die Abwasserbeseitigung OVG RP…, Urteil vom 23. August 2010 - 6 A 10558/10 -, juris Rn. 28 ; Urteil vom 30. Oktober 1997 - 12 A 11984/96.OVG -, juris Rn. 30 = AS 26, 383; zu Abfallgebühren vgl. Urteil vom 10. November 1992 - 6 A 12117/90.OVG -, AS 24, 58).

    Sie kann dann einschließlich der festzulegenden kommunalen Eigenanteile noch im gerichtlichen Verfahren nachgeschoben werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 27. September 2018 - 6 C 10513/17.OVG -, Umdruck S. 5 m.w.N., dahingehend auch bereits Urteil vom 30. Oktober 1997 - 12 A 11984/96 -, Leitsatz 1, juris = AS 26, 383).

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2000 - 9 L 4640/99

    Abwasserkanal; Beitrag; Beitragssatz; betriebsfertige Herstellung; …

    Die Mehrheit der Obergerichte (…z.B. OVG Münster, Urt. v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 - DVBl 1993, 269 = NVwZ-RR 1993, 48;… Urt. v. 2.6.1995 - 15 A 3123/93 - DVBl 1996, 382 = KStZ 1997, 17 = OVGE 45, 6;… VGH München, Urt. v. 23.4.1998 - 23 B 96.3585 - BayVBl. 1998, 593; OVG Koblenz, Urt. v. 30.10.1997 - 12 A 11984/96 -, KStZ 1998, 71;… vgl. ferner Lohmann, aaO unter Bezugnahme auf ein Urt. des VGH Kassel v. 27.5.1987 - 5 UE 245/85 -, GemHH 1988, 160 = ESVGH 37, 241;… s. auch Dietzel, in: Driehaus, aaO, § 8 RdNrn.

    Die Entscheidungsfindung besitzt daneben nur selbständige Bedeutung, wenn das höherrangige Recht auch den Vorgang der Willensbildung besonderen Anforderungen und einer gerichtlichen Überprüfung unterwirft (vgl. OVG Münster, Urt. v. 2.6. 1995 , a.a.O., und v. 28.11.1986 - 22 A 1206/81 - NVwZ 1987, 727, 728; OVG Koblenz, Urt. v. 30.10.1997, a.a.O.;… Lohmann, aaO, § 8 RdNr. 867 b).

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr Kostendeckungsprinzip Kostendeckungsgrundsatz …

    Rn. 68 vgl. etwa: st. Rspr. OVG NRW, Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, juris Rn. 85 ff.,vom 24. Juli 1995 - 9 A 2251/93 -, juris Rn. 10 ff., vom 20. Januar 2010 - 9 A 1469/08 -,juris Rn. 34 u. 38 f. und vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris Rn. 36 f. BVerwG,Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Oktober 1997- 12 A 11984/96 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 1593/94 -, juris;.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10757/04

    Fleischbeschaugebühren

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von anderen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil des Senats vom 30. Oktober 1997 - 12 A 11984/96.OVG -, AS 26, 383 sowie Beschluss des 8. Senats vom 4. Februar 2004 - 8 A 11993/03.OVG -, in ESOVGRP veröffentlicht), denen ein - wie hier - europarechtlich gebotener einheitlicher Abgabenbegriff nicht zugrunde lag.
  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer …

    Aufgetretene Fehler im Rechenwerk oder in den Prognoseansätzen einer Globalberechnung, die sich auf den Beitragssatz im Ergebnis nicht erheblich auswirken, können daher ebenso wie eine zuvor fehlende Kalkulation auch ohne ausdrückliche Billigung des Satzungsgebers durch eine von der Verwaltung nachgeschobene oder nachträglich korrigierte Neuberechnung behoben werden (hierzu bereits die entsprechenden Ausführungen des ThürOVG zur Ergebniskontrolle im Gebührenrecht, U. v. 12.12.2001 - 4 N 595/94, juris; ebenso BayVGH, U. v. 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 - BayVBl. 2006, 109; HessVGH, U. v. 27.05.1987 - 5 UE 245/85 - ESVGH 37, 241; OVG Rh.-Pf., U. v. 30.10.1997 - 12 A 11984/96 - KStZ 1998, 71; OVG NW, U. v. 07.09.1993 - 2 A 169/91 - StuGR 1994, 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 6 A 10558/10

    Beitragssatzfestsetzung erfordert keine korrekte Beitragssatzkalkulation; …

    Die Vorschriften dienen lediglich der korrekten Ermittlung des umlagefähigen Investitionsaufwands und zielen darauf ab, die Beachtung des Aufwandsüberschreitungsverbots zu gewährleisten (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 1997, KStZ 1998, 71).
  • VG Gera, 09.03.2011 - 2 K 726/08

    Heranziehung zur Zahlung eines Beitrages für die öffentliche …

    Der Senat schließt sich insoweit der "Ergebnisrechtsprechung" an (vgl. hierzu grundlegend: OVG NW, Urteil vom 12.04.1989 - 9 A 254/87 - OVGE MüLü 41, 93 ff.; fortgeführt in Urteilen vom 05.08.1994 - 9 A 1248/92 - OVGE MüLü 44, 134 ff. und vom 24.07.1995 - 9 A 2251/93 - OVGE MüLü 45, 59 ff.; ebenso: HessVGH, Urteil vom 16.10.1997 - 5 UE 1593/94 - ESVGH 48, 59 ff.; BayVGH, Urteil vom 03.03.1993 - 4 B 92.1878 - VGHE BY 46, 70 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.1997 - 12 A 11984/96 - KStZ 1998, 71 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.10.1995 - 2 L 197/94 - OVG Brandenburg, Urteil vom 06.11.1997 - 2 D 32/96 - VwRR MO 998, 48; VG Weimar, Urteile vom 06.06.2001 - 1 K 2775/98.We - und vom 25.04.2001 - 1 K 2969/98.We).
  • VG Köln, 03.07.2009 - 27 K 4568/07

    Erhebung von Gebühren für die Zuteilung von Rufnummernblöcken von 1000 …

    Rn. 54 Vgl. BVerwG, Urteile vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, a.a.O. und vom 26. April 2006 - 6 C 19.05 -, BVerwGE 125, 384; OVG NRW, Urteile vom 05. August 1994 - 9 A 1248/94 - und vom 02. Juni 1995 - 15 A 3123/93 - NVwZ-RR 1996, 697; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 12 A 111984/96 -, KStZ 1998, 71; Sächs. OVG, Urteil vom 10. April 2008 - 1 B 388/06 -, NVwZ-RR 2008, 669; VG Köln, Urteil vom 01. September 2006 - 25 K 6296/01 - m.w.N.
  • VG Dresden, 30.07.1998 - 7 K 1449/96

    Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für ein Grundstück; Anforderungen an die …

  • VG Köln, 03.07.2009 - 27 K 3726/07

    Erhebung von Gebühren für die Zuteilung von 10-stelligen Rufnummernblöcken nach § …

  • VG Neustadt, 07.11.2014 - 4 K 478/14

    Erschließungsbeitrag -Zeitpunkt der Beurteilung eines Widerspruchsbescheids - …

  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit …

  • VG Cottbus, 10.06.1998 - 4 L 47/98

    Rechtmäßigkeit von Beiträgen aufgrund einer Abwasserbeseitigungsabgabensatzung; …

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1997 - 4 K 45/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8245
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1997 - 4 K 45/96 (https://dejure.org/1997,8245)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.09.1997 - 4 K 45/96 (https://dejure.org/1997,8245)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. September 1997 - 4 K 45/96 (https://dejure.org/1997,8245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentliche Einrichtung; Kommunalabgabe; Gebühren; Rückwirkung

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …

    Die öffentliche Einrichtung muss nach der Thüringer Rechtslage auch nicht durch eine satzungsrechtliche Regelung eindeutig definiert und hinsichtlich ihrer sachlichen und örtlichen Ausdehnung näher bezeichnet werden (so aber die Rechtslage in einigen anderen Bundesländern, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.09.1997 - 4 K 45/96 - KStZ 1998, 32; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.01.1990 - 9 L 92/89 - NVwZ-RR 1990, 506).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer …

    Denn die Heranziehung zu Benutzungsgebühren für eine öffentliche Einrichtung setzt voraus, dass eine wirksame ortsrechtliche Regelung darüber besteht, für welche öffentliche Einrichtung die Gebühr zu erheben ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 18. September 1997 - 4 K 45/96 -, KStZ 1998 S. 32 = juris Rn. 17;… Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 362/05 -, juris Rn. 28 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97

    Grundstücksanschlußkosten, Rückwirkung

    Wenn in einen satzungslosen Zeitraum hinein rückwirkend erstmalig eine Regelung getroffen werden soll, bleibt es bei den allgemeinen verfassungsrechtlichen Vorgaben, auf die in § 2 Abs. 5 Satz 1 KAG M-V ausdrücklich Bezug genommen wird (OVG Greifswald, Beschluß vom 18.09.1997, 4 K 45/96, DVBl. 1998, 62).

    Die mit der Rückwirkung im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen zu § 2 Abs. 5 KAG M-V sind demgegenüber bereits durch die Entscheidung des Gerichts vom 18.09.1997 (4 K 45/96) hinreichend geklärt; der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf es insoweit nicht.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98

    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

    Der Senat ist weiter der Auffassung, daß diese Übereinstimmung von Worteilslagell und Satzung auch nachträglich herbeigeführt werden kann, und zwar dann, wenn im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen (§ 2 Abs. 5 S. 1 KAG MV ) eine Satzung mit Rückwirkung erlassen werden kann; dies ist im Rahmen der Vorgaben des § 2 Abs. 5 KAG MV gegebenenfalls auch in einen satzungslosen Zeitraum hinein zulässig (vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 18.09.1997 - 4 K 45/96, NordÖR 1998, 266 (LS), dessen Inhalt von Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 239 a.E. nicht zutreffend wiedergegeben wird).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 362/05

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Definitionspflicht des Ortsgesetzgebers …

    Rn. 28 Die Heranziehung zu Gebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung setzt voraus, dass eine ortsrechtliche Regelung darüber besteht, für welche öffentliche Einrichtung die Gebühren zu bezahlen sind (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 18.09.1997 - 4 K 45/96, KStZ 1998, 32).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2000 - 1 L 130/98

    Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung einer Abgabe zur Beseitigung von Abwasser; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 260/94
    Die Frage, ob die Gemeinde durch eine weitere Nachtragssatzung die Rückwirkung ihrer Beitragssatzung auf den - hier maßgeblichen - Zeitpunkt der Vorteilslage (10.11.1989) erstrecken könnte, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (vgl. dazu OVG Greifswald, Beschl. v. 18.07.1997 - 4 K 45/96 -, NordÖR 1998, 266/267, Leitsatz 2).
  • VG Schwerin, 28.05.2018 - 4 A 928/17

    Schmutzwassergebühren; Definition der öffentlichen Einrichtung; Schätzung des …

    Die Heranziehung zu Gebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung setzt voraus, dass eine ortsrechtliche Regelung darüber besteht, für welche öffentliche Einrichtung die Gebühren zu bezahlen sind (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 18. Sept. 1997 - 4 K 45/96 -, KStZ 1998, 32).
  • VG Greifswald, 22.03.2012 - 3 A 13/12

    Aufteilung einer öffentlichen Einrichtung in gebührenpflichtigen und …

    Die Heranziehung zu Gebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung setzt voraus, dass eine ortsrechtliche Regelung darüber besteht, für welche öffentliche Einrichtung die Gebühren zu bezahlen sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.09.1997 - 4 K 45/96 - KStZ 1998, 32).
  • VG Schwerin, 24.03.2005 - 4 A 1465/04
    Für die Frage, welchen Umfang die öffentliche Einrichtung hat, ist hier vorrangig die korrespondierende Wasserversorgungssatzung des Amtes Lalendorf vom 29. November 2001 (im Folgenden: Wasserversorgungssatzung - WVS) heranzuziehen (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 19. August 1998 - 1 M 123/97; Beschl. v. 18. September 1997 - 4 K 45/96 -, NordÖR 1998, S. 266).
  • VG Greifswald, 02.04.2012 - 3 B 223/12

    Rechtmäßigkeit der Forderung von Hafengebühren nur für einen Teil des Hafens …

  • VG Schwerin, 12.02.1999 - 4 A 3666/96
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 12 A 11610/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8092
OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 12 A 11610/95 (https://dejure.org/1997,8092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.1997 - 12 A 11610/95 (https://dejure.org/1997,8092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 1997 - 12 A 11610/95 (https://dejure.org/1997,8092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kalkulation widerkehrender Beiträge; Beitragssatz; Abschreibungen; Verbot der Doppelfinanzierung; Anlagevermögein; Fremdkapitalzinsen; Eigenkapitalzinsen; Endgültiger Beitrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1999 - 12 A 11783/98

    Benutzungsgebühren; Wiederkehrende Beiträge; Abschreibungen; Anlagevermögen

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. April 1997 - 12 A 11610/95.OVG - stehe nicht entgegen.

    Die angesprochenen betriebswirtschaftlichen Grundsätze umfassen nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats auch die in Rede stehenden Abschreibungen unter gleichzeitiger Auflösung des beitragsfinanzierten Kapitalanteils (Urteil vom 30. April 1997 - 12 A 11610/95.OVG -, AS 25, 442, 445).

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