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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1279
BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03 (https://dejure.org/2004,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 2 C 2.03 (https://dejure.org/2004,1279)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 (https://dejure.org/2004,1279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com

    ZDG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ ... 6, 27 Abs. 1 Satz 1, §§ 30, 34 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 249, 278, 670, § 831 i. V. m. § 823 Abs. 1, § 839 Abs. 1; GVG § 17 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. GG Art. 34 Satz 3
    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden.

  • Bundesverwaltungsgericht

    ZDG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 6, 27 Abs. 1 Satz 1, §§ 30, 34 Abs. 1 Satz 1
    Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden; Zivildienstrecht

  • Judicialis

    ZDG § 2 Abs. 1; ; ZDG § 4 Abs. 1; ; ZDG § ... 6; ; ZDG § 27 Abs. 1 Satz 1; ; ZDG § 30; ; ZDG § 34 Abs. 1 Satz 1; ; ZDG § 34 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 249; ; BGB § 278; ; BGB § 670; ; BGB § 831; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GVG § 17 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 34 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses mit der Anerkennung als Beschäftigungsstelle nach dem Zivildienstgesetz; Verpflichtung des Bundes durch Drittschadensliquidation einen Schaden zu liquidieren; Schädigung des Trägers der Beschäftigungsstelle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 370
  • NJW 2004, 3792 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1372
  • DVBl 2004, 1369
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 6.97

    Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bund und privatem Träger einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Mit der Anerkennung des Beigeladenen zu 2 als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1726) entstand zwischen dem Beigeladenen zu 2 und der Beklagten ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - BVerwGE 106, 272 ; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 ; BGHZ 135, 341 ).

    Insoweit enthält die auf Antrag erteilte Anerkennung eine Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber dem Dienstleistenden (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 m.w.N.).

    Denn der Bund ist infolge der Anerkennung der Beschäftigungsstelle nicht aus seiner Pflicht zur Dienstaufsicht über die Erfüllung der dem Dienstleistenden nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ZDG obliegenden Pflichten entlassen (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O.).

    Denn er hat sich mit seinem Anerkennungsantrag nach § 4 ZDG und der mit der Anerkennung erfolgten Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber den Dienstleistenden (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O.) in die gemeinschaftliche Verantwortung zur Durchführung des Zivildienstes als hoheitliche Aufgabe begeben.

    a) Voraussetzung dafür, dass der Klägerin gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Fehlverhaltens des Beigeladenen zu 1 aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des zwischen der Beklagten und dem Beigeladenen zu 2 bestehenden verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses in Verbindung mit § 278 BGB zusteht, ist, dass der Beigeladene zu 1 mit dem Willen der Beklagten bei der Erfüllung der ihr obliegenden Verbindlichkeit als ihre Hilfsperson, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig geworden ist (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 276; BGHZ 152, 380 m.w.N.).

    Denn er selbst weist die Dienstleistenden den Beschäftigungsstellen zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZDG), kann auf die Gestaltung des Einführungsdienstes Einfluss nehmen (§ 25 a ZDG) und behält die Staatsaufsicht über die Durchführung des Zivildienstes (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274, 279).

    Die Beschäftigungsstelle wird durch die Anerkennung nach § 4 ZDG in die Erfüllung der dem Bund obliegenden Aufgabe einbezogen und dadurch gemeinsam mit dem Bund für die Durchführung des Zivildienstes verantwortlich (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 f.; BGH…, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - a.a.O.; BGHZ 135, 341 ).

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95

    Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Mit der Anerkennung des Beigeladenen zu 2 als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1726) entstand zwischen dem Beigeladenen zu 2 und der Beklagten ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - BVerwGE 106, 272 ; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 ; BGHZ 135, 341 ).

    Der Dienstleistende wird daher bei der Wahrnehmung der ihm durch die Beschäftigungsstelle übertragenen Aufgaben nicht als Erfüllungsgehilfe des Bundes tätig (vgl. BGHZ 135, 341 ; 152, 380 ).

    Vielmehr wird der Zivildienstleistende auch und überwiegend im Interesse der Beschäftigungsstelle tätig, die nach § 30 ZDG über den konkreten Einsatz des Dienstleistenden entscheidet, gemäß § 30 a ZDG die Pflicht hat, ihn zur gewissenhaften Erfüllung seines Dienstes anzuhalten (vgl. BGHZ 135, 341 ), und nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZDG verpflichtet ist, dem ihr zugewiesenen Dienstleistenden eine dem "Wesen des Zivildienstes" entsprechende Beschäftigung zuzuweisen (vgl. dazu u.a. Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 69.86 - BVerwGE 79, 274 ).

    Die Beschäftigungsstelle wird durch die Anerkennung nach § 4 ZDG in die Erfüllung der dem Bund obliegenden Aufgabe einbezogen und dadurch gemeinsam mit dem Bund für die Durchführung des Zivildienstes verantwortlich (…vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 f.; BGH…, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - a.a.O.; BGHZ 135, 341 ).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Nach der zutreffenden Wertung des Berufungsgerichts hat der Beigeladene zu 1 seine Dienstpflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 ZDG, das ihm zu dienstlichen Zwecken überlassene Fahrzeug des Beigeladenen zu 2 pfleglich zu behandeln und im Straßenverkehr vor Schäden zu bewahren, grob fahrlässig verletzt (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - Buchholz 237.7 § 84 NWLBG Nr. 7 S. 1 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 3).

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (…vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252…, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).

    Dementsprechend handelt es sich um eine allein dem Dienstleistenden obliegende Amtspflicht, das ihm dienstlich anvertraute Sacheigentum der Beschäftigungsstelle sorgsam zu behandeln und vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Danach ist der Dienstleistende, ebenso wie Beamte und Soldaten zum Schadensersatz nur insoweit heranzuziehen, als dies angemessen, verhältnismäßig und billig ist (vgl. bereits Urteile vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 13 S. 20 und vom 8. August 1973 - BVerwG 6 C 15.71 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 19 S. 54).

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (…vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).

    Hat der Dienstherr seine Fürsorgepflicht - wie vorliegend - durch den Erlass einer Richtlinie konkretisiert, bindet er hierdurch seine Ermessensausübung, von der er nicht grundlos zum Nachteil des Beamten oder Zivildienstleistenden abweichen darf (vgl. Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O.).

  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    a) Voraussetzung dafür, dass der Klägerin gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Fehlverhaltens des Beigeladenen zu 1 aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des zwischen der Beklagten und dem Beigeladenen zu 2 bestehenden verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses in Verbindung mit § 278 BGB zusteht, ist, dass der Beigeladene zu 1 mit dem Willen der Beklagten bei der Erfüllung der ihr obliegenden Verbindlichkeit als ihre Hilfsperson, also in ihrem Pflichtenkreis, tätig geworden ist (…vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 276; BGHZ 152, 380 m.w.N.).

    Der Dienstleistende wird daher bei der Wahrnehmung der ihm durch die Beschäftigungsstelle übertragenen Aufgaben nicht als Erfüllungsgehilfe des Bundes tätig (vgl. BGHZ 135, 341 ; 152, 380 ).

  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Diese Pflicht besteht nicht nur aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gegenüber dem Bund als Dienstherrn, sondern auch gegenüber der Beschäftigungsstelle als einer Einrichtung, die nachgeordnet mit dem Bund an der Erfüllung einer beiden gemeinsam gestellten hoheitlichen Aufgabe, namentlich der Durchführung des Zivildienstes, mitwirkt (vgl. BGHZ 87, 253 ; 116, 312 <316).

    Dies ist nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 87, 253 ff.) beim Dienstleistenden nicht der Fall, weil die allgemeine Weisungsbefugnis des Bundes hinter der der Beschäftigungsstelle gemäß § 30 ZDG zustehenden Weisungsbefugnis zurücktritt.

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89

    Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Mit der Anerkennung des Beigeladenen zu 2 als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 Abs. 1 Zivildienstgesetz (ZDG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1726) entstand zwischen dem Beigeladenen zu 2 und der Beklagten ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - BVerwGE 106, 272 ; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 ; BGHZ 135, 341 ).

    Die Beschäftigungsstelle wird durch die Anerkennung nach § 4 ZDG in die Erfüllung der dem Bund obliegenden Aufgabe einbezogen und dadurch gemeinsam mit dem Bund für die Durchführung des Zivildienstes verantwortlich (…vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 6.97 - a.a.O., S. 274 f.; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - a.a.O.; BGHZ 135, 341 ).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 21.96

    Unterschlagene Geldbuße - § 153a StPO, Haftung des Staatsanwalts, Schaden des …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Nach der zutreffenden Wertung des Berufungsgerichts hat der Beigeladene zu 1 seine Dienstpflicht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 ZDG, das ihm zu dienstlichen Zwecken überlassene Fahrzeug des Beigeladenen zu 2 pfleglich zu behandeln und im Straßenverkehr vor Schäden zu bewahren, grob fahrlässig verletzt (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - Buchholz 237.7 § 84 NWLBG Nr. 7 S. 1 f., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 3).

    Dementsprechend handelt es sich um eine allein dem Dienstleistenden obliegende Amtspflicht, das ihm dienstlich anvertraute Sacheigentum der Beschäftigungsstelle sorgsam zu behandeln und vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (zur vergleichbaren Dienstpflicht des Beamten oder Soldaten vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Es hat nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss und die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt (vgl. Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - BVerwGE 19, 243 ).

    Ist ein besonders hoher Schaden entstanden, dessen voller Ersatz die Lebensführung des Beamten in unerträglicher Weise beeinträchtigen würde, kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Dienstherrn von der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs teilweise oder vollständig abgesehen werden (vgl. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG 2 C 147.61 - a.a.O., S. 252…, vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 15.65 - a.a.O. sowie Beschluss vom 18. Februar 1981 - BVerwG 2 B 4.80 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26; Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 15.98 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 S. 6).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03
    Bei beamtenrechtlichen Schadensersatzansprüchen besitzt der Dienstherr diese Kenntnis, wenn das zuständige Organ oder die Stelle, die nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung eines Beamten zum Schadensersatz oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist, aufgrund der ihr bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (vgl. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280 ).

    Besteht die Pflichtverletzung - wie hier - in einem Unterlassen, ist dieses für den Schaden dann ursächlich, wenn pflichtgemäßes Handeln den Schaden verhindert hätte (vgl. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - a.a.O., S. 286).

  • BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94

    Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation, …

  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93

    Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden …

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, § …

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 875/94

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines …

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 89.79

    Anspruch auf staatliches Tätigwerden als Teil des Grundrechts auf Berufsfreiheit …

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 69.86

    Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende - Anerkennungsvoraussetzungen - …

  • BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 112.86

    Zivildienst - Krankenhaus - Arzt - Haftpflichtversicherung

  • BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71

    Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung …

  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 4.99

    Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung; …

  • BVerwG, 07.05.1990 - 6 C 40.88

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme der Dienste eines Soldaten durch einen …

  • BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80

    Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn - Haftung für Eigenschäden des …

  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von …

  • BVerwG, 30.12.1998 - 2 B 38.98

    Erforderlichkeit eines Vorsatzes auch bezüglich des Eintritts eines …

  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines …

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370 ).
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass ein Beamter oder Zivildienstleistender, der nicht bei seinem Dienstherrn eingesetzt ist, für Schäden, die er bei seiner Beschäftigungsstelle verursacht, im Wege der Drittschadensliquidation von seinem Dienstherrn in Anspruch genommen werden kann (BVerwGE 120, 370, 372; VG Lüneburg…, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 A 253/05 - [...] Rn. 20).
  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4769/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor …

    Rn. 133 vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 2/03 - juris; Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rn. 61 ff.

    Rn. 137 BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 2/03 - juris; Lemhoefer, in: Plog/Wiedow, § 75 BBG Rn. 57.

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