Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 43 Abs. 1; SächsStrG § 14 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 23 Abs. 1; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1, § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit des kurzzeitigen Aufstellens von Abfallbehältern auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück im Bundesland Sachsen; Umfang des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs an öffentlichen Straßen nach SächsStrG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit des kurzzeitigen Aufstellens von Abfallbehältern auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück im Bundesland Sachsen; Umfang des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs an öffentlichen Straßen nach SächsStrG
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.04.2009 - 3 K 190/08
- VG Dresden, 09.04.2009 - 3 K 1901/08
- OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
- BVerwG, 19.06.2013 - 3 B 86.12
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 1511
- DÖV 2013, 83
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (15)
- VG Dresden, 09.04.2009 - 3 K 1901/08
Keine erlaubnisfreie Aufstellung von "Blauen Altpapiertonnen" auf öffentlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Ausfertigung Az.: 1 A 966/10 3 K 1901/08.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. April 2009 - 3 K 1901/08 - geändert.
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 9. April 2009 - 3 K 1901/08 - abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. April 2009 - 3 K 1901/08 - zu ändern 1. und festzustellen, dass private Haushaltungen, die sich ihrer gewerblichen Altpapiersammlung angeschlossen haben, ohne Sondernutzungserlaubnis gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden vom 4. November 2005 in der Fassung vom 22. Juni 2006 berechtigt sind, Blaue Altpapiertonnen der Klägerin zum Zwecke der turnusmäßigen Entleerung am Tag vor bis zu einem Tag nach der Entleerung vorübergehend im öffentlichen Straßenraum aufzustellen.
- VGH Bayern, 08.04.1992 - 4 B 88.933
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Eine solche Verknüpfung sei auch dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 8. April 1992 (NVwZ 1993, 392) nicht zu entnehmen.Nach diesen Maßstab gehören u. a. die kurzfristige Lagerung von angeliefertem Heiz- oder Baumaterial sowie das vorübergehende Aufstellen von Abfallbehältern auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück für eine alsbaldige turnusmäßige Entleerung herkömmlicherweise zum anerkannten erlaubnisfreien Anliegergebrauch (vgl.;… Sauthoff a. a. O. Rn. 351;… Stahlhut a. a. O. Kapitel 26 Rn. 96, 105; für Abfallbehälter: BayVGH, Urt. v. 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, juris Rn. 13;… OVG NRW, Urt. v. 24. Februar 1975, OVGE 30, 259;… VG Aachen, Beschl. v. 20. Juni 2008 - 6 L 252/08 -, juris Rn. 34 ff.; VG Dresden, Beschl. v. 30. März 2006 - 3 K 135/06 -;… VG Leipzig, Urt. v. 29. Januar 2008 - 1 K 1226/06 - VG Saarlouis, Beschl. v. 16. Juli 2008 - 6 L 416/08 -, juris Rn. 12).
Für die straßenrechtliche Beurteilung ist davon auszugehen, dass beim Bestehen einer abfallrechtlichen Verpflichtung zur Aufstellung von üblichen Abfallbehältern auf Gehwegen zum Zweck der Entleerung von einem erlaubnisfreien Anliegergebrauch auszugehen sein wird (so auch BayVGH, Urt. v. 8. April 1992, NVwZ 1993, 392;… OVG NRW, Urt. v. 24. Februar 197, OVGE 30, 259).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1975 - II A 1021/73
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Nach diesen Maßstab gehören u. a. die kurzfristige Lagerung von angeliefertem Heiz- oder Baumaterial sowie das vorübergehende Aufstellen von Abfallbehältern auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück für eine alsbaldige turnusmäßige Entleerung herkömmlicherweise zum anerkannten erlaubnisfreien Anliegergebrauch (vgl.;… Sauthoff a. a. O. Rn. 351;… Stahlhut a. a. O. Kapitel 26 Rn. 96, 105;… für Abfallbehälter: BayVGH, Urt. v. 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Urt. v. 24. Februar 1975, OVGE 30, 259;… VG Aachen, Beschl. v. 20. Juni 2008 - 6 L 252/08 -, juris Rn. 34 ff.; VG Dresden, Beschl. v. 30. März 2006 - 3 K 135/06 -;… VG Leipzig, Urt. v. 29. Januar 2008 - 1 K 1226/06 - VG Saarlouis, Beschl. v. 16. Juli 2008 - 6 L 416/08 -, juris Rn. 12).Für die straßenrechtliche Beurteilung ist davon auszugehen, dass beim Bestehen einer abfallrechtlichen Verpflichtung zur Aufstellung von üblichen Abfallbehältern auf Gehwegen zum Zweck der Entleerung von einem erlaubnisfreien Anliegergebrauch auszugehen sein wird (…so auch BayVGH, Urt. v. 8. April 1992, NVwZ 1993, 392; OVG NRW, Urt. v. 24. Februar 197, OVGE 30, 259).
- BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08
Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Rn. 35 Für die Beurteilung der im Streit stehenden straßenrechtlichen Nutzungsrechte der Straßenanlieger ist es nach Auffassung des Senats unerheblich, ob die von der Klägerin im Stadtgebiet der Beklagten mittels "Blauer Tonnen" regelmäßig durchgeführte Altpapiersammlung den Anforderungen durchweg entspricht, die das Bundesverwaltungsgericht im sog. Altpapierurteil vom 18. Juni 2009 (BVerwGE 134, 154) an gewerbliche Sammlungen von Haushaltsabfällen aufgestellt hat. - BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Rn. 33 Ausgehend von diesem Verständnis der landesstraßenrechtlich gewährleisteten Nutzungsrechte ist es für die Auslegung der hier maßgeblichen Vorschriften nicht entscheidend, dass der Anliegergebrauch nach der im Jahr 1999 grundlegend geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (11. Mai 1999, NVwZ 1999, 1341, 342;… anders noch Urt. v. 13. Juni 1980, NJW 1981, 412 f.) nicht mehr aus der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleiten ist, wie es der früheren ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprach (…Sauthoff a. a. O. Rn. 343 m. w. N.). - BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Die in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juni 1995, BVerwGE 99, 64) liegt ungeachtet der Frage vor, ob es sich bei der turnusmäßigen Aufstellung von "Blauen Tonnen" zum Zweck der Entleerung um eine straßenrechtliche Nutzung durch die Klägerin oder durch die jeweiligen Straßenanlieger handelt, weil die Klägerin eine solche Klärung nicht in gleicher Weise durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage erreichen könnte. - BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07
Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
§ 91 Abs. 1 VwGO zielt auf die Vermeidung (weiterer selbstständiger) Prozesse; mit Blick auf diese Zweckbestimmung hängt die Zulässigkeit einer Klageänderung auch in der Berufungsinstanz regelmäßig nicht von einer Zustimmung des Beklagten ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 2008 - 7 C 48.07 -, juris Rn. 20). - VG Aachen, 17.06.2008 - 6 L 252/08
Verbot des Abstellens von Altpapiertonnen im öffentlichen Straßenraum
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Nach diesen Maßstab gehören u. a. die kurzfristige Lagerung von angeliefertem Heiz- oder Baumaterial sowie das vorübergehende Aufstellen von Abfallbehältern auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück für eine alsbaldige turnusmäßige Entleerung herkömmlicherweise zum anerkannten erlaubnisfreien Anliegergebrauch (vgl.;… Sauthoff a. a. O. Rn. 351;… Stahlhut a. a. O. Kapitel 26 Rn. 96, 105;… für Abfallbehälter: BayVGH, Urt. v. 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, juris Rn. 13;… OVG NRW, Urt. v. 24. Februar 1975, OVGE 30, 259; VG Aachen, Beschl. v. 20. Juni 2008 - 6 L 252/08 -, juris Rn. 34 ff.; VG Dresden, Beschl. v. 30. März 2006 - 3 K 135/06 -;… VG Leipzig, Urt. v. 29. Januar 2008 - 1 K 1226/06 - VG Saarlouis, Beschl. v. 16. Juli 2008 - 6 L 416/08 -, juris Rn. 12). - BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Die sich aus den besonderen Nutzungsbedürfnissen und -möglichkeiten von Anliegern im Vergleich zu anderen Nutzern (etwa bloßen Verkehrsteilnehmern) ergebende "gesteigerte" Straßennutzung war - auch ohne Aufnahme einer gesonderten Regelung in den Gesetzestext - bei Schaffung des Sächsischen Straßengesetzes in der straßenrechtlichen Verwaltungspraxis und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland seit langem allgemein anerkannt (…Stahlhut, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., Kapitel 26 Rn. 10 ff.;… Fickert, Straßenrecht in NRW, 3. Aufl., § 14a StrWG Rn. 3), weshalb mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in den Gesetzesmaterialien davon auszugehen ist, dass der sächsische Landesgesetzgeber das - insoweit - nach dem Vorbild der anderen Bundesländer geschaffene Straßenrecht mit dem Inhalt zur Geltung bringen wollte, den es im Zeitpunkt der Rezeption namentlich durch die damalige langjährige höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren hatte (für die Rezeption von Bundesrecht vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5 April 2006, SächsVBl. 2006, 212, 213 f.). - VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01
Aufstellen von Baugeräten im öffentlichen Verkehrsraum durch Anlieger
Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10
Rn. 34 Der nach dem geltenden sächsischen Landesrecht gewährleistete erlaubnisfreie Anliegergebrauch, von dem das Verwaltungsgericht Dresden in dem angegriffenen Urteil zutreffend ausgegangen ist, gestattet dem Anlieger (Eigentümer oder Besitzer) eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs), soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (…Sauthoff a. a. O. Rn. 344 ff;… Stahlhut a. a. O. Kapitel 26 Rn. 24 ff.;… Fickert a. a. O. § 14a Rn. 9 ff; VGH BW, Beschl. v. 26. März 2002 - 5 S 2308/01 -, juris 10). - VG Leipzig, 27.09.1999 - 6 K 1912/97
- VG Saarlouis, 16.07.2008 - 6 L 416/08
Aufstellen von zuvor bestellten blauen Tonnen für Papier, Pappe und Kartonagen …
- OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11
Blaue Tonne, städtische Konkurrenz, Altpapiersammlung, Vorrang privater …
- VG Dresden, 30.03.2006 - 3 K 135/06
- OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
Bereitstellung Blauer Tonnen als gewerbliche Sammlung
- OVG Sachsen, 11.02.2013 - 1 B 241/12
Mehrmonatige Absperrung von Geh- und Radweg als Anliegergebrauch?
Zu Inhalt und Geltungsgrund des Anliegergebrachs nach sächsischem Landesrecht (Bestätigung von SächsOVG, Urt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, DVBl. 2012, 1511).Rn. 7 Mit ihrer Beschwerdebegründung macht die Antragstellerin geltend, die in enger Abstimmung mit der Bauaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde der Antragsgegnerin erfolgte Absperrung des Geh- und Radwegs zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit der Passanten sei als unentgeltlicher Anliegergebrauch einzustufen, wie er für das sächsische Landesrecht u. a. durch das Senatsurteil vom 5. März 2012 - 1 A 966/10 - anerkannt sei.
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, abgedruckt u. a. in DVBl. 2012, 1511 [nicht rechtskräftig; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter BVerwG 3 B 86.12]) gewährleistet das Sächsische Straßengesetz neben dem Gemeingebrauch (§ 14 Abs. 1), der Sondernutzung (§ 18 Abs. 1 Satz 1) und der sonstigen Benutzung (§ 23 Abs. 1) einen gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten erlaubnisfreien Anliegergebrauch an öffentlichen Straßen.
Rn. 16 Die mit der großflächigen mehrmonatigen Sperrung des Geh- und Radwegs verbundene erhebliche Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs führt nach der oben wiedergegebenen Definition des landesrechtlich gewährleisteten Anliegergebrauchs im Senatsurteil vom 5. März 2012 (a. a. O.) unabhängig davon zur Sondernutzung (§ 18 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG) an diesen öffentlichen Verkehrsflächen, ob der Antragstellerin - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - durch den Einsatz eines Gerüsts mit "Passantentunnel" oder fassadenseitige Fangnetze andere Möglichkeiten zur Abwendung der Gefahren von herunterfallenden Fassadenteilen zur Verfügung gestanden hätten.
- OVG Sachsen, 13.04.2017 - 1 A 125/14
Feststellungsklage; Anschlussberufung
Rn. 62 Der so gefasste Antrag ist auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines konkreten Rechtsverhältnisses i. S. v. § 43 Abs. 1 VwGO gerichtet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Mai 1962, BVerwGE 14, 202, 203;… Urt. v. 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Urt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 33).See nicht gewerbsmäßig betriebenen Weinanbaus inzident im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen eine Rodungsanordnung oder gar in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Überprüfung stellen können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 5. März 2012 a. a. O.).
- VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
Rechtsschutzinteresse einer Behörde für einen Antrag auf einstweilige Anordnung
Dies ist nur insoweit der Fall, als die Mülltonnen unmittelbar zur Abholung bereitgestellt werden, und umfasst den Vorabend des Abfuhrtages und den Abfuhrtag selbst (Bay. VGH…, Urteil vom 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, juris Rn. 13; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41; vgl. auch § 8 Abs. 4 der Abfallsatzung der Antragstellerin i.d.F. vom 5. Dezember 2013).
- OVG Sachsen, 17.08.2018 - 1 A 320/17
Hauptbetriebsplan; Rahmenbetriebsplan; Klagebefugnis; gemeindliche …
Die zweitinstanzliche Klageänderung erweist sich nach den Umständen des Falles auch nicht als sachdienlich i. S. v. § 91 Abs. 1 VwGO (zur Abgrenzung: SächsOVG, Urt. v. 5. März 2012, SächsVBl. 2013, 214, 217 f. = DVBl. 2012, 1511;… nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 2013 - 3 B 86.12 -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 25.03.2013 - 1 B 300/13
Altkleidercontainer, Sondernutzung, Anliegergebrauch, Gemeingebrauch
Offen bleiben kann vorliegend, ob ein Altkleidersammelcontainer ausnahmsweise vom erlaubnisfreien Anliegergebrauch umfasst werden kann, da dessen Voraussetzungen (vgl. zum sächsischen Landesrecht grundlegend Senatsurt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41;… vgl. auch Beschl. v. 11. Februar 2013 - 1 B 241/12 -, Rn. 13) hier offensichtlich nicht vorliegen. - OVG Sachsen, 06.09.2022 - 1 A 83/20
Gehwegabsenkung; Bordstein; Zufahrt Sondernutzung; Anliegergebrauch; Anspruch auf …
Bereits vor dessen Einfügung durch das Gesetz vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) entsprach es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der erlaubnisfreie Anliegergebrauch dem Anlieger eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs) gestattet, soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (grundlegend Senatsurt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41;… vgl. auch Senatsbeschl. v. 11. Februar 2013 - 1 B 241/12 -, juris Rn. 16;… Senatsurt. v. 13. Juli 2022 - 1 A 1231/17 -, Rn. 33 sowie Sauthoff, a. a. O. Rn. 359). - OVG Sachsen, 26.01.2023 - 1 A 479/21
Kostenbescheid; öffentliche Straße; Zubehör; Straßenlaterne
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 39 m. w. N.) ist im Zweifelsfall davon auszugehen, dass der sächsische Landesgesetzgeber, der sich am Vorbild der Straßengesetze der "alten" Länder orientiert hat, das Straßenrecht mit dem Inhalt zur Geltung bringen wollte, den es im Zeitpunkt der Rezeption durch die langjährige einschlägige Rechtsprechung erfahren hatte. - OVG Sachsen, 13.07.2022 - 1 A 1231/17
Anliegergebrauch; Folgenbeseitigungsanspruch
Rn. 33 Der Senat hat bereits vor Inkrafttreten des § 14 Abs. 3 SächsStrG festgehalten, dass der nach dem geltenden sächsischen Landesrecht gewährleistete erlaubnisfreie Anliegergebrauch dem Anlieger (Eigentümer oder Besitzer) eines Grundstücks an einer öffentlichen Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage, der auf die Straßennutzung angewiesen ist, eine nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angemessene Nutzung des öffentlichen Straßenraums (namentlich des Gehwegs) gestattet, soweit diese Benutzung den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (…Senatsbeschl. v. 11. Februar 2013 - 1 B 241/12 -, juris Rn. 16; grundlegen Senatsurt. v. 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41; nunmehr ausdrücklich: § 14 Abs. 3 Sächs- StrG). - VG Halle, 15.07.2021 - 4 A 20/21
Straßenrecht
Rn. 32 Das Vorliegen eines Anliegergebrauchs ist im Hinblick auf das Aufstellen von Mülltonnen insoweit anerkannt, als Mülltonnen unmittelbar zur Abholung bereitgestellt werden, und umfasst den Vorabend des Abfuhrtages und den Abfuhrtag selbst (Bay. VGH…, Urteil vom 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, juris Rn. 13; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41). - VG Schwerin, 09.01.2019 - 7 A 358/16
Sondernutzungsgebühr für das Abstellen von Abfalltonnen auf dem Gehweg rechtmäßig …
Rn. 23 "Das dauerhafte Abstellen von Abfalltonnen auf öffentlichen Wegen über einen Zeitraum, der von seiner Länge her nicht mehr als Bereitstellung zur Abholung zu klassifizieren ist, ist immer als Sondernutzung anzusehen (vgl. insoweit z. B. OVG Sachsen, Urt. v. 05.03.2012 - 1 A 966/10 -, Rz. 45, juris: "Die Aufstellung "Blauer Tonnen" über einen Zeitraum von bis zu drei Tagen wird dagegen jedenfalls im städtisch geprägten Bereich die zeitlichen Grenzen des erlaubnisfreien Anliegergebrauchs überschreiten").
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
1. Zur Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung einer in Ackerland umgebrochenen "Mageren Flachland-Mähwiese" gemäß Lebensraumtyp 6510 der FFH-Richtlinie.2. Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt ein FFH-Gebiet dem besonderen ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 2 c, Art. 6 a Abs. 5 Satz 2, Art. 13 c BayNatSchG a.F., § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 9 BNatSchG a.F., Art. 4 Abs. 5, Art. 6 Abs. 2 und 3 der FFH-Richtlinie, § 27, § 44 FlurBG
Naturschutzrecht: Wiederherstellungsanordnung einer umgebrochenen Wiese; FFH-Gebiet | Anfechtungsklage gegen naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; FFH-Gebiet "Itztal von Coburg bis Baunach"; Lebensraumtyp 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen"; Wiesenumbruch ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 2 c, Art. 6 a Abs. 5 Satz 2, Art. 13 c BayNatSchG a.F., § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 9 BNatSchG a.F., Art. 4 Abs. 5, Art. 6 Abs. 2 und 3 der FFH-Richtlinie, § 27, § 44 FlurBG
Naturschutzrecht: Wiederherstellungsanordnung einer umgebrochenen Wiese; FFH-Gebiet | Anfechtungsklage gegen naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung; FFH-Gebiet "Itztal von Coburg bis Baunach"; Lebensraumtyp 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen"; Wiesenumbruch ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung einer in Ackerland umgebrochenen "Mageren Flachland-Mähwiese" gem. Lebensraumtyp 6510 der FFH-Richtlinie; Unterliegen eines FFH-Gebietes des besonderen Gebietsschutzes nach der FFH-Richtlinie ab dem ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
- BVerwG, 19.03.2013 - 4 B 60.12
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 1511
- DÖV 2013, 82
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Mit dieser Listung unterliegt es nach Art. 4 Abs. 5 der FFH-Richtlinie dem besonderen Gebietsschutz nach Art. 6 Abs. 2 bis 4 der FFH-Richtlinie (vgl. auch die diese Bestimmungen umsetzenden Art. 2 c, Art. 13 c Abs. 1 und 2 BayNatSchG a.F. i.V. mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 BNatSchG a.F. sowie die ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. Urteil vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 RdNr. 64, und des EuGH, z.B. Urteil vom 13.1.2005, C-117/03, Slg. 2005, I-167, RdNr. 21).Dass das gelistete Gebiet im Zeitpunkt des Bescheidserlasses im August 2009 noch nicht als besonderes Schutzgebiet (vgl. Art. 1 Buchst. l, Art. 4 Abs. 4 der FFH-Richtlinie) ausgewiesen war (vgl. auch Art. 13 b Abs. 2 BayNatSchG a.F.), ändert hieran nichts (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerwG vom 12.3.2008, a.a.O.).
Insgesamt bestehen daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Behörden auf der Grundlage des I...-Berichts ihre fachliche Einschätzungsprärogative bei der Zuordnung des fraglichen Gebiets zum Lebensraumtyp 6510 gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie überschritten hätten (vgl. BVerwG vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 RdNr. 74).
Maßgebliche Gebietsbestandteile sind in der Regel die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie, nach denen das Gebiet ausgewählt worden ist, einschließlich der "darin vorkommenden charakteristischen Arten" (vgl. Art. 1 Buchst. e der FFH-Richtlinie; vgl. auch BVerwG vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 RdNr. 72 m.w.N.).
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Einwände gegen die Sachgerechtigkeit der Auswahl oder Abgrenzung eines gelisteten FFH-Gebiets bedürfen aber einer besonderen Substantiierung (vgl. BVerwG vom 14.4.2010 BVerwGE 136, 291 RdNr. 39).Maßgebend für die (richtige) Auswahl und Abgrenzung solcher Gebiete sind nämlich ausschließlich die im Anhang III Phase 1 der FFH-Richtlinie genannten naturschutzfachlichen Kriterien; andere Erwägungen, etwa das Abstellen auf wirtschaftliche, gesellschaftliche oder kulturelle Interessen oder die Berücksichtigung regionaler und örtlicher Besonderheiten dürfen dagegen keine Rolle spielen (vgl. BVerwG vom 14.4.2010, a.a.O., RdNr. 38 m.w.N.; ebenso für die Gebietsauswahl und -abgrenzung durch die Mitgliedstaaten in Phase 1: EuGH vom 7.11.2000, C-371/98, Slg. 2000, I-9235, sowie zu deren Einvernehmenserteilung in Phase 2: EuGH vom 14.1.2010, C-226/08, Slg. 2010, I-131, RdNrn.
Ein Projekt ist unzulässig, wenn bei dessen Durchführung ein günstiger Erhaltungszustand nicht stabil bleibt (vgl. BVerwG vom 14.4.2010 BVerwGE 136, 291 RdNr. 57).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 L 2/98
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Rn. 22 Die Rechtmäßigkeit der naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung das Grundstück Fl.Nr. 357 der Gemarkung D... betreffend ist anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids vom 18. August 2009 zu beurteilen (vgl. OVG SH vom 17.4.1998 Az. 2 L 2/98 RdNr. 20; insoweit nicht abgedruckt in NuR 1999, 594).Rn. 43 Die Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Anordnung, die die Wiederherstellung eines verbotswidrig zerstörten Zustands - hier einer mageren Flachland-Mähwiese - fordert, ist nicht von dem exakten Nachweis des früheren Zustands abhängig; eine Wiederherstellung ist nämlich nicht mit der authentischen Rekonstruktion des verbotswidrig beseitigten Zustands gleichzusetzen (vgl. OVG SH vom 17.4.1998 NuR 1999 594/595; bestätigt durch BVerwG vom 21.8.1998 NuR 1999, 595/596).
- EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Rn. 35 Dass es sich bei dem Wiesenumbruch um ein "Projekt" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. z.B. Urteil vom 10.1.2006, C-98/03, Slg. 2006, I-53, RdNrn.Die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets liegt schon dann vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. EuGH vom 10.1.2006, C-98/03, Slg. 2006, I-53, RdNr. 40 m.w.N.).
- EuGH, 13.01.2005 - C-117/03
DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Mit dieser Listung unterliegt es nach Art. 4 Abs. 5 der FFH-Richtlinie dem besonderen Gebietsschutz nach Art. 6 Abs. 2 bis 4 der FFH-Richtlinie (vgl. auch die diese Bestimmungen umsetzenden Art. 2 c, Art. 13 c Abs. 1 und 2 BayNatSchG a.F. i.V. mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 BNatSchG a.F. sowie die ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. Urteil vom 12.3.2008 BVerwGE 130, 299 RdNr. 64, und des EuGH, z.B. Urteil vom 13.1.2005, C-117/03, Slg. 2005, I-167, RdNr. 21).Der Europäische Gerichtshof billigt in ständiger Rechtsprechung die Anwendbarkeit des Gebietsschutzes gemäß Art. 4 Abs. 5, Art. 6 Abs. 2 bis 4 der FFH-Richtlinie auf gelistete Gebiete (vgl. z.B. Urteil vom 13.1.2005, C-117/03, Slg. 2005, I-167 RdNr. 21).
- BVerwG, 21.08.1998 - 6 B 88.98
Verwaltungsprozeßrecht - Feststellung des Verhandungsgegenstandes, Verwertung von …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Rn. 43 Die Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Anordnung, die die Wiederherstellung eines verbotswidrig zerstörten Zustands - hier einer mageren Flachland-Mähwiese - fordert, ist nicht von dem exakten Nachweis des früheren Zustands abhängig; eine Wiederherstellung ist nämlich nicht mit der authentischen Rekonstruktion des verbotswidrig beseitigten Zustands gleichzusetzen (vgl. OVG SH vom 17.4.1998 NuR 1999 594/595; bestätigt durch BVerwG vom 21.8.1998 NuR 1999, 595/596). - EuGH, 14.01.2010 - C-226/08
Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern, …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Maßgebend für die (richtige) Auswahl und Abgrenzung solcher Gebiete sind nämlich ausschließlich die im Anhang III Phase 1 der FFH-Richtlinie genannten naturschutzfachlichen Kriterien; andere Erwägungen, etwa das Abstellen auf wirtschaftliche, gesellschaftliche oder kulturelle Interessen oder die Berücksichtigung regionaler und örtlicher Besonderheiten dürfen dagegen keine Rolle spielen (vgl. BVerwG vom 14.4.2010, a.a.O., RdNr. 38 m.w.N.; ebenso für die Gebietsauswahl und -abgrenzung durch die Mitgliedstaaten in Phase 1: EuGH vom 7.11.2000, C-371/98, Slg. 2000, I-9235, sowie zu deren Einvernehmenserteilung in Phase 2: EuGH vom 14.1.2010, C-226/08, Slg. 2010, I-131, RdNrn. - BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04
Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Eine Überprüfung des - die zwingenden Vorgaben der FFH-Richtlinie umsetzenden - Art. 13 c Abs. 1 und 2 BayNatSchG a.F. anhand des nationalen Verfassungsrechts, insbesondere am Maßstab des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, scheidet aus (vgl. BVerwG vom 30.6.2005 BVerwGE 124, 47/56 ff.; BVerfG vom 14.5.2007 NVwZ 2007, 942). - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen tragen damit nur den natürlichen und landschaftsräumlichen Gegebenheiten und der dem Grundstück selbst anhaftenden Beschränkung der Eigentümerbefugnisse Rechnung (BVerwG vom 24.6.1993 BVerwGE 94, 1/3 ff.; BayVGH vom 9.8.2012 Az. 14 C 12.308 RdNr. 18 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
Natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen tragen damit nur den natürlichen und landschaftsräumlichen Gegebenheiten und der dem Grundstück selbst anhaftenden Beschränkung der Eigentümerbefugnisse Rechnung (BVerwG vom 24.6.1993 BVerwGE 94, 1/3 ff.; BayVGH vom 9.8.2012 Az. 14 C 12.308 RdNr. 18 m.w.N.). - BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05
Verfassungsmäßigkeit der durch das TEHG auferlegten Beschränkungen
- EuGH, 07.11.2000 - C-371/98
First Corporate Shipping - "Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen …
- EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen …
- VGH Bayern, 08.07.2003 - 14 N 01.1425
- VGH Bayern, 01.08.2000 - 9 B 94.1402
- VG Bayreuth, 12.12.2024 - B 2 K 22.1167
Einwände gegen die Sachgerechtigkeit einer FFH-Gebietsausweisung, Bestimmtheit …
Die Rechtmäßigkeit der angefochtenen naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung ist anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids vom 22.11.2022 zu beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2013 - 4 B 60/12 - juris, Rn 5; BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 22 m.w.N.).Rn. 21 Es kann dahinstehen, ob auch nach der Listung eines FFH-Gebiets und nach Erlass der BayNat2000V Raum für eine gerichtliche Überprüfung der Richtigkeit der Gebietsauswahl bzw. -abgrenzung besteht, die gegebenenfalls bei Zweifeln an deren Ordnungsgemäßheit zu einem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu führen hätte (BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 5.7.22 - 2 K 137/19 - juris Rn 101 f).
Rn. 22 Das erkennende Gericht hat, bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht, für das FFH-Gebiet … "…" bereits entschieden, dass die Bestimmung dieses Naturraums zum Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Einklang mit den Bestimmungen der FFH-RL steht (VG Bayreuth, U.v. 28.1.2010 - Az. B 2 K 09.764 - S. 18 ff; BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.3.2013 - 4 B 60/12 - juris).
Einwände gegen die Sachgerechtigkeit der Abgrenzung bedürfen bei einer gerichtlichen Überprüfung einer besonderen Substantiierung (BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - Rn. 27 m.w.N.; VG Bayreuth, U.v. 28.1.2010 - B 2 K 09.764;… BVerwG, U.v. 14.4.2010 - 9 A 5/08 - Rn. 39; EuGH, U.v. 14.10.2010 - C 535/07;… VGH BW, U.v. 1.7.21 - 5 S 1770/18 - Rn. 40;… OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 5.7.22 - 2 K 137/19 - Rn. 91 ff, 103 - jeweils juris).
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Entscheidung des Gerichts und die diese bestätigende Entscheidung des BayVGH verwiesen (VG Bayreuth, U.v. 28.1.2010 - B 2 K 09.764 - S. 21 ff; BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 33 m.w.N.).
Eine Überprüfung anhand des nationalen Verfassungsrechts scheidet aus (BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 33 m.w.N.).
Rn. 25 Maßgebliche Gebietsbestandteile sind in der Regel die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie, nach denen das Gebiet ausgewählt worden ist, einschließlich der "darin vorkommenden charakteristischen Arten" (BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 36 m.w.N.).
Handlungsstörer ist, wer den Eingriff selbst durchführt oder durch Dritte durchführen lässt, ferner wer den Eingriff als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks auf diesem wissentlich duldet (BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris, Rn. 41).
- VG Hannover, 11.07.2022 - 12 A 2491/18
Agroforst; agroforstliche Nutzung; bewirtschaftungshindernder Standort; …
Rn. 25 Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung, die - wie hier - auf die Vornahme einer bestimmten Handlung gerichtet ist, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris, Rn. 10 …und Beschluss vom 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris, Rn. 5; Bay. VGH, Urteil vom 25.9.2021 - 14 B 10.1550 -, juris, Rn. 22; Schleswig-Holsteinisches OVG…, Urteil vom 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris, Rn. 20). - VGH Bayern, 11.12.2017 - 19 N 14.1022
Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung …
Rn. 124 Sind die Tätigkeiten von vornherein nicht umweltfreundlich, ist Art. 6 Abs. 3 der Habitat-Richtlinie anzuwenden, also von einem Plan oder Projekt sowie der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer Verträglichkeitsprüfung auszugehen (zu einer erheblichen Intensivierung der Landwirtschaft, durch die der naturnahe Charakter eines Gebietes geschädigt oder zerstört wird, vgl. S. 33 des Leitfadens Gebietsmanagement sowie BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550; zur mechanischen Herzmuschelfischerei vgl. EuGH vom 7.9.2004 - Az. C-127/02; zur Unzulässigkeit einer nationalen Regelung, derzufolge u.a. die Jagd nie gegen das Störungsverbot des Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie verstößt, vgl. EuGH, U.v. 4.3.2010 - C-241/08).
- OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11
Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei …
Soweit aber Zweifel bestehen, ob die Listung in den erfolgten Grenzen zu Recht erfolgt ist, ist es dem nationalen Gericht nicht erlaubt, die Ausweisung zu ignorieren, es wird vielmehr gehalten sein, ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV an den Europäischen Gerichtshof zu richten (vgl. BayVGH, Urt. v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550, juris unter Verweis u. a. auf EuGH, Urt. v. 23.4.2009 - C-362/06 P -, Slg 2009, I-2903). - VG Cottbus, 28.03.2017 - 3 L 494/16
Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht
Rn. 22 Zur Klarstellung können etwa die allgemeinen ordnungsrechtlichen Grundsätze gem. § 30 Abs. 1 Satz 3 BbgNatSchAG i.V.m. § 11 Abs. 2 OBG (namentlich §§ 16 und 17 OBG) herangezogen werden, sodass neben dem Handlungsstörer auch der sog. Zustandsstörer im Sinne des Inhabers der tatsächlichen Gewalt über eine Sache Adressat der Anordnung nach § 17 Abs. 8 BNatSchG sein kann (…Fischer-Hüftle, in Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Aufl. 2010, § 17 Rn. 57;… Schrade, in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 42. Ed. Stand 2017, § 15 BNatSchG Rn. 11; wohl auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. September 2012 - 14 B 10.1550 -, juris Rn. 41). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 2 M 93/15
Wiederherstellung einer Streuobstwiese
- OVG Sachsen, 11.10.2013 - 1 A 258/12
Hauptbetriebsplan, Versagungsgründe, FFH-Gebiet "Dolomitbau Ostrau und Jahnatal", …
Da das Abbauvorhaben - aus den bereits dargelegten Gründen - jedenfalls gegen die Verbotsvorschrift des § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 der Naturschutzverordnung verstößt, war der Senat auch nicht etwa gehalten, ein Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof zur gerichtlichen Überprüfung der Richtigkeit der FFH-Gebietsausweisung einzuleiten (dazu vgl. BayVGH, Urt. v. 25. September 2012, BayVBl. 2013, 601). - VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368
Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …
Rn. 299 Tragen Tätigkeiten nicht zu den Erhaltungszielen eines Gebiets bei oder sind sie damit nicht vereinbar, ist Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie anzuwenden, also von einem Plan oder Projekt sowie der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer Verträglichkeitsprüfung auszugehen (zu einer erheblichen Intensivierung der Landwirtschaft, durch die der naturnahe Charakter eines Gebietes geschädigt oder zerstört wird, vgl. S. 36 des Leitfadens Gebietsmanagement sowie BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550; zur mechanischen Herzmuschelfischerei vgl. EuGH vom 7.9.2004 - C-127/02; zur Unzulässigkeit einer nationalen Regelung, derzufolge u.a. die Jagd nie gegen das Störungsverbot des Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie verstößt, vgl. EuGH, U.v. 4.3.2010 - C-241/08). - OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21
Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt; …
Für Wiederherstellungsanordnungen, die auf die Vornahme einer bestimmten Handlung - etwa einer Neuanpflanzung oder einer Verfüllung von Gräben - gerichtet sind, ist anerkannt, dass es grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der (letzten) Behördenentscheidung ankommt (…vgl. Senatsbeschl. v. 4.12.2017 - 4 LA 335/16 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Urt. v. 25.9.2021 - 14 B 10.1550 -, juris Rn. 22;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.6.2017 - 10 S 739/16 -, juris Rn. 39;… Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 17.4.1998 - 2 L 2/98 -, juris Rn. 20). - VG Augsburg, 31.03.2014 - Au 2 S 14.81
Naturschutzrecht; Grünlandumbruch; Natura 2000-Gebiet; Vogelschutzgebiet; …
Die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung eines Gebiets liegt schon dann vor, wenn dies bei Ausführung eines Projekts aufgrund objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 36 m.w.N.).Zu berücksichtigen ist zusätzlich die negative Vorbildwirkung der Wiesenumbrüche für andere Landwirte, die die Gefahr birgt, dass weitere Umbrüche von Wiesen zu Ackerland erfolgen (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 37).
- VG Schwerin, 06.03.2024 - 2 A 470/21
Anordnung von Baumersatzpflanzungen
- OVG Niedersachsen, 04.12.2017 - 4 LA 335/16
Stützen der Naturschutzbehörde auf die von der in der Vergangenheit erfolgten …
- VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 20.232
Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …
- VG Minden, 24.05.2024 - 9 K 1662/23
- VGH Bayern, 31.08.2020 - 8 ZB 20.801
Genehmigung der gastronomischen Nutzung eines Stegs
- VG München, 14.03.2024 - M 19 K 23.950
Fällung von 30 Bäumen einer Obstbaumwiese, Naturschutzrechtliche …
- OVG Niedersachsen, 17.12.2025 - 4 ME 71/25
Landschaftsschutzgebiet; Naturschutzrecht; Landschaftsschutzgebietsverordnung; …
- VGH Bayern, 29.10.2025 - 14 BV 23.230
Wiederherstellungsanordnung für umgebrochenes Grünland, behördliches …
- VG Düsseldorf, 02.11.2020 - 25 K 3993/19
- VG Köln, 13.09.2023 - 14 L 971/23
- VG Potsdam, 21.03.2023 - 14 K 2224/18
- VG Münster, 21.04.2021 - 7 K 422/19
- VG München, 07.05.2024 - M 19 K 22.930
Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung, Rodung einer Hecke in der …
- VG Ansbach, 16.12.2015 - AN 11 K 14.01575
Verstoß gegen Landschaftsschutzverordnung durch Umbruch einer Wiese
- VG Augsburg, 18.09.2023 - Au 9 K 22.2195
Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung, Grünlandumbruch, …
- VG München, 07.05.2024 - M 19 K 22.1918
Anordnung zur Wiederherstellung von Dauergrünland, Anordnung zur Einstellung der …
- VG München, 24.06.2015 - M 9 K 14.4396
Erhebliche Beeinträchtigung einer Hecke
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