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Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.2016 - C-355/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12244
EuGH, 02.06.2016 - C-355/14 (https://dejure.org/2016,12244)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - C-355/14 (https://dejure.org/2016,12244)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - C-355/14 (https://dejure.org/2016,12244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Polihim-SS

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs - Art. 7 Abs. 2 - Begriff "Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Verfahren der Steueraussetzung" - Besteuerung von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Polihim-SS

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs - Art. 7 Abs. 2 - Begriff "Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Verfahren der Steueraussetzung" - Besteuerung von ...

  • IWW

    Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG, Richtlinie 92/12/EWG, Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/96/EG, Art. 7 der Richtlinie 2008/118

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Energiesteuer: Streckengeschäfte im Mineralölhandel. Ist die Besteuerung teilweise europarechtswidrig?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Polihim-SS

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 883/2004 Art 4
    Stromerzeugung, Verbrauchssteuer, Befreiung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs - Art. 7 Abs. 2 - Begriff "Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Verfahren der Steueraussetzung" - Besteuerung von ...

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2016:403
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 …

    Auszug aus EuGH, 02.06.2016 - C-355/14
    Rn. 62 Unter diesen Umständen geht in einem Fall wie dem vorliegenden die Versagung der Verbrauchsteuerbefreiung für schwere Heizöle durch die nationalen Behörden allein aufgrund des Umstands, dass die vom zugelassenen Lagerinhaber als deren Empfänger ausgewiesene Person nicht die Eigenschaft eines Endverbrauchers hat, der nach nationalem Recht zum Empfang verbrauchsteuerbefreiter Energieerzeugnisse berechtigt ist, ohne dass auf der Grundlage der vorgelegten Beweise überprüft wird, ob die verlangten materiellen Anforderungen für die Verwendung dieser schweren Heizöle zu Zwecken, die einen Anspruch auf Befreiung begründen, erfüllt sind, über das hinaus, was erforderlich ist, um eine korrekte und einfache Anwendung solcher Befreiungen sicherzustellen und Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch zu verhindern (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 2007, Collée, C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 29).
  • EuGH, 09.10.2014 - C-492/13

    Traum - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 02.06.2016 - C-355/14
    Rn. 59 Nichtsdestotrotz müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnis, über die sie zur Festlegung der Voraussetzungen verfügen, denen die Befreiung nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 unterliegt, die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, die Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind und zu denen u. a. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zählt (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Oktober 2014, Traum, C-492/13, EU:C:2014:2267, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-556/13

    Litaksa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - …

    Auszug aus EuGH, 02.06.2016 - C-355/14
    Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. März 2015, Litaksa, C-556/13, EU:C:2015:202, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2022 - C-553/21

    Shell Deutschland Oil - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Rn. 18 Im Übrigen sei zum einen darauf hinzuweisen, dass es nach den Urteilen des Gerichtshofs vom 2. Juni 2016, Polihim-SS (C-355/14, EU:C:2016:403), und vom 7. November 2019, Petrotel-Lukoil (C-68/18, EU:C:2019:933), gegen das Unionsrecht und insbesondere gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße, wenn die Verletzung formeller Anforderungen des nationalen Rechts dadurch geahndet werde, dass eine Steuerbegünstigung nach der Richtlinie 2003/96 verweigert werde.
  • EuGH, 13.07.2017 - C-151/16

    Vakarų Baltijos laivų statykla - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 43 Da die Richtlinie 2003/96 weder einen bestimmten Mechanismus zur Kontrolle der Verwendung des für die Schifffahrt bestimmten Kraftstoffs oder Heizstoffs noch Maßnahmen zur Bekämpfung der mit dem Verkauf von Kraftstoff oder Heizstoff verbundenen Steuerhinterziehung vorsieht, obliegt es den Mitgliedstaaten, in ihrem nationalen Recht unter Beachtung des Unionsrechts solche Mechanismen und Maßnahmen vorzusehen sowie die Voraussetzungen für die in Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Befreiungen festzulegen (…vgl. entsprechend Urteile vom 2. Juni 2016, ROZ-ŚWIT, C-418/14, EU:C:2016:400, Rn. 23, und vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 57).

    Rn. 45 Im Übrigen hat der Gerichtshof befunden, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnis, über die sie zur Festlegung der Voraussetzungen verfügen, denen die Befreiung nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 unterliegt, die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten müssen, die Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind und zu denen u. a. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zählt (Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 59).

    Rn. 46 Demnach geht die Versagung der Verbrauchsteuerbefreiung für Energieerzeugnisse durch die nationalen Behörden allein deshalb, weil bestimmte nach nationalem Recht zu erfüllende Voraussetzungen für diese Befreiung nicht beachtet wurden, ohne dass auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise überprüft wird, ob die verlangten materiellen Anforderungen für die Verwendung dieser Energieerzeugnisse zu Zwecken, die einen Anspruch auf Befreiung begründen, erfüllt sind, über das hinaus, was erforderlich ist, um eine korrekte und einfache Anwendung dieser Befreiung sicherzustellen und Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch zu verhindern (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 62).

  • BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17

    Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

    Der Streitfall sei auch nicht mit dem des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Polikim-SS vom 2. Juni 2016 C-355/14 (EU:C:2016:403, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2016, 196) vergleichbar, weil es hier um die Verwendung im Rahmen einer allgemeinen Verwendungserlaubnis gehe, während es in dem vom EuGH entschiedenen Fall um die Nutzung einer ausdrücklich erteilten Lagererlaubnis gegangen sei.

    Rn. 9 Das Urteil verstoße gegen den Grundsatz der unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeit, weil das Finanzgericht (FG) das EuGH-Urteil Polikim-SS (EU:C:2016:403, ZfZ 2016, 196) nicht angewendet habe.

  • BFH, 17.10.2023 - VII R 50/20

    Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken …

    In seinem Urteil Polihim-SS vom 02.06.2016 - C-355/14, EU:C:2016:403, Rz 57 hat der EuGH vielmehr betont, dass die Energiesteuerrichtlinie nicht die Frage regelt, auf welche Weise der Nachweis zu führen ist, dass die Energieerzeugnisse zu Zwecken verwendet werden, die einen Anspruch auf Befreiung begründen, und hat in diesem Zusammenhang auf die Befugnis der Mitgliedstaaten zur Ergreifung von Steueraufsichtsmaßnahmen nach Art. 14 Abs. 1 EnergieStRL hingewiesen.

    Rn. 34 a) Bei der Ausübung ihrer Befugnisse müssen die Mitgliedstaaten die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, die Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind und zu denen insbesondere die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit gehören (EuGH-Urteile Mecsek-Gabona vom 06.09.2012 - C-273/11, EU:C:2012:547; ROZ-SWIT vom 02.06.2016 - C-418/14, EU:C:2016:400, jeweils m.w.N. und Polihim-SS vom 02.06.2016 - C-355/14, EU:C:2016:403, Rz 59).

    Denn die nationalen Regelungen dürfen nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um eine korrekte und einfache Anwendung solcher Befreiungen sicherzustellen sowie Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch zu verhindern (EuGH-Urteil Polihim-SS vom 02.06.2016 - C-355/14, EU:C:2016:403, Rz 62).

  • BFH, 08.06.2021 - VII R 44/19

    Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei …

    Denn die nationalen Regelungen dürfen nicht über das hinaus gehen, was erforderlich ist, um eine korrekte und einfache Anwendung solcher Befreiungen sicherzustellen und Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch zu verhindern (EuGH-Urteil Polihim-SS vom 02.06.2016 - C-355/14, EU:C:2016:403, Rz 62, ZfZ 2016, 196).
  • FG Hamburg, 13.04.2018 - 4 K 41/15

    Energiesteuerrecht: Billigkeitserstattung von Energiesteuer

    Dies belegten zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 02.06.2016, C-355/14 - Polihim-SS - und Urteil vom 0206.2016, C-418/14 - ROZ-SWIT -), die hier anwendbar seien.

    Die Energiesteuerfestsetzung ist auch nicht deshalb unrichtig, weil sie, wie die Klägerin unter Verweis auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 02.06.2016, C-355/14, und vom 02.06.2016, C-418/14, meint, gegen Art. 14 Abs. 1 lit. c) RL 2003/96/EG i.V.m. Art. 6 RL 92/12/EWG verstößt bzw. Systematik und Zweck der RL 2003/96/EG, wonach die Energieerzeugnisse nach ihrer tatsächlichen Verwendung besteuert werden, zuwiderläuft und zudem unverhältnismäßig ist, weil ein bloßer Verfahrensverstoß ohne Auswirkung auf den steuerbegünstigten Verbrauch nicht mit einer Energiesteuerfestsetzung geahndet werden dürfe.

    Bei der Ausübung dieser Befugnis müssen die Mitgliedstaaten die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, die Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind und zu denen u.a. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört (EuGH, Urteil vom 02.06.2016, C-355/14, in: juris).

    In seinem Urteil vom 02.06.2016, C-355/14, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Art. 14 Abs. 1 lit. a) RL 2003/96/EG in Verbindung mit Art. 7 RL 2008/118/EG einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, nach der die nationalen Behörden die Verbrauchsteuerbefreiung für Energieerzeugnisse, die, nachdem sie von einem zugelassenen Lagerinhaber an einen Zwischenerwerber verkauft wurden, von diesem Zwischenerwerber an einen Endverbraucher weiterverkauft werden, der sämtliche Anforderungen des nationalen Rechts für eine Befreiung von der Verbrauchsteuer erfüllt und dem diese Waren von dem zugelassenen Lagerinhaber aus dessen Steuerlager unmittelbar geliefert werden, allein deshalb versagen, weil der Zwischenerwerber, der vom zugelassenen Lagerinhaber als Warenempfänger ausgewiesen wird, nicht die Eigenschaft eines nach nationalem Recht zum Empfang verbrauchsteuerbefreiter Energieerzeugnisse berechtigten Endverbrauchers hat.

  • BFH, 29.08.2023 - VII R 1/23

    Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei …

    Denn die nationalen Regelungen dürfen nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um eine korrekte und einfache Anwendung solcher Befreiungen sicherzustellen und Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch zu verhindern (EuGH-Urteil Polihim-SS vom 02.06.2016 - C-355/14, EU:C:2016:403, Rz 62).
  • FG Düsseldorf, 08.09.2017 - 4 K 1590/17
    Insoweit werde auf das EuGH-Urteil vom 02.06.2016 C-355/14, Rz. 60 f. hingewiesen.

    Rn. 25 Der Streitfall sei auch nicht mit dem des EuGH-Urteils vom 02.06.2016 C-355/14 vergleichbar, weil es hier um die Verwendung im Rahmen einer allgemeinen Verwendererlaubnis gehe, während es in dem vom EuGH entschiedenen Fall um die Nutzung einer ausdrücklich erteilten Lagererlaubnis gegangen sei.

    Rn. 54 Aus dem EuGH-Urteil vom 02.06.2016 C-355/14, das sich in materiell-rechtlicher Hinsicht nur auf Fragen zur Steuerentstehung bei der Entnahme aus einem Steuerlager und zur Behandlung von Streckengeschäften äußert, folgt im Streitfall keine Billigkeitsmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung.

    Insoweit kann auch angesichts der vergleichsweise hohen Steuerbelastung der Branntweinsteuer zum Wert des vergällten Ethanols auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten sein (s. EuGH Urteil vom 02.06.2016 C-355/14, Rz. 59).

  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

    Zur Richtlinie 2008/118/EG vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9, 12; im Folgenden: Richtlinie 2008/118/EG) hat der EuGH entschieden, dass bei der Entnahme verbrauchsteuerpflichtiger Waren aus dem Verfahren der Steueraussetzung die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr einzig durch die physische Entnahme erfolgt (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, Rn. 53, 55;… Urteil vom 8. Februar 2018, Kommission/Griechenland, C-950/16, Rn. 46).
  • EuGH, 27.06.2018 - C-90/17

    Turbogás - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Nichtsdestotrotz müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnis, über die sie zur Festlegung der Voraussetzungen verfügen, denen die Befreiung nach Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie unterliegt, die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, die Bestandteil der Rechtsordnung der Union sind und zu denen u. a. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zählt (Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 57 und 59).
  • BFH, 19.10.2021 - VII R 26/20

    Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • EuG, 01.07.2026 - T-361/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 …

  • FG Bremen, 02.10.2019 - 1 K 71/19

    Entstehung von Branntweinsteuer bei Beginn einer Beförderung von Alkohol unter …

  • EuGH, 09.06.2022 - C-55/21

    Imperial Tobacco Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

  • BFH, 19.12.2024 - VII R 23/22

    Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung

  • BFH, 29.11.2022 - VII R 36/20

    Steuerfreie Verwendung von Energieerzeugnissen für die Schifffahrt

  • FG Düsseldorf, 22.04.2025 - 4 K 1673/24

    Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Steueraussetzungsverfahren: …

  • EuG, 20.05.2026 - T-685/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Art. 32 der …

  • FG Bremen, 02.07.2020 - 1 K 125/18

    Keine Steuerentstehung bei lediglich ungenauer Bezeichnung der beförderten …

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.10.2017 - 2 V 163/17

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Branntweinsteuerbescheids

  • EuGH, 30.01.2020 - C-513/18

    Autoservizi Giordano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …

  • FG Hamburg, 23.04.2026 - 4 K 155/21

    Energiesteuer: Verjährung von Entlastungsansprüchen

  • FG Hessen, 26.09.2019 - 7 K 2303/17

    Erhebung der Branntweinsteuer wegen Lagerung an nicht genehmigtem Lagerplatz

  • FG Hamburg, 07.05.2021 - 4 V 22/21

    Aufhebung der Vollziehung: Arrestanordnung wegen Beteiligung an der Hinterziehung …

  • EuGH, 08.02.2018 - C-590/16

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 1253/19

    Besteuerung von Restgasen

  • FG Düsseldorf, 23.08.2023 - 4 K 2640/22

    Verpflichtung der Finanzbehörde auf auf Erstattung der Energiesteuer bei …

  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 69/19

    Fernwärmelieferung an US-Streitkräfte

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-571/21

    RWE Power - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung …

  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 892/21

    Anforderungen an die Festsetzung von Branntweinsteuer

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1143/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, keine vorher beantragte Abgabeerlaubnis, …

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1142/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, Abgabe an Dritte, Verhältnismäßigkeit.

  • FG München, 06.03.2026 - 14 K 1520/24

    Alkoholsteuer, Steuerfreiheit, unerlaubte Verlagerung, Verhältnismäßigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20

    MONO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/118/EG - Art. 12 - …

  • FG Hamburg, 08.07.2025 - 4 K 8/25

    Energiesteuer: Lieferer-Eigenschaft bei Belieferung von ausländischen Truppen

  • FG München, 12.01.2023 - 14 K 77/21

    Steuerentlastung im Strombereich - Unionsrechtliche Grundsätze der guten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-166/21

    Kommission/ Polen (Exonération de l'accise sur l'alcool utilisé pour la …

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.11.2024 - 3 K 824/20

    Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung - Verwendung des e-VD …

  • FG Düsseldorf, 03.06.2025 - 4 K 1103/23

    Energiesteuer: Entnahme von Energieerzeugnissen aus dem Steuerlager - Steuerfreie …

  • FG Hamburg, 04.09.2023 - 4 K 60/21

    Zollrecht: Aufbewahrung von Präferenznachweisen nach dem Schema des Allgemeinen …

  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 70/19

    Zollrecht: keine Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-332/21

    Quadrant Amroq Beverages - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuer - …

  • FG München, 17.10.2022 - 14 K 1176/20

    Voraussetzung für die Agrardieselentlastung

  • FG Düsseldorf, 31.01.2024 - 4 V 2/24

    Erlaubnis zur Beförderung von Alkoholerzeugnissen unter Steueraussetzung aus …

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