Rechtsprechung
| FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei doppelter Zustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- FG Hamburg (Leitsatz)
Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei doppelter Zustellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beginn der Rechtsmittelfrist bei wirksamer doppelter oder mehrfacher Zustellung zu verschiedenen Zeitpunkten an verschiedene Zustellungsempfänger oder verschiedene Bevollmächtigte; Bestehen einer Informationspflicht und Erkundigungspflicht zwischen verschiedenen ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei mehrfacher Zustellung
Papierfundstellen
- EFG 2007, 370
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (48)
- BFH, 09.06.2005 - IX R 25/04
Prozessvollmacht; Lauf der Einspruchsfrist
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Zwar kann die Vollmacht zur Vertretung dahin ausgelegt werden (…vgl. BFH vom 28. November 2001, I B 71/00, BFH/NV 2002, 523 ;… vom 4. August 1999, X B 209/98, BFH/NV 2000, 163 ), dass sie sich auf die Vertretung in den dieselben Sachverhalte betreffenden Einspruchsverfahren erstreckt (vgl. BFH vom 9. Juni 2005, IX R 25/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 2006, 338, BFH/NV 2006, 255 ;… vom 3. November 1998, VII R 52/98, BFH/NV 1999, 640 ; Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- vom 22. April 1994, 8 C 1/94, BayVBl 1995, 159; vom 15. Januar 1988, 8 C 8/86, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1988, 1612).Soweit es sich nicht um eine umfassende Empfangsvollmacht für die verschiedenen Einspruchsverfahren handelte, musste das FA jedoch nicht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG zwingend der Steuerberatungsgesellschaft zustellen (vgl. BFH vom 9. Juni 2005, IX R 25/04, HFR 2006, 338, BFH/NV 2006, 225 ; vom 3. Februar 2004, VII R 30/02, BFHE 204, 403 , BStBl II 2004, 439 ;… vom 20. September 2000, II R 65/98, HFR 2001, 650, BFH/NV 2001, 732 ; vom 27. Februar 1986, IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547 ;… vom 28. Januar 1986, VIII R 290/81, BFH/NV 1988, 749).
- BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97
Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Eine Kostenentscheidung kann in einem Zwischenurteil nicht ergehen, sondern ist der abschließenden Entscheidung vorzubehalten (vgl. BFH vom 4. Februar 1999, IV R 54/97, BFHE 187, 418 , BStBl II 2000, 139 ; vom 14.5.1976, III R 22/74 BFHE 119, 25 , BStBl II 1976, 545 ). - BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zustellung eines Strafurteils
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Die wechselseitige Informationspflicht bezüglich der zugestellten Entscheidung verstößt nicht gegen das Grundgesetz ( GG ), insbesondere nicht gegen Art. 2, 20 oder 103 GG (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 20. März 2001, 2 BvR 2058/00, NJW 2001, 2532 ).
- BFH, 15.05.1996 - X R 99/92
Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
So ist auch bei der Doppelzustellung an verschiedene Empfänger der vom Absender durch die Umstände erweckte Empfängerirrtum über die Wirksamkeit der zweiten Zustellung entschuldigt (vgl. BFH vom 15. Mai 1996, X R 99/92, BFH/NV 1996, 891; BGH vom 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258 ). - BVerwG, 21.12.1983 - 1 B 152.83
Prozessbevollmächtigter - Zustellung der Entscheidung - Rechtsmittelfrist - …
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
d) Sie wird speziell nicht durch die Unkenntnis des letzten (bevollmächtigten) Empfängers von der vorangehenden Zustellung an den anderen Empfänger entschuldigt (vgl. Thüringer OVG vom 14. Oktober 1999, 3 ZKO 393/97, Juris; BVerwG vom 21. Dezember 1983, 1 B 152/83, HFR 1985, 45, NJW 1984, 2115). - BFH, 29.07.1987 - I R 367/83
Steuerbescheid - Einspruchsentscheidung - Fehlende schriftliche Vollmacht - …
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Hier ist nicht abschließend zu entscheiden, ob diese Sollvorschrift durch die Vorschriften über die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (§ 122 AO i.V.m. VwZG ) verdrängt wird (so BFH vom 29. Juli 1987, I R 367/83 u.a., BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242 ) oder nicht (so Dumke in Schwarz, AO , § 80 Rd. 48; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 80 AO Rd. 47; ähnlich Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, AO § 80 Rd. 129 "gute Gründe"; vgl. Haarmann in Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Rd. 423/3). - BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86
Versehentliche Zustellung der für den Beklagten bestimmten Ausfertigung des …
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
So ist auch bei der Doppelzustellung an verschiedene Empfänger der vom Absender durch die Umstände erweckte Empfängerirrtum über die Wirksamkeit der zweiten Zustellung entschuldigt (…vgl. BFH vom 15. Mai 1996, X R 99/92, BFH/NV 1996, 891; BGH vom 7. Oktober 1986, VI ZB 8/86, VersR 1987, 258 ). - BFH, 28.01.2003 - X B 84/02
Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Ebenso besteht wegen der Zustellungsart sowie wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der ersten Zustellung eine Informations- und Erkundigungspflicht zwischen verschiedenen Zustellungsempfängern oder Bevollmächtigten und entschuldigt eine mangelnde Absprache nicht (vgl. BFH vom 28. Januar 2003, X B 84/02, BFH/NV 2003, 648 ;… vom 28. Januar 1991, IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; BVerwG vom 29. Januar 1980, 2 B 76/79, HFR 1981, 387, NJW 1980, 2269). - BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 18/99 B
Wirksamkeit einer Prozeßvollmacht, Beginn der Berufungsfrist bei Zustellung an …
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
Von einem berufsmäßigen Bevollmächtigten wird die Kenntnis erwartet, dass die Rechtsmittelfrist mit der ersten Zustellung beginnt (vgl. BSG vom 1. Februar 2000, B 10 LW 18/99 B, Juris). - BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94
Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen …
Auszug aus FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05
f) Das gilt insbesondere bei zugleich von der absendenden Stelle gegebenen Auskünften, die auf Empfängerseite zur irrtümlichen Annahme der Maßgeblichkeit der zweiten Zustellung führen konnten (vgl. BGH vom 26. Oktober 1994, IV ZB 12/94, VersR 1995, 680), speziell bei missverständlichen Erklärungen ohne Hinweis auf die Maßgeblichkeit der vorherigen Zustellung an den anderen Empfänger (vgl. BGH vom 8. Februar 1996, VII ZB 21/95, HFR 1996, 831, NJW 1996, 1477 ). - BGH, 14.10.1999 - V ZB 35/99
Lauf der Berufungsfrist nach erneuter Zustellung des Urteils
- BGH, 08.02.1996 - VII ZB 21/95
Versäumung der Berufungsfrist wegen Zustellung an den neuen …
- BVerwG, 29.01.1980 - 2 B 76.79
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
- OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 180/03
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Regeln der Fristenberechnung; …
- BFH, 14.05.1976 - III R 22/74
Erledigungserklärung der Beteiligten - Zwischenstreit - Revisionsinstanz - …
- BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90
Beginn einer neuer Rechtsmittelfrist durch spätere Zustellung eines Urteils an …
- BFH, 25.11.1986 - VII R 69/86
Berechnung des Zuschlages bei nicht fristgerechter Ausfuhr von Erzeugnissen - …
- BVerwG, 31.03.1955 - III B 20.54
Rechtsmittel
- BSG, 11.09.1964 - 7 RAr 11/64
- OLG Naumburg, 02.01.2001 - 1 Ss (B) 431/00
- LAG Hamm, 21.10.1982 - 8 Ta 266/82
- KG, 27.08.1998 - 5 Ws 485/98
- FG Saarland, 19.08.1992 - 1 K 87/92
Abgabenordnung; persönliche Übergabe maschinell erstellter Steuerbescheide
- OVG Thüringen, 14.10.1999 - 3 ZKO 393/97
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zum Beginn der Rechtsmittelfrist bei (mehrfacher) …
- BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren …
- BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02
Steuererklärung - Wann muss das Finanzamt an Ihren Bevollmächtigten zustellen?
- BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99
Bekanntgabe an Bevollmächtigten
- BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
Herbeischaffung eines Beweismittels
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86
Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter
- BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BVerwG, 31.07.1998 - 9 B 776.98
Zustellung an mehrere Bevollmächtigte; Beginn der Frist nach erster Zustellung.
- VGH Hessen, 15.06.1998 - 13 TZ 4026/97
Zustellung eines Bescheides an den Bevollmächtigten - Anzeige der Beendigung des …
- BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85
Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist …
- BFH, 19.10.1994 - II R 131/91
Auslegung einer Empfangsvollmacht hinsichtlich einer Empfangsberechtigung für …
- BFH, 04.08.1999 - X B 209/98
PKH; Zustellungsvollmacht für das Einspruchsverfahren
- BVerwG, 18.04.1994 - 5 B 18.94
Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der …
- BFH, 20.09.2000 - II R 65/98
Empfangsvollmacht
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 1.94
Bevollmächtigter eines Wehrpflichtigen - Entgegennahme von Zustellungen - …
- BFH, 01.03.2005 - IX R 71/03
Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums
- BFH, 23.01.2004 - IV B 100/02
Bestellung des Bev. zum Bekanntgabeadressat
- BFH, 28.11.2001 - I B 71/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Auslegung von Willenserklärungen
- BFH, 03.11.1998 - VII R 52/98
Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Nachweis der Vollmacht
- OVG Hamburg, 20.09.1995 - Bs IV 143/95
Zustellung; Gerichtliche Entscheidung; Rechtsanwalt; Telefax; Nochmalige …
- OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bs IV 183/95
Zustellung; Beschlußtenor; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdefrist; Nochmalige …
- BFH, 28.01.1986 - VIII R 290/81
Unklarheiten über den Umfang einer Zustellungsvollmacht
- OLG Bremen, 16.10.2000 - 3 U 102/99
Beginn des Laufs von Rechtsmittelfristen bei Vertretung durch mehrere …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2002 - 2 L 388/02
- VG Meiningen, 23.10.1995 - 2 E 570/95
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2016 - 13 K 2290/14
Ermessensfehler bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden - Keine Wiedereinsetzung …
Dies gilt nicht nur bei der nochmaligen Zustellung an denselben Empfänger, sondern auch bei verschiedenen Zustellungsempfängern oder Zustellungen an verschiedene Bevollmächtigte (vergleiche BGH, Urteil vom 8. März 2004 II ZB 21/03, FamRZ 2004, 865; FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370 mwN; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. September 1995 Bs IV 143/95, NJW 1996, 1226).Der Beginn der Rechtsmittelfrist beginnt auch dann mit der ersten Zustellung an den Betroffenen, wenn dieser einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat, das Bestehen der Vollmacht oder deren Umfang jedoch zweifelhaft erscheint (vgl. BFH, Urteil vom 3. Februar 2004 VII R 30/02, BFHE 204, 403, BStBl II 2004, 439; FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370 mwN).
Rn. 76 Hierbei kann zunächst dahinstehen, ob der Umstand, dass der Bescheid trotz der vorgelegten Prozessvollmacht zunächst nur den Klägern persönlich erfolgreich bekannt gegeben wurde und nicht auch dem Prozessbevollmächtigten, im vorliegenden Fall wegen eines durch den Beklagten erregten Irrtums die Annahme eines schuldlosen Fristversäumnisses rechtfertigen kann (so FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370), oder ob dies, wie es von der Rechtsprechung jedenfalls für die Fälle mehrerer Prozessbevollmächtigter angenommen wird, nicht der Fall ist, da zwischen den Klägern und ihrem Prozessbevollmächtigten im Falle des Ergehens von Steuerbescheiden eine gegenseitige Informations- und Abstimmungspflicht besteht, deren Nichteinhaltung grundsätzlich ein Verschulden begründet, das die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ausschließt (…BFH, Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612;… vom 28. Januar 2003, X B 84/02, BFH/NV 2003, 648; vom 31. Juli 2008 IV B 73/07, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 3 S 101.16
Bei Mehrfachzustellung ist die erste wirksame Zustellung maßgeblich
Die Versäumung der Frist ist nicht allein wegen der Doppelzustellung entschuldigt (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 - 5 K 199/05 - juris Rn. 27).Bei einem Rechtsanwalt ist die Kenntnis zu erwarten, dass bei Mehrfachzustellungen der Lauf der Rechtsmittelfrist durch die erste Zustellung ausgelöst wird (vgl. BSG…, Beschluss vom 1. Februar 2000 - B 10 LW 18/99 B - juris Rn. 10; FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 - 5 K 199/05 - juris Rn. 31); zumindest muss er sich kundig machen.
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 3 K 225/09
Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Klagefristbeginn bei Übersendung eines …
Ist danach die Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen persönlich - wie hier - fehlerhaft oder ist ihm die Einspruchsentscheidung - wie er (bisher unwiderlegt) behauptet - seitens des FA gar nicht zugegangen, ist die Bekanntgabe gleichwohl geheilt aufgrund der Übersendung durch das FA an die Bevollmächtigten; es entfällt die bei Doppel-Bekanntgabe für den Klagefristbeginn zu prüfende Konkurrenz doppelter Bekanntgabedaten (vgl. FG Hamburg vom 22. August 2006 5 K 199/05, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 370, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2007, 502 m.w.N.).Ausgeschlossen war ein Irrtum über den Fristbeginn wie bei doppelter Bekanntgabe an unterschiedlichen Daten (vgl. FG Hamburg vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370, DStRE- 2007, 502 m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19
Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung …
Ist danach die ursprüngliche Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 7. Januar 2019 an die Kläger durch Übermittlung per Post an die … Steuerberatungsgesellschaft mbH mangels Feststellung eines Zugangs unwirksam, ist die Bekanntgabe gleichwohl geheilt aufgrund der Übersendung eines Mehrabdrucks dieser Einspruchsentscheidung durch das beklagte Finanzamt an die neuen Bevollmächtigten, die jetzigen Prozessvertreter der Kläger; es entfällt die bei Doppel-Bekanntgabe für den Klagefristbeginn zu prüfende Konkurrenz doppelter Bekanntgabedaten (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 22. August 2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370). - FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06
Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens
Ein Zwischenurteil kommt deshalb nur zu solchen Vorfragen in Betracht, über die mit Sicherheit auch in einem Endurteil zu entscheiden wäre (…BFH-Urteil vom 04.02.1999 IV R 54/97, BStBl II 2000, 139 ff., BFH/NV 99, 1029; vgl. auch FG Hamburg Urteil vom 22.08.2006 5 K 199/05, EFG 2007, 370, Urteil vom 31.01.2004 III 80/02, EFG 2004, 954).
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Rechtsprechung
| FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2287, 2203; ErbStG § 12
Erbschaftsteuerliche Bewertung des Herausgabeanspruchs des Vertragserben alsGeldanspruch - rechtsportal.de
Bewertung des Wertersatzanspruchs nach § 2287 i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB bei der Erbschaftsteuer
- Wolters Kluwer
Ansatz des Steuerwertes eines hingegebenen Grundstücks bei Erfüllung des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB durch Hingabe eines anderen Grundstücks; Gleichsetzung des Herausgabeanspruchs nach § 2287 BGB mit dem Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB; Analoge Anwendung der Vorschrift ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Bewertung des Wertersatzanspruchs nach § 2287 i. V. mit § 818 Abs. 2 BGB
Papierfundstellen
- EFG 2007, 370
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.10.1998 - II R 52/96
Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt
Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
Der Geldanspruch bleibt dann Erwerbsgegenstand unabhängig davon, wie und durch welche Leistung der Anspruch zum Erlöschen gebracht worden ist (s. BFH-Urteil vom 7.10.1998 II R 52/96, BStBl II 1999, 23, 24 ganz allgemein zum Geldanspruch wie z.B. den Pflichtteilsanspruch). - BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:. - BFH, 08.08.2000 - II R 40/98
Erwerb des Schlusserben beim Berliner Testament
Auszug aus FG München, 30.11.2006 - 4 V 4001/06
Die vom Bundesgerichtshof -BGH- erfolgte analoge Anwendung der Vorschrift des § 2287 BGB auf Schlusserben aus einem Berliner-Testament (s. Troll/Gebel/Jülicher, Erbschaftsteuergesetz mit Nachweisen zur BGH-Rechtsprechung) wird auch für die Erbschaftsteuer bejaht (s. BFH-Urteil vom 8.8.2000 II R 40/98, BStBl II 2000, 587).
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