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Weitere Entscheidungen unten: VGH Hessen, 13.06.1996 | VGH Hessen, 21.06.1996

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - A 13 S 828/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3075
VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - A 13 S 828/96 (https://dejure.org/1996,3075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.06.1996 - A 13 S 828/96 (https://dejure.org/1996,3075)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - A 13 S 828/96 (https://dejure.org/1996,3075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz wegen Bürgerkriegssituation (hier: Somalia) - Abschiebung nach Somalia derzeit unzulässig - Verstoß gegen die Garantien der Menschenrechtskonvention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 319 (Ls.)
  • NVwZ 1996, Beilage Nr. 12, 90
  • VBlBW 1996, 477
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - A 13 S 828/96
    Die Abschiebung eines Betroffenen in ein akut umkämpftes Bürgerkriegsgebiet, in dem ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod oder schwerste Körperverletzungen drohen, verstößt gegen Art. 3 EMRK (MRK) und ist als Menschenrechtsverletzung dem die Abschiebung anordnenden Staat zuzurechnen (Abweichung von den Urteilen des BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9/95 - und - 9 C 15/95 -).

    In einer solchen extremen Gefahrenlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, DVBl. 1996, 203, 204) ist bereits die zielgerichtete aufenthaltsbeendende Handlung selbst schon stets als "unmenschlich" im Sinne von Art. 3 EMRK zu qualifizieren.

    Soweit der Senat im Urteil vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - diese Frage offengelassen hat, beantwortet er sie nun in diesem Sinne, d.h. die Abschiebung eines Betroffenen in ein akut umkämpftes Bürgerkriegsgebiet, in dem ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod oder schwerste Körperverletzungen drohen, ist selbst schon unmenschlich und ist als Verstoß gegen die Garantien der Menschenrechtskonvention dem die Abschiebung anordnenden Staat zuzurechnen, ohne daß es hierwegen der vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 17.10.1995, a.a.O. dargelegten verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG bedürfte, wonach im Einzelfall Schutz vor der Durchführung der Abschiebung nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG zu gewähren ist.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - A 13 S 828/96
    Die Abschiebung eines Betroffenen in ein akut umkämpftes Bürgerkriegsgebiet, in dem ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod oder schwerste Körperverletzungen drohen, verstößt gegen Art. 3 EMRK (MRK) und ist als Menschenrechtsverletzung dem die Abschiebung anordnenden Staat zuzurechnen (Abweichung von den Urteilen des BVerwG vom 17.10.1995 - 9 C 9/95 - und - 9 C 15/95 -).

    Sie nimmt nur auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die sich daraus ergebenden Abschiebungshindernisse Bezug, die mit Zustimmungsgesetz vom 7.8.1952 (BGBl. 1952 II S. 685) in innerstaatliches deutsches Recht transformiert wurde und seitdem im Range eines einfachen Bundesgesetzes gilt (BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 15.95 -).

    Das trifft für die allgemeinen Folgen von Naturkatastrophen, Bürgerkriegen oder anderen bewaffneten Konflikten offensichtlich nicht zu (BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 15.95 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1996 - A 13 S 3702/94

    (Verpflichtungsklage auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - A 13 S 828/96
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - im einzelnen dargelegt. Hierauf nimmt der Senat, um Wiederholungen zu vermeiden, Bezug. Eine Feststellung des Abschiebungshindernisses durch das Gericht selbst ist nicht zulässig. Hinsichtlich der Abschiebungsandrohung ist die Klage als Anfechtungsklage statthaft. Dementsprechend war auf die Berufung der Beklagten insoweit der Tenor richtig zu stellen. Denn die Feststellung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, daß in bezug auf Somalia ein Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG nicht vorliegt, und die Androhung der Abschiebung nach Somalia sind nach der maßgebenden Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats rechtswidrig und verletzen den Kläger in seien Rechten. Insoweit ist bereits das Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, daß die Abschiebungsandrohung in bezug auf Somalia aufzuheben und dieses Land als Zielland von der Abschiebungsandrohung auszunehmen war (§ 50 Abs. 3 S. 2 und 3 AuslG).

    Soweit der Senat im Urteil vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - diese Frage offengelassen hat, beantwortet er sie nun in diesem Sinne, d.h. die Abschiebung eines Betroffenen in ein akut umkämpftes Bürgerkriegsgebiet, in dem ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod oder schwerste Körperverletzungen drohen, ist selbst schon unmenschlich und ist als Verstoß gegen die Garantien der Menschenrechtskonvention dem die Abschiebung anordnenden Staat zuzurechnen, ohne daß es hierwegen der vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 17.10.1995, a.a.O. dargelegten verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG bedürfte, wonach im Einzelfall Schutz vor der Durchführung der Abschiebung nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG zu gewähren ist.

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - A 13 S 828/96
    Das absolute Verbot des Art. 3 EMRK erstreckt sich auch auf Mißhandlungen, die als unmittelbare, nicht zu entfernt liegende Folge aufenthaltsbeendender Handlungen (Auslieferung, Ausweisung, Abschiebung) eines Vertragsstaates außerhalb seiner Herrschaftsgewalt eintreten (EGMR, Urteil vom 7.7.1989 - Söhring -, NJW 1990, 2183, 2184, Nr. 85 bis 91; EGMR, Urteil vom 20.3.1991 - Cruz Varas, NJW 1991, 3079, 3080, Nr. 69; EGMR, Urteil vom 30.10.1991 - Vilvarajah und andere -, NVwZ 1992, 869, Nr. 103).

    Kriterien hierfür sind aus allen Umständen des Falles abzuleiten, wie z.B. aus der Art der Behandlung oder Bestrafung und dem Zusammenhang, in dem sie erfolgte, der Art und Weise ihrer Vollstreckung, ihrer zeitlichen Dauer, ihrer physischen und geistigen Wirkungen, und in einigen Fällen aus Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (EGMR, Urteil vom 7.7.1989, a.a.O., 2186, Nr. 100 m.w.N.).

  • EGMR, 20.03.1991 - 15576/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - A 13 S 828/96
    Das absolute Verbot des Art. 3 EMRK erstreckt sich auch auf Mißhandlungen, die als unmittelbare, nicht zu entfernt liegende Folge aufenthaltsbeendender Handlungen (Auslieferung, Ausweisung, Abschiebung) eines Vertragsstaates außerhalb seiner Herrschaftsgewalt eintreten (EGMR, Urteil vom 7.7.1989 - Söhring -, NJW 1990, 2183, 2184, Nr. 85 bis 91; EGMR, Urteil vom 20.3.1991 - Cruz Varas, NJW 1991, 3079, 3080, Nr. 69; EGMR, Urteil vom 30.10.1991 - Vilvarajah und andere -, NVwZ 1992, 869, Nr. 103).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - A 13 S 2574/96

    Abschiebungsschutz in Bürgerkriegssituationen (hier: Liberia)

    Sie ist daher als solche "unmenschlich" im Sinne von Art. 3 EMRK (MRK) (im Anschluß an Senatsurteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96 -).

    In diesem Fall ist die Abschiebung "unmenschlich" im Sinne von Art. 3 EMRK (vgl. Senatsurteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96 (betr. Abschiebung nach Somalia)).

    Soweit dem Ausländer in einer solchen extremen Gefahrenlage nach der Rechtsprechung des Senats bereits Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK zusteht (siehe oben 1.a.), besteht für eine verfassungskonforme Auslegung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG indes kein Anlaß (vgl. Senatsurteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 und …

    Eine mit der Anfechtung der Bundesamtsentscheidung verbundene Feststellungsklage (§ 43 VwGO) ist damit nicht statthaft (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - mwN, Urteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96).

    Rn. 67 2. Dieser Auslegung der §§ 53 Abs. 4 AuslG/Art. 3 EMRK und § 53 Abs. 6 AuslG schließt sich der Senat an (ebenso Urteil des 13. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - sowie Beschluß des 1. Senats vom 19.2.1996 - 1 S 1787/95; teilweise abweichend Urteil des 13. Senats vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2022/95

    Kambodscha: keine Verfolgungsgefahr wegen unzulässiger Übersiedlung eines im …

    Eine mit der Anfechtung der Bundesamtsentscheidung verbundene Feststellungsklage (§ 43 VwGO) ist damit nicht statthaft (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - mwN, Urteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96).

    Rn. 46 2. Dieser Auslegung der §§ 53 Abs. 4 AuslG/Art. 3 EMRK und § 53 Abs. 6 AuslG schließt sich der Senat an (ebenso Urteil des 13. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - sowie Beschluß des 1. Senats vom 19.2.1996 - 1 S 1787/95; teilweise abweichend Urteil des 13. Senats vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 11 S 3301/96

    Zur Aussetzung einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina

    Diese setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein geplantes, vorsätzliches, auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln voraus, das von den staatlichen Organen oder staatsähnlichen Organisationen im Abschiebezielstaat ausgeht oder ihnen zuzurechnen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, 476;… Urt. v. 18.4.1996 - 9 C 77.95 - …und Urt. vom 4.6.1996 - 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, 289; so auch VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 29.2.1996 - 1 S 1787/95;… Urt. v. 25.9.1996 - A 16 S 2211/95; teilweise abweichend und weitergehend: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.6.1996 - A 13 S 828/96;… Urt. v. 22.1.1997 - A 13 S 2574/96).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2024 - Ausl OAus 43/24

    Antrag der ukrainischen Behörden auf Auslieferung eines Verfolgten zur …

    Rn. 66 (1) Drohende Lebensgefahr im Strafvollzug oder sonstige bei Auslieferung drohende Lebensgefahr im ersuchenden Staat kann ein grundrechtliches Auslieferungsgegenrecht begründen und eine Auslieferung nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG unzulässig machen, wenn der ersuchende Staat keine konkret ausreichenden Zusicherungen für Schutzvorkehrungen in seinen Haftanstalten treffen kann (…vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Wahl/Zimmermann, 6. Aufl. 2020, IRG § 73 Rn. 100, 103; s.a VGH Mannheim, Urteil vom 05.06.1996, A 13 S 828/96, beck-online, wonach die Abschiebung eines Betroffenen in ein akut umkämpftes Bürgerkriegsgebiet, in dem mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod oder schwerste Körperverletzungen drohen, gegen Art. 3 EMRK verstößt).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1997 - A 16 S 2955/96

    Sog "albanische Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge; Widerruf …

    Rn. 53 3.2 Dieser Auslegung der §§ 53 Abs. 4 AuslG/Art. 3 EMRK und § 53 Abs. 6 AuslG hat sich der Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 25.9.1996 - A 16 S 2211/95; ebenso Urteil des 13. Senats des erk. Gerichtshofs vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - sowie Beschluß des 1. Senats vom 19.2.1996 - 1 S 1787/95; teilweise abweichend Urteil des 13. Senats vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1997 - A 16 S 503/96

    Sog "Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge iSd HumHiG; …

    Rn. 52 2.2 Dieser Auslegung der §§ 53 Abs. 4 AuslG/Art. 3 EMRK und § 53 Abs. 6 AuslG hat sich der Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 25.9.1996 - A 16 S 2211/95; ebenso Urteil des 13. Senats des erk. Gerichtshofs vom 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - sowie Beschluß des 1. Senats vom 19.2.1996 - 1 S 1787/95; teilweise abweichend Urteil des 13. Senats vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - A 13 S 2453/96

    Togo: Keine Verfolgungsgefahr allein wegen Asylbeantragung im Ausland oder bloßer …

    Nur wenn sich aus den allgemeinen Verhältnissen im Zielstaat der Abschiebung eine "extreme Gefahrenlage" ergibt, die dazu führt, daß der Abgeschobene durch die aufenthaltsbeendende Handlung sehenden Auges dem sicheren Tod oder einer anderen schwersten Rechtsgutverletzung ausgesetzt wird, ist nach der Rechtsprechung des Senats bereits die zielgerichtete aufenthaltsbeendende Handlung selbst als "unmenschlich" im Sinne von Art. 3 EMRK zu qualifizieren und ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG zu bejahen (vgl. das Senatsurteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96 -, VBlBW 1996, 477; dagegen nimmt das Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, a.a.O., in derartigen Fällen in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG ein Abschiebungsverbot nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG an).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1996 - A 13 S 578/96

    Togo: kein Abschiebungshindernis wegen Asylbeantragung oder Auslandsaufenthaltes

    Nur wenn sich aus den allgemeinen Verhältnissen im Zielstaat der Abschiebung eine "extreme Gefahrenlage" ergibt, die dazu führt, daß der Abgeschobene durch die aufenthaltsbeendende Handlung sehenden Auges dem sicheren Tod oder einer anderen schwersten Rechtsgutverletzung ausgesetzt wird, ist nach der Rechtsprechung des Senats bereits die zielgerichtete aufenthaltsbeendende Handlung selbst als "unmenschlich" im Sinne von Art. 3 EMRK zu qualifizieren und ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG zu bejahen (vgl. das Senatsurteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96 -;dagegen nimmt das Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - in derartigen Fällen in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG ein Abschiebungsverbot nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG an).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1997 - 11 S 102/97

    Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina - Feststellung von …

    Diese setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein geplantes, vorsätzliches, auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln voraus, das von den staatlichen Organen oder staatsähnlichen Organisationen im Abschiebezielstaat ausgeht oder ihnen zuzurechnen ist (BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 476; Urteil vom 18.4.1996, InfAuslR 1996, 289; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29.2.1996 - 1 S 1787/95; Urteil vom 25.9.1996 - A 16 S 2211/95; weitergehend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5.6.1996 - A 13 S 828/96; Urteil vom 22.1.1997 - A 13 S 2574/96 - m.w.N. zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2210/95

    Kambodscha: keine Verfolgungsgefahr wegen unzulässiger Übersiedlung eines im …

  • OLG Nürnberg, 22.10.2024 - Ausl OAusl 43/24

    Vereinfachte Auslieferung, Auslieferungsverkehr, Europäisches …

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.06.1996 - 13 UZ 3193/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7550
VGH Hessen, 13.06.1996 - 13 UZ 3193/95 (https://dejure.org/1996,7550)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.06.1996 - 13 UZ 3193/95 (https://dejure.org/1996,7550)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 13 UZ 3193/95 (https://dejure.org/1996,7550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 3 S 1 AsylVfG, § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG, § 53 AuslG
    (Feststellung von Abschiebungshindernissen nach AuslG 1990 § 53 - Streitgegenstand im Rechtsmittelverfahren)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.06.1996 - 13 UZ 3193/95
    Er ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 (Az.: BVerwG 9 C 15.95), mit dem die ursprünglich als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage geklärt worden ist, umzudeuten und unter dem Gesichtspunkt der Divergenz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG statthaft.
  • VGH Hessen, 25.06.1997 - 13 UZ 1724/97

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Berufungszulassung wegen grundsätzlicher …

    Erstrebt nämlich ein Kläger im gerichtlichen Verfahren die Feststellung, daß in seinem Falle Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG vorliegen, so stellt dieses Begehren - unbeschadet der verschiedenen Regelungen in den Absätzen 1 bis 6 des § 53 AuslG - nur einen einzigen, einheitlichen Streitgegenstand dar (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13. Juni 1996 - 13 UZ 3193/95 -) mit der Folge, daß über das Begehren der Klägerin auf Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG durch die angegriffene erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig entschieden worden ist, unbeschadet des Umstandes, daß das Verwaltungsgericht zu Gunsten der Klägerin das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG und nicht das des § 53 Abs. 4 AuslG in Verbindung mit Art. 3 EMRK festgestellt hat.
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dejure.org Übersicht VGH Hessen

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12322
VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96 (https://dejure.org/1996,12322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.06.1996 - 5 TG 1230/96 (https://dejure.org/1996,12322)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 5 TG 1230/96 (https://dejure.org/1996,12322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, EWGRL 667/90
    (Gestaltung einer Tierkörperbeseitigungsgebührensatzung - degressiver Gebührensatz; Vereinbarkeit mit EWGRL 667/90)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1986 - 2 S 472/84

    Gültigkeit einer kommunalen Gebührensatzung für die Beseitigung von Tierkörpern

    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96
    Rn. 8 So hat das Verwaltungsgericht zu Recht den sogenannten "Schlachtzahltarif" in § 4 TierKBGebS als zulässigen Gebührenbemessungsmaßstab bezeichnet, der mit dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - sowie mit den Anforderungen des § 10 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz - KAG - vereinbar ist (vgl. dazu den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Normenkontrollbeschluß des VGH Baden-Württemberg vom 28. September 1986 - 2 S 472/84 -, ESVGH 37, 24 ff.).
  • VGH Hessen, 11.12.1981 - V T I 51/80
    Auszug aus VGH Hessen, 21.06.1996 - 5 TG 1230/96
    Das entspricht bei einem Verfahren, das nicht außergewöhnlich lange dauern wird, dem Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Vermeidung des Zinsverlustes (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Dezember 1981 - V TI 51/80 -, ESVGH 32, 144 = NVwZ 1983, 54).
  • VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319).
  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 650/16

    Schmutzwasserbeitrag

    2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319).
  • VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11

    Wassergebühren

    2000 S. 68; Hessischer VGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 24.6.2008 - 1 M 54/08 -, zit. nach juris., Rn. 15; Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 689).
  • VGH Hessen, 30.03.2000 - 5 TG 824/99

    Ausgleichsbeitrag nach dem hessischen Altenpflegegesetz

    Der Senat hat die Verwendung zweier unterschiedlicher Bemessungsmaßstäbe nebeneinander aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung eines besonderen Verwaltungsaufwands für rechtmäßig erachtet, insbesondere wenn die unter den einen Maßstab fallende Gruppe zahlenmäßig kaum ins Gewicht fällt (vgl. Beschluss vom 21.06.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319 - nur Leitsatz - = GemHH 1998, 114).
  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319).
  • VG Cottbus, 24.10.2019 - 6 K 1847/16

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    Mit anderen Worten: Der Umfang einer Leistung wird durch die Aufwendigkeit der Leistungserstellung zumindest mitbestimmt, sodass - je nach Sachlage - als Indikator des Maßes der Inanspruchnahme auch das Maß der Kostenverursachung in Betracht kommt (vgl. OVG Bln-Bbg…, Urt. vom 1.12.2005, a. a. O., Rn. 34 ff.; ferner NdsOVG…, Urt. vom 20.11.1989 - 9 L 80/89 -, NST-N 1990 S. 82; Beschl. vom 19.7.1999 - 9 M 2622/99 -, NdsVBl. 2000 S. 68; und HessVGH, Beschl. vom 21.6.1996 - 5 TG 1230/96 -, ESVGH 46, 319).
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