Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 8 S 2599/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Beiladung im Rechtsmittelzulassungsverfahren; Bauplatzvergabe durch die Gemeinde
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 65
Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 01.10.1999 - 7 K 1716/99
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 8 S 2599/99
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 155 (Ls.)
- NVwZ-RR 2000, 814
- VBlBW 2000, 148
- DÖV 2000, 824
- ZfBR 2000, 501 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 8 S 2599/99
Denn das Zulassungsverfahren dient ausschließlich der Klärung der Frage, ob der Rechtsmittelzug zu eröffnen ist; durch die Entscheidung hierüber können aber keine rechtlichen Interessen am Verfahren bisher nicht beteiligter Dritter i.S.d. § 65 Abs. 1 VwGO berührt werden (Bader, VwGO, § 124a, RdNr. 3; vgl. auch: BVerwG, Beschluß v. 19.11.1998 - 11 A 50.97 -, NVwZ-RR 1999, 276).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2012 - 1 LA 30/12
Genehmigung eines Flächennutzungsplanes mit Ausweisung eines Solarfeldes
Rn. 1 Eine Beiladung des als "Bauherr" bezeichneten Herrn … kommt im Verfahren auf Zulassung der Berufung nicht in Betracht (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 09.05.2000, 7 B 31/00, Juris, sowie VGH Mannheim, Beschl. v. 22.11.1999, 8 S 2599/99, VBlBW 2000, 148). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2008 - 2 N 162.07
Truppenübungsplatz Wittstock "Bombodrom"
Durch die Entscheidung hierüber können aber keine rechtlichen Interessen am Verfahren bisher nicht beteiligter Dritter im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO berührt werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. November 1999, NVwZ-RR 2000, 814; VGH München, Beschluss vom 29. März 2006 - 25 ZB 04.2406 - veröffentlicht in Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2008 - 10 LA 73/08 - veröffentlicht in Juris;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 15. Ergänzungslieferung 2007, § 65 Rn. 30;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 65 Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
Einführung neuer Tatsachen im Verfahren auf Zulassung der Berufung
Eine Entscheidung hierüber ist im Zulassungsverfahren jedoch nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung der Berufung dargelegt und in der Sache gegeben ist (im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, DVBl. 2003, 879 (Leitsatz); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 - ; zum Gegenstand des Zulassungsverfahrens vgl. Beschluss des Senats vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -, VBlBW 2000, 148).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2008 - 2 N 163.07
Notwendige Beiladung bei rein tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung auf …
Durch die Entscheidung hierüber können aber keine rechtlichen Interessen am Verfahren bisher nicht beteiligter Dritter im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO berührt werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. November 1999, NVwZ-RR 2000, 814; VGH München, Beschluss vom 29. März 2006 - 25 ZB 04.2406 - veröffentlicht in Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2008 - 10 LA 73/08 - veröffentlicht in Juris;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 15. Ergänzungslieferung 2007, § 65 Rn. 30;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 65 Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2008 - 2 N 164.07
Beiladung im verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren
Durch die Entscheidung hierüber können aber keine rechtlichen Interessen am Verfahren bisher nicht beteiligter Dritter im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO berührt werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. November 1999, NVwZ-RR 2000, 814; VGH München, Beschluss vom 29. März 2006 - 25 ZB 04.2406 - veröffentlicht in Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2008 - 10 LA 73/08 - veröffentlicht in Juris;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 15. Ergänzungslieferung 2007, § 65 Rn. 30;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 65 Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 7 B 371/00
Beiladung im Zulassungsverfahren - Streitwert bei Klage auf Erteilung einer …
Rn. 3 Vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. November 1999 8 S 2599/99 -, VBlBW 2000, S. 148. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2016 - 18 A 2208/13
Anforderungen an die Ausweisung eines Asylbewerbers nach Maßgabe des § 11 Abs. 4 …
Rn. 4 Vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. November 1999 - 8 S 2599/99 -, DÖV 2000, 824, OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 7 B 371/00 -, JurBüro 2001, 479, Bay. VGH, Beschluss vom 29. März 2006 - 25 ZB 04.2406 -, juris, Nds. OVG, Beschluss vom 31. März 2008 - 10 LA 73/78 -, DVBl 2008, 736, OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 26. Mai 2008, - 2 N 162.07, 2 N 163.07 und 2 N 164.07 -, jeweils juris, Saarl. - OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10
Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des …
(vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2008 - 10 LA 73/08 -, DVBl 2008, 736, OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26.5.2008 - 2 N 162.07, 2 N 163.07 und 2 N 164.07 -, und VGH München, Beschluss vom 29.3.2006 - 25 ZB 04.2406 -, jeweils bei juris, wonach rein tatsächliche Auswirkungen der Entscheidung über das Zulassungsbegehren für den Dritten für die Annahme einer von § 65 Abs. 1 VwGO geforderten Berührung rechtlicher Interessen nicht ausreichen; VGH Mannheim, Beschluss vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -, NVwZ-RR 2000, 814;… Redeker/von Oertzen VwGO, 15. Auflage 2010, § 65 Rn 1; zum Nichtzulassungsverfahren beim BVerwG, Beschlüsse vom 20.10.2000 - 7 B 58.00 -, NVwZ 2000, 202, und vom 29.10.2003 - 6 B 57.03 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 46). - OVG Sachsen, 06.04.2017 - 4 A 41/16
Verzicht auf Nachbarrechte; Beiladung im Berufungszulassungsverfahren
Während des Verfahrens über die Zulassung der Berufung ist eine Beiladung nicht zulässig (…NdsOVG, Beschl. v. 31. März 2008 - 10 LA 73/08, Rn. 11;… BayVGH, Beschl. v. 29. März 2006 - 25 ZB 04.2406 -, Rn. 1;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Mai 2008 - OVG 2 N 164.07, Rn. 1; VGH BW, Beschl. v. 22. November 1999 - 8 S 2599/99 -, Rn. 1, jew. zit. nach juris). - VGH Bayern, 15.10.2012 - 8 ZB 12.1773
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung
Durch die Entscheidung hierüber können rechtliche Interessen am Verfahren bisher nicht Beteiligter im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO nicht berührt werden (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 25 ZB 04.2406 ; OVG Berlin-Brandenb. vom 26.5.2008 Az. OVG 2 N 164.07 ; Nds OVG vom 31.3.2008 Az. 10 LA 73/08 ; VGH Bad.-Württ. vom 22.11.1999 NVwZ-RR 2000, 814).
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 124a Abs 1 S 1 VwGO, § 124a Abs 1 S 4 VwGO, § 44 Abs 2 Nr 4 VwVfG, § 75 Abs 4 VwVfG
Berufungszulassung: Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen im Zulassungsverfahren; zum Beginn der Durchführung eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungsplanfeststellungsverfahren; Nichtigkeit einer Anlagengenehmigung wegen technischer Unmöglichkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 27.10.1998 - 8 E 660/93
- VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 155 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87
Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Zwar kann gemäß § 20 Abs. 2 BImschG auch die bloße Teilstilllegung einer Anlage wegen formeller Illegalität ihres Betriebes insoweit in Betracht kommen, als in ihr von der erteilten Genehmigung nicht erfasste Stoffe verarbeitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 -- 7 C 35.87 -- BVerwGE 84 S. 220 ff.).Dazu kann auf das von der Klägerin selbst auf Seite 16 f. ihres Zulassungsantrages gerade auch für die Möglichkeit einer Teilstilllegungsanordnung wegen einer vom Genehmigungsinhalt abweichenden Verbrennung PCB-haltiger Abfallstoffe (hier: Altöle) angeführte Urteil des BVerwG vom 15. Dezember 1989 -- 7 C 35.37 -- (BVerwGE 84 S. 220 ff.) verwiesen werden.
Rn. 44 Da das Verwaltungsgericht das Teilstilllegungsbegehren wegen der Verbrennung nicht genehmigter Einsatzstoffe schon deshalb mangels Vorverfahrens nicht in das Klagebegehren einbezogen hat, weil es aufgrund eines neuen Antrags- bzw. Klagegrundes einen neuen selbständigen Streitgegenstand darstelle, liegt auch die auf den Seiten 46 f. unter IV. des Zulassungsantrages geltend gemachte Abweichung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von dem Urteil des BVerwG vom 15. Dezember 1998 -- 7 C 35/87 -- a.a.O. nicht vor.
- VGH Hessen, 23.11.1988 - 5 UE 1040/84
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Ihr dann mit Schriftsatz vom 12. Juli 1999 und damit nach Ablauf der Monatsfrist des § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO -- neben der unzutreffenden Rüge einer fehlerhaften fragestellung -- erhobener Einwand, das Verwaltungsgericht habe die Offenkundigkeit fälschlich aus der Sicht der mit der Sache befassten Juristen und nicht der eines aufgeschlossenen, verständigen Durchschnittsbürgers beurteilt, ist zum einen nach obigen Ausführungen verspätet und deshalb unbeachtlich und zum anderen jedenfalls in Übereinstimmung mit dem Beklagten mit der Erwägung zurückzuweisen, dass der angebliche Fehler, wenn schon nicht für mit der Streitsache vertraute Juristen, dann erst recht nicht für einen Durchschnittsbetrachter offenkundig ist (vgl. auch zu einem solchen "Erst-Recht-Schluss": Hess. VGH, Urteil vom 23. November 1988 -- 5 UE 1040/84 -- NVwZ 1989 S. 484 ).Rn. 15 aa) Dieses Vorbringen ist nach obigen Ausführungen für die Begründung einer Ergebnisunrichtigkeit des angefochtenen Urteils schon deshalb nicht geeignet, weil nach § 44 Abs. 1 HVwVfG für die Annahme der Nichtigkeit eines fehlerhaften Verwaltungsaktes sowohl die besondere Schwere als auch im Interesse der Rechtssicherheit die -- hier bereits verneinte -- Offenkundigkeit dieses Fehlers kumulativ vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 -- 8 C 1/96 -- NVwZ 1998 S. 1061 f.; Hess. VGH, Urteil vom 23. November 1988 a.a.O. S. 490), so dass die gerügten Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Nichtvorliegen eines schwerwiegenden Mangels nach Verneinung der Offenkundigkeit nicht mehr entscheidungserheblich waren.
Ein gemäß § 44 Abs. 1 HVwVfG zur Nichtigkeit führender Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz setzt nach den obigen Ausführungen zur Evidenztheorie voraus, dass die Unbestimmtheit für jedermann ohne Weiteres, d.h. insbesondere ohne Hinzuziehung weiterer Erkenntnisquellen, erkennbar, also offensichtlich ist und dazu führt, dass der Verwaltungsakt völlig unverständlich und undurchführbar und sein Regelungsinhalt nicht im Wege der Auslegung bestimmbar ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23. November 1988 a.a.O. S. 491; OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 1989 -- 12 B 86/89 -- NVwZ 1990 S. 399; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 -- 8 C 2.92 -- DVBl. 1994 S. 810 f.;… Kopp. a.a.O., Rdnr. 22 zu § 44).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98
Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Rn. 31 1. Allein der Umstand, dass die Kammer über die Rechtssache entschieden und sie nicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen hat, hat für das Bestehen dieses Zulassungsgrundes weder indizierende noch gar bindende Wirkung, weil beide Vorschriften auf andere Rechtsfolgen gerichtet sind und die Schwierigkeiten der Rechtssache aus der Sicht des OVG/VGH unter Berücksichtigung der erstinstanzlichen Vorarbeit zu beurteilen sind (vgl. OVG NW, Beschluss vom 31. Juli 1998 -- 10 A 1329/98 -- NVwZ 1999 S. 202 ).Diese Fragen treten aber nicht auf Grund der erstinstanzlichen Entscheidung auf (vgl. dazu Hess. VGH…, Beschluss vom 9. Juli 1998 a.a.O.), denn sie beziehen sich nicht auf Tatsachenfeststellungen oder rechtliche Würdigungen des Verwaltungsgerichts, die das angefochtene Urteil tragen (vgl. dazu OVG Weimar, Beschluss vom 10. Dezember 1997 -- 3 ZEO 1053/97 -- DVBl. 1998 S. 489 f.; OVG NW, Beschluss vom 31. Juli 1998 -- 10 A 1329/98 -- a.a.O.).
- VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98
Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Rn. 33 Die Klägerin hat zwar fünf, ihrer Ansicht nach rechtlich bzw. tatsächlich überdurchschnittlich schwierige Fragen im Einzelnen dargetan (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis: Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 -- 13 UZ 2357/98 -- DVBl. 1999 S. 119 f. ).Diese Fragen treten aber nicht auf Grund der erstinstanzlichen Entscheidung auf (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 a.a.O.), denn sie beziehen sich nicht auf Tatsachenfeststellungen oder rechtliche Würdigungen des Verwaltungsgerichts, die das angefochtene Urteil tragen (vgl. dazu OVG Weimar, Beschluss vom 10. Dezember 1997 -- 3 ZEO 1053/97 -- DVBl. 1998 S. 489 f.; OVG NW…, Beschluss vom 31. Juli 1998 -- 10 A 1329/98 -- a.a.O.).
- BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96
Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Rn. 15 aa) Dieses Vorbringen ist nach obigen Ausführungen für die Begründung einer Ergebnisunrichtigkeit des angefochtenen Urteils schon deshalb nicht geeignet, weil nach § 44 Abs. 1 HVwVfG für die Annahme der Nichtigkeit eines fehlerhaften Verwaltungsaktes sowohl die besondere Schwere als auch im Interesse der Rechtssicherheit die -- hier bereits verneinte -- Offenkundigkeit dieses Fehlers kumulativ vorliegen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 -- 8 C 1/96 -- NVwZ 1998 S. 1061 f.; Hess. VGH…, Urteil vom 23. November 1988 a.a.O. S. 490), so dass die gerügten Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Nichtvorliegen eines schwerwiegenden Mangels nach Verneinung der Offenkundigkeit nicht mehr entscheidungserheblich waren.Danach erscheint es in Übereinstimmung mit der herrschenden Evidenztheorie aus Gründen der Rechtssicherheit nur in besonderen Ausnahmefällen vertretbar, einem rechtsfehlerhaften Verwaltungsakt als einem staatlichen Hoheitsakt, der die Vermutung der Gültigkeit in sich trägt, durch die Annahme der Nichtigkeit alle mit ihm beabsichtigten Rechtswirkungen von Anfang an zu nehmen; nämlich nur dann, wenn der Fehler so schwerwiegend und offenkundig ist, dass für jeden erkennbar ist, dass der Verwaltungsakt unter keinen Umständen mit der Rechtsordnung, den sie tragenden Verfassungsprinzipien und immanenten Wertvorstellungen vereinbar sein kann und dass deshalb von niemandem erwartet werden kann, dass er ihn als verbindlich anerkennt (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1997 -- 8 C 1/96 -- a.a.O.; EuGH, Urteil vom 26. Februar 1987 -- Rs 15/85 -- NJW 1987 S. 3074 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 7 S 1139/98
Wiederaufleben eines abgeänderten Verwaltungsaktes; Zulassung der Berufung wegen …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Rn. 3 1. Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes setzt voraus, dass der Antragsteller erhebliche (überwiegende) Gründe anführt, nach denen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis fehlerhaft ist und deshalb der Erfolg des Rechtsmittels nach summarischer Prüfung wahrscheinlicher erscheint als der Misserfolg (vgl. u.a. VGH Bad-Württ., Beschluss vom 29. Juli 1998 -- 7 S 1139/98 -- juris).Nach diesen Besonderheiten des Zulassungsverfahrens ist nach Fristablauf geltend gemachtes Vorbringen grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es nicht lediglich eine bereits form- und fristgerechte und im obigen Sinne hinreichende Darlegung von Zulassungsgründen erläutert bzw. ergänzt (vgl. u.a. VGH Bad-Württ., Beschluss vom 29. Juli 1998 a.a.O.).
- BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Ein gemäß § 44 Abs. 1 HVwVfG zur Nichtigkeit führender Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz setzt nach den obigen Ausführungen zur Evidenztheorie voraus, dass die Unbestimmtheit für jedermann ohne Weiteres, d.h. insbesondere ohne Hinzuziehung weiterer Erkenntnisquellen, erkennbar, also offensichtlich ist und dazu führt, dass der Verwaltungsakt völlig unverständlich und undurchführbar und sein Regelungsinhalt nicht im Wege der Auslegung bestimmbar ist (vgl. Hess. VGH…, Urteil vom 23. November 1988 a.a.O. S. 491; OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 1989 -- 12 B 86/89 -- NVwZ 1990 S. 399; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 -- 8 C 2.92 -- DVBl. 1994 S. 810 f.;… Kopp. a.a.O., Rdnr. 22 zu § 44). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1989 - 12 B 86/89
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Ein gemäß § 44 Abs. 1 HVwVfG zur Nichtigkeit führender Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz setzt nach den obigen Ausführungen zur Evidenztheorie voraus, dass die Unbestimmtheit für jedermann ohne Weiteres, d.h. insbesondere ohne Hinzuziehung weiterer Erkenntnisquellen, erkennbar, also offensichtlich ist und dazu führt, dass der Verwaltungsakt völlig unverständlich und undurchführbar und sein Regelungsinhalt nicht im Wege der Auslegung bestimmbar ist (vgl. Hess. VGH…, Urteil vom 23. November 1988 a.a.O. S. 491; OVG Koblenz, Beschluss vom 30. Oktober 1989 -- 12 B 86/89 -- NVwZ 1990 S. 399; BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 -- 8 C 2.92 -- DVBl. 1994 S. 810 f.;… Kopp. a.a.O., Rdnr. 22 zu § 44). - OVG Thüringen, 10.12.1997 - 3 ZEO 1053/97
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Diese Fragen treten aber nicht auf Grund der erstinstanzlichen Entscheidung auf (vgl. dazu Hess. VGH…, Beschluss vom 9. Juli 1998 a.a.O.), denn sie beziehen sich nicht auf Tatsachenfeststellungen oder rechtliche Würdigungen des Verwaltungsgerichts, die das angefochtene Urteil tragen (vgl. dazu OVG Weimar, Beschluss vom 10. Dezember 1997 -- 3 ZEO 1053/97 -- DVBl. 1998 S. 489 f.; OVG NW…, Beschluss vom 31. Juli 1998 -- 10 A 1329/98 -- a.a.O.). - BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1999 - 8 UZ 993/99
Angesichts des dadurch veränderten bzw. erweiterten "Prüfprogramms" und der "Filterfunktion" des Vorverfahrens (vgl. etwa OVG NW, Urteile vom 1. August 1989 -- 13 A 1858/88 -- NWVBl. 1990 S. 66 ff., und vom 15. Januar 1992 -- 7 A 81/89 -- NVwZ 1993 S. 493 ff.) und unter Berücksichtigung einer gerade bei technischen Großvorhaben aus der besonderen behördlichen Sachkompetenz und dem Gewaltenteilungsprinzip herzuleitenden Entscheidungsprärogative der Verwaltung (vgl. etwa zum Atomrecht: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 -- 7 C 4.85 -- BVerwGE 78 S. 177 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 25. März 1997 - 14 A 3083/89 -- juris), die hier etwa auch durch den Interpretationsvorbehalt hinsichtlich der zur Verbrennung zugelassenen Abfälle in Nr. 2.1.7 des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 7. Mai 1982 (Planfeststellungsbeschluss 1982) zum Ausdruck kommt, hält es der Senat nicht für eine ernstlich zweifelhafte Rechtsansicht, wenn das Verwaltungsgericht davon ausgeht, dass das nachträglich im gerichtlichen Verfahren geltend gemachte Begehren auf Teilstilllegung hinsichtlich einzelner, nicht zugelassener Einsatzstoffe einen neuen Streitgegenstand darstellt, der nicht Gegenstand des Vorverfahrens war. - BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95
Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit
- EuGH, 26.02.1987 - 15/85
Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission
- BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung …
- BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90
Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung …
- VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 3083/89
Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung: endgültige bzw einstweilige …
- BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1992 - 7 A 81/89
Erschließung; Rücksichtnahmegebot; Verkehr; Verkehrseinrichtungen; …
- BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 97.78
Abfallbeseitigung - Legale Altanlagen - Illegaler Autowrackplatz - …
- VGH Hessen, 17.07.1998 - 8 UZ 2071/98
Rechtsmittelzulassung: zum Umfang der Darlegung von Zulassungsgründen, …
- VGH Hessen, 10.12.1992 - 13 UZ 2020/92
Antrag auf Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 78 Abs 4 S 1 - Darlegung der …
- OVG Saarland, 24.10.1995 - 2 M 4/94
- OVG Saarland, 22.04.1998 - 2 Q 1/98
Angegriffenes Urteil; Selbständige Gründe; Berufungszulassung; Zulassungsgrund; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1989 - 13 A 1858/88
- VGH Hessen, 28.06.2000 - 8 TZ 439/00
Rechtsmittelzulassung - Begründung eines Zulassungsantrags gegenüber dem OVG/VGH; …
Das Begründungserfordernis gemäß § 146 Abs. 5 Satz 3 bzw. § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO dient demgegenüber dem Zweck, die zweitinstanzliche Bearbeitung des Zulassungsantrages durch eine geordnete und zeitlich auf die Antragsfrist begrenzte Darlegung der Zulassungsgründe zu straffen und zu erleichtern, so dass die Antragsbegründung trotz des offensichtlich darauf hindeutenden Wortlauts nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht zwingend in der Antragsschrift selbst enthalten sein muss, sondern auch noch in einem gesonderten Schriftsatz, allerdings - wie hier - nur innerhalb der Antragsfrist abgegeben werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse v. 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris und vom 10. Dezember 1992 - 13 UZ 2020/92 - NVwZ 1993 S. 803).Allerdings ist nach Fristablauf geltend gemachtes Vorbringen - wie hier in den Schriftsätzen vom 9. und 31. März 2000 - nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der der Entlastung des Rechtsmittelgerichts und der Verfahrensbeschleunigung dienenden Frist - und Darlegungserfordernisse im Zulassungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen, soweit es nicht lediglich eine bereits form- und fristgerechte und inhaltlich hinreichende Darlegung von Zulassungsgründen erläutert bzw. ergänzt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 1999 a.a.O.).
Der von den Antragstellern zu 2. und 3. unter Nr. 1. in erster Linie geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt sich aus ihrer danach berücksichtigungsfähigen Antragsbegründung vom 15. Februar 2000 nicht, denn sie haben darin keine erheblichen (überwiegenden) Gründe angeführt, nach denen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis fehlerhaft ist und deshalb der Erfolg der Beschwerde nach summarischer Prüfung wahrscheinlicher erscheint als der Misserfolg (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 24. November 1999 a.a.O.).
Der Umstand, dass die Kammer über die Rechtssache entschieden und sie nicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen hat, hat für das Bestehen dieses Zulassungsgrundes weder indizierende noch gar bindende Wirkung, weil beide Vorschriften auf andere Rechtsfolgen gerichtet sind und die Schwierigkeiten der Rechtssache nicht aus der Sicht des Verwaltungsgerichts, sondern aus der Sicht des OVG/VGH unter Berücksichtigung der in der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung bereits geleisteten Vorarbeit zu beurteilen sind (vgl. OVG NW, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 - NVwZ 1999 S. 202 und Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 1999 a.a.O.).
- VGH Hessen, 29.06.2004 - 8 TG 1200/04
Keine Berücksichtigung von pauschalen Beschwerdebegründungen - juristische …
(Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris).Die Gründe, aus denen der verwaltungsgerichtliche Beschluss abzuändern oder aufzuheben ist, müssen sich ohne weitere Aufarbeitung und Durchdringung des bisherigen Prozessstoffs unmittelbar aus der Beschwerdebegründung selbst ergeben, die sich - wie das Gesetz ausdrücklich bestimmt - mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen, d.h. an deren Begründungsstruktur orientieren und auf deren jeweilige Entscheidungsgründe eingehen muss; diese Voraussetzung kann ein vor dieser Entscheidung geltend gemachter Vortrag nicht erfüllen (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris, und zu § 146 Abs. 4 VwGO: Hess. VGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2002 a.a.O., jeweils m.w.N.).
- VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06
Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung …
Entsprechend den vom Gesetzgeber mit der Einführung der besonderen und fristgebundenen Begründungspflicht des Beschwerdeführers und der Einschränkung des obergerichtlichen Prüfungsumfangs verfolgten Zielen der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung des Beschwerdeverfahrens ist Vorbringen, das nach der auf einen Monat verlängerten Begründungsfrist - wie hier in den nachgereichten Schriftsätzen vom 24. August und 11. Oktober 2006 - geltend gemacht wird, grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es nicht bereits form- und fristgerecht sowie im obigen Sinne hinreichend dargelegte Beschwerdegründe lediglich erläutert bzw. ergänzt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris Rdnr. 4 zum Berufungszulassungsverfahren).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 2 L 192/07
Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung
Dazu genügt eine bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453 -, Juris; HessVGH, Beschl. v. 24.11.1999 - 8 UZ 993/99 -, ESVGH 50, 155; VGH BW, Beschl. v. 03.12.2001 - 8 S 2385/01 -, NVwZ-RR 2002, 472; vgl. zum Beschwerdeverfahren: Beschl. d. Senats v. 25.05.2005 - 2 M 132/05 -). - VGH Hessen, 18.01.2007 - 8 TG 2447/06
Zur Beendigung eines Promotionsstudiums durch Exmatrikulation nach Abschluss des …
Entsprechend den vom Gesetzgeber mit der Einführung der besonderen und fristgebundenen Begründungspflicht des Beschwerdeführers und der Einschränkung des obergerichtlichen Prüfungsumfangs verfolgten Zielen der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung des Beschwerdeverfahrens ist Vorbringen, das nach der auf einen Monat verlängerten Begründungsfrist geltend gemacht wird, grundsätzlich ausgeschlossen, soweit es nicht bereits form- und fristgerecht sowie im obigen Sinne hinreichend dargelegte Beschwerdegründe lediglich erläutert bzw. ergänzt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris Rdnr. 4 zum Berufungszulassungsverfahren). - VGH Hessen, 16.06.2010 - 8 B 2764/09
Anforderung an die Beschwerdebegründung
Rn. 3 So wie eine pauschale Bezugnahme auf früheres Vorbringen als Auseinandersetzung mit einer angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht ausreicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - juris, Rdnr. 4), gilt dies auch für die bloße wortgleiche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens. - VGH Hessen, 23.04.2001 - 8 UZ 3098/00
Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel bei nachträglichen Änderungen
Die Klägerin hat weder einen "tragenden Rechtssatz" noch eine "erhebliche Tatsachenfeststellung", also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung des Verwaltungsgerichts, mit "schlüssigen Gegenargumenten" so infrage gestellt, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer, das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmender Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher erscheint als der Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458 f.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 24. November 1999 - 8 UZ 993/99 - Juris, und vom 2. April 2001 - 8 TZ 908/01 - S. 2 des amtlichen Umdrucks).
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.11.1999 - 5 UE 2856/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Fehlbelegungsabgabe: Beschränkung der Ausgleichszahlung - notwendige Angaben
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 27.03.1996 - 8 E 1655/94
- VGH Hessen, 17.11.1999 - 5 UE 2856/96
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 155 (Ls.)
- NVwZ 2000, 1075 (Ls.)
- NZM 2000, 768
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerdezulassung: Gehörsrüge wegen verspäteter Beiladung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.09.1999 - 9 K 2174/99
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 155 (Ls.)
- NVwZ-RR 2000, 728
- VBlBW 2000, 192
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Das kann außer den förmlich am Verfahren Beteiligten auch derjenige sein, dem gegenüber die richterliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt (BVerfGE 17, 356/361f.; BVerfGE 21, 132/137; BVerfGE 60, 7/13;… BVerfGE 65, a.a.O.; BVerfG, NJW 1988, 1963).Es genügt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die gebotene Anhörung zu einer für die Beigeladene günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfG, NJW 1988, 1963).
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Rn. 3 Art. 103 Abs. 1 GG gibt jedem das Recht, in einem gerichtlichen Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zum Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, um auf die bevorstehende gerichtliche Entscheidung einzuwirken (BVerfGE 60, 175/210; BVerfGE 64, 135/143f.). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Rn. 3 Art. 103 Abs. 1 GG gibt jedem das Recht, in einem gerichtlichen Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zum Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, um auf die bevorstehende gerichtliche Entscheidung einzuwirken (BVerfGE 60, 175/210; BVerfGE 64, 135/143f.).
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Nur wenn der Schutz gewichtiger Interessen die Überraschung eines Betroffenen unabweisbar erfordert, ist es ausnahmsweise zulässig, ihn erst nach der Entscheidung anzuhören (BVerfGE 49, 329/342; BVerfGE 65, 227/233). - BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Das kann außer den förmlich am Verfahren Beteiligten auch derjenige sein, dem gegenüber die richterliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt (BVerfGE 17, 356/361f.; BVerfGE 21, 132/137; BVerfGE 60, 7/13;… BVerfGE 65, a.a.O.; BVerfG, NJW 1988, 1963). - BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Das kann außer den förmlich am Verfahren Beteiligten auch derjenige sein, dem gegenüber die richterliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt (BVerfGE 17, 356/361f.; BVerfGE 21, 132/137; BVerfGE 60, 7/13;… BVerfGE 65, a.a.O.; BVerfG, NJW 1988, 1963). - BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Das kann außer den förmlich am Verfahren Beteiligten auch derjenige sein, dem gegenüber die richterliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt (BVerfGE 17, 356/361f.; BVerfGE 21, 132/137; BVerfGE 60, 7/13;… BVerfGE 65, a.a.O.; BVerfG, NJW 1988, 1963). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.1991 - 1 S 1324/91
Beschwer des Antragsgegners durch Abweisung einer Anordnung der aufschiebenden …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 S 2488/99
Denn der angefochtene Beschluß wirkt sich, sofern er rechtskräftig wird, jedenfalls schon auf Grund seiner für die Beigeladene eintretenden - eingeschränkten - sachlichen Bindungswirkung (§ 121 Nr. 1 VwGO entsprechend; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.09.1991 - 1 S 1324/91 -, NVwZ 1992, 293;… Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 358ff.) auf die materielle Rechtsstellung der Beigeladenen aus.
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