Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2007
VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Bauvorschriften; Bebauungsplan; Zusammenfassung; Abwägungsgebot; Bestimmtheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung örtlicher Bauvorschriften nach neuer LBO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in Bebauungsplan ; Äußerliche Zusammenfassung in einer Satzung ; Regelungen in örtlichen Bauvorschriften ; Zulässigkeit bestimmter Ziegel oder Dachsteine ; Abwägung öffentlicher und privater Belange; Bestimmtheit einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 252 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 123
  • BauR 2002, 1750 (Ls.)
  • BauR 2003, 180
  • BauR 2003, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 7 A 2386/98

    Gestalterische Festsetzungen hinsichtlich der Dachfarbe)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    In Bezug auf eine ähnliche Vorschrift, nach der die Dacheindeckung "mit Materialien der Grundfarbe rot" zu erfolgen habe, hat das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - (BauR 2000, 1472) zu der gleichen Frage Folgendes ausgeführt: .

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472;… HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Das dürfte jedoch unschädlich sein, da es sich bei der Entscheidung über das "Ob" einer Abbruchsanordnung um ein sogenanntes intendiertes Ermessen handelt (zu diesem Begriff BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55; Borowski, DVBl 2000, 150).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PBauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3).
  • VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89

    Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94

    Hinreichende Bestimmtheit; Gestaltungsfestsetzung ; Farbe der Dacheindeckung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Nach der Ansicht des OVG Niedersachsen (Urt. v. 7.11.1995 - 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) ist die in einer Gestaltungsfestsetzung verwendete Farbbezeichnung "rot-braun" mehrdeutig, da sie sowohl so verstanden werden könne, dass die gesamte Farbpalette von rot bis braun erfasst werde, als auch so interpretiert werden könne, dass damit eine aus beiden Elementen bestehende Farbmischung gemeint sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bebauungsplanänderung bezüglich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472;… HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung in einer Weise zu erfolgen, welche geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken bewusst zu machen (…vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3 und Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Für die Festsetzung von Dachformen oder anderen Einzelheiten der Dachgestaltung enthält dagegen weder § 9 BauGB noch die BauNVO eine Ermächtigung (BVerwG, Urt. v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 55).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB erforderliche Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung in einer Weise zu erfolgen, welche geeignet ist, dem an der beabsichtigten Bauleitplanung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken bewusst zu machen (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3 …und Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung …

  • BVerwG, 12.03.1991 - 4 NB 6.91

    Bauplanungsrecht: Regelungsbefugnis des Landesgegestzgeber hinsichtlich der …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1990 - 1 C 12/88

    Änderung örtlicher Baugestaltungsvorschriften in Bebauungsplänen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der …

    Auch handelt es sich trotz des Umstands, dass die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO zusammen mit dem Bebauungsplan "Melcherleshorn II" in einem Verbundverfahren und formal in einer Satzung zusammengefasst beschlossen wurden, bei dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften materiell um unterschiedliche Satzungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 26 ff.;… Senatsurteil vom 9.8.2002 - 5 S 818/00 - VBlBW 2003, 208, juris Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05

    Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere …

    Schließlich habe der Senat eine vergleichbare Regelung in einer Entscheidung vom 22.4.2002 (- 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123) als rechtmäßig angesehen.

    Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22.4.2002, a.a.O.) gehören zur äußeren Gestaltung einer baulichen Anlage auch Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung, wie namentlich Material und Farbe der Dacheindeckung.

    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O., unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW…, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3; Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Für die Festsetzung von Dachformen oder anderen Einzelheiten der Dachgestaltung enthält aber weder § 9 BauGB noch die BauNVO eine entsprechende Ermächtigung (vgl. VGH BW, Urteil vom 22.04.2002, 8 S 177/02, juris) so dass den Gemeinden zur Verwirklichung des Ziels, eine bereits vorhandene Einheitlichkeit der Dachlandschaft auch auf neue Baugebiete zu erstrecken, nur die Möglichkeit bleibt, gestalterische Festsetzungen auf der Grundlage von § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO zu erlassen.

    Den unbestimmten Rechtsbegriffen ist immanent, dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall nur im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist und es unter Umständen sogar einer fachlich-sachverständigen Begutachtung bedarf (HessVGH, Urteil vom 28.04.2005, 9 UE 372/04, beck-online; OVG RP, Urteil vom 05.08.1993, NVwZ-RR 1994, 429; Urteil vom 07.05.1997, 1 A 12050/96, ESOVG-RP; OVG NRW, Urteil vom 09.02.2000, NVwZ-RR 2001, 14; VGH BW, Urteil vom 22.04.2002, 8 S 177/02, juris; BayVGH, Beschluss vom 23.11.2001, 26 ZB 99.3368, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13

    Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung; …

    macht er rechtlich geltend, dass die Gemeinde der Verpflichtung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die sich aus dem Umstand ergibt, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123 m.w.N.), nicht hinreichend nachgekommen sei, weil ein wesentlicher Belang gar nicht in die Abwägung eingestellt oder jedenfalls dabei fehlerhaft berücksichtigt worden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und …

    Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 LBO sind sie als Festsetzungen zulässigerweise zusammen mit dem Bebauungsplan beschlossen worden, wobei sich das Verfahren für ihren Erlass in vollem Umfang nach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften richtet (§ 74 Abs. 7 LBO; zur Zulässigkeit der Aufnahme der ÖBV in einem Bebauungsplan, vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 172/02 -, VBlBW 2003, 123).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Soweit verschiedentlich bei Abgabensatzungen Anforderungen an die Entscheidungsgrundlagen - etwa an die zugrundeliegende Gebührenkalkulation - gestellt (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.08.1989 - 2 S 2805/87 -, VBlBW 1990, 103, Urt. v. 20.01.2010 - 2 S 1171/09 -, juris Rn. 30) und bei örtlichen Bauvorschriften eine Abwägung für erforderlich gehalten wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123, Urt. v. 11.10.2006 - 3 S 337/06 -, ESVGH 57, 82), lässt sich dies jedenfalls nicht auf Satzungen nach § 41 Abs. 2 StrG übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als …

    Diese Ermächtigung bezieht sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht nur auf Einfriedigungen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - 8 S 1046/02 -, BRS 65 Nr. 145 zu § 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123).

    Dieser Umstand lässt jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Änderung der Bebauungsvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Rn. 82 Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften dürfen äußerlich in einer Satzung zusammengefasst werden, wenn es sich auch materiell um zwei Satzungen handelt und der Landesgesetzgeber - wie der baden-württembergische - von der Ermächtigung des § 9 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch gemacht hat (Senatsurteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 5 S 2159/18

    Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Ermittlung der betroffenen …

    Darüber hinaus sind die örtlichen Bauvorschriften, die in Baden-Württemberg mangels landesrechtlicher Ermächtigung nicht als Festsetzungen (vgl. § 9 Abs. 4 BauGB) Teil des angegriffenen Bebauungsplans sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 24), aufgrund von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, § 4 AGVwGO als eigenständige Satzung als im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift zulässiger Verfahrensgegenstand (…vgl. Sauter, LBO, § 74 Rn. 20).

    Denn die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - juris Rn. 47).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20

    Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch …

    Beim Erlass örtlicher Bauvorschriften hat die Gemeinde die von der beabsichtigten Regelung berührten öffentlichen und privaten Belange daher ebenso wie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen gegen- und untereinander gerecht abzuwägen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.2018 - 3 S 920/17 -, juris Rn. 27 ; Senatsurt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 81, juris Rn. 47;… OVG Nieders., Urt. v. 12.07.2011 - 1 KN 197/09 -, NdsVBl 2012, 21, juris Rn. 71;… OVG NRW, Beschl. v. 24.07.2000 - 7a D 179/98.NE -, BauR 2001, 62, juris Rn. 19;… Urt. v. 29.01.1999 - 11 A 4952/97 -, BauR 2000, 92, juris Rn. 22;… Hess. VGH, Beschl. v. 02.04.1992 - 3 N 2241/89 -, BRS 54 Nr. 116, juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 28.04.2005 - 9 UE 372/04

    Dacheindeckung; Festsetzung der Dachpfannenfarbe; gestalterische Festsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 3005/06

    Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung in Misch- und Kerngebieten durch …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 8 S 538/12

    Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei neben …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2014 - 3 S 1564/13

    Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Aufhebung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17

    Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 1 BV 17.1634

    Toskana-Haus ohne Ortsbildbeeinträchtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11

    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 8 S 1712/09

    Vereinbarkeit nationaler baurechtlichen Vorschriften zur Umweltprüfung mit …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 8 S 1213/09

    Baugenehmigung für eine Plakattafel im Dorfgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen …

  • VG Karlsruhe, 10.05.2019 - 10 K 3418/17

    Anforderungen an die Festsetzung eines Innenbereichs als besonderes Wohngebiet; …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01

    Festsetzung einer Gebäudehöhe zum Schutz vorhandener Flachdachbebauung

  • VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19

    Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept; …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 8 S 1213/09

    Verbot von Werbeanlagen durch kommunale Satzung!

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 3 L 102/13

    Gestaltungsregelungen als Festsetzungen in einer Ergänzungssatzung; Wandlung …

  • VG Gera, 19.06.2003 - 4 K 282/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Werbeanlage; Ausschluss …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002 - 11 S 557/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6368
VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002 - 11 S 557/02 (https://dejure.org/2002,6368)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.04.2002 - 11 S 557/02 (https://dejure.org/2002,6368)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. April 2002 - 11 S 557/02 (https://dejure.org/2002,6368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fristgerechte Beschwerdebegründung - Eingang beim OVG

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 124a Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Fristen, aufschiebende Wirkung, Sonstiges Gerichtsverfahrensrecht, Beschwerdebegründung: Beschwerdebegründung, Einreichung beim Oberverwaltungsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frist zur Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Beschwerdefrist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 252 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 795
  • VBlBW 2002, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002 - 11 S 557/02
    Insbesondere ist die Fristversäumung hier nicht auf eine verzögerte Weitergabe durch das erstinstanzliche Gericht zurückzuführen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 - , BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173).
  • VGH Hessen, 04.02.2003 - 8 TG 3476/02

    Entfernung eines Kreuzes aus Sitzungssaal des Kreistags

    Die Begründungsfrist ist aber dadurch gewahrt worden, dass der an das Verwaltungsgericht gerichtete Begründungsschriftsatz von dort an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet worden und hier am 23. Dezember 2002 vor Fristablauf eingegangen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. April 2002 - 11 S 557/02 - NVwZ-RR 2002 S. 795 f.).

    Dem steht die dem § 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO widersprechende Adressierung dieses Schriftsatzes nicht entgegen, weil der mit dieser Vorschrift verfolgte Beschleunigungszweck (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. April 2002 a.a.O.) auch mit der rechtzeitigen Weiterleitung an das Beschwerdegericht gewahrt wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …

    c) Das im - nicht öffentlichen - Vermittlungsverfahren schließlich gefundene und Gesetz gewordene Ergebnis (vgl. BT-Drs. 14/7779 [Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses]) stellt einen Kompromiss zwischen beiden dargestellten Auffassungen dar (zur Entstehungsgeschichte vgl. auch Beschluss des Senats vom 04.04.2002 - 11 S 557/02 -, VBlBW 2002, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05

    Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; …

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO, aus seiner Entstehungsgeschichte ( vgl. Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - RMBereinVpG - vom 20.12.2001 (BGBl. I, S. 3987) sowie dem Zweck dieser Vorschrift (vgl. dazu im einzelnen Senatsbeschlüsse vom 04.04.2002 - 11 S 557/02 -, VBlBW 2002, 311, und vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388; a.A. wohl VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.01.2006 - 6 S 1860/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2005 - NC 9 S 29/05

    Kapazitätsrechtliche Behandlung von für eine Juniorprofessur vorgesehene …

    Denn insoweit handelte es sich nicht um eine Konkretisierung des bisherigen Vortrags (der Antragsteller hatte "keine grundsätzlichen Einwendungen gegen den betreffenden Dienstleistungsexport der Medizinischen Soziologie erhoben"), sondern um einen neuen Vortrag, der nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist (25.04.2005) nicht zu berücksichtigen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, vom 04.04.2002 - 11 S 557/02 -, vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 -, vom 12.04.2002 - 7 S 653/02 - und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 31.10.2002 - 1 Bs 135/02 - sowie VGH München, Beschluss vom 16.01.2003 - 1 Cs 02.1922 -).
  • OVG Saarland, 24.04.2018 - 1 B 134/18

    Eingang der Beschwerdebegründung bei dem Verwaltungsgericht; Wiedereinsetzung in …

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO hat der Beschwerdeführer bei Begründung der Beschwerde, anders als bei Einlegung der Beschwerde (§ 147 Abs. 2 VwGO), nicht die Wahl zwischen Ausgangs- und Rechtsmittelgericht.(vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.4.2002 - 11 S 557/02 -, juris, Rn. 2 ff., m.w.N.;… vgl. auch Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rn. 20, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2021 - 23 CS 21.2571

    Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist

    Denn die Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO, wonach die nicht bereits mit der Beschwerde vorgelegte Begründung bei dem Oberverwaltungsgericht (in Bayern: "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof", vgl. § 184 VwGO i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO) eingereicht werden muss, ist angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts und des Fehlens einer dem § 147 Abs. 2 VwGO korrespondierenden Regelung zwingend (stRspr, vgl. z.B. VGH BW, B.v. 4.4.2002 - 11 S 557/02 - juris Rn. 2 ff.;… SächsOVG, B.v. 22.5.2017 - 3 B 60/17 - juris Rn. 5;… OVG NRW, B.v. 17.12.2019 - 4 B 812/18 - juris Rn. 2;… vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 146 Rn. 60;… Kaufmann in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.1.2020, § 146 Rn. 12; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 22.05.2017 - 3 B 60/17

    Beschwerdebegründungsfrist, isolierte Beschwerdebegründung, Wiedereinsetzung

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dem Rechtsmittelführer folglich zu gewähren, wenn sein Schriftsatz beim vorbefassten Gericht so zeitig eingegangen ist, dass die rechtzeitige Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang noch ohne weiteres erwartet werden konnte (…vgl. BVerfGE, Beschl. v. 17. März 2005 - 1 BvR 950/04 -, juris Rn. 10;… zum umgekehrten Fall, wenn der fristgebundene Schriftsatz an das Oberverwaltungsgericht gesandt wurde, obwohl er hätte beim Verwaltungsgericht eingehen müssen: SächsOVG, Beschl. v.18. Juli 2016 - 3 A 185/16 -, juris Rn. 6; VGH BW, Beschl. v. 4. April 2002 - 11 S 557/02 -, juris;… OVG NRW, Beschl. v. 3. Juli 1997 - 16 A 1968/97 -, juris Rn. 22;… Guckelberger a. a. O. Rn. 61;… Schenke a. a. O. Rn. 39).
  • VGH Hessen, 26.07.2002 - 12 UZ 1774/02

    Einreichung der Begründung des Zulassungsantrags beim VG

    Wer entgegen der Rechtsmittelbelehrung die Begründung am letzten Tag der Frist beim Berufungsgericht einreicht, kann sich nicht darauf verlassen, dass der Schriftsatz an das Verwaltungsgericht weitergeleitet wird (OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 8 A 11853/01 -) oder er auf den Formfehler hingewiesen wird (zur Weiterleitung und zum verspäteten Eingang beim OVG/VGH im Falle des § 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO vgl. VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 11 S 557/02 -, VBlBW 2002, 311).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht