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Rechtsprechung
   EuGH, 19.01.2012 - C-53/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,162
EuGH, 19.01.2012 - C-53/11 P (https://dejure.org/2012,162)
EuGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - C-53/11 P (https://dejure.org/2012,162)
EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - C-53/11 P (https://dejure.org/2012,162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 58 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regeln 49 und 50 - Wortmarke R10 - Widerspruch - Übertragung - Zulässigkeit der Beschwerde - Begriff der zur Einlegung einer Beschwerde berechtigten Person - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    HABM / Nike International

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 58 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regeln 49 und 50 - Wortmarke R10 - Widerspruch - Übertragung - Zulässigkeit der Beschwerde - Begriff der zur Einlegung einer Beschwerde berechtigten Person - Anwendbarkeit ...

  • EU-Kommission PDF

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) gegen Nike International Ltd.

  • EU-Kommission

    OHMI / Nike International

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 58 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regeln 49 und 50 - Wortmarke R10 - Widerspruch - Übertragung - Zulässigkeit der Beschwerde - Begriff der zur Einlegung einer Beschwerde berechtigten Person - Anwendbarkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Harmonisierungsamtes bei Übertragung des zur Stützung des Widerspruchs geltend gemachten Zeichens; Zurückverweisung der Sache aufgrund Aufhebungsantrag des Harmonisierungsamtes gegen stattgebendes Urteil; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Harmonisierungsamtes bei Übertragung des zur Stützung des Widerspruchs geltend gemachten Zeichens; Zurückverweisung der Sache aufgrund Aufhebungsantrag des Harmonisierungsamtes gegen stattgebendes Urteil; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 7. Februar 2011 vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 24. November 2010 in der Rechtssache T-137/09, Nike International/HABM - Muñoz Molina (R 10)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2012, 236
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • EuG, 24.11.2010 - T-137/09

    Nike International / OHMI - Muñoz Molina (R10) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuGH, 19.01.2012 - C-53/11
    Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. November 2010, Nike International/HABM - Muñoz Molina (R10) (T-137/09, Slg. 2010, II-5433, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses der Klage der Nike International Ltd (im Folgenden: Nike) auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. Januar 2009 (Sache R 551/2008-1, im Folgenden: streitige Entscheidung) stattgegeben hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. November 2010, Nike International/HABM - Muñoz Molina (R10) (T-137/09), wird aufgehoben, soweit das Gericht unter Verstoß gegen Art. 58 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1891/2006 des Rates vom 18. Dezember 2006 geänderten Fassung und gegen Regel 49 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung Nr. 40/94 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1041/2005 der Kommission vom 29. Juni 2005 geänderten Fassung entschieden hat, dass die Erste Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) in ihrer Entscheidung vom 21. Januar 2009 (Sache R 551/2008-1) dadurch gegen Regel 31 Abs. 6 und Regel 50 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95 in der durch die Verordnung Nr. 1041/2005 geänderten Fassung verstieß, dass sie die Beschwerde der Nike International Ltd für unzulässig erklärte..

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …

    Auszug aus EuGH, 19.01.2012 - C-53/11
    Rn. 57 Soweit das Gericht mit dem angefochtenen Urteil entschieden hat, dass die Beschwerdekammern des HABM verpflichtet seien, die Richtlinien des HABM anzuwenden, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung, wie das HABM geltend macht, die Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM über die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke gemäß der Verordnung Nr. 40/94 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnr. 47, vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48, und vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, Slg. 2009, I-6933, Randnr. 57).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …

    Auszug aus EuGH, 19.01.2012 - C-53/11
    Rn. 57 Soweit das Gericht mit dem angefochtenen Urteil entschieden hat, dass die Beschwerdekammern des HABM verpflichtet seien, die Richtlinien des HABM anzuwenden, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung, wie das HABM geltend macht, die Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM über die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke gemäß der Verordnung Nr. 40/94 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnr. 47, vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48, und vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, Slg. 2009, I-6933, Randnr. 57).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-202/08

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus EuGH, 19.01.2012 - C-53/11
    Rn. 57 Soweit das Gericht mit dem angefochtenen Urteil entschieden hat, dass die Beschwerdekammern des HABM verpflichtet seien, die Richtlinien des HABM anzuwenden, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung, wie das HABM geltend macht, die Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM über die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke gemäß der Verordnung Nr. 40/94 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, Slg. 2005, I-7975, Randnr. 47, vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 48, und vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, Slg. 2009, I-6933, Randnr. 57).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-193/09

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuGH, 19.01.2012 - C-53/11
    Dieses Recht verlangt nämlich nicht, dass die Beschwerdekammer des HABM vor Erlass ihrer endgültigen Entscheidung über die Würdigung der von einem Beteiligten vorgelegten Beweise diesem eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesen Beweisen geben muss (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 4. März 2010, Kaul/HABM, C-193/09 P, Randnrn. 58 und 66).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-488/16

    Freistaat Bayern/ Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise - Rechtsmittel …

    Rn. 72 Hinsichtlich des zweiten Teils des zweiten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Entscheidungen der Beschwerdekammern über die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2020 - C-155/18

    Tulliallan Burlington/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …

    Dieser Anspruch verlangt auch nicht, dass die Beschwerdekammer des EUIPO vor Erlass ihrer endgültigen Entscheidung über die Würdigung der von einem Beteiligten vorgelegten Beweise diesem eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesen Beweisen geben muss (Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 53).
  • EuG, 18.10.2016 - T-56/15

    Raimund Schmitt Verpachtungsgesellschaft / EUIPO (Brauwelt) - Unionsmarke - …

    Rn. 123 Dieser Anspruch verlangt jedoch nicht, dass die Beschwerdekammer des EUIPO vor Erlass ihrer endgültigen Entscheidung über die Würdigung der von einem Beteiligten vorgelegten Beweise diesem eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesen Beweisen geben muss (vgl. Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.12.2018 - T-638/16

    Deichmann/ EUIPO - Vans (Représentation de lignes sur une chaussure) - …

    Zudem sind die Entscheidungen der Beschwerdekammern über die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage der Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis (vgl. Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Beschluss vom 14. April 2016, KS Sports/EUIPO, C-480/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:266, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder der Prüfungsrichtlinien des EUIPO zu beurteilen ist (…Urteil vom 13. Juli 2017, Migros-Genossenschafts-Bund/EUIPO - Luigi Lavazza [CReMESPRESSO], T-189/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:488, Rn. 37).
  • EuG, 06.04.2017 - T-594/15

    Metabolic Balance Holding/ EUIPO (Metabolic Balance) - Unionsmarke - Anmeldung …

    Zudem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Beschwerdekammer nicht an die Richtlinien des EUIPO gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 57).
  • EuG, 06.12.2018 - T-848/16

    Deichmann/ EUIPO - Vans (V) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der …

    Rn. 51 Die Entscheidungen der Beschwerdekammern über die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 sind nämlich gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage der Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2005, BioID/HABM, C-37/03 P, EU:C:2005:547, Rn. 47…, vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 48, und vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 57).
  • EuG, 12.05.2016 - T-750/14

    Ivo-Kermartin / EUIPO - Ergo Versicherungsgruppe (ELGO) - Unionsmarke - …

    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Entscheidungen der Beschwerdekammern gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, Slg, EU:C:2012:27, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.03.2017 - T-473/15

    Capella / EUIPO - Abus (APUS) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung …

    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen der Beschwerdekammern über die Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke gemäß der Verordnung Nr. 207/2009 gebundene Entscheidungen und keine Ermessensentscheidungen sind, so dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allein auf der Grundlage dieser Verordnung in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2012, HABM/Nike International, C-53/11 P, EU:C:2012:27, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2018 - 9 K 3965/16

    Bauantrag Zurückweisung Soll-Vorschrift

    Nach den Urteilen des europäischen Gerichtshofs vom 15. September 2011 (C-53/11) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2012 (4 C 11/11) sei die Richtlinie dahin auszulegen, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, langfristig dem Erfordernis der Wahrung angemessener Abstände zwischen einem Störfallbetrieb und öffentlich genutzten Gebäuden Rechnung zu tragen, auch von Baugenehmigungsbehörden bei gebundenen Entscheidungen über die Zulassung von Vorhaben zu beachten sei.
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